TOP 2.1 der Sitzung:
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Der Bürgermeister eröffnete die Diskussion mit einem Appell, in den nächsten Wochen sachlich und fair mit dem Thema „Bürgerbegehren“ umzugehen.
Die FWG stellte klar, das Bürgerbegehren sei keine FWG-Aktion, sondern eine Bürgeraktion. Die Meinung der Bürger müsse respektiert werden.
Die FWG sei nicht gegen das Hallenbad.
Die wichtige Kostenfrage sei aber noch immer nicht geklärt. Der Beschluss für den Neubau könnte sich ggf. nachteilig auf die Beantragung von Fördermittel auswirken.
Die FWG beantrage deshalb, den Beschluss der Gemeindevertretung zum Neubau des Hallenbades aufzuheben.
Die SPD stellte fest, das politische Klima in Hüttenberg habe durch die laufenden Diskussionen zu Neubau des Hallenbades und Bürgerbegehren gelitten. Der Bürgermeister sei inzwischen gezwungen, mit wechselnden Mehrheiten zu regieren. Bürgerbegehren sollten von den Bürgern kommen und nicht von den politischen Parteien.
Die SPD ist weiter für den Neubau.
Der mit allen Fraktionen – außer der FWG- abgestimmte Begleittext zum Bürgerbegehren wird verlesen.
Auch die Grünen stehen hinter dem Neubau-Beschluss. Sie bedauern, dass die FWG den Beschluss mehrheitlich nicht mitgetragen hat. Sie sehen einen Neubau als finanzierbar an und werden sich aktiv an einer konstruktiven Diskussion zur Finanzierung des Neubaus u.a. im Haupt- und Finanzausschuss beteiligen.
Auch die FÖBH spricht sich weiter für den Hallenbad-Neubau aus. Dabei würdigt sie die bisherige Arbeit des Trägervereins.
Die CDU ist der Meinung, nach mehr als 12 Jahren „Planungszeit“ sollten jetzt Entscheidungen getroffen werden. Sie steht zum Beschluss für den Neubau und erinnert die FWG an ihre Aussagen zum Erhalt des Hallenbades in den Flyern vor den beiden letzten Wahlkämpfen.
Nach diesem (relativ friedlichen) Austausch der Argumente wird über die vorliegenden Anträge abgestimmt:
· Der Antrag der FWG, den Neubau-Beschluss vom November zurückzunehmen, wird mit 16 Nein-Stimmen bei 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
· Die Durchführung des Bürgerbegehrens am 21.6.2020 wird mit
24 Ja-Stimmen bei (m)einer Enthaltung beschlossen, da alle zur Durchführung des Bürgerbegehrens erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
· Der mit allen Fraktionen -außer der FWG- abgestimmte Begleittext zum Bürgerbegehren wird mit 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Zusatzinfos:
Der Begleittext zur Bürgerbefragung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat in ihrer Sitzung am 18.11.2019 mit 18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Bau eines neuen Hallenbades beschlossen. Zu diesem Beschluss steht die Gemeindevertretung nach wie vor, da es zu einem Neubau keine Alternative gibt
Das Hüttenberger Hallenbad gehört seit über 50 Jahren zur Infrastruktur der Gemeinde Hüttenberg. Generationen Hüttenberger Kinder lernten und lernen dort schwimmen, für die Bürgerinnen und Bürger ist es ein beliebter und zentraler Treffpunkt. Der Schwimmunterricht der drei Hüttenberger Schulen findet dort statt. Der Trägerverein betreibt das Bad in Eigenregie und hat damit in den letzten Jahren zum Bestand des Bades beigetragen.
Derzeit ist das Hallenbad in einem baulichen Zustand, der nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (Fachverband) durch eine grundhafte Sanierung nicht wirtschaftlich wieder instand zu setzen ist. Wenn die Gemeinde Hüttenberg entsprechend der Bedarfslage ein Hallenbad vorhalten möchte, ist ein Neubau notwendig.
In Gesprächen mit Neubau-Befürwortern habe ich dringend angeregt, allen interessierten Bürgern vor der Bürgerbefragung die Möglichkeit zu geben, sich bei öffentlichen Informationsveranstaltungen in den Bürgerhäusern zum Thema „Finanzierung des Hallenbad-Neubaus“ zu informieren.
Antworten zu meinen Anfragen an die Verwaltung:
· Lt. Bürgermeister sind die Umbauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Hüttenberg fast abgeschlossen. Die inzwischen zweimal aufgestockten Finanzmittel müssen nicht weiter aufgestockt werden.
· Der Bürgermeister schätzt die Kosten für den Bürgerentscheid (Personalkosten in der Verwaltung, Wahlbenachrichtigungen, Durchführung der Wahl, Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses) auf rund 10.000 Euro.
· Lt. Bürgermeister steht noch nicht fest, ob die Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach repariert werden kann oder erneuert werden muss.
· Lt. Bürgermeister hat die Gemeinde von 2017 bis 2019 insgesamt 52.000 Euro für Gutachten ausgegeben.
Weitere Infos:
· Aktuell gibt es keinen Corona-Fall in Hüttenberg
· Masern-Impfpflicht in den Kindergärten:
Die Mitarbeiter(innen) müssen bis 31.7.2020 eine Impfung nachweisen. Neuanmeldungen sind nur noch mit Impfnachweis möglich.
· Lt. Bürgermeister wird die neue Schließanlage für die Sporthalle in den Sommerferien installiert.
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