Autor: Klaus Weber

  • Straßensanierung zwischen Weidenhausen und Wetzlar

    Weidenhausen, Kreuzung Rheinfelser Straße/ Schützenstraße:
    Die Kreisstraße von Weidenhausen nach Wetzlar ist für 
    3 Monate gesperrt. Die Straße wird vom Kreis saniert!!!!

    Zu der viel wichtigeren Sanierung der „Buckelpiste“ Rheinfelser Straße  (Landesstraße) werden weiter Gespräche mit Hessen Mobil (früher Straßenverkehrsamt) geführt….

  • Kurzberichte zur Sitzung der Gemeindevertretung am 5.6.2023

    Unterbringung von Flüchtlingen

    Die Flüchtlinge werden inzwischen vom LDK an die Gemeinden zugewiesen und müssen von den Gemeinden untergebracht werden.
    Die Unterbringungs-Möglichkeiten der Gemeinde reichen evtl. bis Ende Juli.
    Danach müssten Bürgerhäuser usw. belegt werden.
    Alternativ kann die Gemeinde dem Kreis Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen – dann gibt es keine weiteren Zuweisungen und der Kreis übernimmt die Kosten der Unterbringung.
    Die Gemeindevertretung hat deshalb beschlossen, dem Kreis den Festplatz in Rechtenbach zunächst für
    6 Monate zu Verfügung zu stellen.
    Hier soll ein Leichtbauzelt zur Unterbringung von ca. 200 Flüchtlingen errichtet werden.
    Die Zeit der Belegung des Festplatzes soll genutzt werden, um andere Unterbringungs-Möglichkeiten in der Gemeinde zu finden.
    (z.B. Verwaltungsgebäude der alten Käserei, Berliner Strasse?)

    Verbesserung der Busverbindungen
    Die Sitzung war die letzte Gelegenheit, Verbesserungsvorschläge für die anstehenden neuen Ausschreibungen zu beschließen.
    Ich habe mir im Auftrag des Bauausschusses viel Arbeit damit gemacht und viele gute Vorschläge für einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen gesammelt.

    Leider konnten sich die Fraktionen nur auf drei Forderungen einigen:

    • Vollnkirchen wie die anderen Ortsteile an das Busnetz anschließen
    • Eine neue Verbindung um 5.20 Uhr von allen Ortsteilen nach Wetzlar
    • Busse der Linie 313 sollen jeden Tag bis zum Rewe fahren.


    Ich habe die Zusage, dass es eine Entlastung für die überfüllten Schulbusse gibt (hier ist der Schulträger zuständig).

    Es soll geprüft werden, ob eine Durchbindung der Linien 310 und 312 erfolgen kann (Verbindung ohne Umsteigen in Rechtenbach)

    Verlängerung des Darlehens an die Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH
    Die GmbH hatte von der Gemeinde ein Darlehen von 2 Millionen Euro zum Ankauf der Grundstücke erhalten.
    Sie hat die Grundstücke angekauft und alle Grundstücke verkauft.
    (Sie sollte also jetzt schuldenfrei sein).
    Die GmbH hat Straßen, Kanal usw. im Gewerbegebiet bauen lassen.
    (Die Baumaßnahmen wurden überwiegend vor dem Beschluß der Gemeindevertretung durchgeführt, dass die Gemeinde die Kosten für den Bau von Straßen übernimmt.
    Damit haben wohl viele Anlieger auch Anliegerkosten bezahlt..)
    Dennoch wurde das Darlehen von 2 Millionen Euro mehrheitlich nochmals um ein Jahr verlängert, da die GmbH es nicht zurückzahlen kann.
    (Das kann  sie auch in einem Jahr nicht, aktuell wird aber mit dem letzten Geld noch eine Verbindungsstraße gebaut)
    Das Darlehen wurde von der Gemeindevertretung mehheitlich verlängert.

    PS: Es wird überlegt, ob die GmbH dann später das große neue Gewerbegebiet an der Autobahn vermarkten soll…

    Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Hörnsheim in Mischgebiet
    Hier sollen neun Gewerbegebiets-Flächen (rd. 20.000 qm!!) in vielseitiger nutzbares Mischgebiet umgewandelt werden.
    Die Flächen sollen in Privatbesitz bleiben. Damit können die Verkaufspreise frei festgelegt werden. Es besteht keine Verpflichtung zum Verkauf oder zur Bebauung.
    Kurzfristig könnten auf einer unbebauten Fläche  5-6 !! Baugrundstücke geschaffen werden. Die anderen, bebauten Flächen könnten bestenfalls mittelfristig neu bebaut werden.

    Nachdem der Antrag eingebracht war, wurde er in den Bauausschuss verwiesen. Vom  Bauausschuss wurde er ohne Beratung!! an die Gemeindevertretung zurück verwiesen.

    Ich habe alle Infos hierzu gelesen und einige Gespräche geführt. Ich  wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung dafür gerügt, dass ich überlegt habe, warum der Antrag nach dem Motto „lächeln und abstimmen“ schnell durchgewinkt werden soll.

    Nach den Erfahrungen nach der Umwandlung der alten Käserei in der Berliner Straße sollten wir meiner Meinung nach vor einer Entscheidung zumindest grundsätzliche Festlegungen zum Umgang mit Anträgen zur Umwandlung von Gewerbegebieten treffen!!

    Info: Die Beratungen zum TOP wurden mit 15 Ja- Stimmen bei 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung vertagt.

  • Vorab-Infos zur Tagesordnung der Gemeindevertretung


    TOP 2.13 /2.14
    Die Straßenlampen leuchten aktuell in der Nacht wegen Strompreis und Kima kürzer. Sie sollen aber zumindest am Wochenende länger brennen.
    Das wird nach langen Redebeiträgen zu einer Verlängerung der Brenndauer der Straßenlampen führen.




    TOP 2.11
    Diese Sitzung ist die letzte Möglichkeit, Vorschläge zur Verbesserung der Busverbindungen in den nächsten Jahren zu beschließen.
    Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen ist geplant, aber noch nicht fertig, da noch Rückmeldungen fehlen.




    TOP 2.10
    Die Gemeindevertretung hat hier schon eine Änderung der Bauleitplanung und die Umwandlung der Gewerbefläche zu Mischgebiet beschlossen. Damit werden die vorhandenen Wohnungen dann legalisiert. 

    Der Vertrag hierzu sollte im Bauausschuss geprüft werden.
    Leider konnten dabei die alten Baugenehmigungen nicht eingesehen werden.

  • Schutz der Fußgänger in Hüttenberg..

    Der Bau von Fußgänger-Überwegen (Zebrastreifen)  ist in Hüttenberg ein Problem. 
    In der neu sanierten Giessener Strasse gibt es keine, an der Schule in Rechtenbach und der Sporthalle in Hüttenberg werden sie schon lange gefordert..
    Im Rahmen der Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Strassen in Weidenhausen sind nun in  einem Bereich mit wirklich wenig Verkehr insgeamt FÜNF Querungshilfen geplant!!

  • Da ich immer wieder gefragt werde: Mein aktueller Wissensstand zum Thema „Neubau Hallenbad“

    Am nächsten Montag entscheidet die Gemeindevertretung, ob die Variante 0 (ein Becken) oder die Variante 4 (zwei Becken) weiter geplant werden soll. 
    Bei der Vorstellung der Varianten  sollten auch die Baukosten erläutert werden. 
    Eine ausführliche Wirtschaftslichkeitsberechnung für beide Varianten liegt seit einigen Tagen vor.
    Die Tagesordnung dieser Sitzung ist so umfangreich, dass nur unter großem Zeitdruck beraten werden kann. Jeder Gemeindevertreter soll nur ein Mal zu dem TOP reden.

    Am 17. Juli entscheidet die Gemeindevertretung dann, ob die Aufträge zum Bau der ausgewählten Variante vergeben werden sollen.
    Bis dahin sollte meiner Meinung nach auch ein Finanzierungsplan vorliegen. Zum Thema Finanzierung weiß ich bisher – trotz mehrerer Rückfragen – nur, dass wir eine Million von der Hessenkasse bekommen können. Der Förderverein wird 500.000 Euro bereitstellen. Wir können uns auch noch einmal um Mittel aus dem Bundesprogramm bewerben, wenn das Programm noch einmal aufgelegt wird. 

  • Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.5.2023

    Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Hüttenberg

    Emely Green begründet den Antrag, die Geschäftsordnung zu ändern:
     Nach § 22 Abs. 5 und 6 i.V.m. § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung darf man sowohl in der Gemeindevertretung als auch in den Ausschüssen nur ein Mal zu einem TOP reden. 
     In den Ausschüssen wird das ignoriert, weil sonst keine Beratung möglich ist. 
     In der Gemeindevertretung wird es strikt eingehalten. 
     Emely Green beantragt, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass man mehrmals zu einem TOP reden kann.
     Hieraus ergibt sich eine rege Diskussion. Es wird diskutiert, ob die Ausnahmeregelungen des § 22 Abs. 5 tatsächlich mehrere Wortmeldungen zulassen. 
     Es wird bezweifelt, ob mehrere Wortmeldungen einer Person tatsächlich zu neuen Erkenntnissen führen. Hierzu wird angemerkt, dass dies aber in den Ausschüssen so gehandhabt wird. Das führt dann zu der Überlegung, das Rederecht in den Ausschüssen neu zu regeln.

    Da sich im Ausschuss keine Mehrheit für die Streichung des einmaligen Rederechtes abzeichnet, beantragt Emely Green, es den Gemeindevertretern zumindest zu ermöglichen, zwei Mal zu einem TOP zu reden.
     Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
     
     Der Ausschuss stellt fest, dass nach der Geschäftsordnung auch in den Ausschüssen nur ein Mal zu einem TOP geredet werden darf. 
     Die Ausschüsse ingorieren das, da sie ohne offene Beratung offensichtlich nicht in der Lage sind, Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung vorzubereiten.
     Der Vorsitzende beantragt deshalb, die Regelungen § 22 Abs. 5 + 6 der Geschäftsordnung für die Beratungen in den Ausschüssen zu streichen und damit die bisherige Praxis der offenen Beratung in den Ausschüssen zu legalisieren.

    Der Antrag des Vorsitzenden, die Regelungen § 22 Abs. 5 + 6 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse zu streichen, wird einstimmig angenommen.

    Emely Green beantragt nach den bisherigen Beschlüssen, zumindest die in 
     § 22 der Geschäftsordnung auf 5 Minuten festgelegte Redezeit der Gemeindevertreter/innen zu einem TOP zu erweitern und eine Toleranz von 
     30 Sekunden einzufügen. 
     Dr. Norbert Lang ist der Meinung, die Redezeit würde schon jetzt nicht genau vom Vorsitzenden überwacht. 

    Der Antrag von Emely Green, die Redezeit der Gemeindevertreter/innen nach 
     § 22 der Geschäftsordnung über 5 Minuten hinaus zu erweitern wird mit 
     6 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

    Emely Green beantragt weiter, in den § 22 der Geschäftsordnung eine insgesamt längere Redezeit (15 Minuten?) pro Fraktion einzufügen. Dies würde mehrere Redebeiträge einer Person  ermöglichen, aber einen höheren Überwachungsaufwand für den Vorsitzenden nach sich ziehen.
     Christian Schweitzer sieht hier zu viel Aufwand für den Vorsitzenden und auch Probleme bei Zahl der Fraktionsmitglieder und Fraktions-Redezeit. Dr. Norbert lang schließt sich dem an.
     Der Antrag zur Einführung einer Fraktions-Redezeit wird mit 6 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

    Emely Green beantragt, § 10 der Geschäftsordnung um die Möglichkeit zur Beantragung und Durchführung einer „Aktuellen Stunde“ zu erweitern.
     Eine solche „Aktuelle Stunde“ könnte von jeder Fraktion zu jedem Thema beantragt und ggf. auf 30 Minuten begrenzt werden.
     Volker Breustedt spricht sich für den Antrag aus und stellt fest, dass hier auch Fragen offen diskutiert werden könnten.
     Dr. Norbert Lang sieht keinen Sinn in einer aktuellen Stunde ohne Vorbereitung.
     Christian Schweitzer ist der Meinung, eine  „Aktuellen Stunde“ trage zur Meinungsbildung in der Gemeindevertretung bei.
     Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Emely Green, eine „Aktuelle Stunde“ einzurichten, abstimmen, der Antrag wird bei Stimmengleichheit (4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) abgelehnt.

    PS: Ich bin kein Mitglied des Ausschusses und habe kein Rederecht.
    Mir fehlt  jedes Verständnis dafür, dass es mehrheitlich nicht  gewünscht  ist, 
    Tagesordnungspunkte in der Gemeindevertretung offen zu diskutieren.
    Angesichts der immer längeren Tagesordnungen lautet das Motto jetzt dann 
    „Lächeln und Anträge durchwinken“.

  • Rheinfelser Straße…

    Die Rheinfelser Straße ist eine Landesstrasse und damit ist Hessen Mobil (früher Straßenverkehrsamt) für Erhalt und Sanierung zuständig.
     In der gestrigen Sitzung des Ortsbeirats Volpertshausen erläuterte der Bürgermeister erneut, dass er seit Jahren mit Hessen Mobil über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen redet.

    Der Bürgermeister ist als Straßenverkehrsbehörde aber auch für Dinge zuständig, welche die Verwaltung selbst zur Verbesserung der Verkehrssituation tun kann.

    Ich habe deshalb in der Sitzung gefragt, wann die zusätzlichen Geschwindigkeits-Warntafeln für die Rheinfelser Straße – über deren Beschaffung schon oft geredet wurde – installiert werden können.

     Der Bürgermeister erläuterte, es seien bisher keine zusätzlichen Warntafeln beschafft worden, da im Haushalt 2023 hierfür keine Mittel eingestellt worden seien. Diese Mittel sollen nun in die Haushaltsberatungen 2024 eingebracht werden.

    Merke:  Eine Warntafel kostet ca. 1500 Euro und kann sicher kurzfristig vom Gemeindevorstand gekauft werden, ohne das der Haushalt der Gemeinde in eine Schieflage gerät..

    Weiter erläuterte der Bürgermeister, dass die beiden vorhandenen Warntafeln nur noch die Geschwindigkeit anzeigen.
    Der Speicher, in welchem die vorbeifahrenden Autos gezählt und Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert werden, kann nicht mehr ausgelesen werden.
     Damit fehlt der Gemeinde eine wichtige Dokumentationsgrundlage für Forderungen nach Sanierung und Tempobeschränkungen in der Rheinfelser Strasse gegenüber Hessen Mobil!!

    Ich hoffe, dass das neue Warntafeln Thema in der nächsten Sitzung des Gemeindevorstands sind!!

  • Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.5.2023

    Zum Antrag, die Gewerbepark Obere Surbach GmbH aufzulösen, da alle Grundstücke verkauft sind, gab es keine Beschlussempfehlung.

    Die GmbH soll aber bis Ende des Jahres bestehen bleiben, da noch eine Verbindungsspange gebaut wird.

    Es ist beabsichtigt, die Laufzeit des der GmbH zum Ankauf der Grundstücke gewährte Darlehens nochmals um ein Jahr zu verlängern (obwohl meiner Meinung nach allen klar ist, dass die GmbH das Darlehen nicht zurückzahlen kann und wird).


    Gemeindeeigende Baugrundstücke werden bisher vom Gemeindevorstand in nichtöffentlicher Sitzung vergeben. Die Kriterien für die Vergabe sind nicht bekannt. Es gibt dafür keine Vergaberichtlinie der Gemeindevertretung.
    Es liegen rd. 100 Grundstücks-Anfragen vor.

    Obwohl immer wieder betont wurde, dass die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken durch den Gemeindevorstand bisher reibungslos gelaufen sei, diskutierte der Ausschuss eine Stunde lang Kriterien für eine Vergaberichtlinie.
    Mein Hinweis, doch die bisherigen Kriterien des Gemeindevorstands als Beratungsgrundlage zu verwenden, blieb unbeachtet.
    Die vom Ausschuss erarbeiteten Kriterien werden in der Gemeindevertretung weiter beraten.

    Vor einem Bericht zu den Beratungen zum Antrag, das Rederecht der Gemeindevertreter/innen in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung neu zu regeln, brauche ich noch etwas „Auszeit“.

  • Kurze Erläuterung zu den TOP der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.5.2023

     
    Grundsatzberatung zur weiteren Tätigkeit der Gewerbepark Obere Surbach GmbH
    Alle Grundstücke im Gewerbegebiet „Obere Surbach“ am Kreisel an der Autobahn sind verkauft. Die Infrastruktur-Maßnahmen sind abgeschlossen.
     Die laufenden Kosten der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH (Personalkosten usw.) laufen weiter.
     Es ist meiner Meinung nach Zeit,
     -eine wirtschaftliche Bilanz des Gewerbegebietes zu ziehen und
     -zu entscheiden, ob die Geschäftstätigkeit der GmbH beendet werden soll.
     Ich persönlich kann den Vorschlag, die GmbH bestehen zu lassen und in einigen Jahren mit dem Ankauf und der Vermarktung eines neuen großen Gewerbegebietes an der Autobahn zu beauftragen, nicht unterstützen.
     
    Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Grundstücke
    Lt. Bürgermeister gibt es aktuell rd. 100 Interessenten für ein gemeindeeigenes Baugrundstück.
    Die wenigen Grundstücke werden vom Gemeindevorstand in nichtöffentlicher Sitzung vergeben. Die Kriterien für die Vergabe sind nicht bekannt.
    Ich habe darauf gedrängt, auch in Hüttenberg klare, für Bürger nachvollziehbare Regeln für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken von der Gemeindevertretung festlegen zu lassen.
    Der entsprechende Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss verwiesen.
     
    Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse
    Es geht um eine Erweiterung des Rederechts in der Gemeindevertretung
    (vergleiche mit Beratungen in Deinem Verein…  🙂  )

    Aktueller Stand:
    § 22 der Hauptsatzung
     (1) Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertreter soll zu einem Antrag nur einmal sprechen.
    Hiervon sind ausgenommen:
     – Das Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor
       der Abstimmung,
     – Fragen zur Klärung von Zweifeln,
     – Persönliche Erwiderungen.
     ………………………..
     (6) Die oder der Vorsitzende kann zulassen, dass eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter mehrmals zur Sache spricht. Widerspricht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.

  • Straßensanierung

    Nach der Bauausschuss-Sitzung habe ich nochmals über die dort vorgestellten Planungen zur Sanierung der Borngasse und angrenzende Straßen (Weidenhausen) nachgedacht.

    Ich habe folgende Fragen:

    ·        In der gerade sanierten, stark befahrenen Gießener Straße (Rechtenbach) gibt es auch in den Einmündungsbereichen der Seitenstraßen keine Querungshilfen für Fußgänger.
    Warum sollen im wenig befahrenen Bereich der Borngasse und der angrenzenden Straßen mehrere gesicherte Fußgänger-Querungshilfen gebaut werden?

    ·        Wäre es nicht sinnvoller und kostengünstiger, den ganzen Bereich ohne Querungshilfen zu sanieren und nach der Sanierung zur Tempo-30-Zone zu machen?

    ·        Warum soll die Ausfahrt Borngasse/Schützenstrasse jetzt – nachdem sie jahrelang gesperrt war – und es meines Wissens keine Proteste der Anwohner gab – als Einbahnstraße aufwendig neu gestaltet werden?
     Kann die Borngasse nicht einfach (weiter) Sackgasse bleiben?

    ·        Warum wurde die Gießener Straße wegen Kanalproblemen der höchsten Schadensklasse saniert, ohne dass die Gemeindevertretung über schon jahrelang bekannte Schäden in der gleichen Schadensklasse im Bereich Borngasse und angrenzende Straßen informiert wurde? 

    ·        Daraus folgende Frage: Es wurde bisher auch auf Anfrage in der Sitzung der Gemeindevertretung nicht mitgeteilt, ob bei den aktuellen Kanalbefahrungen weitere Schäden der höchsten Schadensklasse festgestellt wurden. 
    Wann bekommt die Gemeindevertretung diese Informationen?

    ·        Meiner Meinung nach muss jetzt zwingend eine Liste von Straßen- und Kanalschäden – geordnet nach Schadensklassen – erstellt werden, damit die Gemeindevertretung eine Übersicht zu allen bekannten erforderlichen Straßen- und Kanalarbeiten hat!

    • Bei der Sitzung des

     Bauausschusses wurden zur Dokumentation der Schäden Fotos aus einer mehr als  10 Jahre zurückliegenden Kanalbefahrung der Borngasse und angrenzender Straßen gezeigt. Frage: Wurden die Kanäle bei der laufenden Kanalbefahrungs-Aktion nochmals befahren? 
     Wenn ja, mit welchem Ergebnis – wenn nein, warum nicht?

    • Der Planer konnte auf Anfrage keine Angaben zu den voraussichtlichen Kosten der Sanierung Borngasse und der angrenzenden Strassen machen.
      Auch zu der abgetrennten, zweiten Baumaßnahme „Bau einer Stützmauer“ lagen keine Kostenschätzungen vor.
      Meiner Meinung kann nur über die Umsetzung der Planungen entschieden werden, wenn die Kostenschätzungen vorliegen.