Bauverpflichtung beim Kauf eines Grundstücks von der Gemeinde?

Bauverpflichtungen sind kein einfaches Thema in der Gemeinde Hüttenberg.

Zwei Beispiele:
1) Beim der Umwandlung des Kappa-Grundstücks (Alte Käserei an der Langgönser Straße) vom Gewerbegebiet zum Mischgebiet wurde es leider seitens der Gemeinde versäumt, eine Bauverpflichtung in den Vertrag aufzunehmen.
Die Folgen sehen wir jetzt (Bauruine) – die Auswirkungen (nur geringe Steuereinnahmen für die Gemeinde, fehlende Wohnungen..) sind nicht abschätzbar.

2) Im September 2020 wurde in der Gemeindevertreung der Verkauf eines großen gemeindeeigenen „systemrelevanten“ Grundstücks zwische Weidenhausen und Volpertshausen öffentlich beraten.
Mehrere Anbieter stellten ihre Planungen für den Bau eines Geschäfts/Wohnhauses vor.
Letztendlich wurde ein Anbieter ausgewählt, der das Grundstück kaufte.

Im Kaufvertrag steht sinngemäß:
Der Käufer verpflichtet sich, den Grundbesitz innerhalb von
drei Jahren, gerechnet vom Vertragsabschluss, entsprechen dem Bebauungsplan zu bebauen oder mit dem Bau zu beginnen (Mindestfertigstellung Bodenplatte Erdgeschoss).

Im April 2023 beantragte der Bürgermeister im Auftrag des Käufers, die Bauverpflichtung um zwei Jahre – also bis zum 30.10.2025- zu verlängern.
Dem stimmte die Gemeindevertretung zu.

Aktueller Stand:
Auf dem Foto von heute (4.10.2025) ist keine Bautätigkeit ersichtlich.
Der Gemeindevertretung lag bisher kein Verlängerungsantrag zur Bauverpflichtung zur Entscheidung vor.

Es gibt weder eine bessere Nahversorgung noch neue Wohnungen, auch keine Steuereinnahmen (Gewerbesteuer..) für die Gemeinde.

Info:
Ca. 100 m weiter wurde im gleichen Zeitraum ein Wohn- und Geschäftshaus (Bäckerei) geplant, gebaut und fertiggestellt.


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