Ich gebe zu, ich weiß zu wenig über den Haushalt der Gemeinde.
Es gibt sehr viele Zahlen und Fakten. Es gibt nur wenige, diese Zahlen und Fakten wirklich kennen (wollen). Es gibt deshalb nur eine Handvoll Menschen, die mit den Zahlen und Fakten arbeiten (können) und die die Geldflüsse im Haushalt steuern.
Die spannende Frage ist, wie wir mit dieser Situation umgehen.
Im Haushalt der Gemeinde wird unser Steuergeld verwaltet, deshalb gibt es viele Gesetze, die den Umgang mit dem Haushalt regeln. Ich glaube, niemand kennt alle diese Gesetze.
Auch hier ist Wissen Macht.
Ein Beispiel:
Im Frühling hat der Gemeindevorstand den Abriss des Hallenbades in Auftrag gegeben.
Das konnte der Gemeindevorstand aber eigentlich nicht, weil der Gemeindevorstand nur Aufträge bis zu 35.000 Euro vergeben kann.
Da der Abriss aber mindestens 65.000 Euro gekostet hat, hätte dieser Auftrag meiner Meinung nach nachträglich von der Gemeindevertretung genehmigt werden müssen. (*1)
Fakt ist, dass das Haushaltsjahr zu Ende geht und es bisher keine Genehmigung des Abriss-Auftrages durch die Gemeindevertretung gibt.
Gut, vor einer Genehmigung des Auftrages wäre ein entsprechender Antrag des Gemeindevorstandes in der Gemeindevertretung erforderlich. Ein solcher Antrag würde dazu führen, dass der Abriss erneut in der Gemeindevertretung diskutiert wird. Es ist möglich, dass das nicht gewollt ist.
Es wird dann wohl dann so ablaufen:
· Es gibt keinen Antrag zur nachträglichen Genehmigung der
Auftragsvergabe.
· Alles bleibt wie es ist, obwohl es vielleicht gegen das Haushaltsrecht verstößt.
· Das Problem wird in einigen Jahren, wenn die Kommunalaufsicht
dann den Haushalt der Gemeinde prüft, vielleicht festgestellt. (*2)
· Die Kommunalaufsicht schreibt den Verstoß dann in ihren Bericht.
· Der Bericht der Kommunalaufsicht wird dann (in einigen Jahren) der
Gemeindevertretung vorgelegt. Dort wird der Bericht üblicherweise
nur von wenigen Leuten gelesen und als „Schnee von gestern“ abgehakt.
Fall erledigt – was soll die ganze Aufregung…
(*1) Anmerkung
Es ist nicht bekannt, was der Abriss des Hallenbades tatsächlich gekostet hat.
Die Gemeindevertretung interessiert sich bisher leider nicht für Schlussabrechnungen.
(*2) Anmerkung
1.) Die Kommunalaufsicht des LDK hängt seit mehreren Jahren bei ihrer wichtigen gesetzlichen Aufgabe, die Gemeindehaushalte zu prüfen, nach.
Das hat zur Folge, dass die Haushalte der Kreisgemeinden im Widerspruch zu den Haushaltsgrundsätzen erst mit jahrelanger zeitlicher Verzögerung geprüft werden. Das ist bekannt, interessiert aber anscheinend niemand wirklich.
Eine Geschichte vom Gemeindehaushalt
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