Der Gemeindehaushalt 

Aktuell werden überall die Haushalte für das Jahr 2025 aufgestellt.
Die Grundsätze des Haushalts waren in meiner Ausbildung vor 50 Jahren ein Prüfungsthema. Ich weiß nicht, wer sie heute noch kennt.
Die Haushaltsgrundsätze sind – wie so vieles in Deutschland – im Laufe der Zeit durch viele Änderungen, Ergänzungen und Richtlinien so unübersichtlich gemacht worden, dass sie nur noch scheinbar ihren Zweck erfüllen.
Aber das interessiert – wie so vieles in Deutschland – kaum noch jemanden. 

Zum Jahresende wurden der Gemeindevertretung in einer Liste
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben i.H.v. rd. 800.000 Euro!!!
 mitgeteilt.
die Liste wurde kommentarlos zu Kenntnis genommen. 
Kommentarlos, da sich u.a. fast niemand dafür interessiert, ob die einmal beschlossenen Kosten einer Maßnahme tatsächlich eingehalten werden 
(habe schon mehrfach darauf hingewiesen). 

Nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dürften meiner Meinung nach im Haushalt nur Mittel für neue Projekte eingestellt werden, welche in der Gemeindevertretung / dem Gemeindevorstand beschlossen wurden.
Auch im vorliegenden Haushaltsentwurf finden sich aber Mittel für Projekte, über die noch nicht in den Gremien beraten wurde.
Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass ein Umsetzungsantrag mit der Begründung gestellt wurde, es sei ja von der Gemeindevertretung doch Geld dafür in den Haushalt eingestellt worden. 
Außerdem wird der Haushalt unübersichtlich, wenn diese (und andere) Projekte nicht umgesetzt werden. 

Der Haushaltsentwurf der Gemeinde umfasst mehrere Hundert Seiten und eine Menge Zahlen, welche durch das Buchführungs-System Doppik meiner Meinung nach nicht einfacher zu verstehen sind.
Deshalb wird ihn wohl – trotz viel oberflächlichen Kritik daran -niemand wirklich durcharbeiten.
Dazu kommt, dass Haushaltsberatungen in den Fraktionen eher unbeliebt sind und über die Fraktionsebene hinaus mangels Interesse gar nicht angesetzt werden.
Da gilt dann der alte Grundsatz: „Wissen ist Macht“. 

Ich will nicht darüber nachdenken, was das für die Haushalte des LDK, des Landes und des Bundes bedeutet. 

Der Haushalt der Gemeinde wir nach der Aufstellung dem LDK zur Genehmigung vorgelegt. Der LDK schickt nach der Prüfung einen Prüfbericht mit interessanten Anmerkungen an die Gemeinde. 
Dieser Prüfbericht muss auch an die Gemeindevertretung weitergegeben werden.
Wenn aber der Haushalt genehmigt wurde, ist die Sache für die Gemeindevertretung damit erledigt. 
Die interessanten, auf grundsätzliche Probleme hinweisenden Anmerkungen (z.B. bei der Kommunikation zwischen den Gemeindegremien) lesen nur wenige. 

Der LDK ist verpflichtet, den Haushalt zu jährlich prüfen (ähnlich wie die Kassenprüfung in unseren Vereinen). 
Leider werden die Haushalte der Kreisgemeinden vom LDK erst mit jahrelanger Verspätung geprüft. Das ist allgemein bekannt und betrifft unsere Steuermittel, wird aber so hingenommen.
Inzwischen hat der LDK aber eine externe Firma mit der Prüfung der Gemeindehaushalte beauftragt, damit die Verzögerungen abgebaut werden können. 

Interessant und nachdenkenswert: 
Die Landkreise werden über Umlagen von den Kreisgemeinden finanziert. 

Einige Haushaltsgrundsätze 

Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans
Grundsatz der Öffentlichkeit 

Grundsatz der vorherigen Bewilligung
(Vor Beginn des Haushaltsjahres!!) 

Jährlichkeit und Jährigkeit 

Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit 

Grundsatz der Gesamtdeckung 

Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit
(Es dürfen nur solche Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt werden, die im Haushaltsjahr fällig und somit kassenwirksam werden) 

Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit
 (Aus den Bestimmungen ist das ungeschriebene materielle Gebot der Haushaltswahrheit und das formelle Gebot der Haushaltsklarheit zu interpretieren, das den Gestaltungsprinzipien der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit entspricht). 

Haushaltsgrundsatz des Bruttoprinzips 

(Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander zu berechnen) 

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