Aus der Sitzung des Bauausschusses

Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Mischgebiet im OT Hochelheim

Die Gemeindevertretung hat der Umwandlung von 2 Grundstücken von Gewerbe- in Mischgebiet auf Antrag des Bürgermeisters in der Sitzung am 24.4.2023 bereits grundsätzlich zugestimmt. 
Der Bauausschuss wurde beauftragt, den entsprechenden Vertragsentwurf mit den Eigentümern der Flächen zu prüfen.

Mit der Umwandlung sollen die vorhandenen Wohnungen nachträglich legalisiert werden. 
Die lange Mauer im Gewässerschutzstreifen entlang des Kleebachs und ein Anbau, welcher im Gewässerschutzstreifen des Kleebachs errichtet wurde, sind nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.
Das mit der Vertragsgestaltung beauftragte Planungsbüro hat mir aber auf Rückfrage mitgeteilt, dass für die Mauer und den Anbau aufgrund der schon vorhandenen Baugenehmigungen Bestandsschutz besteht. 


Für eine Prüfung des Vertrages wäre es hilfreich gewesen, die lt. Bürgermeister der Verwaltung vorliegenden Baugenehmigungen aus den 70er und 80er  Jahren einsehen zu können. Die Baugenehmigungen können aber lt. schriftlicher Auskunft des Bürgermeisters von Gemeindevertretern nicht eingesehen werden.

Auf Wunsch des Eigentümers soll im Vertrag auch eine (spätere) Nutzung des größeren Grundstücks als  „Einzelhandel“ genehmigt werden.

Da die Umwandlung der beiden Gewerbegebietsflächen schon grundsätzlich von der Gemeindevertretung beschlossen wurde und Einzelheiten kaum jemand wirklich interessieren, soll es dann so sein:
Die Gemeindevertretung wird voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung  in zwei Tagesordnungspunkten (und ohne eine Grundsatzberatung zum Umgang mit solchen Anträgen!!) mehrheitlich die Umwandlung von insgesamt 11 Gewerbeflächen in vielseitiger nutzbare Mischgebietsflächen beschließen und damit den Weg zur Genehmigung weitere Anträge frei machen.

Nachdenkenswert:
Wir werten (weitere..) rd. 30.000 qm Gewerbeflächen in Mischgebiet auf.
Die Flächen bleiben in Privatbesitz.
Die Besitzer können die Flächen nach der Umwandlung als Bauland verkaufen, 
es gibt aber keine Verpflichtung, das zu tun. Es gibt nur eine Absichtserklärung, bis zu 6 Bauplätze zu schaffen.
Die Besitzer können den Kaufpreis bei Verkäufen frei gestalten.
Es gibt keine Bauverpflichtung für Eigentümer und Käufer.

Es besteht auch (immer noch) kein Interesse, über eine grundsätzliche Regelung zum Umgang mit Umwandlungsanträgen zu reden.
Ich sehe die Vorteile für die Grundstücksbesitzer – aber keine Vorteile für die Gemeinde.

Änderung des Bebauungsplanes Hörnsheim

Auf Antrag des Gemeindevorstandes sollen hier 9  Gewerbeflächen (rd. 20.000 qm) zwischen Rewe und Rechtenbacher Straße in Mischgebiet umgewandelt werden. Damit könnten die Flächen auch als Bauplätze genutzt werden. Die Flächen sollen in Privatbesitz bleiben (keine Bauverpflichtung, freie Preisgestaltung..).
 

Die Gemeindevertretung hatte den Bauausschuss beauftragt, die Sache zu beraten und eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
 
Als Vorsitzender des Bauausschusses kann ich nach der Geschäftsordnung die Sitzung lediglich leiten, nicht aber einfach in die Diskussionen eingreifen. 
Ich hatte den Mitgliedern des Bauausschusses nach einigen Vorgesprächen vorab meine Meinung mitgeteilt:

Es geht um insgesamt 9 Flächen und rd. 20.000 qm.
Lt. Bürgermeister können hier bis zu 6 neue Bauplätze auf einer nur teilweise bebauten Gewerbefäche entstehen.
Eine große, bebaute Gewerbefläche könnte mittel/langfristig zu Wohnungen umgebaut werden.
Dem Gemeindevorstand liegen inzwischen noch weitere Anträge auf Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebiet vor.
 

Meiner Meinung nach sollte die Gemeindevertretung vor einer Beschlussfassung eine grundsätzliche Regelung für solche Umwandlungsanträge beraten und beschließen, um eine einheitliche Behandlung aller vorliegenden und noch eingehenden Anträge sicherzustellen.
Dazu müssen wir zunächst wissen, welche grundsätzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Gewerbe- in Mischgebiet zu beachten sind.

 Die Grundsatzregelung sollte z.B. auch festlegen, welche Vorgaben vor einer Umwandlung erfüllt werden müssen:
 -Vorlage konkreter Planungsunterlagen für die Bebauung des Grundstücks?
 -Eine Bauverpflichtung?
 -Aufteilung von großen Grundstücken in Gewerbe- und Mischgebiet (zum Erhalt der Wohnhäuser)?

Wir sollten aus der letzten Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebiet (Alte Käserei, Berliner Straße) gelernt haben, dass solche Entscheidungen gut bedacht werden sollten!!
(Wir können aber auch einfach  wie bisher weitermachen und auf Antrag alle Flächen in Gewerbegebieten in Mischgebiete umwandeln (womit wir zwangsläufig Präzedenzfälle schaffen.
.)


 Merke: Neue Baugebiete kosten Geld, Gewerbegebiete bringen Geld (und die Gemeinde hat auf absehbare Zeit keine freien Gewerbeflächen mehr).

Leider war in der Sitzung des Bauausschusses niemand bereit, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Deshalb werde ich in der nächsten Gemeindevertretung mitteilen, dass der  Bauausschuss ohne Beratung und gegen meine Stimme empfiehlt, die bisherigen Planungen unverändert fortzusetzen.

Ich werde danach aber als Gemeindevertreter zum TOP  Stellung nehmen.

Neues aus der Borngassen-Chronik...

Vor vielen Jahren gab es bei Bauarbeiten eine Böschungsschaden im Kreuzungsbereich Borngasse/Schützenstraße in Weidenhausen. Leider wurde dieser Schaden damals nicht von einem Gutachter dokumentiert.

Die Einfahrt zur Borngasse wurde gesperrt, da die der Böschung zwischen dem Eckgrundstück und der Borngasse durch eine Stützmauer abgesichert werden sollte. 
 Danach tat sich viele Jahre nichts, Anfragen zum Sachstand wurden vom Bürgermeister unter Hinweis auf einen schwierigen Rechtsstreit wegen der Finanzierung der Stützmauer abgebogen.

Zwischenzeitlich hatte die Gemeindevertretung beschlossen, die Anlieger von den Kosten von Straßenbaumaßnahmen freizustellen. 
 Damit war auch klar, dass die Gemeinde den Bau der Stützmauer finanzieren muss. Die Gießener Straße wurde saniert und zwei Beschlüsse zur Sanierung der Weidenhäuser Straße gefasst. 
 Die Einfahrt zur Borngasse blieb gesperrt, weil es keine Stützmauer gab.

Aufgrund einer neuen, umfangreichen schriftlichen Anfrage meinerseits stelle sich dann heraus, dass es keinen schwierigen Rechtsstreit zur Finanzierung der Stützmauer gab, sondern jahrelang lediglich anwaltliche Schreiben zwischen der Grundstückseigentümerin und der Verwaltung ausgetauscht wurden. 

Ende 2022 wurde dann seitens der Verwaltung eine Generalsanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen angeregt. Im Zuge dieser Sanierung sollte auch die Stützmauer gebaut werden. Eine entsprechende Planung wurde dann spontan und ohne viele Hintergrundinformationen mehrheitlich von der Gemeindevertretung beschlossen.

Nach diesem Beschluss gibt es nach der Vorstellung der Planungen am 8.5.2023 im Bauausschuss und aufgrund weiterer Nachfragen meinerseits folgende neue Informationen:

·        Es gibt inzwischen zwei Planungsaufträge:
 Einen Planungsauftrag zur Generalsanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen (hierbei war der Planer nach Meinung des Bauausschusses teilweise ein wenig über das Ziel hinausgeschossen..) und 

·        einen Plan zum Bau der Stützmauer.

Der Planer bestätigte mir auf Anfrage, dass es sinnvoll sei, zunächst einmal die Stützmauer zu bauen und dann mit der Sanierung der Straße zu beginnen.

Ich bin schon 2022 die Borngasse und die angrenzenden Straßen abgelaufen und konnte mir nicht so recht erklären, warum diese Straßen dringend saniert werden müssen. Die Probleme liegen aber -nicht sichtbar- unter den Straßen: 

Auf meine Nachfrage hin wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 8.5.2023 vom Planer anhand 13 Jahre alter Fotos von defekten Rohren aus einer Kanalbefahrung!!! erläutert, dass die Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen dringend erforderlich sei, da der Zustand dieser Kanäle bereits nach der Befahrung (vor 13 Jahren) in die höchste Schadensklasse (sofort zu beheben) eingestuft worden sei.

Auf meine Nachfrage erläuterte der Planer, dass jetzt mehr als 10 Jahre Abwasser aus den defekten Rohren in den Untergrund gelaufen ist und nun zunächst durch Bodengutachten geklärt werden muss, wie (und wie teuer..) der bei den Kanalarbeiten anfallende Erdaushub entsorgt werden könne.

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