Baugebiet Dollenstück
Die Gemeindevertretung hatte den Ausschuss mit der abschließenden Beschlussfassung zu
a) einem Auftrag an den Gemeindevorstand, mit einem Investor zwecks Entwurf eines Stadtebaulichen Vertrags zu verhandeln und
b) einer Entscheidung, ob die Gemeinde das Vorkaufsrecht auf ein Grundstück im Baugebiet nutzen soll,
beauftragt.
Städtebaulicher Vertrag
Zu Beginn der Sitzung wurde auf Antrag des Bürgermeisters die Tagesordnung so geändert, dass zunächst über die Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag und dann über die Nutzung des Vorkaufsrechts verhandelt wurde.
Bei diesem Millionenprojekt ist es zur Vermeidung späterer Klagen wichtig, vor Verhandlungen mit einem Investor rechtsicher zu klären, ob die Vergabe der Erschließung des Baugebiets an einen Investor ohne Ausschreibung möglich ist.
Das sollte durch den Bürgermeister rechtlich geklärt werden.
Der Bürgermeister versandte hierzu am Sitzungstag um
17.57 Uhr Auszüge aus einem Gutachten zu einer ähnlicher Fallgestaltung.
Das Gutachten konnte in der Kürze der Zeit nicht von den Ausschussmitgliedern gelesen / ausgewertet werden.
Es war lt. Bürgermeister erst um 14 Uhr bei der Verwaltung eingegangen.
Da eine qualifizierte Prüfung des wichtigen Gutachtens – auch in den Fraktionen – deshalb nicht möglich war und die Koalition die Vergabe eines Baugebiets nicht ohne diese Prüfung abschließend entscheiden wollte, wurde der TOP – trotz umfangreicher Vorberatungen – gegen die Stimmen einer Fraktion vertagt und soll in einer Sondersitzung am 5. Mai erneut beraten werden.
Anmerkungen:
Früher wurde bei rechtlichen Problemen der Sachverhalt dem Städte- und Gemeindebund zur rechtlichen Stellungnahme zugeleitet.
Es gab keine schriftliche Sitzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag.
Die Diskussion „Dollenstück“ ist emotional aufgeladen.
Meine Bitte, vor der Sondersitzung wenigstens einen schriftlichen Beschlussvorschlag abzustimmen, fand in der Sitzung keine Aufmerksamkeit.
Es reicht meiner Meinung nach nicht aus, den Gemeindevorstand einfach zu beauftragen, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu verhandeln und diesen dann in einer Sitzung der Gemeindevertretung abzunicken.
Meiner Meinung nach muss sich der Ausschuss laufend zum Stand der Verhandlungen informieren lassen – ggf. eingreifen, wenn es notwendig erscheint und auch die Gemeindevertretung informieren.
Es ist für mich auch wichtig, dass die (bisher nicht in einem ausführlichen Schlussbericht zusammengefassten!!) Arbeitsergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises zur Gestaltung des Baugebiets in die Verhandlungen einfließen.
Die Protokolle der Verwaltung mit den wichtigen Arbeitsergebnissen der mehrmonatigen Beratungen des Arbeitskreises wurden am 21.2.2025 zur Information der Fraktionen an die Fraktionsvorsitzenden versandt.
Baugebiet Dollenstück
Vorkaufsrecht
Aus dem Gutachten-Auszug geht lt. Bürgermeister hervor, dass eine Vergabe der Erschließung des Baugebiets an einen Investor ohne Ausschreibung möglich ist, wenn der Investor im Besitz aller Flächen ist.
Hierzu müsste u.a. die Gemeinde die Wege-Flächen im Baugebiet an den Investor verkaufen.
Falls die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutzt und ein Grundstück kauft, ist demnach eine Vergabe ohne Ausschreibung ggf. nicht mehr möglich.
Aufgrund der unklaren Rechtslage wurde der TOP ebenfalls -gegen die Stimmen einer Fraktion- auf den 5. Mai vertagt.
Weitere Infos zur Sitzung folgen!
Terminverschiebungen..
Das Vorzimmer des Bürgermeisters teilte am 22.4.2025 um
13.35 Uhr mit, dass
die Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt vom 19.5.25 auf den 12.5.2025
die Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.5.25 auf den 19.5.25
sowie auch die nächsten Sitzungen von Gemeindevorstand und Ältestenrat verschoben werden.
Diese Verschiebungen wurden weder begründet noch vorher mit den Fraktionen abgestimmt.
Ich hoffe, dass zumindest der Vorsitzende der Gemeindevertretung vorab informiert wurde.
Merke: Hüttenberger Landrecht.
Und das Gemeindeparlament schweigt.
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