„In das Berichtswesen sind im Sinne einer Baukostenkontrolle der Umsetzungsstand aller veranschlagten und noch nicht abgeschlossenen Investitionen ab 50.000 € aufzunehmen. Dies betrifft nicht nur die 2023 veranschlagten Investitionen, sondern auch die der Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Berichte sollten darüber hinaus noch stärker genutzt werden, um die Gremien zeitnah über die Umsetzung 2023 zu informieren und auch Optionen der Nachsteuerung zu eröffnen und auch bereits entsprechend der veränderten Vorgaben des § 12 GemHVO frühzeitig über die Planungen für 2024 zu informieren“.
Info: Trotz Nachfrage habe ich bisher keinen entsprechenden Bericht gesehen.
Außer mir hat aber auch niemand nachgefragt..
Aus den Auflagen der Aufsichtsbehörden zum Haushalt 2023:
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