Stand 4.1.2024
Zur Erinnerung:
Die Sperrung der Borngasse erfolgte vor rd. 15 Jahren, als das hängige Gelände Ecke Borngasse/Schützenstraße bei Straßenbauarbeiten unstabil wurde und eine die Mauer der an die Straße grenzenden, tiefer liegenden Scheune und die angrenzende Stützmauer zur Borngasse beschädigte.
Es gab später auch einen Unfall, bei dem die Scheune weiter beschädigt wurde.
Die Scheune wurde abgerissen.
Im Jahr 2021 wurde dann in der Gemeindevertretung nachgefragt, warum die Stützmauer und die Straße noch immer nicht repariert sind.
Ich habe den Bürgermeister dann mehrfach in Sitzungen der Gemeindevertretung nach dem Sachstand „Stützmauer Borngasse“ gefragt.
Der Bürgermeister erläuterte jeweils, dass vor dem Bau der Stützmauer schwierige juristische Fragen zu klären seien.
Konkret sei noch immer strittig, wer die neue Stützmauer bezahlt und ohne Stützmauer keine Straßensanierung.
Nach einigen Anfragen ohne neue Erkenntnisse wurde (auch auf meine Initiative) der Bauausschuss von der Gemeindevertretung beauftragt, die Sachlage zu klären.
Ich habe dem Bürgermeister am 14.2.2022 im Bauausschuss folgende Fragen gestellt:
Wie ist der Schaden konkret entstanden?
Gab es nach dem Schaden ein Beweissicherungsverfahre
Wenn „Nein“ – warum nicht?
Sind lediglich gemeindeeigene Straßen von dem Schaden betroffen?
Aus welchen schriftlich nachvollziehbaren Gründen gibt es eine Haftung der Gemeinde?
Wer ist noch für den Schaden haftbar? (Eigentümer, Baufirma.. Warum?
Gibt es einen Rechtsstreit zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde?
Wenn ja, hat die Eigentümerin oder die Gemeinde eine Klage eingereicht?
Wenn „Nein“ – welche schriftlich nachvollziehbaren Schritte wurden von beiden Seiten unternommen, um den Schaden zu beseitigen?
Ist es möglich, den Schaden seitens der Gemeinde „in Vorleistung“ zu beheben und bestehen dann realistische Aussichten, das Geld zurückzubekommen?
Welche Möglichkeiten bestehen, übergeordnete Behörden in die rasche Schadensbeseitigung einzubinden?
Welche realistischen Möglichkeiten gibt es, den Schaden in absehbarer Zeit ohne finanziellen Schaden für die Gemeinde zu beheben?
Hat der Unfall (PKW fuhr später in die Baustelle) weiteren Schaden verursacht?
Wenn ja, welche juristischen Schritte wurden zur Behebung dieses Schadens unternommen?
Gibt es Überlegungen/ die Möglichkeit, die Borngasse künftig als Einbahnstraße auszuweisen, um künftig gefährliche Verkehrssituationen zu verhindern?
Der Bürgermeister teilte dann zu meinem großen Erstaunen mit, dass es in den ganzen Jahren lediglich Schriftwechsel zwischen den Anwälten der Gemeinde und der Anliegerin gab, auf deren Grundstück die Scheune stand und die Stützmauer steht.
Unterlagen hierzu wurden dem Ausschuss nicht vorgelegt.
Bei dem Schriftwechsel ging es lt. Bürgermeister um die Frage, wer den Bau einer neuen Stützmauer bezahlt.
Gleichzeitig teilte der Bürgermeister mit, dass nunmehr mit den Planungen zur Sanierung der Straße/der Stützmauer begonnen werden könne, da im Rahmen der Sanierung der Gießener Straße die Straßenbeiträge sozialisiert wurden und die Gemeinde somit die Kosten zu tragen habe.
Hierbei wäre meiner Meinung nach zu klären, warum die Sanierung der Gießener Straße vorgezogen wurde, obwohl der Sanierungsbedarf „Kanäle Borngasse und angrenzende Straßen“ schon länger bekannt war und es sogar einen grundsätzlichen Sanierungsbeschluss gab.
Ich habe den Sachverhalt dann in der Gemeindevertretung vorgetragen.
Danach wurde ein Planer von der Verwaltung mit einer Kostenschätzung der Baumaßnahme „Stützmauer und Sanierung der Borngasse“ beauftragt.
Der Planer legte dem Bauausschuss und der Gemeindevertretung dann u.a.
ca. 15 Jahre alte Fotos einer Kanalbefahrung „Borngasse und angrenzende Straßen“ vor, die zeigten, dass die dortigen Kanäle schon damals hätten saniert werden müssen.
(Vorgaben der Eigenkontrollverordnung, die aber jahrelang ignoriert wurden..).
Anmerkung: Wenn man die Sanierung damals zeitnah nach dem Schaden oder in den (vielen) Jahren danach durchgeführt hätte, wären die Kosten viel geringer gewesen, da die Baupreise niedrig waren und es noch Anliegerbeiträge gab..
Der Planer legte auch eine komfortable Planung zur Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen vor.
Die Kosten der Kanalsanierung konnte der Planer nicht beziffern, da u.a. unklar ist, wie hoch das Erdreich durch die verschleppte Kanalsanierung belastet ist (ggf. hohe Entsorgungskosten).
Der Planer bestätigte mir auf Anfrage im Ausschuss, dass vor der Sanierung der Borngasse die Stützmauer neu aufgebaut werden müsse.
Die Kosten einer neuen Stützmauer (ca. 3-4 m hoch und ca. 15 m lang..) konnte er nicht beziffern, da es eine eigene Baumaßnahme sei.
Ich habe den Bürgermeister in der Sitzung des Ausschusses gebeten, zu Sitzung der Gemeindevertretung eine Kostenschätzung für die Stützmauer vorzulegen.
Am 5.6.2023 wurde dann auf Antrag des Gemeindevorstandes von der Gemeindevertretung ein Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen gefasst.
Eine Kostenschätzung für die Stützmauer lag nicht vor.
Ich habe das vor der Abstimmung in meinem Bericht aus dem Bauausschuss berichtet, es störte aber niemanden.
Eine Kostenschätzung des Planers für die Gesamt-Maßnahme lag bei 1,4 bis
2,4 Millionen Euro.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2023 beantragte dann der Bürgermeister, die Baumaßnahme „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“ zusätzlich in das Programm „Hessenkasse“ aufzunehmen.
Begründung: Dann könne man nicht benötigte Gelder aus dem Hessenkassen-Programm (Sporthallen, Kindergärten, Hallenbad..) zu der Baumaßnahme verschieben.
Der Bürgermeister erläuterte, der Beschluss müsse noch in der Sitzung gefasst werden, da am nächsten Tag die Meldefrist der Hessenkasse ende.
Nachdem u.a. diese Aussage in der Sitzung angezweifelt wurde, wurde (auf Antrag in namentlicher Abstimmung) beschlossen, die Maßnahme in das Hessenkassen-Programm aufzunehmen.
Ich erhielt am nächsten Tag auf Nachfrage eine schriftliche Bestätigung der Hessenkasse, dass die Meldefrist nicht am Tag nach der Sitzung endete, also genug Zeit für eine Beratung gewesen sei.
Das habe ich den Fraktionen mitgeteilt, es interessierte aber niemanden.
Zusammenfassung des Ablaufs „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“ in Weidenhausen
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