Meine Überlegungen zur Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.3.2023 in den Bürgerstuben

(In Arbeit – wird weiter ergänzt..)

TOP 2.1 Weichenstellungen zum weiteren Planungsprozess „Neubau Hallenbad“

In der Sitzung soll festgelegt werden, welche der sechs vom Planungsbüro vorgelegten Planungsvarianten weiter geplant werden soll.
 Ich habe hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir hier meiner Meinung nach ein Finanzierungsproblem haben, welches bisher ausgeklammert wird.
 Meiner Meinung nach müssen wir die Beratung auf die kostengünstigen Varianten 0 (nur ein Schwimmbecken, wie bisher) und 1 (Schwimmbecken mit Hubboden) konzentrieren.
 Wir müssen bedenken, dass mit Beginn der Bauarbeiten die Heizung / Lüftung für die Sporthallen ausfällt, da beides noch immer von der Heizanlage unter der Hallenbad-Ruine abhängig ist.
 Das allein ist schon ein Problem, welches durch die aktuelle politische Diskussion zur Zukunft der bisherigen Heizungen noch verstärkt wird.
 In der Sitzung am Montag werden aktuelle Kostenschätzungen für den Neubau des Hallenbades und für eine neue Heizungs- / Lüftungsanlage vorgelegt. 
 Vor einer Entscheidung, welche Planungsvariante weiter geplant werden soll, müssten wir eigentlich meiner Meinung nach dringend diskutieren, wie wir die Finanzierung des Projekts sicherstellen wollen!

TOP 2.2 Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg

Hier soll auf Antrag des Gemeindevorstandes beschlossen werden, drei Gewerbeflächen im Bereich zwischen REWE und der Rechtenbacher Straße in Mischgebietsflächen umzuwandeln. Die Größe der einzelnen Flächen ist nicht bekannt.
Eine Umwandlung der Flächen von Gewerbe- in Mischgebiet vervielfacht den Grundstückswert und erweitert die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks.
Ich weiß, dass in der Gemeinde Baugrundstücke fehlen und sich die Umsetzung von Baugebieten der Gemeinde schon lange hinzieht.
 Meiner Meinung nach sollte aber der Antrag nicht in der Sitzung einfach „durchgewinkt“, sondern zunächst zur Beratung in den Bauausschuss oder den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.
Ein Grund dafür ist, dass wir mit der schnellen Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebietsflächen unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben (Bauruine „Alte Käserei“ in der Berliner Straße..).
Ich werde nach der Sitzung der Gemeindevertretung die Problematik „Wohnhäuser auf Gewerbeflächen“ hier aus meiner Sicht erläutern.

 

TOP 2.3 Bauleitplanung Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg
Änderung des Bebauungsplans „Junge Gräben“
 
Die Grundstücke, welche in der Wiesenstraße am Kleebach liegen (Gerüstbaufirma, Tonstudio, Safran) sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Damit ist eine Wohnbebauung dort nicht erlaubt.
Der Bürgermeister beantragt jetzt, die Grundstücke Tonstudio und Safran als Mischgebiet auszuweisen. 
Eine Umwandlung der Fläche von Gewerbe- in Mischgebiet vervielfacht den Grundstückswert und erweitert die Nutzungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, da das Grundstück nun auch für Wohnbebauung genutzt werden kann.
Damit können nach einer Umwandlung die vorhandenen Mietwohnungen weiter genutzt werden.
Auch dieser Antrag sollte meiner Meinung nach nicht einfach in der Sitzung der Gemeindevertretung „durchgewinkt“, sondern zunächst im Bauausschuss bzw. Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.

TOP 2.4 Schaffung von Flächen für eine Freiflächensolaranlage
Hier hatte die Gemeindevertretung am 18.7.2022 folgendes beschlossen:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, zu prüfen, ob es in der Gemeinde Flächen gibt, auf denen Freiflächen-Solaranlagen errichtet werden können. Der Gemeindevorstand soll bestehende Fördermöglichkeiten prüfen und im Bauausschuss über Realisierungsmöglichkeiten berichten. 
Zur Sitzung des Bauausschusses am 27.2.2023 (rd. 7 Monate später) lagen dem Ausschuss hierzu keinerlei Unterlagen als Beratungsgrundlage vor.
Auch der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung sind keine Beratungs-Unterlagen zum TOP beigefügt.
Ein Vertreter eines vom Gemeindevorstand beauftragten Planungsbüros soll in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutern, ob es geeignete Flächen in derGemeinde gibt.

TOP 2.5 Grundhafte Erneuerung der Weidenhäuser Straße im Bereich zwischen Hollerstück und Alte Gärtnerei sowie Fahrbahnverbesserung im Bereich zwischen Hessenstrasse mit Erneuerung der Gewässerverrohrung
Die Gemeindevertretung hat im November 2020 folgenden Beschluß gefasst:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt die grundhafte
 Erneuerung der Weidenhäuser im Bereich zwischen Hollerstück und Alte Gärtnerei 
 sowie die Fahrbahnverbesserung im Bereich zwischen Alte Gärtnerei und  Hessenstraße mit der Anpassung des Regenwasserkanals im OT Rechtenbach und  beauftragt den Gemeindevorstand mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme.  Zur Finanzierung des Projektes werden 135.000 € im Finanzhaushalt von der Projektnummer STR-00000 auf die Projektnummer STR-000072 umgewidmet.  Die Anpassung des Regenwasserkanals wird aus Haushaltsresten der Projektnummer  Kanal-0003 finanziert.
Ich stelle fest, dass dieser Beschluß mehr als zwei Jahre lang nicht umgesetzt wurde!
Nun beantragt der Bürgermeister eine neue, erweiterte Baumaßnahme. U.a. soll der kleine Bach nun auf einer Länge von 110 m durch Abwasserrohre geführt werden. 
Meiner Meinung nach sollte auch dieser TOP jetzt zunächst einmal mit den Planungsunterlagen im Bauausschuß beraten werden. Dabei sollten wir auch darüber nachdenken, ob im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Weidenhäuser Strasse“ die schon lange geforderte Querungshilfe vor der Schule gebaut werden kann.
Auch braucht die Gemeindevertretung meiner Meinung nach vor einer weiteren „Spontanentscheidung“ zu Straßenbaumaßnahmen eine aktuelle Übersicht zu anstehenden/geplanten / notwendigen Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde!!

TOP 2.6 Ersatzneubau der befahrbaren Stahlbetonbrücke über den Vollnkirchener Bach, Kohlgasse, OT Vollnkirchen
Hier soll eine alte Betonbrücke abgerissen und durch eine neue Brücke ersetzt werden. Die Brücke wird von Fußgängern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt. (Auch) hier wurde die Standfestigkeit der Brücke von einem Gutachter geprüft…
Die Baukosten liegen bei rd. 80.000 Euro. Rd. die Hälfte der Kosten werden über die Hessenkasse finanziert.
Info: Ein Stück weiter bachabwärts steht eine Brücke, die ähnlich genutzt wird, aber meiner Meinung nach sicher günstiger hergestellt wurde..

TOP 2.7 Festlegung der Termine für die Bürgermeisterwahl 2023

TOP 2.8 Impementierung Energiemanagement
Hier geht es um die Einstellung eines Klimaschutzberaters, dessen mögliche Ausgabengebiete und Fördermöglichkeiten bei der Einstellung.

TOP 2.9 Verbesserung der Verkehrssituation durch Querungshilfe an der Hauptstrasse vor dem Sportzentrum OT Hüttenberg
Hier soll der Bau der schon lange von Senioren, Kindergärten, Sporthallen und Busnutzern …. geforderte  Bau einer Querungshilfe über die Hauptstrasse an der Sporthalle auf den Weg gebracht werden.

TOP 2.10 Prüfung der Erweiterung des Angebots bei der Neu-Ausschreibung des Linienbündels Hüttenberg
Der Fahrgastverband hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass neue Ausschreibungen für die Busverbindungen anstehen. Interessierte Mitglieder   aller Fraktionen der Gemeindegremien  und Bürger wurden in einer spontan von mir geplanten Info-Veranstaltung in den Bürgerstuben vom Fahrgastverband zu Verbesserungsmöglichkeiten informiert. 
Wir versuchen, Verbesserungen durchzusetzen.

TOP 2.11 Kurzfristige Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden
Die Gemeindevertretung hat im Juli 2022 – also vor mehr als einem halben Jahr – beschlossen, dass der Gemeindevorstand prüfen soll, welche Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden zur Erzeugung umweltfreundlichen Stroms genutzt werden können.
Zur Sitzung des Bauausschusses am 27.2.2023 lagen noch keine schriftlichen Aufstellungen des Gemeindevorstandes dazu vor.
Ein Ausschussmitglied legte in der Sitzung eine Liste aus dem Jahr 2013 vor. Damals hatte die EON bereits Dächer öffentlicher Gebäude auf ihre Eignung zur erzeugung von Solarstrom geprüft.
Zur Beschleunigung des Verfahrens liegt ein Antrag vor, zunächst ein geeignetes 
öffentliches Gebäude (Kindergarten?) auf Kosten der Gemeinde mit einer Photovolitaikanlage auszurüsten und damit den Stromverbrauch zu senken.

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