Entwicklung „Baugebiet Dollenstück“ 

Es wurde lange darüber geredet, die freie Fläche an der Giessener Strasse links zwischen Ortsausgang Rechtenbach und den Märkten auch zu bebauen. 

Vor einem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Baugebietes gab es im
Jahr 2015 eine sehr informative Machbarkeitsstudie, die in der Gemeindevertretung präsentiert wurde. 

Auch gab es Planungen für eine Bebauung mit Kindergarten, Feuerwehrhaus, einem weiteren Kreisel usw. 

Dazu gab es auch ein Investoren-Angebot der Firma Weber. 

Nach dem Grundsatzbeschluss sollten die benötigten Flächen seitens der Gemeinde aufgekauft werden. 

Der Ankauf scheiterte, da nach Auskunft des Bürgermeisters die Forderungen der Grundstücksbesitzer zu hoch waren. 

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Um das Projekt dennoch umsetzen zu können, wurde seitens der Verwaltung eine Treuhand-Lösung vorgeschlagen. 
Ein Anwalt erläuterte Bauausschuss und Gemeindevertretung, wie es möglich sei, das Projekt mit einer Treuhand-Lösung umzusetzen. 
 Bei einer Treuhand-Lösung beauftragt die Gemeinde einen Treuhänder, das Projekt (Ankauf der Grundstücke, Planung der Bebauung incl. der von der Gemeinde gewünschten Baumaßnahmen wie Kindergarten, Feuerwehrhaus, Kreisen usw., Wasser, Kanal, Straßen usw.) im Austrag der Gemeinde umzusetzen. 

Die Gemeindevertretung stimmte der Umsetzung des Projekts im Rahmen einer Treuhand-Lösung ohne große Diskussion mehrheitlich zu. 

Die Suche nach einem Treuhänder durch einen von der Gemeinde beauftragten Anwalt nahm viel Zeit in Anspruch und wurde -nachdem ich viele Male den Sachstand erfragt hatte – schließlich durch die Gemeindevertretung beendet, 
da es keine konkreten Ergebnisse gab. 

Zu den Kosten der Suche ist nichts bekannt. 

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Im März 2022 wurde im Rahmen der Beratung des Regionalplans beschlossen, nur den Bauabschnitt „Dollenstück 1“ umzusetzen. 

Im Oktober 2022 wurde der Gemeindevorstand dann von der Gemeindevertretung beauftragt, alternativ zur Treuhand-Lösung an einer Investorenlösung zu arbeiten.
Die Fraktionen sollten ihre Planungswünsche für das neue Baugebiet mitteilen (Kindergarten, Kreisel, Bebauung mit Mehrfamilienhäusern usw.). 
Die Arbeitsergebnisse sollten im Bauausschuss beraten werden. 

Leider gab es aber dann keine konkreten Wünsche der Fraktionen für eine Beratung im Bauausschuss. 
 
 Auch wurden dem  Bauausschuss wurden die angeforderten Planungsunterlagen aus dem Jahr 2015 von der Verwaltung nicht als Beratungsgrundlage zu Verfügung gestellt. 

Die Gemeindevertretung beschloss dann am 5.6.2023, die Verwaltung mit einer Vorplanung zu beauftragen.
Die Vorplanung sollen diesmal in einer Arbeitsgruppe beraten werden, die möglichst aus je einer Person aus den Fraktionen und einer Person der Fraktion aus dem Gemeindevorstand besteht. 

Dafür wurde – nach einer Erinnerung meinerseits – am 19.9.2023 ein Termin mit einem Planungsbüro im Oktober 2023 vereinbart.
Das Planungsbüro soll die Verwaltung und die Arbeitsgruppe bei der Vorplanung beraten.
 
 

Übersicht der Dollenstück-Beschlüsse seit 2020 

7.12.2020 Gemeindevertretung 

 4. Ebenso prioritär ist die von der GVT erneut beschlossene zügige Umsetzung der Umsetzung ‚Auf der Höll‘  und die weitestgehend außerhalb gemeindlicher Ressourcen zu betreibende weitere Planung Dollenstück.
5. Der Endausbau bereits ansonsten fertiggestellter Baugebiete erfolgt zügig in der Abfolge nach dem Umfang der Bebauung.  

17.2.2022 Ausschuss Jugend, Soziales, Umwelt 

 …die Berücksichtigung eines Neubaus einer mehrgruppigen Kindertagesstätte im Dollenstück mit Umsetzung des geplanten Baugebietes …

1.3.2022 Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt: Die vorgeschlagene lfd. Antragsnummer 10 „Darstellung als VRG Siedlung Planung“ wird angepasst und auf den Bauabschnitt 
Dollenstück 1 reduziert .

18.10.22 Gemeindevertretung
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alternative Vorschläge zur Umsetzung des Baugebiets 
Dollenstück zu erarbeiten. Das Ganze soll im Bau- und Verkehrsausschuss beraten werden. 
 
18.10.22 Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. Gleichzeitig werden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden.

5.6.2023 Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt: Mit den Vorplanungen wird der Gemeindevorstand beauftragt und beraten wird das in einer Arbeitsgruppe, die möglichst aus je einer Person aus den Fraktionen und einer Person der Fraktion aus dem Gemeindevorstand besteht.

Ich berichte, wenn es neue Infos gibt –
oder die Planung auf andere Weise vorangeht. 

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