Kurze Erläuterung zu den TOP der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.5.2023

 
Grundsatzberatung zur weiteren Tätigkeit der Gewerbepark Obere Surbach GmbH
Alle Grundstücke im Gewerbegebiet „Obere Surbach“ am Kreisel an der Autobahn sind verkauft. Die Infrastruktur-Maßnahmen sind abgeschlossen.
 Die laufenden Kosten der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH (Personalkosten usw.) laufen weiter.
 Es ist meiner Meinung nach Zeit,
 -eine wirtschaftliche Bilanz des Gewerbegebietes zu ziehen und
 -zu entscheiden, ob die Geschäftstätigkeit der GmbH beendet werden soll.
 Ich persönlich kann den Vorschlag, die GmbH bestehen zu lassen und in einigen Jahren mit dem Ankauf und der Vermarktung eines neuen großen Gewerbegebietes an der Autobahn zu beauftragen, nicht unterstützen.
 
Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Grundstücke
Lt. Bürgermeister gibt es aktuell rd. 100 Interessenten für ein gemeindeeigenes Baugrundstück.
Die wenigen Grundstücke werden vom Gemeindevorstand in nichtöffentlicher Sitzung vergeben. Die Kriterien für die Vergabe sind nicht bekannt.
Ich habe darauf gedrängt, auch in Hüttenberg klare, für Bürger nachvollziehbare Regeln für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken von der Gemeindevertretung festlegen zu lassen.
Der entsprechende Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss verwiesen.
 
Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse
Es geht um eine Erweiterung des Rederechts in der Gemeindevertretung
(vergleiche mit Beratungen in Deinem Verein…  🙂  )

Aktueller Stand:
§ 22 der Hauptsatzung
 (1) Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertreter soll zu einem Antrag nur einmal sprechen.
Hiervon sind ausgenommen:
 – Das Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor
   der Abstimmung,
 – Fragen zur Klärung von Zweifeln,
 – Persönliche Erwiderungen.
 ………………………..
 (6) Die oder der Vorsitzende kann zulassen, dass eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter mehrmals zur Sache spricht. Widerspricht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.

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