TOP 2.3 –
Änderung für das Investitionsprogramm der Hessenkasse
Stand 29.10.2022
Zunächst einmal freue ich mich, dass meine Initiative in Sachen „Sperrung Borngasse/Schützenstrasse“ im Bauausschuss nach vielen Jahren des Stillstandes jetzt Bewegung in die Sache gebracht hat.
Ein Ingenieurbüro hat jetzt Kosten zwischen 1,4 und 2,4 Millionen Euro für die Maßnahme genannt.
Der finanzielle Spielraum von einer Million Euro erscheint mir recht hoch.
Niemand von uns kennt bisher Einzelheiten zu dieser Kostenschätzung des Ingenieurbüros – wir sollten sie uns zunächst einmal vom Ingenieurbüro erläutern lassen.
Zur Erinnerung: Die Sperrung der Borngasse erfolgte vor vielen Jahren, als das hängige Gelände Ecke Borngasse/Schützenstraße bei Straßenbauarbeiten unstabil wurde und eine an die Straße grenzende Scheune beschädigte. Seit dieser Zeit läuft meines Wissens ein Schriftverkehr zu der Frage, wer eine neue Stützmauer zwischen dem Eckgrundstück und der Straße und die Sanierung von Gehweg und Straße bezahlt.
Es sollte genau erläutert werden, warum daraus inzwischen ein 1,4 Millionen-Projekt geworden ist.
Wir sollen hier beschließen, dass 67.000 Euro Restmittel aus der Hessenkasse-Sanierungsmaßnahme „Streich- und Ausbesserungsarbeiten in der Sporthalle Hüttenberg“ für die Sanierung Borngasse/Schützenstrasse umgewidmet werden.
Fakten:
· Es gab bisher noch keine Beratung und es gibt noch keinen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Borngasse/Schützenstraße“
· Ist die Schützenstrasse (Straße 352) eine Kreis- oder Landesstraße? Wenn ja, inwieweit sind Kreis/Land an den Planungen zu beteiligen?
· Ein Betrag von 67.000 Euro ist bei einer Baumaßnahme mit Kosten von 1,4 bis 2,4 Millionen Euro eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
Unter TOP 2.11 habe ich beantragt, endlich eine Liste der zur (bereits beschlossenen) Arbeiten zur Erhaltung der Bürgerstuben Hüttenberg zu erstellen, damit mit diesen Arbeiten begonnen werden kann.
Im aktuellen Haushalt sind 100.000 Euro aus der Hessenkasse für Brandschutz und Sanierung der DGH – also auch der Bürgerstuben – bereitgestellt.
Hiervon muss das –immer noch ausstehende- Brandschutzgutachten für die Bürgerstuben bezahlt werden.
Die –noch immer nicht ermittelten – Erhaltungsmaßnahmen sollten aber noch in den verbleibenden zwei Monaten des laufenden Jahres durchgeführt werden.
Der bisherige Pachtvertrag endet am 15.11.2022 – es wäre ungünstig, einen neuen Pachtvertrag mit renovierungsbedingten Schließungen beginnen zu lassen.
Es erscheint mir deshalb sinnvoller, die 67.000 Euro Restmittel aus der Sanierung der Sporthalle einfach 100 Meter weiter für die bereits grundsätzlich beschlossenen – und für die Hessenkassen gemeldete Maßnahmen „Brandschutz und Sanierung der DGH“ und dabei zweckgebunden für den Erhalt der Bürgerstuben umzuwidmen.
TOP 2.11 der Sitzung der GV am 31.10.2022
Maßnahmen zum Erhalt und zur weiteren Nutzung der Bürgerstuben Hüttenberg
Die Renovierung/Sanierung der Bürgerstuben in Hüttenberg wird seit Jahren in der Gemeindevertretung beraten.
Zwar wurde zuletzt beschlossen, dass die Bürgerstuben erhalten werden sollen, es gibt aber weiterhin keine konkreten Beschlüsse, wie dies umgesetzt werden soll.
Mit einer Grundsatzentscheidung zur Sanierung bzw. zum Neubau der Bürgerstuben erst mittelfristig zu rechnen.
Um die Bürgerstuben zunächst – bis zu einer Grundsatzentscheidung zur Sanierung oder zum Neubau – ohne eine Grundsanierung zu erhalten und weiter nutzen zu können, ist es zwingend erforderlich, jetzt eine Liste der für die weitere Nutzung erforderlichen Erhaltungsmaßnahmenzu erstellen.
Solche Maßnahmen wären z.B., das Parkett im Saal abzuschleifen / neu zu versiegeln, die Toiletten zu sanieren und die Beschallungsanlage zu erneuern.
Der Gemeindevorstand soll gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine Liste der bisher bekannten und ggf. zusätzlich erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen erstellen, welche für die weitere Nutzung der Bürgerstuben bis zu einer späteren Grundsatzentscheidung „Sanierung oder Neubau“ erforderlich sind.
Die Liste sollte der Gemeindevertretung zur Sitzung am 12.12.2022 vorgelegt werden.
Der Gemeindevorstand soll nach Erstellung der Liste prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen er baldmöglichst selbst beauftragen kann.
Schreibe einen Kommentar