Die Gemeindevertretung hat dem Gemeindevorstand in der Sitzung am 29.1.2024 folgende Aufträge erteilt:
„Die Gemeindevertretung beschließt:
1. ..
2. Der Gemeindevorstand wird mit der Planung einer Heizungsanlage für die
Sporthallen und die Bürgerstuben beauftragt. Falls Synergien gehoben werden
können und es wirtschaftlich sinnvoll ist, soll die Anlage so ausgeführt werden,
dass eine Erweiterung zum Aufbau eines Nahwärmenetzes möglich ist.
3. Der Gemeindevorstand wird mit der Planung neuer Lüftungsanlagen für die
Sporthallen und gegebenenfalls das Bürgerhaus beauftragt“.
Die Sporthallen werden weiter von der alten Heizung unter der Schwimmbecken-Ruine beheizt und mit Warmwasser versorgt.
Nach einem altersbedingten Schaden am Boiler in der 7. KW stand kein warmes Wasser für die Duschen zu Verfügung.
Es musste eine mit viel Aufwand eine teure Umgehungslösung geschaffen werden.
Da weitere Schäden oder auch ein Ausfall der alten Heizung unter der Beckenruine zu befürchten sind, muss die Planung für das neue Heizhaus dringend vorangetrieben werden.
Für die Planung von Heizhaus und Sanierung der Lüftungsanlage sind Mittel im Haushalt 2024 eingestellt.
Die Gemeindevertretung überwacht gemäß § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Geschäftsführung des Gemeindevorstands.
Nach § 59 Abs 3 HGO hat der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung laufend über wichtige Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten.
Die Sporthallen sind täglich voll ausgelastet, es ist sehr wichtig, dass Heizung und Warmwasser störungsfrei verfügbar sind.
Die Planung und der Bau eines Heizhauses muss also unbedingt schnellstmöglich durchgeführt werden!!
Um den Fortschritt der Arbeiten im Auge zu behalten, sollte die Gemeindevertretung den o.a. Beschluss vom 29.1.2024 um folgenden Satz erweitern:
„4. Der Gemeindevorstand wird zu Beginn jeder Sitzung der Gemeindevertretung unter einem jeweils zu Beginn von Teil 2 der Tagesordnung einzufügenden TOP „Bericht aus dem Gemeindevorstand“ zum aktuellen Stand der Umsetzung dieses Beschlusses berichten“.
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