Mein Lagebericht Februar 2021  

Neubau Schwimmbad und Sanierung Bürgerhaus 

Die Grünen haben im Dezember einen detaillierten Ablaufplan zur schnellen Umsetzung des Hallenbad-Neubaus vorgelegt, welcher jetzt Grundlage der laufenden Planungen ist.
Die nächste Sitzung des Bauausschusses ist für den 15.2.2021 geplant.

Die Verwaltung hat aufgrund mehrfacher Anfragen der Grünen im Dezember
 zwischenzeitlich vier Jahre alte, umfangreiche Kostenvoranschläge zur Sanierung des Bürgerhauses unter verschiedenen Aufgabenstellungen veröffentlicht. 
Es gab und gibt aber kein Gutachten zum konkreten Sanierungsbedarf.
Das Büro, welches die Kostenvoranschläge erarbeitet hat, sieht aktuell konkreten Sanierungsbedarf bei Dachhaut, Brandschutz und Heizung/Lüftung. 
Dieser konkrete Sanierungsbedarf sollte jetzt endlich angegangen werden!

Die Grünen haben sich bereits öffentlich für den Erhalt des Bürgerhauses in der jetzigen Form (mit Bewirtschaftung) ausgesprochen.
 Hinweis: Das Bürgerhaus Hüttenberg ist nach einer aktuellen Kostenaufstellung in der Unterhaltung nicht teurer als die anderen Bürgerhäuser.

Straßenbau und Straßenbeiträge
Nach dem unter turbulenten Umständen und besonderer Eilbedürftigkeit gefassten Beschluss zur Sanierung der Gießener Straße 
 und der Übernahme der Straßenbeiträge durch die Gemeinde vor einem Jahr !! wurde bisher nicht mit Sanierungsarbeiten begonnen. 
 Vielmehr wurde im Dezember beschlossen, auch die Weidenhäuser Straße in Rechtenbach zu sanieren und die Grundsteuer zwecks Finanzierung der Straßensanierungen zu erhöhen. 
 Ein von den Grünen gefordertes Kataster aller zu sanierenden Straßen wurde erst nach dem Sanierungsbeschluss „Weidenhäuser Straße“ nachgereicht. 
 Aus der oben geschilderten Sachlage ergibt sich (meiner Meinung nach) auf absehbare Zeit kein finanzieller Handlungsspielraum für weitere Straßensanierungen in der Gemeinde. 
 Eine einmalige (Teil)Finanzierung der beschlossenen Straßensanierungen durch die Hessenkasse würde dieses Problem nicht lösen. 

 Die neue Gemeindevertretung wird sich grundsätzlich mit den Ein- und Ausgaben der Gemeinde auseinandersetzen müssen.

Abriss des Hallenbades
Der Gemeindevorstand hat den Abriss der Schwimmhalle in Auftrag gegeben.
 Der Gemeindevorstand kann aber nach der gültigen Geschäftsordnung lediglich Aufträge bis zu 35.000 Euro vergeben. 
Da der Abriss mehr gekostet hat, muss (meiner Meinung nach) die damit für den Abriss zuständige Gemeindevertretung zumindest dem Abrissauftrag noch nachträglich zustimmen.

Aussetzung der Kindergartengebühren
Nach einem Bericht der WNZ hat der Gemeindevorstand die Einziehung der Kindergartenbeiträge coronabedingt ab Februar ausgesetzt.
 Eine solche Gebührenaussetzung kann (meiner Meinung nach) nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO, § 51 Abs. 10) nur die Gemeindevertretung beschließen.

Bauleitplanung „Leihgesterner Weg“ (Alte Käserei)
Nach einer Bekanntmachung im „Blättchen“ wird die Bauleitplanung für das Baugebiet erneut öffentlich ausgelegt.
 Hintergrund: Es wurden Einwände gegen die vorhergehende Bauleitplanung erhoben. Dabei wurde gefordert, die Höhe neu zu bauender Häuser zu begrenzen (im alten Bebauungsplan gab es keine Höhenfestsetzung für Häuser).
 In der jetzt neu ausgelegten Bauleitplanung ist eine solche Höhenfestsetzung enthalten. 

Wahl des Gemeindeparlaments am 14.3.2021
Hinsichtlich der Finanzlage der Gemeinde nur zwei Sätze dazu:
 Alles, was im Wahlkampf gefordert wird, muss auch finanziert werden können.
 Also sollte dann nach der Wahl jedem Antrag mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde auch ein Finanzierungsplan beigefügt werden!

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