Die WNZ druckt meinen Leserbrief zur Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach nicht…

Mein nicht veröffentlichter Leserbrief zur Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach:

Defekte Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach
Das Bürgerhaus in Rechtenbach war zunächst im Winter wegen der defekten Lüftungsanlage und anschließend wegen Corona geschlossen. 
Bis zum Ausfall der Lüftungsanlage sind mir keine Beschwerden zu der Lüftungsanlage bekannt. 
Zunächst waren Ende 2019 für die Wiederinbetriebnahme der Lüftungsanlage 500.000 Euro angesetzt worden. Dieser Betrag hat sich nach Auskunft des Bürgermeisters auf meine Anfrage zum Sachstand in der Juni-Sitzung der Gemeindevertretung auf 300.000 Euro verringert. 

Die Lüftungsanlage ist immer noch defekt. 

Eine Lüftungsanlage besteht grundsätzlich aus vier Teilen: 
1) Einem Wärmetauscher, der die Luft erwärmt oder kühlt. 
2) Einem Ventilator, der die Luft durch den Wärmetauscher bläst. 
3) Einer Steuerung für den Ventilator. 
4) Einem Lüftungskanal, der die warme/kalte Luft von der Anlage zum Saal führt. 

Nach Aussage des Bürgermeisters ist es gefährlich, die Lüftungsanlage einzuschalten. 
Das Einschalten einer Lüftungsanlage ist dann gefährlich, wenn eine Störung in der Stromversorgung vorliegt. Strom brauchen eigentlich nur der Ventilator und die Steuerungsanlage. Es muss also jemand feststellen, was konkret defekt ist. Danach müsste vermutlich die Steuerung oder der Ventilator ausgebaut und ersetzt/repariert werden. 
Und das kostet dann immer noch 300.000 Euro?

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