• Bauverpflichtung beim Kauf eines Grundstücks von der Gemeinde?

    Bauverpflichtungen sind kein einfaches Thema in der Gemeinde Hüttenberg.

    Zwei Beispiele:
    1) Beim der Umwandlung des Kappa-Grundstücks (Alte Käserei an der Langgönser Straße) vom Gewerbegebiet zum Mischgebiet wurde es leider seitens der Gemeinde versäumt, eine Bauverpflichtung in den Vertrag aufzunehmen.
    Die Folgen sehen wir jetzt (Bauruine) – die Auswirkungen (nur geringe Steuereinnahmen für die Gemeinde, fehlende Wohnungen..) sind nicht abschätzbar.

    2) Im September 2020 wurde in der Gemeindevertreung der Verkauf eines großen gemeindeeigenen „systemrelevanten“ Grundstücks zwische Weidenhausen und Volpertshausen öffentlich beraten.
    Mehrere Anbieter stellten ihre Planungen für den Bau eines Geschäfts/Wohnhauses vor.
    Letztendlich wurde ein Anbieter ausgewählt, der das Grundstück kaufte.

    Im Kaufvertrag steht sinngemäß:
    Der Käufer verpflichtet sich, den Grundbesitz innerhalb von
    drei Jahren, gerechnet vom Vertragsabschluss, entsprechen dem Bebauungsplan zu bebauen oder mit dem Bau zu beginnen (Mindestfertigstellung Bodenplatte Erdgeschoss).

    Im April 2023 beantragte der Bürgermeister im Auftrag des Käufers, die Bauverpflichtung um zwei Jahre – also bis zum 30.10.2025- zu verlängern.
    Dem stimmte die Gemeindevertretung zu.

    Aktueller Stand:
    Auf dem Foto von heute (4.10.2025) ist keine Bautätigkeit ersichtlich.
    Der Gemeindevertretung lag bisher kein Verlängerungsantrag zur Bauverpflichtung zur Entscheidung vor.

    Es gibt weder eine bessere Nahversorgung noch neue Wohnungen, auch keine Steuereinnahmen (Gewerbesteuer..) für die Gemeinde.

    Info:
    Ca. 100 m weiter wurde im gleichen Zeitraum ein Wohn- und Geschäftshaus (Bäckerei) geplant, gebaut und fertiggestellt.


  • Bürgerhäuser – weiter kein Handlungsbedarf?

    Aktuell unterhält die Gemeinde Hüttenberg acht!! Bürgerhäuser in den sechs Gemeinden.

    Eins im OT Hüttenberg
    zwei in Rechtenbach
    zwei im OT Weidenhausen
    eins in Volpershausen
    eins in Vollnkirchen und
    eins in Reiskirchen.

    Der Unterhalt der Bürgerhäuser kostet Geld.
    Die jeweiligen Summen könnte man sich vor den Haushaltsberatungen 2026 im Haushaltsplan der Gemeinde heraussuchen und darüber reden.

    Aber – nächstes Jahr wird die Gemeindevertretung neu gewählt.
    Deshalb wird niemand deswegen in den Haushaltsplan schauen..







  • Kindergärten und Finanzen – nachdenkenswert.

    Die Haushaltslage der Gemeinde hat sich verschlechtert.
    Deshalb sollten alle hohen Ausgaben der Gemeinde vor den Beratungen zum Haushalt 2026 geprüft werden.

    Die Betreuung unserer Kinder ist wichtig,
    es muss meiner Meinung nach aber auch hier einen klaren finanziellen Rahmen geben.

    Zur personellen Situation unserer Kindergärten hatte ich vor einiger Zeit Anfragen gestellt, die vom Bürgermeister beantwortet wurden:

    Wie viele Plätze gibt es aktuell insgesamt in den Hüttenberger Kindergärten?
    Aktuell haben wir in der Gemeinde unter Berücksichtigung der bestehenden Integrationsmaßnahmen 585 Plätze in den verschiedenen Einrichtungen.

    Zusatz-Info aus der KIGA-Statistik März 2025:
    Freie Plätze OT Rechtenbach
    33 Plätze Ü3 und 7 Plätze Krippe U2
    Freie Plätze OT Hüttenberg 17 Plätze Ü3 und 8 Plätze Krippe U2

    Freie Plätze Obere Ortsteile 16 Plätze Ü3 und 11 Plätze Krippe.

    Wie viele Betreuungskräfte gibt es aktuell insgesamt in den Hüttenberger Kindergärten?
    Inklusive der studentischen Aushilfen haben wir aktuell 108 Betreuungskräfte in den Kindergärten der Gemeinde Hüttenberg beschäftigt.

    Wie hoch waren die Personalkosten der Kindergärten im Jahr 2024?
    Im Jahr 2024 betrugen die Personalkosten der Hüttenberger Kindergärten 5,496 Mio.€ inklusive der Kostenverrechnung in der Verwaltung (ohne 5,358 Mio.€).

    Basiert die aktuelle Personalplanung auf der Zahl der verfügbaren oder der tatsächlich besetzten Kindergartenplätze?
    Die aktuelle Personalplanung basiert auf dem Hüttenberger Personalschlüssel, welcher 2023 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde. Die Berechnung erfolgt anhand der tatsächlich bestehenden Kindergartengruppen und wird jährlich überprüft/ angepasst.

    Wenn sie auf der Zahl der verfügbaren Plätze basiert: Ist beabsichtigt, die Personalplanung an die tatsächlich besetzten Kindergartenplätze anzupassen?
    Hier wird suggeriert, dass die Gemeinde mit einem zu hohen Personalbedarf die Einrichtungen betreibt. Die Verwaltung nimmt die Berechnung anhand des vorgegebenen Hüttenberger Personalschlüssels für die notwendigen Gruppen vor.
    Natürlich können Gruppen mal nicht komplett ausgelastet sein, jedoch kann ich trotzdem kein Personal einsparen, weil die Gruppen mit Personal hinterlegt sein müssen.

    Derzeit wird immer versucht die drei Cluster in Hüttenberg zu bedienen, damit Eltern möglichst nicht zu weit in Einrichtungen anderer Ortsteile fahren müssen. Damit ist die Gemeinde auch in puncto Zufriedenheit der Eltern immer sehr gut gefahren.

    Im Haushalt 2025 sind 2,5 neue Stellen für Betreuungskräfte in den Kindergärten vorgesehen. Sollen diese Kräfte trotz 92 freier Plätze in den Kindergärten eingestellt werden?
    Die Stellen ergeben sich durch zusätzliche Integrationsmaßnahmen. Es gibt immer mehr Kinder mit herausforderndem Verhalten. Daher sollen die Stellen besetzt werden. Aufgrund des Fachkräftemangels kann man froh sein, eigens ausgebildetes Personal im Anschluss an die Ausbildung übernehmen zu können.

    Unsere Kinder werden durch den höheren Personalschlüssel des „Hüttenberger Wegs“ von der Gemeinde besser betreut als in den umliegenden Gemeinden.
    Das verursacht natürlich höhere Kosten.

    Aktuell werden zwei Kindergärten erweitert, obwohl im März 2025
    schon 92 Plätze in den Kindergärten frei waren und die Kinderzahlen sinken.
    Die Kosten für diese Baumaßnahmen überschreiten eine Million Euro.

    Die laufenden jährlichen Unterhaltungskosten der insgesamt neun Kindergärten (incl. Wald- und Bauernhofkindergarten) hatte ich nicht nachgefragt.
    Sie sollten aber in die Überlegungen (Gesamtsumme) einfließen.

    Meiner Meinung nach müssen wir insbesondere bei der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde darauf achten, dass auch die Kinderbetreuung finanzierbar bleibt.
    (Auch wenn keine Fraktion dieses Thema vor den Wahlen im März 2026 aufgreifen wird).

  • Reisen bildet.. :-)

    Reisen bildet.. 🙂

    Wenn in der Schweiz ein ein neues Haus gebaut werden soll, müssen vorher diese Stäbe installiert werden, mit welchen die Höhe, Breite und Länge des geplanten Hauses markiert werden.

    Danach gibt es eine Einspruchsmöglichkeit.

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 22.9.2025  – Teil 2

    Sitzung der Gemeindevertretung am 22.9.2025 – Teil 2

    Antrag des TUS 1965 Vollnkirchen für einen Zuschuss von 40.000 Euro zur Sanierung des Vereinsheims

    Bemerkenswert:
    Der vorbildliche Antrag umfasst auf sechs Seiten!
    eine Kostenaufstellung,
    einen Finanzierungsplan zur Finanzierung der Sanierungskosten von rd. 114.000 Euro,
    Pläne zu Bestand und Planung und aktuelle Fotos,
    einen Bauzeitenplan,
    einen Nachweis zu Energieeinsparung und
    den aktuellen Nutzungsvertrag.

    (Anmerkung: Der Antrag des Gemeindevorstands, das Vereinsheim des Geflügelzuchtvereins für 50.000 Euro zur Nutzung durch die Naturgruppe des Kindergartens umzubauen, umfasst lediglich zwei Seiten Text ohne Fotos, Pläne, Kostenaufstellung..)

    Das Vereinsheim des TUS Vollnkirchen wurde – wie viele andere – vom Verein auf einem Grundstück der Gemeinde errichtet.
    Es wurde aber dann aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen an die Gemeinde überschrieben.
    Somit ist die Gemeinde und nicht der Verein für die Unterhaltung des Gebäudes zuständig und die Gemeinde muss der Sanierung zustimmen.

    Die Sanierung des Gebäudes ist sicher notwendig und sinnvoll.
    Der Verein übernimmt die Verantwortung und einen erheblichen Teil der Kosten der Sanierung.

    Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung dem Antrag auf Sanierung und der Gewährung des beantragten Zuschusses einstimmig zugestimmt.

    (Anmerkung: Ich würde mir wünschen, dass die Sitzungen der Gemeindevertretung wieder – wie früher – abwechselnd in allen Ortsteilen stattfinden
    und dass wieder vor den Sitzungen die Möglichkeit besteht,
    dass sich die Gemeindevertreter/innen große neue Projekte vor Beratung/Beschlussfassung anzuschauen.
    Auch für den Bauausschuss wäre es meiner Meinung nach wichtig, sich vor Beratungen zu größeren Baumaßnahmen und auch nach Abschluss größerer Baumaßnahmen vor Ort einen eigenen Eindruck zu verschaffen.)

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 22.9.25

    (In Arbeit)

    Zu Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung wurde gestern Abend der TOP „Bau des Feuerwehrhauses Rechtenbach“ auf Antrag von CDU, SPD, FWG und FÖBH noch auf die Tagesordnung genommen.

    Ich habe diesem Antrag und auch dem Antrag zum Bau des Feuerwehrhauses nicht zugestimmt.

    Begründung:
    1) Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2022 den Neubau des Feuerwehrhauses beschlossen,
    ohne das nachvollziehbar schriftlich dokumentiert wurde, warum das alte Feuerwehrhaus nicht weiter genutzt werden kann.
    Damit fehlt meiner Meinung nach eine haushaltsrechtliche Grundlage für die Neubauplanungen.
    In den TÜF-Prüfberichten 2014, 2019 und auch 2024 wurden keine schwerwiegenden Mängel festgestellt.
    Es gibt auch kein Gutachten, welches man zur Begründung der Notwendigkeit des Neubaus heranziehen könnte.
    Mein Antrag vom 7.6.2022, die Gründe für den Abbruch der langjährigen Sanierungs-Planungen und die Notwendigkeit eines Neubaus in einem schriftlichen, von den dafür Verantwortlichen unterschriebenen Schlussbericht darzulegen, wurde von der Gemeindevertretung abgelehnt.

    Anmerkung: Ich habe am 18.9.2025 bei einer Fraktionssitzung im alten Feuerwehrhaus nochmals an einer Führung durch das Haus teilgenommen und mich zum Zustand informiert.

    2) Die Gemeindevertretung hat am 18.8.2025 im Nachtragshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung der Mehrkosten des Neubaus von 1,1 Millionen Euro beschlossen, ohne die geänderten Planungen zu kennen.
    Damit wurde meiner Meinung nach gegen § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung verstoßen.
    Aber Gesetze und Verordnungen zum Haushalt werden ja inzwischen eher als Möglichkeit angesehen, wie man es auch machen könnte…

    3) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat in Abstimmung mit dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden am 11.9.2025 die Tagesordnung der Sitzung am 22.9.2025 festgelegt.
    In dieser Tagesordnung gibt es keinen TOP „Neubau Feuerwehrhaus Rechtenbach“.
    Diese Tagesordnung wurde auch im Blättchen veröffentlicht.
    Zu diesem Zeitpunkt sollte der TOP noch in der Oktober-Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden.

    4) Am 15.9.2025 stellte der Planer im Bauausschuss die neuen Planungen für das Feuerwehrhaus erstmals vor.
    Die Ausschussmitglieder hatten Gelegenheit, Fragen dazu zu stellen.
    Es gab anschließend keine Beschlussempfehlung des Bauausschusses für die Gemeindevertretung.

    5) Am 17.9.2025 wurde dann im Ältestenrat beraten, den TOP „Neubau des Feuerwehrhauses Rechtenbach“ noch auf die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen.
    Begründet wurde diese Eilbedürftigkeit in einem Antrag mehrerer Fraktionen mit der anhaltenden Diskussion zum Thema „Neubau des Feuerwehrhauses Rechtenbach“ in den sozialen Medien.
    Wir schaffen also (wieder) Fakten, um öffentliche Diskussionen zu beenden?

    6) Am 18.9.2025 wurden dann um 8.56 Uhr die Planungsunterlagen für den Neubau an die Mitglieder der Gemeindevertretung übersandt,
    damit sie in den 5 Tagen bis zur Sitzung am 22.9.2025 in den Fraktionen beraten werden können.
    Merke: Die umfangreichen Neuplanungen lagen erst am 18.9.2025 allen Gemeindevertreter/innen vor.

    7) Das Protokoll der Sitzung des Bauausschusses wurde am Sitzungstag 22.9.2025 um 12 Uhr versandt – Danke an die Schriftführerin.
    So hatten die Gemeindevertreter/innen noch einige Stunden Zeit, sich zu den Beratungen im Ausschuss zu informieren.

    Die Vergabe des Planungsauftrages (und damit wohl auch der Bau des neuen Feuerwehrhauses) wurde mit 20 Ja-Stimmen,
    1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen beschlossen.

    Anmerkungen:
    Bisher liegt keine Berechnung der Folgekosten des neuen Gebäudes vor.

    Habe im Ausschuss und in der Gemeindevertretung nach den Kosten des Übungsturms gefragt. Die Frage wurde bisher nicht beantwortet. (Der Bau eines Übungsturms ist nicht vorgeschrieben, wird aber von der Feuerwehr als notwendig angesehen).

    Das Haus wird von einem Generalunternehmer zum
    Festpreis von inzwischen 4.767.200 Euro gebaut.
    Schon gestern Abend wurde der Auftrag um eine Dachbegrünung zum Preis von 13.387,50 Euro erweitert

    Zur Finanzierung des Baus wurde lediglich mitgeteilt, dass dafür Geld im Haushalt eingestellt sei.

    Zu Beginn meiner Arbeit in der Gemeindevertretung habe ich geschworen, die gültigen Gesetze zu beachten.
    Ich versuche es – und konnte aus den eben genannten formalen Gründen als einziger Gemeindevertreter nicht für den Neubau stimmen.



  • Nach der Sitzung des Bauausschusses

    Nach der Sitzung des Bauausschusses

    In der Sitzung sollten Fragen zum neuen Feuerwehrhaus gestellt werden.
    Es war die erste Möglichkeit, Fragen an Vertreter des Generalunternehmers zu stellen, der das Haus bauen soll.
    Mir wurde nach der Sitzung vorgeworfen, dass ich wieder „alte“ Fragen gestellt hatte. (Diese Fragen konnte meiner Meinung nach aber nur der Generalunternehmer beantworten)

    Einige Infos:

    Neubau Feuerwehrhaus Rechtenbach mit Feuerwehrturm
    Ein Übungsturm für Abseilübungen usw. muss nicht gebaut werden. Er wird aber von der Feuerwehr als notwendig angesehen.
    Es gibt Türme in Langgöns und Wetzlar. Habe nachgefragt, was der Turm kostet- Summe wird nachgereicht.
    Die Feuerwehr Rechtenbach soll als Eigenleistung beim Bau die Malerarbeiten übernehmen, um die Kosten zu senken.
    Mir wurde auf Anfrage bestätigt, dass der vom Generalunternehmer genannte Preis sich nicht erhöhen wird, wenn es nach Auftragsvergabe keine weiteren Wünsche der Gemeinde gibt.
    Die Möblierung der Räume ist nicht im Gesamtpreis enthalten.
    Es gibt bisher keine Überlegungen zu einer teilweisen Gegenfinanzierung der Baukosten von ca. 5 Millionen Euro durch einen Verkauf des alten Feuerwehrhauses.
    Es gab -trotz des aktuellen Minus von 3 Millionen Euro im Haushalt – keine weiteren Fragen zur Finanzierung des Neubaus.


    Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Sporthalle Volpertshausen
    Der TOP „Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Sporthalle Volpertshausen“ war kein Antrag des Gemeindevorstands, sondern des Bürgermeisters.
    Er wurde in der Sitzung vom Bürgermeister zurückgezogen und soll erneut gestellt werden.

    Sachstandsberichte
    Ich wurde in der Sitzung gerügt. Ich hatte zum Umbau des Vereinsgebäudes des Geflügelzuchtvereins für die Naturgruppe des Kindergartens gefragt, ob die Höhe der späteren Miete (450 Euro kalt monatlich) ggf. nachverhandelt werden könnte.
    Fragen/Diskussionen zu Sachstandsberichten im Ausschuss sind von Einzelnen nicht erwünscht.

    Lt. Bürgermeister wird es vorerst keine weiteren Projekte „Photovoltaik auf gemeindeeigenen Gebäuden“ geben.

    Hüttenberg ist nicht von den Bauarbeiten „Rhein-Main-Link“ betroffen.

    Der behindertengerechte Zugang zum DGH Reiskirchen ist fertig.
    Die ursprünglich geplanten Kosten der Generalsanierung des Hauses wurden durch zunächst nicht geplante hohe Kosten für Brandschutzmaßnahmen (neue Fester, Türen..), durch den zweimaligen Einbau der Decken im Saal und durch die Baumaßnahmen „Schaffung des behindertengerechten Zugangs“ weit überschritten.
    (Info: Bei jeder nachträglichen Baumaßnahme fallen allein
    10-20 % zusätzliche Planungskosten an.)
    Ich habe nachgefragt, ob wegen des vermeidbaren zweimaligen Einbaus der Decken ein Regressverfahren eingeleitet wurde.

    Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach
    Die Planungen für einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor laufen. Aktuell werden die Vorstellungen der Gemeinde (Festlegungen im interfraktionellen Arbeitskreis) und des Investors zur Gestaltung des Baugebiets abgeglichen.




  • Kurzbericht aus der Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt am 13.9.25

    Kurzbericht aus der Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt am 13.9.25

    Waldbesichtigung und Waldwirtschaftsplan
    Gute Nachrichten: Unser Wald ist in Ordnung!
    Dank vieler Sponsoren laufen zahlreiche Neuanpflanzungen – eine vorbildliche Aktion für ganz Hessen.
    Durch gute Holzverkäufe ist der Wald-Haushalt (im Gegensatz zum Gemeindehaushalt) im Plus.
    Leider geht unser guter Förster Herbel Mitte nächsten Jahres in Pension. Er hat unseren Wald vorbildlich gepflegt.
    Die Gemeinde muss darauf achten, mit ihm zusammen einen guten Nachfolger zu suchen!

    Grundsatzbeschluss „Unterbringung der Naturgruppe Hüttenberg im Vereinsheim Geflügelzuchtverein
    Das Gelände gehört der Gemeinde, das Vereinsheim hat der Verein gebaut.
    Die Mehrheit der Ausschussmitglieder kannte das Vereinsgelände nicht. Mein Vorschlag, einen Lageplan nachzureichen, wurde als unnötig abgelehnt.
    Aktuell sind 17 Kinder in der Naturgruppe.

    Folgendes wurde im Ausschuss angesprochen:
    Der Versammlungsraum und die Toiletten werden von der Gemeinde angemietet.
    Die Netto-Miete beträgt 450 Euro monatlich. Die anteiligen Nebenkosten und die Reinigungskosten trägt die Gemeinde.
    Die Höhe der Miete wurde diskutiert.
    Die Treppe innen wird durch die Gemeinde angepasst, in den Versammlungsraum wird eine Küchenzeile eingebaut.
    Die Toiletten werden für Kinder angepasst.
    Schriftliche Planungen dazu lagen dem Ausschuss nicht vor.
    Die Größe des Versammlungsraums wurde nicht nachgefragt – er ist meiner Meinung nach rd. 30 qm groß.
    Die Fläche vor dem Vereinsgebäude (siehe Foto) soll von der Gemeinde eingezäunt werden. Auf Nachfrage: Der Weg links soll frei bleiben.
    Die übrigen (Lager-) Räume können weiter vom Verein genutzt werden.
    Der Ausschuss hat mit 5 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Gemeindevertretung die Anmietung wie vorgesehen zu empfehlen.

    Mitteilungen und Anfragen
    Auf Anfrage teilt der Bürgermeister mit, dass Abstimmungsgepräche zur Nutzung des Jugendraums im alten Sportlerheim an der Langgönser Straße laufen.
    Der Bürgermeister teilt auf Anfrage mit, dass der Straßenbelag im Bereich der Kleebachbrücke zur Kunstmühle von der Gemeinde saniert wurde.






  • Feuerwehrhaus Rechtenbach-nachdenkenswert:

    Feuerwehrhaus Rechtenbach-nachdenkenswert:


    Die Zahl der  Einsatzkräfte der Rechtenbacher Wehr wäre egal,
    das alte Feuerwehrhaus wäre zu klein,
    und es wäre eine Investition in die Zukunft,

    wenn das neue Feuerwehrhaus der künftige Standort der Hüttenberger Feuerwehr(en) werden soll.

    Spannende Frage:
    Warum sagt das niemand – und beendet damit diese Diskussionen?

  • Fakten zum neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Die jahrelangen Sanierungsplanungen für das alte Feuerwehrhaus wurden ca. 2020 eingestellt.
    Dann wurde ein neues Feuerwehrhaus geplant.

    Es gibt bis heute keinen schriftlichen Schlussbericht, aus dem hervorgeht, warum die Sanierungsplanungen eingestellt wurden / warum das Haus nicht saniert werden kann.
    Vor einer Investition von 5 Millionen Euro muss aber meiner Meinung nach schriftlich begründet werden, warum eine Sanierung nicht möglich ist.
    Mündliche Aussagen, es sei zu teuer und schwierig, reichen hier meiner Meinung nach nicht aus.

    Ich hatte einen schriftlichen Schlussbericht beantragt, mein Antrag wurde von der Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt.

    In den TÜF-Revisionsberichten 2014, 2019 und 2024 werden keine schwerwiegenden Mängel am Haus protokolliert, mit denen ein Neubau begründet werden könnte.

    Die Gemeindevertretung hat am 18.8.2025 mehrheitlich einer Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung des Mehrbedarfs von 1.138.000 Euro zugestimmt, ohne die geänderten Bauplanungen gesehen zu haben.
    Als Begründung für Mehrkosten von mehr als eine Million Euro reichte grundsätzlich die Aussage, dass alles teuer geworden sei und es keine Einsparmöglichkeiten gebe.

    Info:
    Mit einer Verpflichtungsermächtigung ermächtigt die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand, im Rahmen eines Haushaltsplans finanzielle Verpflichtungen über ein Haushaltsjahr hinaus einzugehen.

    Merke:
    Erst nachdem diese Verpflichtungsermächtigung mehrheitlich beschlossen wurde,
    sollen jetzt  neuen Planungen vom Planer im Bauausschuss vorgestellt und die Mehrkosten erläutert werden.

    Spannende Frage:
    Was soll der Bauausschuss jetzt noch tun?
    Was wäre, wenn der Bauausschuss nach der Vorstellung der neuen Planungen und Erläuterung der Mehrkosten Bedenken hätte??

    Info:
    Im März wird die Gemeindevertretung neu gewählt.
    Der Bauausschuss wird also Planungen und Mehrkosten ein wenig diskutieren und dann einfach zur Kenntnis nehmen.

    Ich bin Mitglied der Feuerwehr und unterstütze die Feuerwehr.
    Ich weiß, wie wichtig die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr für uns alle ist.
    Aber ich stimme auch bei der Feuerwehr nicht für Ausgaben, die ich nicht nachvollziehen kann, obwohl ich mich ausführlich informiert habe.
    Ich habe von meinen Eltern gelernt, vorsichtig mit Geld (insbesondere mit Geld anderer Leute) umzugehen.


    PS: Das neue Feuerwehrhaus wird gebaut…