Autor: Klaus Weber

  • Der neue Bedarfs- und Entwicklungplan der Hüttenberger Feuerwehr

    Stand 22.6.2022, 21.00 Uhr

    Mein Bericht zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.6.2022:

    Vorab:
    Der Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplans wurde am 1.6.2022 per Mail an die Gemeindevertreter versandt.

    Da der Entwurf jedoch nicht zusammen mit den Sitzungsunterlagen des Haupt- und Finanzausschusses versandt und nicht im Ratsinformationssystem eingestellt worden war, wurde er am Tag der Sitzung um 16.41 Uhr nochmals vom Bürgermeister nachgeliefert.

    Die Planungsunterlagen für ein neues Feuerwehrhaus in Rechtenbach wurden vom Bürgermeister nach Beginn der Sitzung (20.12 Uhr) per Mail verschickt.

    Zur Sitzung:

    An der Sitzung nahmen ca. 50 Feuerwehrleute als Zuschauer teil. Sie waren mit 9 Feuerwehr- Fahrzeugen angereist.

     Auch einige wenige Mitglieder des Gemeindevorstands und noch weniger Mitglieder der Gemeindevertretung nahmen an der (für mich wichtigen) Sitzung teil.

    Zu Beginn der Sitzung ein Planer (Herr Müller) der überraschenderweise mit Planungsunterlagen anwesend war, außerhalb der Tagesordnung (und der Geschäftsordnung – aber wen kümmert das bei einer so wichtigen Sache..) den aktuellen Planungsstand für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Rechtenbach vor.
     
     Ich habe immer noch keine Informationen zu der Frage, ob inzwischen ein Bodengutachten zum vorgesehenen Baugelände vorliegt – aber vielleicht kommt da ja irgendwann mal was..

    Einige Informationen zu der Planung: 

    Die geplante Fahrzeughalle umfasst – wie die bisherige Fahrzeughalle – 4 Stellplätze.

     Lt. Planer reichen Plätze mit der Standardgröße 3 für Hüttenberg aus.

    An die Fahrzeughalle grenzt eine große Waschhalle an, in welcher später die Feuerwehrfahrzeuge aus ganz Hüttenberg gewaschen und gewartet werden sollen. 
     (Hierzu wäre eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ganz interessant – wo wurde das bisher gemacht?).

    Im ersten Stock ist u.a. ein großer Schulungsraum vorgesehen. 
     (Der Planer sieht keine Notwendigkeit für einen behindertengerechten Zugang. 
    Das würde dann auch für eine Aufstockung des bisherigen Feuerwehrhauses gelten, für die aber eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich wäre..)

    Vor dem Gebäude soll ein Übungsturm (z.B. für Abseil-Übungen) gebaut werden.
     (Das ist sicher eine gute Idee, sollte aber auch einer wirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden).

    Das Gebäude soll mit einer Infrarot-Heizung ausgestattet werden, welche von Solarmodulen und einer Pufferbatterie mit Strom versorgt wird.
     (Ein interessanter Vorschlag! Eine solche Anlage läuft bereits im Feuerwehrhaus in Greifenstein).

    Die Kosten der Baumaßnahme schätzt der Planer aktuell auf 4 Millionen Euro.

    ………

    Nach dem Bericht des Planers geht der Ausschuss zur Tagesordnung über.  
     Herr Kummer stellt den Entwurf des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplans vor. 
     Der Entwurf umfasst 130 Seiten und ist meiner Meinung nach eine sehr gute Ausgangslage für die weitere Beratung.

    Dieser Plan muss lt. § 3 HBKG von den Gemeinden erstellt werden. 

    § 3 HBKG (Auszug) 

    Aufgaben der Gemeinden (Auszug) 

    (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe 

    1. in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.

    Lt. Bedarfs- und Entwicklungsplan – 
    Seite 5 – wurde der Plan von folgenden Personen erarbeitet: 

    Gemeindebrandinspektor     
    Eric Schindler 

    Stellv. Gemeindebrandinspektor   
    Benedikt Kummer 

    Fachberater Technik                     
    Friedel Mehlmann 

    Wehrführer OT Hüttenberg           
    Eike Kroganski 

    Wehrführer OT Rechtenbach        
    Dominik Schmidt 

    Wehrführer OT Reiskirchen          
    Heiko Heun 

    Wehrführer OT Volpertshausen    
    Nico Mehlmann

    In die Beratungen waren lt. Herrn Kummer auch der Bürgermeister und Herr Jensen von der Verwaltung eingebunden.

    Die o.a. Personen haben viel Zeit und Arbeit in die Erarbeitung des Planes investiert.

    Verschiedene Anmerkungen zum Vortrag von Herrn Kummer:

    ·         Im Jahr 2025 sind mehrere Mannschaftstransportwagen zu ersetzen.
    (Mannschaftstransportwagen sind 9-Sitzer-Busse mit Blaulicht und Lautsprecheranlage. Sie müssen nach 
    10 – 15 Jahren ersetzt werden).

    ·         Der von der Feuerwehr geforderte Notstromerzeuger (Seite 85) ist nach Rückfrage von Hans Kleinschmidt nicht dringend zu beschaffen. 
    Der Notstromerzeuger soll u.a. dazu eingesetzt werden, im Krisenfall eine Versorgungsstation für ca. 50 Personen mit Strom zu versorgen.

    ·         Hans Kleinschmidt zeigt auf, dass einige Fahrzeuge der Feuerwehr (überwiegend Anhänger) in den letzten Jahren nur selten oder gar nicht genutzt wurden und fragt, ob sie tatsächlich gebraucht werden.
     Herr Kummer erläutert, die Fahrzeuge seien notwendig, um bei Bedarf schnell notwendiges Matierial befördern zu können.

    ·         Tabelle Seite 48 – Tagesalarmstärke: Hans Kleinschmidt zeigt auf, dass die durchschnittliche Tagesalarmstärke der einzelnen Feuerwehren in den oberen Ortsteilen unter der Mindesteinsatzstärke liegt. 
    Herr Kummer erläutert, dass deshalb grundsätzlich alle Feuerwehren in den oberen OT gemeinsam alamiert werden und ausrücken.
     Hans Kleinschmidt fragt, ob ein zentraler Standort in den Oberen OT nicht sinnvoller sei.
    Herr Kummer erläutert, dass sich dadurch u.a. bei der Alarmierung die Anfahrt zum Standort  verlängern würde und die Zeitvorgaben der Hilfsfrist nur noch schwer einzuhalten wären.

    ·         Der Vorsitzende Volker Breustedt erteilt Hans Kleinschmidt nach 5 Wortmeldungen (Fragen) nur noch ein Mal das Wort, da er nach der Geschäftsordnung nicht das Recht auf mehr Redebeiträge habe.

    ·         Ich frage, ob die Revisionsberichte, welche Grundlage für die Forderungen der Feuerwehr nach baulichen Verbesserungen an den Feuerwehrhäusern Reiskirchen, Vollnkirchen und Hüttenberg (Dach) sind, der Gemeindevertretung zu Verfügung gestellt werden können. 
    Herr Kummer erklärt, die Frage müsse von der Verwaltung beantwortet werden. Der Bürgermeister äußert sich nicht.

    ·         Ich frage, welche Auswirkungen die Aussagen zum Feuerwehrhaus Vollnkirchen bzgl. Erweiterungsmöglichkeiten (fehlende Parkplätze) haben.
     Herr Kummer erläutert, dass hier eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden sollte, welche ggf. zu einer Neubauplanung führen wird (!!!)
     (Warum gab es keine Machbarkeitsstudie zum derzeitigen Feuerwehrhaus in Rechtenbach?) 

    ·         Volker Breustedt fragt, was mit dem bisherigen Feuerwehrhaus in Rechtenbach geschehen soll, wenn das neue Haus steht.
     Der Bürgermeister erläutert, darüber könne man später reden.

    ·         Da der Investitionsplan (Seite 124) keine Endsumme enthält, frage ich nach, ob der Bedarfs- und Entwicklungsplan tatsächlich (mindestens) 6 Millionen Euro an Investitionen für die Feuerwehr in den nächsten 10 Jahren vorsieht.

    Herr Kummer bestätigt das.
    (Die Summe wird meiner Meinung nach sich allein durch die vorgesehenen Baumaßnahmen noch erheblich erhöhen).

    Nach einer Sitzungsunterbrechung zur Abstimmung in den Fraktionen beantragt Hans Kleinschmidt, den Bedarfs- und Entwicklungsplan nochmals von einem neutralen Gutachter prüfen zu lassen.

    Oliver Hölz sieht hierzu keine Notwendigkeit, da die Feuerwehr ihre Forderungen gut begründet habe, die Feuerwehrarbeit wichtig und jeder investierte Euro gut angelegt sei. Die Planung sei zudem vom Kreisbrandinspektor geprüft worden.
     Er sieht die Fragen aus dem Ausschuss als Beweis, dass es bei einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung und der Feuerwehr gibt.
     (Ok, wenn Fragen nicht mehr erwünscht sind, warum brauchen wir dann überhaupt noch Ausschüsse und die Gemeindevertretung??)

    Volker Breustedt zeigt auf, dass Fragen zulässig und üblich sind. 

    Er erläutert weiter, dass die SPD dem Bedarfs- und Entwicklungsplan zustimmen wird. 
    Alle Entscheidungen müssten sowieso vor der Umsetzung nochmals beraten und abgestimmt werden. Ggf. könne man ja bei Bedarf einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan erstellen.

    Der Bürgermeister sieht alle im Bedarfs- und Entwicklungsplan genannten Punkte als wichtig an. Er zeigt auf, dass die Unterdeckung für die Feuerwehr im aktuellen Haushalt lediglich 360.000 Euro betrage.

    Der Antrag der Grünen, den Bedarfs- und Entwicklungsplan von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen, wird mit 5 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

    Der Bedarfs- und Entwicklungsplan wird der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen.

  • Meine Zusammenfassung der Informationen aus Sitzung des Lenkungsausschusses „Neubau Hallenbad“ am 13.6.2022

    Stand 22.6.22, 21.00 Uhr

     
    ·         Die SWIM-Förderung muss noch beantragt werden!!
    Sie wurde bisher zur Förderung angemeldet. Danach wurde der Gemeinde bestätigt, dass das Projekt mit Priorität auf die Förderliste aufgenommen wurde.
    Jetzt müssen noch Unterlagen zum Antrag (u.a. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung) nachgereicht werden.


    ·         Für den SWIM-Antrag ist auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 erforderlich, welche bis 30.6.2022 vorgelegt werden müsste.
    Dieser Termin ist nicht zu halten, da es bisher weder eine finale Kostenberechnung noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gibt.
    Die Gemeinde verhandelt mit dem Land wegen einer Fristverlängerung –
    die Antragstellung kann dann voraussichtlich erst 2023 erfolgen.

    ·         Die Bundesförderung wurde bisher nicht beantragt, es sind auch noch viele Fragen offen (kann ein Neubau gefördert werden? Wie viel Geld wird bereitgestellt? Ist eine Förderung möglich, wenn mit einem Generalunternehmer gebaut wird? Ist es sinnvoll, in der aktuellen Situation überhaupt ein großes Bauprojekt zu beginnen ???..).
    Es laufen aber Gespräche. Der Antrag wird vermutlich erst 2023 gestellt, da auch hier Bauunterlagen beigefügt werden müssen.
    Ich konnte nicht klären, ob man ggf. schon jetzt vorsorglich schriftlich Interesse bekunden kann.


    ·         Die am 27.9.2021 von der Gemeindevertretung beschlossene zweistufige EU-weite Ausschreibung nach § 17 Vergabeverordnung für einen Objektplaner, einen Tragwerksplaner, einen Freianlagenplaner, die Planung der technischen Gebäudeausrüstung und einen Projektsteuerer erfolgt am 17.6.2022.
    Die Ausschreibung wird mit Auswertung ca. 6 Monate – also bis Ende 2022 – dauern.


    ·         Am 18.7.2022 präsentieren ca. 10 Studentinnen und Studenten der THM ihre Semesterarbeiten zum Thema „Städtebauliches Konzept: Hallenbad in der Ortsmitte OT Hüttenberg“ (??).
    Der konkrete Arbeitstitel ist mir nicht bekannt, ich habe ich keine Informationen zu dieser Semesterarbeit und weiß auch nicht, wer sie beauftragt hat.


    ·         Auf Nachfrage:
    Bei der Semesterarbeit „Hallenbad in der Ortsmitte OT Hüttenberg“ soll der ganze Ortsmittelpunkt einbezogen werden (Hallenbad, Sporthallen, Bürgerhaus), da das für das Energiekonzept erforderlich ist.
    Es sollen dafür Energiekonzepte für jedes dieser Gebäude erstellt werden.
    (Hierzu gab es aber keine einheitliche Meinung, es war auch nicht klar, wie die konkrete Aufgabenstellung an die THM lautet).

    ·         Auf Nachfrage:
    Die Präsentation der THM soll im „kleinen Kreis“ erfolgen, evtl. wird der Lenkungsausschuss eingebunden, auch der Gemeindevorstand möchte teilnehmen.
    Das Ergebnis der Präsentation soll aber nicht öffentlich beraten werden.

    ·         Auf Nachfrage:
    Mir ist auch nach weiteren Nachfragen nicht klar, welchen Zweck dann die Präsentationen der THM haben.
    Ggf. sollen gute Ideen in die weitere Planung übernommen werden?


    ·         Auf Nachfrage:
    Die Planung wäre ohne die Beantragung von Fördermitteln viel schneller durchführbar.


    ·         Auf Nachfrage:
    Es gibt noch kein finales Bodengutachten, da noch nicht feststeht, wo genau das Hallenbad stehen wird.
     
    ·         Info:
    Leider konnte ich nicht alle meine Fragen stellen, da gleich nach der Sitzung des Lenkungsausschusses eine Sitzung der Gemeindevertretung angesetzt war. Vielleicht habe auch nur ich nicht alles verstanden, da fast alle Fragen von mir kamen. 
     
     
    Klaus-H. Weber

  • Kurzbericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022

    1. Der MEMORIAM-Garten auf dem Friedhof in Rechtenbach wird eingerichtet.
    2. Die Kindergartengebühr wird um 2 % erhöht (siehe meine Anmerkungen dazu weiter unten)
    3. Die Forsteinrichtung wird beauftragt, den Auftrag erhält Hessen-Forst.
    4. Die Abdichtungsarbeiten am DGH Groß-Rechtenbach und  den Bürgerstuben werden durchgeführt.
    5. Die Richtlinie für Geldanlagen der Gemeinde wurde beschlossen.
    6. Die Sanierung des Tennisheims des TVH wird bezuschusst.
    7. Der Antrag, Lichtverschmutzung an gemeindeeigenen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung zu vermeiden, wurde angenommen.
    8. Mitteilungen und Anfragen: 

      Die Schlussrechnung für die neue Klimaanlage des DGH Groß-Rechtenbach liegt weiter nicht vor.

      Mein Vorschlag, die alte Akustikanlage des DGH Groß-Rechtenbach nach der Installation der neuen Anlage in einem anderen DGH einzusetzen, wurde vom Bürgermeister abgelehnt.

      Die Betreuungskosten der betreuten Grundschule Rechtenbach wurde durch die Caritas stark erhöht.

      Die Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan weiterhin nicht auf der Internetseite veröffentlicht. Das soll aber jetzt geschehen.
  • Meine Rede zum Feuerwehrhaus Rechtenbach in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022

     
    Warum bauen wir ein neues Feuerwehrhaus?
    Wir sind mitten in der Planung für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses.
    Ich habe wirklich alles gelesen, was wir dazu an Unterlagen bekommen haben und dazu noch Fragen gestellt.
    Es tut mir leid, aber ich kann immer noch nicht schlüssig erklären, warum wir ein neues Feuerwehrhaus bauen müssen.
    Lt. Chronik hat das Planungsgremium, welches einige Jahre an der Umbauplanung arbeitete, am 25.8.2020 festgestellt, dass ein Umbau auf der begrenzen Fläche nicht möglich ist.
    Hierzu gibt es sicher eine Begründung – die ich leider auch nach monatelangem Nachfragen nicht kenne.

    Aber ich brauche eine Begründung, die ich verstehen, nachvollziehen und bei Fragen erklären kann, wenn ich die Hand für ein 3-Millionen-Projekt heben soll.
    Eine einfache Kopie hätte mir und uns – auch hier – vielleicht viel Arbeit und Zeit – und diesen Antrag erspart.
    Hans Kleinschmidt hat eine Übersicht aller bisherigen Beschlüsse und Empfehlungen des Bauausschusses zum Feuerwehrhaus erstellt – der Bauausschuss hat übrigens der Gemeindevertretung schon am 15.11.2021 die Erstellung eines Schlussberichts empfohlen. Diese Empfehlung ging dann an die Arbeitsgruppe Feuerwehrhaus.
    Bis heute gibt es keinen Schlussbericht.

    Wie gehen wir mit Satzungen und Vorschriften um?
    Ich will kurz erläutern, warum ich diesen Antrag als Einzelperson stelle:
    Ich habe 48 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Dort geht es um die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen.
    Nachdem der vorherige Gemeindevorstand in einer Sache offensichtlich gegen die Haushaltssatzung der Gemeinde Hüttenberg verstoßen hatte,
    habe ich den Bürgermeister in einer Sitzung der Gemeindevertretung gefragt, welche Folgen es hat, wenn offensichtlich und nachweisbar gegen die Haushaltssatzung verstoßen wird.
    Der Bürgermeister antwortete, das müsste ich die Kommunalaufsicht fragen.
    Ich habe die Kommunalaufsicht gefragt.
    Die Kommunalaufsicht hat mir geantwortet, es sei zwar gegen die Satzung verstoßen worden, das sei aber allein Sache der Gemeinde.

    Warum erzähle ich euch das?
    Ich musste feststellen, dass es im Prinzip egal ist, ob wir uns an unsere Haushaltssatzung halten oder nicht.
    Nochmal: Wir können problemlos gegen das Haushaltsrecht verstoßen – es passiert nichts.
    Diese Erkenntnis hat mich sehr nachdenklich gemacht.

    Meiner Meinung nach brauchen wir vor weiteren Planungen und Beschlüssen für den Neubau eines Feuerwehrhauses einen schriftlichen Schlussbericht, um die rechtlichen Vorgaben vor einem Neubau zu erfüllen. 
    Die Vorgaben zur Planung von Projekten hat uns die Kommunalaufsicht nochmals in die Erläuterungen zur Haushaltsbegleitverfügung geschrieben. 
    Wir brauchen einen Schlussbericht in dem konkret erläutert wird, dass und warum das bisherige Feuerwehrhaus in Rechtenbach nicht mehr genutzt werden kann. Nicht nur einen Soll-Ist-Vergleich, welche aktuellen DIN-Normen das alte Feuerwehrhaus nicht erfüllt.
    Ich stelle nochmals fest, dass mir ein solcher Nachweis nicht bekannt ist.
    Natürlich können wir einfach weitermachen wie bisher und dann meiner Meinung nach auch bei einem Großprojekt gegen unsere Satzung und die hessische Gemeindehaushaltsverordnung verstoßen.
    Ich habe mit diesem Antrag meine Bedenken vorgetragen und begründet.
    Wenn mein Antrag abgelehnt wird, werde ich mich bei weiteren Abstimmungen zum Feuerwehrhaus unter Hinweis auf diesen Antrag der Stimme enthalten.

  • Die Hüttenberger Bürgerhäuser    – 3.6.2022 

    Über die Kosten der Hüttenberger Bürgerhäuser wird in der Hüttenberger Gemeindepolitik möglichst nicht geredet, da man sich mit Diskussionen zu den Bürgerhäusern Wähler vergraulen kann. 

    Dennoch sollte man folgende Fakten kennen: 

    In Hüttenberg werden folgende Bürgerhäuser genutzt: 

    ·        Das Bürgerhaus Groß-Rechtenbach (neben der Gemeindeverwaltung) 

    ·        Das Bürgerhaus Klein-Rechtenbach, Heiprichweg 

    ·        Die Bürgerstuben im OT Hüttenberg, Hauptstrasse 

    ·        Das alte Bürgerhaus in Weidenhausen (Rheinfelser Straße) 

    ·        Das neue Bürgerhaus in Weidenhausen (Durchhardstrasse) 

    ·        Das Bürgerhaus in Volpertshausen (Rheinfelser Straße) 

    ·        Das Bürgerhaus in Vollnkirchen (Wertshäuser Straße) 

    ·        Das Bürgerhaus in Reiskirchen (Rosenstrasse) 

    Merke: Allein die Kosten für die Unterhaltung und Energieversorgung dieser Gebäude werden sich aufgrund der aktuellen Situation erheblich erhöhen. 

    Zur Nutzung der Bürgerhäuser habe ich keine Informationen, vermutlich werden die Bürgerhäuser in Rechtenbach (durch die Sitzungen der Gemeindegremien) und die Bürgerstuben in Hüttenberg (verpachtet) am meisten genutzt. 

    Auch zu den laufenden Kosten der Bürgerhäuser gibt es keine aktuellen Informationen.

     Es wird immer wieder einmal behauptet, das verpachtete Bürgerhaus in Hüttenberg verursache hohe Kosten. Aufgrund einer alten Aufschlüsselung der laufenden Kosten der Bürgerhäuser gehe ich aber davon aus, dass die Aussage falsch ist (die Pächter sind an den laufenden Kosten beteiligt, die laufenden Arbeiten wie Tische und Stühle stellen und die Reinigungsarbeiten werden von den Pächtern erledigt, die Pächter sind bei Schäden durch die Nutzung verantwortlich und immer vor Ort..).

     Aktuell hat der Bürgermeister beantragt, in den Bürgerstuben Abdichtungsarbeiten am Dach und der Dachterrasse der Wohnung über der Geschäftsstelle  des TVH, der Terrasse am Eingangsbereich und der Terrasse vor dem Saal durchzuführen. Die Kosten werden mit rd. 22.000 Euro angesetzt.
     Auch wurde der Einbau einer neuen Akustikanlage diskutiert.
     Im Saal wurden aktuell die Neo-Röhren der Deckenbeleuchtung durch LED-Röhren ersetzt  (weniger störungsanfällig) .

    Aktuell werden die Bürgerhäuser in Rechtenbach und Reiskirchen saniert.
    Die Sanierung des Bürgerhauses in Groß-Rechtenbach erfolgt aufgrund von Anträgen des Bürgermeisters. Zunächst wurde die Klimaanlage erneuter (Kosten rd. 400.000 Euro, Schlussrechnung liegt noch nicht vor). Jetzt soll die Beleuchtung (rd. 110.000 Euro) und die Beschallungsanlage rd. 28.000 Euro) erneuert werden. 
    Aktuell wird der Bürgermeister in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022 beantragen, die Dachterrasse abzudichten und zu sanieren. 
    Als Kosten hierfür wurden rd. 42.000 Euro angesetzt. 

    Die Sanierung des Bürgerhauses in Reiskirchen begann mit einem Antrag des Bürgermeisters im Januar 2020dort eine behindertengerechte Toilette im Erdgeschoss einzubauen. Diesem Antrag stimmte die Gemeindevertretung mehrheitlich zu. Die Baumaßnahme sollte bis 30.6.2021 abgeschlossen sein.
     Ich habe nicht zugestimmt, da mir der Umfang der Baumaßnahme nicht klar war und ich die Kosten der Baumaßnahme auf die veranschlagten 224.000 Euro begrenzen wollte.
     Zum aktuellen Sachstand: Die Baumaßnahme ist vorerst abgeschlossen.
    Durch Brandschutzauflagen beim Bau der behindertengerechten Toilette im Vorbau wurden u.a. Fenster und Türen im ganzen Haus erneuert, neue Decken eingebaut… Die Kosten der Baumaßnahmen haben sich nach meinen Informationen inzwischen mehr als verdoppelt.
     Info: Die eingebauten behindertengerechten Toiletten sind leider bisher für Behinderte nicht nutzbar, weil es Stufen zwischen Saal und Toiletten gibt…
    Das ist jetzt (Mitte 2022) aufgefallen – hätte aber schon bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
    Übrigens musste die neue Decke im Saal nach der Montage auf Kosten der Gemeinde nochmals ausgebaut werden, weil nach der Montage festgestellt wurde, dass der Untergrund nachgebessert werden musste ….

    Auf Antrag des Bürgermeisters wird nun in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022 beraten, auch noch den Bodenbelag, den Thekenbereich und die Küche zu sanieren. Die Kosten hierfür werden mit 85.000 Euro angesetzt. Das DGH wird weiter nicht genutzt werden können – und ich hoffe, dabei  gibt es nicht noch mehr unvorhersehbare Arbeiten und Kosten…

     Ein beliebtes Argument für Ausgaben ist, dass die Maßnahmen gefördert werden, also die Gemeinde (teilweise hohe) Zuschüsse zu den Kosten – z.B. aus der Hessenkasse – bekommt. Ich bitte aber zu bedenken, dass auch dieses Geld aus unseren Steuermitteln finanziert wird.
     

    Hinweis: Nicht nur der Bürgermeister, sondern auch der Gemeindevorstand, die Fraktionen und auch einzelne Gemeindevertreter können Anträge (z.B zu Bürgerhäusern) in der Gemeindevertretung stellen!! 

  • Bürgerhaus Reiskirchen

    Zwischeninfo 29.5.2022
    Die Sanierungsarbeiten am Bürgerhaus sind nach langer Bauzeit fast abgeschlossen (siehe aktuelles Foto)

    Zusatzinfo 1.6.22:
    Zu früh gefreut: In der Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag soll beschlossen werden, das jetzt noch der Boden, die Thekenanlage und die Küche saniert werden soll….

  • Weitere Infos zu Baugebieten in Hüttenberg

    Die Gemeindevertretung hat im März eine Stellungnahme zum Regionalplan abgegeben (siehe Bericht weiter unten). 
    In der Stellungnahme wird unter anderem gefordert, die im Regionalplan  geplante Neubaufläche im OT Hüttenberg, links vom Ortsausgang Richtung Langgöns (5,7 ha) aus der Planung herauszunehmen, da sie so nicht umsetzbar ist

    dafür aber zwei neue Neubauflächen = links von der Katholischen Kirche
    (4,3 ha) und rechts am Ortsausgang Richtung Dornholzhausen (1,6 ha) neu in den Regionalplan aufzunehmen. 
     

  • Meine Arbeit in der Gemeindevertretung

    Seit Ende 2019 berichte ich hier zu meiner Arbeit in der Gemeindevertretung.
    Nicht nur die Menschen, die mich gewählt haben können so nachvollziehen, warum ich welche Entscheidungen getroffen habe.

    Obwohl ich oft im Dorf unterwegs und ansprechbar bin, vermisse ich in Hüttenberg etwas, was in anderen Orten selbstverständlich ist – nämlich Bürger-Sprechstunden.

    Deshalb biete ich mal versuchsweise eine persönliche Bürgersprechstunde
    am Montag, 30.5.2022 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf der Bank zwischen Sporthalle und Bürgerstuben an.

    Wer Fragen hat, kann gerne vorbeikommen! 

    PS: Nachdem ich nun 68 bin, möchte ich mehr Zeit für mich haben.
    Deshalb werde ich meine ehrenamtlichen Tätigkeiten lagsam zurückfahren.
    Dazu gehört auch, dass ich im Rahmen der Rotation den Fraktionsvorsitz der Grünen ab 1.6.2022 an Emely Green abgebe.

  • Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Ich habe ein Problem: Ich kann immer noch nicht erklären, warum in Rechtenbach ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden muss.

    Die Gemeindevertretung hat zwischenzeitlich mehrheitlich beschlossen, dass durch ein Bodengutachten geprüft werden soll, ob der ehemalige Festplatz als Standort für einen Neubau geeignet ist.  Gleichzeitig wurde auch schon eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau an dieser Stelle in Auftrag gegeben.

    Mir fehlt aber noch immer eine schriftliche Zusammenfassung der Gründe, warum das bisherige Feuerwehrhaus weder weiter genutzt noch umgebaut werden kann .

    Ich bin der Meinung, dass diese Zusammenfassung (Schlussbericht zu den bisherigen Planungen) Grundlage für den nächsten Schritt – also die Planung eines Neubaus – sein muss.
    Das Haushaltsrecht fordert vor großen Baumaßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – also hier einen Vergleich, was ein Umbau und was ein Neubau kosten würde – oder auch die begründete Feststellung, dass ein Umbau nicht möglich ist und neu gebaut werden muss.

    Leider stehe ich mit meiner Forderung nach einem Schlussbericht ziemlich allein da. 
    Die  Gemeindevertretung wird voraussichtlich demnächst den Neubau des Feuerwehrhauses ohne Schlussbericht und Wirtschaftlichkeitsberechnung mit der einfachen Feststellung, dass ein Neubau erforderlich ist, beschließen. 

    Ich halte einen Schlussbericht noch immer für zwingend notwendig und werde deshalb in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung folgenden Antrag stellen:
     

    TOP: Erstellung eines Schlussberichts zu den Umbauplanungen des Feuerwehrhauses Rechtenbach 

    Sachverhalt: 

    Derzeit laufen die Planungen für einen Neubau eines Feuerwehrhauses in Rechtenbach. 
    Voraussetzung für einen Neubau ist, dass das bisherige Feuerwehrhaus nicht weiter genutzt werden kann.
    Diese Feststellung muss meiner Meinung nach in Form eines schriftlichen Schlussberichts zu den bisherigen Planungen in den Jahren 2014 bis 2020 erfolgen. 


    Ein solcher Schlussbericht ist meiner Meinung nach ein unverzichtbarer Teil eines in der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Haushalts 2022 von der Kommunalaufsicht auf Seite 7 unter Absatz 5.1 geforderten Wirtschaftlichkeitsvergleichs nach § 12 GemHVO. 

    Bisher liegen uns folgende schriftlichen Unterlagen zum Feuerwehrhaus vor: 

    ·         Die beiden Revisionsberichte aus den Jahren 2014 und 2019 

    ·         eine Chronologie der bisherigen Planungen sowie 

    ·         ein Soll-Ist-Vergleich (Bestand / aktuelle DIN-Norm). 

    In einem Schlussbericht müssen meiner Meinung nach folgende Fragen beantwortet werden: 

    Fehlende Parkplätze: 

    Ein Argument für einen Neubau ist, dass es nach der DIN-Norm nicht genügend Parkplätze am Feuerwehrhaus gibt.
    (Fehlende Parkplätze werden jedoch in  beiden Revisionsberichten nicht beanstandet).

     Die 
    DIN-Norm 14092-1 ist aber nur eine Soll-Bestimmung, keine Muss-Bestimmung und damit meiner Meinung nach kein zwingendes Argument zur Begründung eines Neubaus.
    Für das Feuerwehrhaus Rechtenbach werden in der uns vorliegenden Chronologie im Jahr 2020 
    29 Parkplätze gefordert, von welchen
     
    17 Parkplätze auf dem Gelände dargestellt werden können. 

    Leider gibt es keine Parkmarkierungen auf dem Feuerwehrgrundstück in Rechtenbach. 
    Es muss erläutert werden, warum die ca. 280 qm große Freifläche hinter dem Feuerwehrhaus nicht als zusätzliche Parkfläche genutzt werden kann.
     Zudem muss erläutert werden, warum nicht durch einfache Regelungen (Schilder „Parken nur für Einsatzkräfte“) zusätzliche Parkflächen an der nur im Anliegerverkehr genutzten Straße am Feuerwehrhaus geschaffen werden können. 

    Bisherige Umbauplanungen
    Es ist festzuhalten, dass die 
    Fahrzeughallen in den Revisionsberichten nicht beanstandet werden. 

    Nach der Chronologie wurden dem Planungsgremium in der Planungsphase (2014 bis 2020) vom Büro Hundt mehrere Umbauplanungen vorgelegt, welche sich wohl auf die Mannschaftsräume bezogen. Es wurden auch Haushaltsmittel für den Umbau eingestellt.

    Am 25.8.2020 hat das Planungsgremium lt. Chronologie festgestellt, dass das Projekt „Umbau Feuerwehrhaus“ auf der begrenzten Fläche nicht möglich ist.
    Leider liegt uns keine schriftliche Begründung für diese Aussage 
    (Schlussbericht) vor. Wir kennen auch die Planungsunterlagen nicht, welche Grundlage für diese Aussage waren. 

    Anzumerken ist, dass das Feuerwehrgrundstück an den Bauhof der Gemeinde und ein Privatgrundstück angrenzt. Es ist nicht bekannt, inwieweit die 280-qm-Freifläche hinter dem Feuerwehrhaus in die Umbauplanungen einbezogen wurde. 

    Soll-ist-Vergleich 

    Seitens der Feuerwehr wurde als Begründung für einen Neubau ein Soll-Ist-Vergleich (Vergleich des Ist-Zustandes des Hauses mit der aktuellen DIN-Norm) vorgelegt.
     Da die DIN-Normen laufend angepasst werden, wird ein solcher Vergleich in jedem älteren Gebäude zu einer Vielzahl von Beanstandungen führen. 
     Hierzu ist erneut anzumerken, dass in den Revisionsberichten lediglich die Unterbringung der Spinde und die sanitären Einrichtungen in den Mannschaftsräumen beanstandet wurden. 

    Anmerkung: Die Spinde und die sanitären Einrichtungen wurden bereits im Jahr 2014 beanstandet – es ist nicht bekannt, ob und wie hier in 8 Jahren Verbesserungen erfolgt sind.
     
    Beschlussvorschlag: 

    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zeitnah einen Schlussbericht zu den bisherigen Umbauplanungen am Feuerwehrhaus Rechtenbach als Grundlage eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs nach § 12 GemHVO für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses erstellen zu lassen und dabei die o.a. Fragen zu beantworten. 

  • Infos nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 9.5.2022

    Ergebnis der Prüfung des Haushalts 2022 durch die Kommunalaufsicht
    Die Hinweise und Anmerkungen der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2022 stehen im ersten Teil der Tagesordnung. Sie werden damit nur vorgetragen und es gibt keine Möglichkeit, seitens der Gemeindevertreter hierzu Stellung zu nehmen. In dem 11-seitigen Text stehen meiner Meinung nach wichtige Hinweise zur Haushaltsführung der Gemeinde.
     Die Hinweise sollten meiner Meinung nach im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.
     
     Jahresabschluss für das Jahr 2021

    Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Überschuss von 2.939.525,56 Euro ab. Das ist erfreulich, nachdem wir in den letzten Jahren im Zuge der Hallenbad-Diskussionen viel über die schlechte Haushaltslage der Gemeinde gehört und gelesen haben.

    Radwegeverbindungen nach Wetzlar und Gießen
    Linden und Wetzlar haben die hierfür notwendigen Planungsarbeiten übernommen. Wir warten jetzt, bis wir neue Informationen hierzu bekommen.
     
     Sperrung der Borngasse in Weidenhausen
    Der Bürgermeister hat meine Fragen im Bauausschuss ausführlich beantwortet:
     Die Sperrung der Borngasse an der Kreuzung zur Schützenstraße wurde dadurch verursacht, dass eine direkt an die Straße angrenzende alte Scheune dem Druck der Straße nicht mehr standhielt und später abgerissen werden musste. 
     Es ist nicht mehr feststellbar, wodurch der Schaden konkret ausgelöst wurde.
     Die Frage, wer die notwendigen Arbeiten an der Straße bezahlt, ist jetzt dadurch geklärt, dass die Straßenbeiträge von der Gemeinde gezahlt werden.
     Aus diesem Grunde sollen die 2009 gestoppten Planungen zur Sanierung des Schadens wieder aufgenommen werden.
     Leider ist auch der Kanal der Borngasse sanierungsbedürftig, so dass hier eine größere Baumaßnahme erforderlich wird. Diese muss beschlossen und entsprechende Haushaltsmittel müssen in den Haushalt eingestellt werden.
     Die Sperrung wird also noch einige Zeit fortbestehen.

    Sanierung der Bürgerstuben
    Die Gefahrenverhütungsschau wurde durchgeführt. Es gab keine größeren Beanstandungen.
    Die Gemeindevertretung hat folgendes beschlossen:
    Das Bürgerhaus soll weiter wie bisher genutzt werden. Notwendige Reparaturen werden durchgeführt. 
     Die Mängel aus der Gefahrenverhütungsschau werden abgearbeitet.

    Grundsätzlich sollte die Neuregelung von Heizung und Lüftung in einem Gesamtkonzept Kontext Sportzentrum erfolgen. Sollte in der Zwischenzeit die Heizung/Lüftung ausfallen, kann die Versorgung der Bürgerstuben über ein Hot-Mobil erfolgen. 

    Meiner Meinung nach sollten wir jetzt alle gemeinsam ohne Zeitdruck überlegen, wie es mit unserem Bürgerhaus weitergeht.
    Aber wir sollten jetzt wirklich damit anfangen!!!

    Grundsatzbeschluss zu Streich- und Ausbesserungsarbeiten in der Sporthalle
    Auf Wunsch des TV hat die Verwaltung Geld für Streicharbeiten in den Haushalt eingestellt. Der gelbe Anstrich der Wände in der Halle soll überstrichen und Ausbesserungs- und Streicharbeiten in den Umkleidekabinen, den Fluren und im Foyer durchgeführt werden. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien gemacht werden. wenn die Halle geschlossen ist.
     Es liegt ein Angebot von 67.000 !! Euro vor. 
    Die Maßnahme ist zur Förderung angemeldet und wird voraussichtlich zu 90 % vom Land gefördert.
    Die Gemeindevertretung hat der Maßnahme mehrheitlich zugestimmt.
     
     

    Grundsatzbeschluss zum Bürgerhaus Rechtenbach
    Nachdem letztes Jahr eine neue Klimaanlage eingebaut wurde, soll nun die Beleuchtung und die Akustik im Bürgerhaus Rechtenbach erneuert werden.
     Auch hierfür wurden von der Verwaltung Mittel in den Haushalt eingestellt.
     Für die Erneuerung der Beleuchtung wurden rd. 112.000 Euro, für eine neue Akustikanlage rd. 28.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich sollen noch ein fest installierter Beamer mit Leinwand eingebaut und Teile der Decke neu gestrichen werden.
    Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten.
    Ich weiß nicht, inwieweit die Anlage in Rechtenbach sanierungsbedürftig ist (ich bin relativ oft da und habe keine Probleme festgestellt) und ob sich der Einbau einer modernen LED-Anlage bei der Nutzung des Bürgerhauses wirtschaftlich rechnet. Die Lautsprecheranlage im Bürgerhaus Rechtenbach ist zwar alt, aber in Ordnung.
    Der Einbau eines fest installierten Beamers mit Leinwand ist für mich ok.
    Der Bürgermeister vorgeschlagen, den Einbau einer neuen Lausprecheranlage in den Bürgerstuben zu prüfen. Ich werde einen entsprechenden Antrag stellen.
    Hinweis: Im Bürgerhaus Volpertshausen wurde die gleiche Beleuchtung eingebaut. Wenn die Anlage in Rechtenbach ausgebaut werden sollte, sollte man zumindest einige Teile davon als Ersatzteile für Volpertshausen einlagern..

     Umbau der Sirenenanlagen
    Es wurde beschlossen, die noch vorhandenen Motorsirenen gegen Elektrosirenen auszutauschen. Motorsirenen brauchen viel Strom und sind deshalb unsicher, wenn der Strom ausfällt.
     In Hüttenberg soll eine zusätzliche Mastsirene am Spielplatz Donaustraße aufgestellt werden.
     Die Kosten für den Umbau/Neubau liegen bei rd. 60.000 Euro.
     Eine Förderung ist beantragt.
     
     Feuerwehrgerätehaus Rechtenbach
    Der Gemeindevorstand hat ein Planungsbüro beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Festplatzes zu erstellen.
     Der Bericht zur Bodenuntersuchung des Festplatz-Geländes steht noch aus.

    Feuerwehrplanung
    Die Feuerwehr hat den in diesem Jahr vorzulegenden Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Hüttenberger Feuerwehren erstellt.
     Diesen Plan soll die Feuerwehr zusammen mit einer strategischen Gesamtplanung für die Entwicklung der Hüttenberger Feuerwehren in den nächsten 10 Jahren im Haupt- und Finanzausschuss vorstellen.
     Die bereits beschlossene Beauftragung eines Fachplaners zur Erstellung einer strategischen Gesamtplanung für die Hüttenberger Feuerwehren wurde von der Gemeindevertretung deshalb mehrheitlich zunächst ausgesetzt.
     
     Verbesserung der Verkehrssituation in der Rheinfelser Straße
    Es wurde beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen,
    sich bei der Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass in den Ortsdurchfahrten Volpertshausen und Weidenhausen die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen überprüft und deren Einhaltung überwacht wird.  Ziel soll es sein, die Beschränkungen zum Schutz der Anlieger nach Möglichkeit weiter auszudehnen. 

    Einige der Mitteilungen und Anfragen:

    ·        Der Neubau der Fußgängerbrücke am Seniorenwohnheim wird jetzt   
            ausgeschrieben.

    ·        Die Baumaßnahme „Alte Käserei“ (Langgönser Straße) liegt erst mal auf Eis

    ·        Die Gemeindevertretung sollte erneut zum geplanten Baugebiet „Dollenstück
            IV“ in Rechtenbach beraten.

    ·        Neubau Hallenbad:
             Die THM (Technische Hochschule Mittelhessen) sucht in einem Projekt den 
             richtigen Standort für das Hallenbad auf dem bisherigen Gelände.
             Die Ausschreibungen „Architekt“, „Entwurfsplanung“ und     
           „Energieversorgung“ laufen.
             Die Förderanträge sind in Arbeit.

    ·        Die Schlussrechnung für den Einbau der Klimaanlage im Bürgerhaus
             Rechtenbach liegt weiter nicht vor, da noch kleine Mängel beseitigt werden 
             müssen.

    ·        Die Sanierung des Bürgerhauses in Reiskirchen steht vor dem Abschluss

    ·        Das Regenrückhaltebecken an der Liebigstrasse soll überprüft werden
              (Ausspülungen?)

    ·        Alle aus der Ukraine nach Hüttenberg geflüchteten Kinder können in den 
             Kindergärten untergebracht werden.

    ·        Anträge zum Kauf einer Mikro-Solaranlage können bei der Hüttenberger 
             Klimainitiative gestellt werden.

    ·        Die Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan wird zeitnah auf der
             Internet-Seite der Gemeinde veröffentlicht.