Der Austausch der Fenster wurde beauftragt. Im Auftrag soll der mit Wirt und Vereinen vereinbarte Austauschtermin in den Sommerferien festgeschrieben sein.
Jetzt soll der Austausch aber erst im September/Oktober erfolgen, weil die beauftragte Firma das notwendige Material nicht beschaffen kann?
Fragen:
Das wird von der Gemeinde einfach so hingenommen? Kann die Firma mit dem zweitgünstigsten Angebot kurzfristig einspringen? Wer ersetzt dem Wirt den Einnahmeausfall? Für was machen wir Ausschreibungen, wenn die Bedingungen nicht eingehalten/nachgehalten werden?
Austausch der Fenster im Gastraum der Bürgerstuben
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