Einführung einer Grundsteuer C (Steuer auf unbebaute Baugrundstücke)

Einführung einer Grundsteuer C

Die Gemeinde benötigt dringend weitere Einnahmen, um die voraussichtlich auch in den nächsten Jahren schwierige Finanzsituation zu verbessern.

Eine Möglichkeit zur Erhöhung der Einnahmen ist die Einführung einer Grundsteuer C.
Die Einführung einer Grundsteuer C ist u.a. in § 13 des Ausführungserlasses zum Hessischen Grundsteuergesetz geregelt.

In der Gemeinde gibt es viele unbebaute Grundstücke (fünf unbebaute Grundstücke allein in der Paul-Schneider-Straße).
Der Gemeindevorstand hat die Zahl aller unbebauten Grundstücke ermittelt.

Die Einführung einer Grundsteuer C könnte die Finanzsituation der Gemeinde entspannen und gleichzeitig zur Innenverdichtung beitragen.

Aus diesen Gründen halte ich es für erforderlich, über die Einführung einer Grundsteuer C zu beraten.

Lösungsvorschlag:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss, eine Empfehlung zur Einführung einer Grundsteuer C zu erarbeiten.

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