Die Gemeindevertretung überwacht gem. § 50 Abs. 2 der HGO die Arbeit der Verwaltung.
Nachdem ich bis heute nicht klären konnte, wer warum den Auftrag zur Sanierung des Buchenwegs erteilt hat, habe ich mir die Vergaberichtlinien der Gemeinde angeschaut.
Nach § 6 der Vergaberichtlinien kann der zuständige Abteilungsleiter Aufträge bis zu einer Auftragssumme von
5000 Euro, der Bürgermeister Aufträge bis zu einer Auftragssumme von 30.000 Euro und der Gemeindevorstand Aufträge mit einer Auftragssumme über 30.000 Euro (bis 35.000 Euro) ohne Beschluss der Gemeindevertretung vergeben.
Durch die Protokolle der Sitzungen des Gemeindevorstands ist sichergestellt, dass Auftragsvergaben durch den Gemeindevorstand nachvollziehbar protokolliert werden.
Fragen:
Werden hier auch die Auftragsvergaben durch den Bürgermeister protokolliert?
Welche Möglichkeiten hat der Gemeindevorstand, auf Auftragsvergaben durch den Bürgermeister einzuwirken?
Welche Möglichkeiten hat die Gemeindevertretung (welche die Arbeit der Verwaltung überwachen soll) etwas zu Auftragsvergaben durch den Bürgermeister zu erfahren?
Wie viele Aufträge wurden 2024 durch den Bürgermeister vergeben – und warum konnten sie nicht vom Gemeindevorstand vergeben werden, der regelmäßig alle zwei Wochen tagt?
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