(In Arbeit)
Verlängerung der Bebauungsverpflichtung Gewerbegrundstück Rheinfelser Straße, Volpertshausen
Dazu habe ich weiter unten schon etwas geschrieben.
Fakten:
Wenn die Gemeindevertretung die Bauverpflichtung noch einmal um zwei Jahre verlängert, schaffen wir einen Präzedenzfall für aller weiteren Bauverpflichtungen –
oder besser gesagt, wir machen eine solche Vereinbarung für die Zukunft wertlos.
Nach der Vorlage gibt es seit mehr als zwei Jahren eine Baugenehmigung. Dennoch wurde nicht mit dem Bau begonnen.
Die Bauverpflichtung soll lt. Sitzungsvorlage nochmal um 2 Jahre verlängert werden, da das Grundstück bei Rückabwicklung, Neuausschreibung und neuer Vergabe erst in 5 Jahren bebaut werden könnte.
Diese Begründung kann ich nicht nachvollziehen.
Dauert eine Rückabwicklung und eine neue Ausschreibung zwei Jahre – und wäre ein anderer Besitzer nicht daran interessiert, so schnell als möglich zu bauen?
In der Vorlage werden übrigens keine Fakten genannt, nach denen sichergestellt sit, dass der bisherige Besitzer das Grundstück in den nächsten zwei Jahren bebauen wird.
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