• Wie geht es jetzt weiter – nicht nur für die Rheinfelser Straße?

    Zunächst mal gar nicht.

    Die (alten und neuen) Fraktionsvorsitzenden erzählen bis zur Wahl im März, was die neue Gemeindevertretung unter ihrer Leitung tun müsste,
    weil es die alte Gemeindevertretung 5 Jahre lang nicht getan hat…

    Besonders die FWG betont seit Januar, es sei nicht üblich, der neuen Gemeindevertretung (also auch sich selbst)  Hausaufgaben für die nächsten 5 Jahre aufzugeben.
    Entsprechende Anträge (bis auf den angenommenen Antrag „Umsetzung „Neue Mitte“!! – Keine Hausaufgabe für die neue Gemeindevertretung? ) wurden im Januar von der FWG ohne Beratung abgelehnt.

    Die anderen Parteien haben die Anträge zumindest beraten und einem wichtigen Antrag zugestimmt…

    Also wird erst mal die Wahl abgewartet.
    Dann konstituiert sich die neue Gemeindevertretung
    Bis dahin (Mitte/Ende April, wegen Osterferien?)
    bleibt die alte Gemeindevertretung im Amt).
    Die Ausschüsse werden neu besetzt.
    Dann werden Sitzungstermine festgelegt –
    und erst dann beginnt die wirkliche Arbeit.

    Es müssen neue Anträge zu den alten Problemen gestellt,
    zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen
    und in Ausschüssen
    und Gemeindevertretung beraten werden.

    Die politische Arbeit verzögert sich – je nach den neu festgelegten Sitzungsterminen, Sommerferien..
    zumindest um einige Wochen, wenn nicht Monate.

    Unsere Probleme warten so lange geduldig ab.

  • Aktuelle Infos zur Sanierung der Rheinfelser Straße.

    Freitagabend hatte die Bürgerinitative „Rheinfelser Straße“ zu einem Info-Abend ins DGH Weidenhausen eingeladen.

    Die erste Stunde des Abends war dem Wahlkampf geschuldet.
    Die Fraktionsvorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien bzw. ihre Stellvertreter und ein Vertreter der FDP erläuterten, was in den letzten fünf Jahren konkret an Verbesserungen erreicht wurde (wenig) und was in den nächsten 5 Jahren verbessert werden soll (viel).
    Zumindest konnte die FDP eine schriftliche Dokumentation zu einer „Kleinen Anfrage“ zur Sanierung der Rheinfelser Straße im Hessischen Landtag vorlegen.

    Habe schon vor ca. 40 Jahren!! als Schriftführer der Gemeindevertretung konkrete Beratungen zum Bau einer Umgehungsstraße protokolliert – weil der Verkehr der Rheinfelser Straße schon damals problematisch war.

    Unabhängig von den aktuellen Sanierungsplanungen würde ich auch heute der Kommunalpolitik dringend empfehlen, sich nach der Wahl aktiv mit einer konkreten Antrag zu Planungen einer Umgehungsstraße zu beschäftigen.
    Bei den aktuellen Planungs- und Finanzierungszeiten werde ich zwar den Bau vielleicht nicht mehr erleben – aber die Nachkommen der Anwohner der Rheinfelser Straße werden etwas davon haben..

    ………………………………………………………………………………………………………………

    Zu den aktuellen Sanierungsplanungen – geforderte Sofortmaßnahmen:
    Mehr Querungshilfen – besonders für die Kinder

    Feste Geschwindigkeits-Warntafeln an Gefahrenpunkten und regelmäßige Auswertung der gesammelten Daten (die Tafeln protokollieren auch die Zahl und Geschwindigkeit der Fahrzeuge)

    Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen – ein Mal pro Woche, verschiedene Standorte (Blitzer)
    Problem: Wir haben keinen eigenen Hilfspolizisten und aktuell ist nur eine Stelle im Hilfspolizisten-Verbund besetzt..

    Tempo 30 im gesamten Bereich der Straße in Weidenhausen/Volpertshausen
    (Sache des Bürgermeisters als Straßenverkehrsbehörde?)

    Konkrete Prüfung eines Nachtfahrverbotes für LKW
    (gibt es z.B. zwischen Marburg und Kassel)
    Hintergrund: Es ist möglich, dass die Taunus-Strecke von LKW aus Richtung Wiesbaden bis zur Autobahn-Auffahrt Hüttenberg zur Maut-Vermeidung genutzt wird?

    Zudem habe ich der Initiative dringend geraten:

    NACHHALTEN!!
    Eine Person vor Ort, bei dem alle Fäden zusammenlaufen.
    Die die Aktivitäten organisiert.
    Die alle schriftlichen Unterlagen, Protokolle usw. sammelt.
    Die Fragen schriftlich weiterleitet.
    Die schriftlich nachfragt, wenn auf Anfragen keine Antworten kommen und berichtet, welche Antworten gekommen sind.
    Die nachfragt, was wichtige Leute wie z.B. Landtagsabgeordnete denn tatsächlich schriftlich nachvollziehbar veranlasst haben, wenn sie sich vor Ort informiert und zugesagt haben, sich um die Sache zu kümmern.

    Hohe Bürgerpräsenz, wenn das Thema „Rheinfelser Straße“ in der Gemeindevertretung oder Ausschuss beraten wird.

    Konkrete schriftliche Anträge des Ortsbeirats an den Gemeindevorstand.

  • Persönlich..

    Der erste öffentliche, persönliche Angriff auf mich in einer Sitzung der Gemeindevertretung in 40 Jahren –
    bei „meiner“ vorletzten Sitzung.. 🙁

    In der Sitzung der Gemeindevertretung am 9.2.2026 hat die
    FWG unter TOP 2.1 geschlossen dem Antrag zugestimmt, den Förderantrag KEK (Kommunales Entwicklungskonzept, Neue Mitte) zu stellen.
    Da die Gemeindevertretung im März neu gewählt wird,
    hat damit die neue Gemeindevertretung die Aufgabe, die vielen Vorschläge aus dem Maßnahmenkatalog KEK umzusetzen.

    Vor der Beratung meines ersten Antrages unter TOP 2.5 teilte
    Dr. Norbert Lang (Fraktionsvorsitzender der FWG) mir in persönlicher, öffentlicher Ansprache mit, meine Anträge seinen Aktionismus.
    Es sei respektlos, Anträge kurz vor dem Ende der Amtszeit der jetzigen Gemeindevertretung zu stellen und damit die neue Gemeindevertretung mit der Umsetzung zu beauftragen.

    Die FWG würde deshalb alle meine Anträge ablehnen und sich auch nicht an der Beratung der Anträge beteiligen –
    was dann auch so umgesetzt wurde.

  • Neue Mitte – nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.2.2026:

    Es wurde mit 20 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen (Hans Kleinschmidt und ich) beschlossen, dem bereits eingereichten Förderantrag zuzustimmen.
    Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat es abgelehnt, über meine Änderungsanträge abstimmen zu lassen.

    Info:
    Der Antrag wurde nach der öffentlichen Ideeensammlung vom beauftragten Büro formuliert und im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Dort gab es keine Fragen.
    Er wurde an die Gemeindevertreter übersandt.
    In der Gemeindevertretung wurde der Antrag ohne Vorstellung mehrheitlich angenommen.

    Nachtrag:
    In der gut besuchten Sitzung des Ortsbeirats OT Hüttenberg am 13.2.2026 wurde viel gefragt und diskutiert –
    es gab aber keine einzige Frage zum Thema „KEK / Neue Mitte / Sporthalle“.

    Scheint also alles so in Ordnung zu sein.
    Habe das wohl falsch gesehen und werde mich jetzt aus der Diskussion raushalten..


  • Vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.2.26 im DGH Vollnkirchen.

    Nachdenkenswertes zur Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“

    Anscheinend wurde der Förderantrag KEK (u.a. „Neue Mitte“) fristgemäß vor dem 1.2.26 eingereicht – bisher ohne den dafür erforderlichen Beschluss der Gemeindevertretung.
    Der soll dann morgen in der Sitzung der Gemeindevertretung in Vollnkirchen! nachgeholt werden.

    Frage: Was passiert mit dem eingereichten Antrag, wenn es morgen (Dienstag) in der Sitzung der Gemeindevertretung Änderungsanträge gibt?

    Im Konzept ist die Machbarkeitsstudie zur Freiflächengestaltung „Neue Mitte“ als Starter-Projekt ausgewiesen.
    Ich werde dazu am Dienstag beantragen, ein anderes Projekt als die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“ als Starter-Projekt auszuweisen.

    Begründung:
    Die Flächen der Sporthallen und der Bürgerstuben sind nicht
    Teil der Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“.

    Ein Gutachten zur Zukunft der alten Sporthalle (Sanierung, Umbau, Neubau?) wurde bereits beschlossen.
    Dafür wurden 80.000 Euro Haushaltsmittel bereitgestellt.
    Deshalb sollte meiner Meinung nach erst einmal dieses Gutachten abgewartet und ausgewertet werden.
    Erst nach dieser Auswertung steht fest, welche Flächen bei einer Freiflächenplanung „Neue Mitte“ überhaupt beplant werden können.
    U.a. ist ungeklärt: Brauchen wir Platz für mehr/andere Parkflächen, ein Heizhaus, was wird aus der Hallenbad-Fläche..?


    Dazu kommt, dass Fördermittel für Sanierung, Umbau, Neubau der alten Sporthalle (im Gegensatz zur Sporthalle Volpertshausen) jetzt frühestens 2027 beantragt werden können. Ohne Fördermittel läuft nichts.

    Deshalb sehe ich es nicht für sinnvoll an, jetzt mit der Beplanung von Freiflächen rund um Sporthallen und Bürgerstuben zu beginnen.
    Welcher Bauherr plant erst die Außenanlagen und dann das Haus?

    Der Planungsrahmen KEK umfasst 6 Jahre. 
    Ich werde beantragen, zunächst mit einem überschaubaren Projekt wie z.B. der Planung Außen-Treffpunkts / Picknick-Platzes Hörnsheim oder des Jugendtreffs / des Außenbereichs am alten Sportlerheim als „Starterprojekt“ zu beginnen und den Förderantrag entsprechend zu ändern.

    In der bisherigen Planung ist eine Fläche auf dem Parkplatz vor der Sporthalle zum Verkauf vorgesehen.
    Begründung für diesen Verkauf war der Bau eines Ärztehauses.
    Nach aktuellem Sachstand ist dieser Verkauf nicht mehr erforderlich.

    Aus diesem Grunde werde ich beantragen, im Förderantrag alle in der Planung „Neue Mitte“ zum Verkauf vorgesehenen Flächen zu streichen.
    Die gesamte Fläche muss im Besitz der Gemeinde bleiben.

  • Nachtrag zur Sitzung des Jugendausschusses

    Stand 9.2.26

    Hier hatte ich notiert, dass ein Vertreter der Gesamtschule als Gast an der Sitzung teilgenommen hat.
    Ich hatte mich gewundert, dass an der Sitzung teilnahm.

    Ein Grund könnte sein, dass die Gemeinde die bisherige Sozialarbeit an der Schule durch die Königsberger Diakonie zum 31.12.25 gekündigt hat.
    Diese Arbeit sollte lt. Beschluss vom 23.6.2025 ab 1.1.2026 das Familienzentrum der Gemeinde übernehmen.
    Eine geeignete Person sollte eingestellt werden.

    Diese Einstellung ist jetzt für den 1.4.26 vorgesehen.
    Drei Monate ohne Sozialarbeit an der Gesamtschule.

    Durch die verspätete Einstellung wird wohl die vorgesehene Förderung durch den LDK gekürzt.

    Dazu gab es keine Fragen.


  • Kürzere Sitzungen der Gemeindevertretung?

    Oder: Gesetze sind eine Möglichkeit, wie man es auch machen könnte..

    Die Fraktionsvorsitzenden haben mitgeteilt, dass die Gemeinde den Schmalspurschlepper (TOP 2.4 der TO am Dienstag) aufgrund der Wetterlage dringend benötigt und deshalb einen Schlepper für 4 Wochen mit anschließender Kaufverpflichtung ausleihen will.

    Dem haben die Fraktionsvorsitzenden wohl zugestimmt.
    Diese Zustimmung muss dann (wieder mal) nur noch von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

    Ich erinnere:

    Es gibt bis heute keinen Beschluss der Gemeindevertretung zu den Abrisskosten des Hallenbades (80.000 Euro).
    (Der Gemeindevorstand darf nur Aufträge bis 35.000 Euro vergeben).

    Mit Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden wurden die erweiterten Kanalarbeiten in der Weidenhäuser Straße im Eilverfahren in Auftrag gegeben (240.000 Euro) und danach von der Gemeindevertretung beschlossen. (Was sollte die Gemeindevertretung sonst tun?)

    Am Dienstag wird darüber abgestimmt, ob der Förderantrag KEK (Neue Mitte) gestellt werden soll. Der Antrag wurde aber wohl schon eingereicht.
    Mir ist nicht bekannt, ob die Fraktionsvorsitzenden in die Entscheidung eingebunden waren.
    (Voraussichtliche Kosten KEK – mehr als eine Million Euro).

    Am Dienstag wird dann wohl auch die Beschaffung des Schleppers beschlossen, obwohl er bereits (mit Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden) mit Kaufverpflichtung ausgeliehen wurde. (60.000 Euro).


    Unter diesen Umständen wäre es nachdenkenswert, ob die Fraktionsvorsitzenden grundsätzlich schon vor den Sitzungen den Anträgen zustimmen und diese Zustimmungen dann „a Block“ in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden.
    Das würde die Sitzungsdauer stark verkürzen. 🙂

    Zwar widerspräche das den Haushaltsbestimmungen,
    im Falle des Abrisses des Hallenbades hat mir aber die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass die Gemeinde selbst für die Ahndung von Verstößen gegen die Haushaltsbestimmungen zuständig ist.
    Natürlich wird die Gemeinde aber nicht tätig, da sie sonst gegen den eigenen Gemeindevorstand ermitteln müsste…

  • Vermeidung hoher Kostensteigerungen bei Projekten der Gemeinde –hier: Anbau an den Kindergarten in Volpertshausen

    Am 24.4.2023 hat die Gemeindevertretung den wirtschaftlichsten Bieter mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 für den Anbau an den Kindergarten beauftragt.
    Nach Abschluss der Planung mit Kostenberechnung sollte diese wieder in die Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht werden.

    Am 11.3.2024 hat die Gemeindevertretung den Anbau nach dem vorgelegten Entwurf des Planungsbüros beschlossen und die Planungen konnten umgesetzt werden.
    Im Haushalt 2023 waren bereits 700.000 € ausgewiesen, welche in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden.
    Im Entwurf des Haushalt 2024 wurden für den Anbau weitere Mittel in Höhe von 579.000 € bereitgestellt.
    Somit standen insgesamt 1.279.000 Euro für den Anbau bereit. .

    Im Juni 2025 (mehr als ein Jahr nach dem Anbau-Beschluss) hat die Gemeindevertretung in einem bisher einmaligen Eilverfahren fünf Gewerke für den Anbau freigegeben:

    – Verglasungsarbeiten – Fa. Lampert: 114.041,27 €
    Das Angebot liegt 33 % über dem eingeplanten Budget (86.239 €)

    – Rohbauarbeiten – Fa. Bauunternehmen Stein: 321.493,82 €
    Das Angebot liegt 31 % über dem Budget (244.800 €).

    – Dachdeckerarbeiten – Firma Dörr Dach und Wand: 98.490,77 €
    Das Angebot liegt 36 % über dem Budget (72.375,80 €)

    -Gerüstarbeiten – Fa. Gerüstbau Hill: 12.393,02 €
    Das Angebot liegt 22 % unter dem Budget (15.900 €)

    -Zimmerarbeiten – Fa. Büttner Holzbau: 292.595,71 €
    Das Angebot liegt knapp 30 % über dem Budget (224.250 €)

    Gleichzeitig wurden zusätzliche 170.000 Euro für den Anbau bereitgestellt, obwohl lediglich Aufträge i.H.v. 839.012 Euro der insgesamt bereitgestellten 1.279.000 Euro durch die Gemeindevertretung vergeben wurden.

    Der 1. Spatenstich war lt. Zeitungsbericht am 1.9.2025.

    Am 25.11.2025 – also rd. zweieinhalb Monate später – teilte Herrn Gronych lt. Sitzungsprotokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit, dass 15 weitere der insgesamt 20 Gewerke nur ausgeschrieben werden können, wenn zusätzlich 500.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden..
    In den zusätzlichen 500.000 Euro sind 177.000 Euro „Sicherheit“ für weitere Kostensteigerungen bei den noch auszuschreibenden Gewerken enthalten.
    Konkrete Angaben, welche Gewerke sich um welchen Betrag verteuern, lagen nicht vor.

    Die auch hier erheblichen Kostensteigerung wurden der Verwaltung lt. Präsentation bereits am 26. September 2025 mitgeteilt. Nach § 28 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung ist die Gemeindevertretung unverzüglich über Haushaltsüberschreitungen zu unterrichten…

    Vor dem ersten Spatenstich am 1.9.2025 wäre es der Gemeindevertretung vielleicht noch möglich gewesen, die Umbaumaßnahme wegen der hohen Mehrkosten mit relativ geringen finanziellen Verlusten zu stoppen.

    Die Information zu den – nach der ersten Ausschreibung meiner Meinung nach absehbaren- erheblichen weiteren Kostenüberschreitungen bei 15 weiteren nicht ausgeschriebenen Gewerken erfolgte aber erst am 25.11.2025 – also zweieinhalb Monate nach dem ersten Spatenstich und rd. 4 Monate nach der Eilausschreibung der fünf Gewerke.
    Zu diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, den Umbau ohne große finanzielle Verluste zu stoppen.

    Um künftig solche erheblichen Kostensteigerungen (rd. 50 % des ursprünglichen Haushaltsansatzes innerhalb von nur
    6 Monaten) bei Projekten der Gemeinde zu verhindern, müssen meiner Meinung nach die Gründe für die Kostensteigerungen ermittelt und Maßnahmen zur Verhinderung solcher Kostensteigerungen beraten/beschlossen werden.

    Dafür sind folgende Fragen zu klären:

    1. Am 11.3.2024hat die Gemeindevertretung den Anbau beschlossen, die Planungen konnten umgesetzt werden.
      Wann wurden die Planungen ausgeschrieben?
    2. Warum wurden nicht alle Gewerke ausgeschrieben?
      War dieses Verfahren mit der Gemeinde abgestimmt?
      (Jede Verzögerung erhöht die Kosten)
    3. Bis wann konnten Angebote zur ersten Ausschreibung eingereicht werden?
    4. Bis wann lief lt. Ausschreibung die Bindefrist der Aufträge?
    5. Warum wurden die Aufträge nicht innerhalb der Bindefrist vergeben, obwohl Mittel im Haushalt bereitstanden?
    6. Auf welchen Zahlen beruhen die ursprünglichen Budget-Zahlen?
    7. Warum mussten im Juni 2025 fünf Gewerke im Eilverfahren und mit rd. 420.000 Euro höheren Kosten durch die Gemeindevertretung vergeben werden?
    8. Wer war für die Überwachung der Baumaßnahme und der Kosten zuständig?
    9. Welche Planungskosten waren bis zur Vergabe der Aufträge durch die Gemeindevertretung angefallen?
    10. Wann war erstmals absehbar, dass sich der Anbau erheblich verteuern wurde?
    11. Wenn nicht alle Gewerke zusammen ausgeschrieben wurden: Wie soll bei diesem Vorgehen künftig sichergestellt werden, dass die geplanten Baukosten nach Baubeginn nicht immer weiter steigen?

    Anmerkung:
    Die aktuell bereitgestelle Bausumme beträgt 1.949.000 Euro, das sind bei einer zusätzlichen Fläche von 200 qm für den Kindergarten 9.745 Euro pro qm.
    Lt. Internet kostet eine Eigentumswohnung im LDK aktuell Minimal 1.711 € und Maximal 3.360 € pro qm.

    Lösungsvorschlag:
    Die Gründe für die Kostensteigerungen müssen ermittelt und Maßnahmen zur Verhinderung solcher Kostensteigerungen beraten/beschlossen werden.
    .

  • Mein Kurzbericht zur letzten Sitzung des Ausschusses Jugend-Soziales-Umwelt vor der Wahl im März am 2.2.2026

    Trotz interessanter Tagesordnungspunkte (Kindergartensituation, Jugendräume und Jugendpfleger) nahmen zwei Ausschussmitglieder nicht an der Sitzung teil.
    Es gab nur 3 Zuhörer, darunter ein Gemeindevertreter und der Leiter der Gesamtschule.

    Kindergartensituation

    Die Kindergartensituation zum 1.7.2026 (kein Tippfehler) in kurzen Worten:

    509 zu betreuende Kinder
    50 freie Kindergartenplätze
    105 Beschäftigte (66,57 Vollzeitäquivalente – VZA)

    In der Zahl „66,57 Vollzeitäquivalente“ sind 15,39 Vollzeitäquivalente (23 %) über die gesetzliche Vorgabe hinaus im Rahmen den „Hüttenberger Schlüssels“ Beschäftigte enthalten.

    Im Jahr 2025 gab es 2.839 Krankheits-Ausfalltage, das entspricht 12,9 VZA. Damit liegt Hüttenberg unter dem Landes- und bundesweiten Durchschnitt.

    Dazu kommen 2-5 Ausfalltage pro Fachkraft für Fortbildungs-Veranstaltungen.

    Die Kinderzahlen sinken, werden sich aber ggf. stabilisieren, wenn die neuen Baugebiete „Auf der Höll“ und „Dollenstück“ in einigen Jahren bebaut werden können.

    Die Eltern wünschen sich eine Ausweitung des Betreuungs-Angebotes durch eine Öffnung der Kindergärten ab 7.15 Uhr.

    In Redebeiträgen wurde das gute Betreuungs-Angebot in Hüttenberg gelobt und herausgestellt, dass gute Betreuung Geld koste.
    Das aktuelle Minus von 4,2 Millionen Euro im Haushalt durch diese Betreuung wird akzeptiert.
    Die aktuellen Kindergarten-Baumaßnahmen (Anbau an den Kindergarten in Volpertshausen und Umbau des Vereinsheim des Geflügelzuchtvereins im OT Hüttenberg) werden trotz sinkender Kinderzahlen als erforderlich angesehen.

    Anmerkung: Ich werde dennoch meinen Antrag zur Prüfung von Einsparmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung stellen.

    Jugendräume und Jugendpfleger

    Kurz zusammengefasst:
    Der Jugendpfleger ist weiter krank. Ein Ende der Erkrankung ist nicht absehbar.

    Nach mehreren ausweichenden Antworten in der Vergangenheit habe ich diesmal nicht gefragt, warum es keine Vertretungsregelung gibt.

    Meine Frage, wann die Lohnfortzahlung bei der Langzeiterkrankung endet / geendet hat und damit Geld für die Einstellung einer Ersatzkraft zu Verfügung steht, konnte aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

    Es ist aber geplant, zu 1.4.2026 eine Ersatzkraft befristet einzustellen.

    Ohne Jugendpfleger gibt es keine Planung für Jugendräume.
    Es ist nicht vorgesehen, hier ehrenamtlich Tätige einzusetzen.

    Nach dem Ende der Erkrankung des Jugendpflegers soll zunächst das gesamte Jugendpflege-Konzept der Gemeinde überarbeitet werden.

    Ohne einen verantwortlichen Jugendpfleger gibt es nur sehr wenig Jugendarbeit-Angebote der Gemeinde für unsere
    rd. 1200 Jugendlichen.

    Der Ausschuss JUGEND, Soziales, Umwelt trägt das so mit.

  • Veröffentlichung der Kandidatinnen/Kandidaten zur Wahl im März

    Veröffentlichung der Kandidatinnen/Kandidaten zur Wahl im März

    Die Listen der Kandidatinnen / Kandidaten für die Neuwahl der Gemeindevertretung im März wurde veröffentlicht.

    Nach mehreren Anfragen, warum dort nicht angegeben ist, in welchen Ortsteilen die Kandidatinnen/Kandidaten wohnen:
    Dazu gibt es einen Beschluß der Gemeindevertretung –
    siehe Foto.

    Zusatzinfo 9.2.2026:
    Die Wohnorte der Kandidaten werden auf den Stimmzetteln angegeben.
    Stimmzettel-Muster werden rechtzeitig vor der Wahl veröffentlicht.