Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, die neuen Hebesätze so festzusetzen, dass von der Gemeinde so viel Geld wie im Jahr 2024 eingenommen wird.
Das bedeutet aber nicht, dass der gleiche Grundsteuer-B-Betrag wie 2024 gezahlt werden muss, da die Grundstücke neu bewertet wurden. Es wird Gewinner und Verlierer geben.
Die Grundsteuer B wird darüber hinaus so weit erhöht, dass die Straßenbaumaßnahme „Borngasse und angrenzende Straßen“ in Weidenhausen damit finanziert werden kann. Dafür sind im Haushalt 2025 835.000 Euro eingestellt.
Info zur Grundsteuer 2025
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