Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.3.2023

TOP 2.9 Querungshilfe an der Hauptstrasse vor dem Sportzentrum.
„Ein Lichtblick..“

Täglich überqueren viele Menschen die Hauptstrasse, um zum Sportzentrum und zum Bürgerhaus zu gelangen.
Auch die Bewohner des Seniorenheims müssen die Hauptstraße überqueren, wenn sie zur Ortsmitte gelangen wollen.
Bereits im November 2021 wurde dieser Sachverhalt im Ortsbeirat Hüttenberg thematisiert.
Auch das Kinderparlament hat eine Querungshilfe an dieser Stelle  gefordert.
Lösungsvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss soll Möglichkeiten für eine sichere
Überquerung der Hauptstraße in diesem Bereich zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorlegen.
Einstimmiger Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Antrag in den Bau- und Verkehrsausschuss zu geben. Dieser soll die Sachlage erörtern, Vorschläge für eine Querungshilfe an der Hauptstraße erarbeiten und eine Lösung für die Gemeindevertretung empfehlen.

TOP 2.2 Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Hüttenberg

Hier sollen auf Antrag des Gemeindevorstandes drei Gewerbeflächen im Bereich zwischen REWE und der Rechtenbacher Straße von Gewerbegebiet in Mischgebiet umgewandelt werden.  
Eine Umwandlung der Flächen von Gewerbe- in Mischgebiet vervielfacht den Grundstückswert und erweitert die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks.
 
 Wir wissen, dass in der Gemeinde Baugrundstücke fehlen und sich die Umsetzung von Baugebieten der Gemeinde schon lange hinzieht.

Der TOP sollte dennoch nicht einfach „durchgewinkt“, sondern zunächst zur Beratung in den Bauausschuss verwiesen werden. 

Begründung:

Wir haben in den Gewerbegebieten der Gemeinde einige Gewerbegrundstücke, auf welchen irgendwann einmal ein Gewerbebetrieb mit Wohnhaus beantragt und genehmigt wurde.

Im Laufe der Zeit sind dann aber Gewerbebetriebe aus den unterschiedlichsten Gründen eingestellt worden. Damit steht auf den Gewerbeflächen nur noch ein Wohnhaus.

Das widerspricht den Vorgaben für ein Gewerbegebiet.

Wir gehen deshalb davon aus, dass in nächster Zeit einige Anträge zur Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischbauflächen gestellt werden. 

Die Eigentümer der Grundstücke wollen damit (für mich nachvollziehbar) verhindern, dass sie irgendwann wegen der Problematik „Wohnungen in Gewerbeflächen“ angeschrieben werden.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, vor einer Entscheidung zu dem heutigen Beschlussvorschlag zu bedenken, dass sich künftige Antragsteller auf diese Entscheidung berufen könnten.


 Wir sollten deshalb vor einer Entscheidung eine grundsätzliche Regelung für derartige Anträge festlegen.
 Bei dieser Regelung sollten die Grundstücksgröße, Möglichkeiten zur Teilung des Grundstücks, die Planungen der Eigentümer für die weitere Nutzung des Grundstücks usw. berücksichtigt werden.

Der TOP wurde mehrheitlich zur Beratung in den Bauausschuss verwiesen.

TOP 2.3 – Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg – OT HüttenbergHüttenberger Landrecht…“

Das große Gebäude auf dem Grundstück Wiesenstraße 16 wurde vor mehr als
40 Jahren erbaut und von verschiedenen Besitzern schon vielfältig genutzt.
 Aktuell wird das Erdgeschoss gewerblich genutzt.
 Im ersten Stock wurden im Laufe der Zeit Wohnungen gebaut. Zuletzt wurden die dort zunächst als Pizzeria genutzten Gewerberäume zu weiteren Wohnungen umgebaut.
Das Gebäude steht auf einer Gewerbefläche. Damit ist der Bau von Wohnungen nicht erlaubt. Aber auch diese Nutzungsänderung hat die Aufsichtsbehörden bisher nicht interessiert.
 
 Der derzeitige Besitzer hat nun beantragt, die vorhandenen Wohnungen durch eine Umwandlung des Grundstücks von Gewerbe- in Mischgebiet zu legalisieren (in einem Mischgebiet sind Wohnungen erlaubt).
Durch eine solche Umwandlung werden die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks erweitert, der Wert des Grundstücks steigt.
Ich hatte vorgeschlagen, den Antrag zunächst in Ruhe und im kleineren Kreis im Bauausschuss zu beraten.
 Dabei habe ich darauf hingewiesen, dass es in Hochelheim zumindest ein weiteres Gebäude mit der gleichen Problematik gibt.
 Ich hielt es für sinnvoll, vor einer Entscheidung zum vorliegenden Antrag über eine grundsätzliche Regelung zum Umgang mit Anträgen zur Legalisierung illegaler Baumaßnahmen in Hüttenberg nachzudenken.
 (Hinweis: Niemand will dabei Menschen aus ihren Wohnungen vertreiben. Es sollte aber auch niemand ohne Folgen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen dürfen).
Auf massiven Druck von FWG, FÖBH und Bürgermeister wurde bei der Beratung des TOP aber die Tatsache, dass hier Wohnungen illegal gebaut wurden, völlig ausgeklammert.
Ein Vertreter eines -ohne Hinweis in der Tagesordnung- von ? zum TOP eingeladenen Ingenieurbüros erläutert, welche Schritte zur Umwandlung des Grundstücks vom Gewerbegebiet zum Mischgebiet erforderlich sind. Anschließend wurde (mit der Aussage, man dürfe die Legalisierung nicht verzögern) beschlossen, das Ingenieurbüro mit der Planung der Umwandlung des Grundstücks von Gewerbe- in Mischgebiet zu beauftragen.
Immerhin wurde aber mehrheitlich beschlossen, dass die Planung nach Fertigstellung nochmals im Bauausschuss beraten werden soll.

 
An solchen Tagen frage ich mich ernstlich, warum ich mir das immer noch antue…

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