Nachtrag zu meinem Dollenstück-Kommentar- Auszug aus den Fragen von Andreas Kuhl und den Antworten der Verwaltung:

Ökopunkte und gemeindeeigene Flächen für den Ausgleich.

Frage:
§ 8 Nr. 7 legt die Kosten des Ausgleichs dem Investor auf.
Die Gemeinde stellt dafür aber eigene Werte bereit: 178.556 Ökopunkte aus ihrem Ökokonto und rund 27.199 m² gemeindeeigene, verpachtete Flächen für die Blühflächen.
Dazu enthält der Vertrag weder Vergütung noch Nutzungsentgelt noch Sicherung. Im Ältestenrat am 09.09.2026 ist die Frage „Wer beschließt die Ausgleichsflächen?“ als offen protokolliert.
Mit welchem Wert werden Ökopunkte und Flächen angesetzt, und warum werden sie unentgeltlich zugeordnet?

Antwort:
Grundsätzlich ist in § 7 Nr. 7 des Vertragsentwurfs geregelt, dass der Investor für die Kosten des Naturschutzausgleichs aufkommen muss. Ein Ökopunkt hat gem. Hessischer Kompensationsverordnung einen durchschnittlichen Wert von 0,40 € zzgl. eines anteiligen Bodenwertes. Es wird ein separater Vertrag für den Verkauf der Ökopunkte geschlossen. Es erfolgt eine separate Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss.

Frage:
Wer entscheidet über die Bereitstellung, und wann wird sie der Gemeindevertretung vorgelegt? Trifft es zu, dass hierzu bereits ein Beteiligungsverfahren bekannt gemacht wurde?

Antwort:
Über den Verkauf der Ökopunkte muss ebenfalls die GVT entscheiden.
Der Vertragsentwurf wird in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
Das Beteiligungsverfahren (die Entwurfsoffenlage) läuft vom 21.09.2026 bis einschließlich 22.10.2026. In dieser Zeit kann jeder Beteilige eine Stellungnahme abgeben.
Die Stellungnahmen werden der GVT am 09.11.2026 vorgelegt.

Meine Anmerkungen:
Ein Ökopunkt hat im LDK lt KI einen Wert von 0,70—1,10 Euro.
Bei hochwertigem Ackerland wie in Dollenstück könnte er einen Euro wert sein. Es ginge dann um 178.556 Euro.
Über den Verkauf der Ökopunkte für das Baugebiet wird aber erst „in einer der nächsten Sitzungen“ beraten, obwohl die Gemeindevertretung am Montag schon mehrheitlich dem Baugebiet zugestimmt hat?

Hätte die Gemeindevertretung nicht auch dem Verkauf von 27.199 m² gemeindeeigener Flächen vor der öffentlichen Auslegung der Planungen zustimmen müssen?

Konnte die Gemeindevertretung dem Baugebiet zustimmen, bevor die öffentliche Auslegung beendet war und die Stellungnahmen ausgewertet waren?
Die Stellungnahmen werden der Gemeindevertretung erst am 9.11.26 vorgelegt..

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