Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Hüttenberg
Emely Green begründet den Antrag, die Geschäftsordnung zu ändern:
Nach § 22 Abs. 5 und 6 i.V.m. § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung darf man sowohl in der Gemeindevertretung als auch in den Ausschüssen nur ein Mal zu einem TOP reden.
In den Ausschüssen wird das ignoriert, weil sonst keine Beratung möglich ist.
In der Gemeindevertretung wird es strikt eingehalten.
Emely Green beantragt, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass man mehrmals zu einem TOP reden kann.
Hieraus ergibt sich eine rege Diskussion. Es wird diskutiert, ob die Ausnahmeregelungen des § 22 Abs. 5 tatsächlich mehrere Wortmeldungen zulassen.
Es wird bezweifelt, ob mehrere Wortmeldungen einer Person tatsächlich zu neuen Erkenntnissen führen. Hierzu wird angemerkt, dass dies aber in den Ausschüssen so gehandhabt wird. Das führt dann zu der Überlegung, das Rederecht in den Ausschüssen neu zu regeln.
Da sich im Ausschuss keine Mehrheit für die Streichung des einmaligen Rederechtes abzeichnet, beantragt Emely Green, es den Gemeindevertretern zumindest zu ermöglichen, zwei Mal zu einem TOP zu reden.
Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Ausschuss stellt fest, dass nach der Geschäftsordnung auch in den Ausschüssen nur ein Mal zu einem TOP geredet werden darf.
Die Ausschüsse ingorieren das, da sie ohne offene Beratung offensichtlich nicht in der Lage sind, Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung vorzubereiten.
Der Vorsitzende beantragt deshalb, die Regelungen § 22 Abs. 5 + 6 der Geschäftsordnung für die Beratungen in den Ausschüssen zu streichen und damit die bisherige Praxis der offenen Beratung in den Ausschüssen zu legalisieren.
Der Antrag des Vorsitzenden, die Regelungen § 22 Abs. 5 + 6 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse zu streichen, wird einstimmig angenommen.
Emely Green beantragt nach den bisherigen Beschlüssen, zumindest die in
§ 22 der Geschäftsordnung auf 5 Minuten festgelegte Redezeit der Gemeindevertreter/innen zu einem TOP zu erweitern und eine Toleranz von
30 Sekunden einzufügen.
Dr. Norbert Lang ist der Meinung, die Redezeit würde schon jetzt nicht genau vom Vorsitzenden überwacht.
Der Antrag von Emely Green, die Redezeit der Gemeindevertreter/innen nach
§ 22 der Geschäftsordnung über 5 Minuten hinaus zu erweitern wird mit
6 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.
Emely Green beantragt weiter, in den § 22 der Geschäftsordnung eine insgesamt längere Redezeit (15 Minuten?) pro Fraktion einzufügen. Dies würde mehrere Redebeiträge einer Person ermöglichen, aber einen höheren Überwachungsaufwand für den Vorsitzenden nach sich ziehen.
Christian Schweitzer sieht hier zu viel Aufwand für den Vorsitzenden und auch Probleme bei Zahl der Fraktionsmitglieder und Fraktions-Redezeit. Dr. Norbert lang schließt sich dem an.
Der Antrag zur Einführung einer Fraktions-Redezeit wird mit 6 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.
Emely Green beantragt, § 10 der Geschäftsordnung um die Möglichkeit zur Beantragung und Durchführung einer „Aktuellen Stunde“ zu erweitern.
Eine solche „Aktuelle Stunde“ könnte von jeder Fraktion zu jedem Thema beantragt und ggf. auf 30 Minuten begrenzt werden.
Volker Breustedt spricht sich für den Antrag aus und stellt fest, dass hier auch Fragen offen diskutiert werden könnten.
Dr. Norbert Lang sieht keinen Sinn in einer aktuellen Stunde ohne Vorbereitung.
Christian Schweitzer ist der Meinung, eine „Aktuellen Stunde“ trage zur Meinungsbildung in der Gemeindevertretung bei.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Emely Green, eine „Aktuelle Stunde“ einzurichten, abstimmen, der Antrag wird bei Stimmengleichheit (4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) abgelehnt.
PS: Ich bin kein Mitglied des Ausschusses und habe kein Rederecht.
Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass es mehrheitlich nicht gewünscht ist,
Tagesordnungspunkte in der Gemeindevertretung offen zu diskutieren.
Angesichts der immer längeren Tagesordnungen lautet das Motto jetzt dann
„Lächeln und Anträge durchwinken“.
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