Ich habe ein Problem: Ich kann immer noch nicht erklären, warum in Rechtenbach ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden muss.
Die Gemeindevertretung hat zwischenzeitlich mehrheitlich beschlossen, dass durch ein Bodengutachten geprüft werden soll, ob der ehemalige Festplatz als Standort für einen Neubau geeignet ist. Gleichzeitig wurde auch schon eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau an dieser Stelle in Auftrag gegeben.
Mir fehlt aber noch immer eine schriftliche Zusammenfassung der Gründe, warum das bisherige Feuerwehrhaus weder weiter genutzt noch umgebaut werden kann .
Ich bin der Meinung, dass diese Zusammenfassung (Schlussbericht zu den bisherigen Planungen) Grundlage für den nächsten Schritt – also die Planung eines Neubaus – sein muss.
Das Haushaltsrecht fordert vor großen Baumaßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – also hier einen Vergleich, was ein Umbau und was ein Neubau kosten würde – oder auch die begründete Feststellung, dass ein Umbau nicht möglich ist und neu gebaut werden muss.
Leider stehe ich mit meiner Forderung nach einem Schlussbericht ziemlich allein da.
Die Gemeindevertretung wird voraussichtlich demnächst den Neubau des Feuerwehrhauses ohne Schlussbericht und Wirtschaftlichkeitsberechnung mit der einfachen Feststellung, dass ein Neubau erforderlich ist, beschließen.
Ich halte einen Schlussbericht noch immer für zwingend notwendig und werde deshalb in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung folgenden Antrag stellen:
TOP: Erstellung eines Schlussberichts zu den Umbauplanungen des Feuerwehrhauses Rechtenbach
Sachverhalt:
Derzeit laufen die Planungen für einen Neubau eines Feuerwehrhauses in Rechtenbach.
Voraussetzung für einen Neubau ist, dass das bisherige Feuerwehrhaus nicht weiter genutzt werden kann.
Diese Feststellung muss meiner Meinung nach in Form eines schriftlichen Schlussberichts zu den bisherigen Planungen in den Jahren 2014 bis 2020 erfolgen.
Ein solcher Schlussbericht ist meiner Meinung nach ein unverzichtbarer Teil eines in der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Haushalts 2022 von der Kommunalaufsicht auf Seite 7 unter Absatz 5.1 geforderten Wirtschaftlichkeitsvergleichs nach § 12 GemHVO.
Bisher liegen uns folgende schriftlichen Unterlagen zum Feuerwehrhaus vor:
· Die beiden Revisionsberichte aus den Jahren 2014 und 2019
· eine Chronologie der bisherigen Planungen sowie
· ein Soll-Ist-Vergleich (Bestand / aktuelle DIN-Norm).
In einem Schlussbericht müssen meiner Meinung nach folgende Fragen beantwortet werden:
Fehlende Parkplätze:
Ein Argument für einen Neubau ist, dass es nach der DIN-Norm nicht genügend Parkplätze am Feuerwehrhaus gibt.
(Fehlende Parkplätze werden jedoch in beiden Revisionsberichten nicht beanstandet).
Die DIN-Norm 14092-1 ist aber nur eine Soll-Bestimmung, keine Muss-Bestimmung und damit meiner Meinung nach kein zwingendes Argument zur Begründung eines Neubaus.
Für das Feuerwehrhaus Rechtenbach werden in der uns vorliegenden Chronologie im Jahr 2020 29 Parkplätze gefordert, von welchen
17 Parkplätze auf dem Gelände dargestellt werden können.
Leider gibt es keine Parkmarkierungen auf dem Feuerwehrgrundstück in Rechtenbach.
Es muss erläutert werden, warum die ca. 280 qm große Freifläche hinter dem Feuerwehrhaus nicht als zusätzliche Parkfläche genutzt werden kann.
Zudem muss erläutert werden, warum nicht durch einfache Regelungen (Schilder „Parken nur für Einsatzkräfte“) zusätzliche Parkflächen an der nur im Anliegerverkehr genutzten Straße am Feuerwehrhaus geschaffen werden können.
Bisherige Umbauplanungen
Es ist festzuhalten, dass die Fahrzeughallen in den Revisionsberichten nicht beanstandet werden.
Nach der Chronologie wurden dem Planungsgremium in der Planungsphase (2014 bis 2020) vom Büro Hundt mehrere Umbauplanungen vorgelegt, welche sich wohl auf die Mannschaftsräume bezogen. Es wurden auch Haushaltsmittel für den Umbau eingestellt.
Am 25.8.2020 hat das Planungsgremium lt. Chronologie festgestellt, dass das Projekt „Umbau Feuerwehrhaus“ auf der begrenzten Fläche nicht möglich ist.
Leider liegt uns keine schriftliche Begründung für diese Aussage (Schlussbericht) vor. Wir kennen auch die Planungsunterlagen nicht, welche Grundlage für diese Aussage waren.
Anzumerken ist, dass das Feuerwehrgrundstück an den Bauhof der Gemeinde und ein Privatgrundstück angrenzt. Es ist nicht bekannt, inwieweit die 280-qm-Freifläche hinter dem Feuerwehrhaus in die Umbauplanungen einbezogen wurde.
Soll-ist-Vergleich
Seitens der Feuerwehr wurde als Begründung für einen Neubau ein Soll-Ist-Vergleich (Vergleich des Ist-Zustandes des Hauses mit der aktuellen DIN-Norm) vorgelegt.
Da die DIN-Normen laufend angepasst werden, wird ein solcher Vergleich in jedem älteren Gebäude zu einer Vielzahl von Beanstandungen führen.
Hierzu ist erneut anzumerken, dass in den Revisionsberichten lediglich die Unterbringung der Spinde und die sanitären Einrichtungen in den Mannschaftsräumen beanstandet wurden.
Anmerkung: Die Spinde und die sanitären Einrichtungen wurden bereits im Jahr 2014 beanstandet – es ist nicht bekannt, ob und wie hier in 8 Jahren Verbesserungen erfolgt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zeitnah einen Schlussbericht zu den bisherigen Umbauplanungen am Feuerwehrhaus Rechtenbach als Grundlage eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs nach § 12 GemHVO für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses erstellen zu lassen und dabei die o.a. Fragen zu beantworten.
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