Aus der September-Sitzung der Gemeindevertretung -Anfragen und Antworten      

Anfrage Hans Kleinschmidt zu den bisherigen Kosten für das BGH Reiskirchen:
– Für das BGH Reiskirchen wurden Mittel aus verschiedenen Fördermaßnahmen, Hessenkasse und KIP, verwendet. Ausgegeben wurden bis jetzt 338.000€.

Anfrage Hans Kleinschmidt zu den Kosten für die Baumaßnahme Gießener Straße und Ostendstraße:
Inklusive aller Nebenarbeiten, eine Aufteilung zwischen Kanalhauptleitungen, Bauwerken und Kanalhausanschlüssen wird erwartet. Zu den Hausanschlüssen sind die Kosten zu nennen, die die Anschlussnehmer übernommen haben. Die Kosten Straßenbau komplett mit allen Nebenanlagen sind separat zu benennen.
– Brutto-Gesamtkosten der Gießener – und Ostendstraße:
Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung
Gießener Straße 522.560,59€,
Ostendstraße 312.263,83€;
Hauptkanal inklusive Bauwerke
Gießener Straße187.138,11€, Ostendstraße 146.443,41€;
Hausanschlüsse Gießener Straße 30.812,43€, Ostendstraße 23.448,80€

Anfrage Hans Kleinschmidt zu den Kosten der Sanierung des BGH Rechtenbach, zu nennen ist die Gesamtsumme für Balkon, Lüftung, Böden, Beamer, Beschallung usw.
– Bisher wurden 278.000€ verausgabt.
 Der Ansatz lag bei 476.000€ im Haushalt, dieser wird aber nicht benötigt.
 
 Anfrage Klaus Heinrich Weber zu den voraussichtlichen Kosten der Stützmauer Borngasse/Ecke Schützenstraße (Weidenhausen):
– Die Kosten können noch nicht beziffert werden, man befindet sich noch in der Ausführungsplanung.
(Anmerkung: Die Gemeindevertretung hat den Bau ohne eine Kostenschätzung schon mehrheitlich beschlossen..)

Anfrage zum fehlenden Zugang zu den behindertengerechten Toiletten im
BGH Reiskirchen
– Die Angelegenheit ist noch nicht entscheidungsreif. Die Entscheidung soll möglichst noch in diesem Jahr herbeigeführt werden. Ein Antrag soll dem GVO und dann der GVT vorgelegt werden.
(Anmerkung: Die Sanierung des DGH begann mit dem Antrag, behindertengerechte Toiletten einzubauen. Die umfassende Sanierung ist inzwischen abgeschlossen).

Anfrage zur Schlussrechnung für die Lüftungsanlage im BGH Rechtenbach
– Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor. Die Lüftungsanlage ist noch nicht abgerechnet, es stehen noch Gewährleistungsdinge im Raum.  Der Ansatz lag bei 476.000€ im Haushalt, dieser wird aber nicht benötigt.
(Anmerkung:  Wie viele Monate wird es noch dauern, bis die neue Lüftungsanlage richtig läuft??)

Anfrage, ob ein Beschluss des GVO zur Beschaffung einer neuen Akustikanlage für das BGH Reiskirchen gefasst wurde und zur Höhe der Kosten
– Der GVO hat die Beschaffung beschlossen, die Anlage kostet voraussichtlich zwischen 4.200€ und 4.500€ mit Einbau.

Anfrage zur Feststellung weiterer Schäden der Schadensklassen, wie sie zur Sanierung der Gießener Straße und der Borngasse etc. geführt haben, bei den aktuell durchgeführten Kanalbefahrungen
– Die Frage wurde bereits beantwortet, die Liste mit den festgestellten Schäden der Klassen Null und Eins hat der Bürgermeister dabei. Die Liste vorzulesen, ergibt demnach keinen Sinn. Die Schäden haben unterschiedliche Ausmaße. Es ist nicht unbedingt ein ganzer Kanal betroffen, es kann sich z.B. auch um einen Hausanschluss, einen Schacht oder einen kleineren Schaden am Kanal handeln.
 (Anmerkung: Jetzt weiß ich so viel wie vorher.  Die Frage wurde wieder nicht beantwortet!! Wem nutzt es, wenn der Bürgermeister eine Liste der Schäden hat?)

Anfrage zum Warum und Wie der Kanalsanierung
– Es gibt ein Sanierungskonzept, das fortgeschrieben wird und schon ein paar Jahre alt ist. Aktuell finden wieder Befahrungen statt. Neben dem OT Hüttenberg, der abgeschlossen wurde, werden die sogenannten „alten Neubaugebiete“ befahren, die noch nicht befahren wurden. Im Bereich Borngasse und Weingartenstraße macht man sich Gedanken, wie die Schäden aussehen. Bei einer Häufung von Schäden der Klassen Null und Eins, die eine offene Bauweise anraten, wird das gemacht, wenn auch die Straßenoberfläche erneuert werden muss. Ist die Straße noch halbwegs in Ordnung, wird das Inliner-Verfahren angewendet. Inliner ist das kostengünstigere Verfahren, offene Bauweise wird nur durchgeführt, wenn keine Alternative besteht.
 Berücksichtigt werden muss immer die Hydraulik, die immer neu berechnet wird. Die Sanierungen werden mit einem Ingenieurbüro abgestimmt.
(Anmerkung: Ich wusste bisher nicht, dass es ein Sanierungskonzept gibt!!)

Anfrage bezüglich Seite 12 der kurzfristig vorgelegten Sitzungsvorlage „Überblick über die Kommunalen Finanzen“.
Die kommunalen Gebäude wurden aktuell umfassend bewertet betreffend Heizung, Sanitäranlagen, Lüftung.
Was war der Anlass für die Sonderbewertung?
Wer hat sie beauftragt, was hat sie gekostet?
Ist beabsichtigt, die Feststellungen, welche Grundlage der Kostenschätzung waren, der Gemeindevertretung vorzulegen?
– Die Aufstellung wurde von Christian Götz gemacht. Es handelt sich um eine grobe Schätzung, die verwaltungsseitig erfolgte auf Basis von vorliegenden Einheitspreisen oder Erfahrungswerten.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung wurden die Auswirkungen des Gebäude-Energie-Gesetzes nicht berücksichtigt, d.h. welche Maßnahmen dort zu erwarten sind.
Gekostet hat die Bewertung nichts außer der Arbeitszeit von Christian Götz. Eine externe Bewertung würde laut Bürgermeister einige tausend Euro kosten.
(Anmerkung: Was war der Anlass für die Sonderbewertung, wer kennt sie und was soll mit ihr geschehen?)

Anfrage von Hans Kleinschmidt bezüglich der Bauplätze im Gemeindebesitz und im Privatbesitz (unbebaut). Aufstellung nach Ortsteilen
– Es wurde grob anhand des Geo-Infosystems die Baulücken festgestellt. Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, es handelt sich nicht immer um freie Bauplätze. Viele Plätze werden anderweitig genutzt. Es wurde nur nach Parzellen in Ortslage gesucht, die unbebaut sind und rein theoretisch bebaut werden könnten:
 Reiskirchen 7,
 Vollnkirchen 2,
 Rechtenbach 26,
 Volpertshausen 26,
 Weidenhausen 3,
 Hüttenberg 28 Plätze.
Bei der Besprechung des FNP wurde die Aufstellung schon einmal gemacht. Das Problem ist die Aktivierung der Plätze, was aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich ist.
(Anmerkung: Insgesamt 92 freie Bauplätze)

Anfrage bezüglich der Aufteilung der Waldflächen der Gemeinde Hüttenberg auf die Ortsteile (Gemarkungen).
– Hüttenberg hat insgesamt 1.156 ha Wald:
 Gemarkung Hörnsheim 88,3ha,
 Hochelheim 180,2ha,
 Großrechtenbach 154,2ha,
 Kleinrechtenbach 104ha,
 Vollnkirchen 222,4ha,
 Reiskirchen 289,6ha,
 Volpertshausen 117,2ha.

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