Inzwischen gehen die neuen Grundsteuer-Festsetzungen ein.
Der dort genannte (höhere) Betrag ist der neue Grundbetrag (100 %) für spätere Grundsteuer-Bescheide der Gemeinde.
Die Gemeinde legt jährlich fest, welcher Prozentsatz des Grundbetrages an Grundsteuer gezahlt werden muss.
Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, liegt es also in der Hand der Gemeinde,
den Grundsteuer-Messbetrag (aktuell in Hüttenberg Grundsteuer A 440 % des Grundbetrages, Grundsteuer B 500 % des Grundbetrages) anzupassen.
Die Neufestsetzung des Grundbetrages sagt also zunächst einmal nichts darüber aus, wie viel Grundsteuer später tatsächlich in Hüttenberg gezahlt werden muss!
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