Ein neuer Versuch..

Sachverhalt: 

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von großen Sanierungs- und Bauprojekten.
 Diese Projekte werden dann von Gemeindevorstand und Verwaltung umgesetzt.


 Die Gemeindevertretung hat zwar nach § 50 Abs. 2 die Aufgabe, die Arbeit von Gemeindevorstand und Verwaltung zu überwachen, nimmt aber diese Aufgabe meiner Meinung nach hier nicht wahr.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe wäre es meiner Meinung nach notwendig, Transparenz herzustellen und sich regelmäßig zum Stand der Umsetzung der beschlossenen Baumaßnahmen zu informieren. 
Dies ist aktuell lediglich per Einzelanfrage unter „Mitteilungen und Anfragen“ bei Sitzungen der Gemeindevertretung möglich.
Auch sollte nach Abschluss der Baumaßnahmen anhand der Schlussrechnungen geprüft werden, ob die beschlossenen Haushaltsansätze eingehalten wurden.

Dies wird u.a. auch immer wieder von der Kommunalaufsicht gefordert.


 Lösungsvorschlag:  

Aus den o.a. Gründen sollte der Bauausschuss beauftragt werden, sich in seinen Sitzungen zum Stand der Umsetzung von laufenden Sanierungs- und Bauprojekten der Gemeinde mit einem Haushaltsvolumen über 100.000 Euro zu informieren und der Gemeindevertretung anschließend zu berichten.
 Weiter sollte der Bauausschuss beauftragt werden, der Gemeindevertretung nach Abschluss einer solchen Baumaßnahme zu den tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme (Schlussrechnung) zu berichten.

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