Nach § 22 Abs. 5 der Geschäftsordnung soll (darf) jeder Gemeindevertreter (in der Sitzung der Gemeindevertretung) zu einem Antrag nur ein Mal sprechen.
Die Redezeit beträgt nach
§ 24 Abs. 1 höchstens 5 Minuten.
Nach diesen Redebeiträgen wird der Antrag üblicherweise zur weiteren Beratung in einen Ausschuss verwiesen.
Leider gelten aber für die Beratungen im Ausschuss die gleichen Redeeinschränkungen wie in der Gemeindevertretung.
Meine Meinung:
In den 25 Jahren, in welchen ich die Protokolle der Gemeindevertretung geschrieben haben, gab es diese Einschränkungen nicht.
Natürlich dauerten die Sitzungen damals länger, das förderte aber die fraktionsübergreifende Kommunikation.
Die echten (zeitlich offenen) Beratungen und Diskussionen finden heute nur noch in den Sitzungen der einzelnen Fraktionen statt.
Es gibt aber keinen offenen, fraktionsübergreifenden Meinungsaustausch mehr in der Gemeindevertretung.
Dafür gibt es echte Kommunikationsprobleme.
Ich habe angeboten, einen finanziellen Beitrag zu einer Grillparty der Gemeindevertretung zu leisten, damit einfach mal alle bei einem Bier oder Wein ohne Zeitdruck miteinander reden können!
Ich weiß, dass alle für unser Hüttenberg arbeiten.
Ich bin mir sicher, wir könnten viel mehr gemeinsam tun, wenn wir mehr miteinander reden!!
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