Die Aufgaben der Gemeindevertretung…

Auszüge aus § 50 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung:

1) Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt….

(2) Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen…..

Fakten: 
Die Gemeindevertretung hat im ersten Halbjahr drei Mal getagt. 
Die nächste Sitzung ist am 1. Juli, 
nach 8 Wochen Pause ist die nächste Sitzung am 26. August, 
nach weiteren 10 Wochen 
beginnen dann am 4. November die Haushaltsberatungen für das Jahr 2025, 
die dann 5 Wochen später am 10. Dezember fortgesetzt werden.

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