Stand: 15.9.2022
TOP 1.2 Überprüfung der wirtschaftlichen Betätigung nach § 121 HGO
Aus der Sitzungsvorlage :
„Nach Überprüfung der wirtschaftlichen Betätigung, muss auf die zukünftige Ausrichtung der Oberen Surbach GmbH eingegangen werden“.
Leider hat der Bürgermeister in der Sitzung nichts zum Thema „Obere Surbach GmbH “ gesagt.
Infos von mir:
Die GmbH hat den Auftrag, das Gewerbegebiet „Obere Surbach“ zu
erschließen.
Sie wurde bei ihrer Gründung mit einem Kredit von 2 Millionen Euro ausgestattet, um die Flächen ankaufen zu können. Die Laufzeit des Kredits wurde vor einiger Zeit von der Gemeindevertretung nochmals bis Mitte 2023 verlängert.
Inzwischen sind alle Flächen verkauft, die Infrastruktur (Straßen usw.) des Gewerbegebietes ist fertiggestellt – siehe
(https://www.gewerbegebiet-huettenberg.de/index.php/aktuell ).
Da eine GmbH laufende Kosten verursacht (Gehalt des Geschäftsführeres usw.) sollte jetzt meiner Meinung nach darüber nachgedacht werden, ob die GmbH aufgelöst und Bilanz gezogen werden kann.
TOP 2.1 Sozialarbeit an Schulen
Es ist wichtig, dass es an den Schulen Menschen gibt, die mit den Schülerinnen und Schülern reden – nicht nur, wenn es Probleme gibt.
An der Gesamtschule in Rechtenbach gibt es eine solche Ansprechpartnerin.
Ihre Arbeit muss bezahlt werden, es ging bei dem TOP um die Bewilligung von Mehrkosten.
Der bisherige Anteil der Gemeinde an der Finanzierung liegt bei 15.745 Euro jährlich. Er soll um 3.500 Euro erhöht werden.
Die Gemeindevertretung hat zugestimmt.
Der TOP wurde vorab auch im Ausschuss Jugend, Soziales, Umwelt beraten.
Bei der Beratung des TOP im Ausschuss hatte nicht nur ich (als Zuhörer) den Eindruck, dass hier mehr getan werden muss.
Es reicht nicht, jemanden zu bezahlen, der den Kindern zuhört und versucht, Probleme zu lösen. Für dieses Arbeit braucht es gerade in dieser schwierigen Zeit funktionierende Netzwerke, um schnell auf Probleme reagieren zu können.
Dazu gehört auch, dass die Sozialarbeiterin der Gesamtschule und der Jugendpfleger regelmäßig in die Sitzungen des Ausschusses eingeladen werden, um zu aktuellen Problemen der Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde zu berichten.
Hier müssen wir alle meiner Meinung nach aufmerksamer werden!
TOP 2.2 Bauleitplanung Weidenhausen
Sicherlich haben sich einige der vielen Zuhörer der Sitzung gefragt, welcher Bebauungsplan für welches Gewerbegebiet in der Gemarkung Weidenhausen hier aufgehoben werden soll.
Meine Info dazu:
Irgendwann vor vielen Jahren wurde einmal ein Gewerbegebiet in den Wiesen an der Straße zwischen Weidenhausen und Wetzlar geplant und aufgelegt. Es wurde aber nie genutzt und dann mehr oder weniger „vergessen“.
Jetzt wird der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet bei Weidenhausen aufgehoben. Wir gewinnen dadurch eine wichtige Ausgleichsfläche für ein anderes neues Gewerbegebiet.
Die Gemeindevertretung hat zugestimmt.
TOP 2.3 Starkregenanalyse
Wir wissen nach den letzten Hochwasser-Ereignissen, woher das Wasser kommt und welche Schäden es anrichtet.
Es ist aber wichtig, beides zu dokumentieren. Diese Dokumentation soll dann Grundlage für weitere Schritte und weitere Schutzmaßnahmen und Förderanträge zur Finanzierung dieser Schutzmaßnahmen sein.
Die Kosten für die Analyse werden auf 113.000 Euro geschätzt. Davon können maximal 90.000 Euro gefördert werden.
Die Gemeindevertretung hat zugestimmt.
PS: Zwischenzeitlich wurde ein Hochwasserschutz-Zweckverband im LDK gegründet. Hüttenberg ist bisher nicht Mitglied des Zweckverbands.
TOP 2.4 Sanierung Hallenbad
Anmerkung: Der Tagesordnungspunkt sollte endlich in „Neubau Hallenbad“ geändert werden..
Diesmal haben viele Hallenbad-Interessierte die Möglichkeit genutzt, sich vor Ort zum Sachstand der Planungen zu informieren. Danke!!!
Leider kam die Vorstellung der Planungen in der Sitzung zu kurz. Dafür kennen die Zuhörer jetzt die Meinungen der politischen Parteien zu den Planungen.
Wichtig: Es ging in der Sitzung um Beauftragung von konkreten Planungen und Kostenschätzungen. Die Entscheidung, ob gebaut wird, kann erst getroffen werden, wenn beides vorliegt!
Hierzu wurde zunächst von einer Fraktion beantragt, die Planungen auszusetzen, bis sich die wirtschaftliche Lage stabilisiert hat.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Mehrheitlich beschlossen wurde folgendes:
„Die Gemeindevertretung beschließt zur Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses zum Neubau Hallenbad auf aktuellem Stand folgendes:
– Der Gemeindevorstand wird auf der Grundlage der vom Bund vorgegeben
Förderstandards mit der Einreichung der geforderten Projektskizze beauftragt.
– Die erforderlichen Eigenmittel werden in Form des kommunalen Eigenanteils
von mindestens 55 v.H. der Gesamtausgaben in der tatsächlich benötigten
Höhe zur Verfügung gestellt.
– Um sich alle Optionen im Hinblick auf die Bundesförderung offen zu halten, ist
der Ansatz das Vorhaben über eine GU/GÜ-Lösung umzusetzen
(förderschädlich!) derzeit nicht primär zu verfolgen.
– Neben der Gestaltung einer sog. Ein-Becken-Lösung (5×25 Bahnen, halber
Hubboden) soll alternativ in der Leistungsphase 1-3 eine 2-Becken-Lösung
(4×25 Bahnen ohne Hubboden, 2. Lehr-Schwimm-Becken) optional mit
betrachtet werden.
– Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den THM-Studienarbeiten soll der
Neubau im Bereich des bisherigen Standortes so erfolgen, dass eine
schrittweise Umsetzung von weiteren Planungen zur Sporthalle und der
Bürgerstuben zu späteren Zeitpunkten möglich ist. Die Anordnung der
Parkplätze ist in diesem Gesamtkonzept ggf. mit neu auszurichten.
– Der Gemeindevorstand soll mit der Umsetzung der Leistungsphasen 1-3 mit
folgenden Schritten beauftragt werden:
− Verhandlungsverfahren nach Angebotsaufforderung eröffnen
− Frist zur Abgabe Angebot Planungsleistung: 26.09.2022
− Prüfung der Leistungsangebote nach Zuschlagskriterien, Preis,
Leistungsfähigkeit und Präsentation
− Einzeltermine mit den Bietern zur Präsentation der skizzenhaften
Planungsidee und Darstellung des Termin-, Qualitäts- und
Kostenmonitoring
− Zuschlag/Beauftragung bis Ende des Jahres
− Entwurf und Kostenberechnung (LPH1-3) bis Anfang Q2/2023″
TOP 2.5 Schaffung von Fahrrad-Abstellplätzen
TOP 2.6 Förderung des Zisternenbaus
TOP 2.7 Anreize zur Flächenentsiegelung
Die Anträge werden zur Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.
Der Ausschuss tagt am Montag, 26.9.2022.
TOP 2.8 Verlängerung der Buslinie 1 nach Rechtenbach
Der Ortbeirat Lützellinden!! hat den Magistrat der Stadt Gießen aufgefordert,
eine Verlängerung der Buslinie 1 (Giessen-Lützellinden) bis nach Rechtenbach zu prüfen.
Mit einer Verlängerung der Linie 1 bis Rechtenbach könnte die Anbindung der Gemeinde Hüttenberg nach Gießen erheblich verbessert werden.
Die Gemeindevertreung beauftragt hier den Gemeindevorstand, den Antrag des Ortsbeirats beim Magistrat der Stadt Giessen zu unterstützen.
TOP 2.9 Mitteilungen und Anfragen
- Dem Reit- und Fahrverein Rechtenbach soll ein Zuschuss von 350 Euro zum Kauf eines Mähers gewährt werden.
Meine Anfragen:
- Gibt es hinsichtlich der Energiekrise konkrete Planungen zu Energie-Sparmaßnahmen (Strom/Öl/Gas) in den öffentlichen Gebäuden in Hüttenberg – insbesondere in den Sporthallen und Bürgerhäusern?
Die gesetzlichen Regelungen hierzu werden lt. Bürgermeister umgesetzt. - Kann ggf. die Straßenbeleuchtung weiter eingeschränkt werden?
Hierzu gibt es lt. Bürgermeister verschiedene Meinungen in der Bevölkerung.
- Ist es möglich, den Energie- und Wasserverbrauch der Gesamtgemeinde / der öffentlichen Gebäude der Gemeinde monatlich zu ermitteln?
Im Prinzip ja, aber lt . Bürgermeister aufwendig, da alles händisch erfasst werden müsste.
- Wie ist der Sachstand „Photovoltaik auf den Dächern öffentlicher Gebäude in Hüttenberg“?
Lt. Bürgermeister laufen die Vorbereitungsarbeiten, das Thema wird in der Sitzung des Bauausschusses am 26.9.2022 behandelt.
- Gibt es neue Informationen zur Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan?
Lt. Bürgermeister gibt es rd. 6000 Einwendungen gegen den Plan, welche abgearbeitet werden müssen. Voraussichtlich gibt es 2024 einen neuen Entwurf.
- Wie ist der Sachstand der neu beschlossenen Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Reiskirchen?
Die Arbeiten laufen lt. Bürgermeister .
- Wie ist der Sachstand des vom Gemeindevorstand beauftragten Brandschutzgutachtens für die Bürgerstuben Hüttenberg?
Lt. Bürgermeister ist das Brandschutzgutachten in Arbeit.
Info: Die Küche wurde Gesundheitsamt überprüft, hier sind keine
Sanierungsarbeiten notwendig.
- Liegt die Schlussrechnung für die Streicharbeiten in der Sporthalle Hüttenberg vor? Was haben die Arbeiten gekostet?
Lt. Bürgermeister haben die Streicharbeiten lediglich 47.000 Euro gekostet.
Weitere Informationen:
- Der Bürgermeister berichtet, dass bisher alle vom Kreis zugewiesenen Ukraine-Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Er bittet dringend, freie Wohnungen an die Verwaltung zu melden, da die Unterbringungskapazitäten der Gemeinde erschöpft sind.
- Am Samstag, 24.9.2022 findet die diesjähige Waldbegehung statt.
- Erich Schmidt berichtet, das Land Hessen habe ihm auf eine Anfrage hin mitgeteilt, dass die Planungen für einen Fahrradweg Rechtenbach-Wetzlar 3-6 Jahre dauern könnten.
(Infos zu weiteren Tagesordnungspunkten folgen!)
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