Infos zur Sitzung des Bauausschusses am 14.2.2022

TOP „Stellungnahme der Gemeinde zur Offenlegung des Regionalplans“

Der TOP wurde einstimmig noch auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen, um eine Beratung vor der Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Thema im März vorzubereiten
(siehe meine Meinung in einem Beitrag weiter unten..).

In der Sitzung sprachen sich die Vertreter aller Fraktionen außer den Grünen und eines Vertreters der FWG für die Ausweisung von 44 Hektar!! neuer Gewerbeflächen an der Autobahn bei Rechtenbach aus.
Die Befürworter halten es für sinnvoll, zunächst die maximale Fläche zu fordern und später zu sehen, welche Flächen dann in den nächsten Jahren tatsächlich gebraucht werden.
Ein Antrag der Grünen, nur die Hälfte der vorgesehenden Flächen als neue Gewerbeflächen auszuweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister, dass das neue Baugebiet „Dollenstück“ derzeit nicht im Regionalplan aufgenommen ist.
Die Verwaltung wird in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan beantragen, das Baugebiet wieder in den Regionalplan aufzunehmen.

 TOP „Wiederherstellung der Befahrbarkeit der Borngasse in Weidenhausen“

Hier soll der Bauausschuss die aktuelle Sachlage klären.
Die Borngasse ist seit längerer Zeit gesperrt, weil während  Straßenbauarbeiten die Stützmauer eines Anliegers beschädigt wurde. .
 
 Meiner Meinung nach sind zunächst folgende Fragen zu klären:

·        Wie ist der Schaden konkret entstanden?

·        Gab es nach dem Schaden ein Beweissicherungsverfahren?

·        Wenn „Nein“ – warum nicht?

·        Sind lediglich gemeindeeigene Straßen von dem Schaden betroffen?

·        Aus welchen schriftlich nachvollziehbaren Gründen gibt es eine Haftung der 
         Gemeinde?

·        Wer ist noch für den Schaden haftbar? (Eigentümer, Baufirma.. Warum?

·        Gibt es einen Rechtsstreit zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde?

·        Wenn ja, hat die Eigentümerin oder die Gemeinde eine Klage eingereicht?

·        Wenn „Nein“ – welche schriftlich nachvollziehbaren Schritte wurden von 
         beiden Seiten unternommen, um den Schaden zu beseitigen?
 

·        Ist es möglich, den Schaden seitens der Gemeinde „in Vorleistung“ zu 
         beheben und bestehen dann realistische Aussichten, das Geld 
         zurückzubekommen?

·        Welche Möglichkeiten bestehen, übergeordnete Behörden in die rasche 
         Schadensbeseitigung einzubinden?

·        Welche realistischen Möglichkeiten gibt es, den Schaden in absehbarer Zeit 
         ohne finanziellen Schaden für die Gemeinde zu beheben?
 
·        Hat der Unfall (PKW fuhr später in die Baustelle) weiteren Schaden 
         verursacht?

·        Wenn ja, welche juristischen Schritte wurden zur Behebung dieses Schadens 
         unternommen?

·        Gibt es Überlegungen/ die Möglichkeit, die Borngasse künftig als 
         Einbahnstraße auszuweisen, um künftig gefährliche Verkehrssituationen zu 
         verhindern?

Da ich die Fragen erst am Montag vor der Sitzung zu Papier gebracht und dem Bürgermeister  deshalb nicht vorab zugeschickt hatte, konnte er nicht zu den Fragen Stellung nehmen. Der TOP wurde vertagt.

TOP „Sanierung Bürgerhaus“ 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 6.12.2021 wurde eine systematische, grundlegende Untersuchung der Bausubstanz des Bürgerhauses beantragt. Damit soll der Handlungsbedarf für ein Sanierungskonzept entwickelt werden. 

Meine Meinung:
Das Bürgerhaus ist bis auf die Bierschwemme und die Kegelbahn
 uneingeschränkt nutzbar. 
 Bierschwemme und Kegelbahn sind derzeit gesperrt, weil ein Notausgang aus dem Keller fehlt (welcher aber meiner Meinung nach aber herstellbar wäre).      

Es gibt bisher kein Gutachten zum Zustand des Bürgerhauses, von der Verwaltung wurde aber 2016/2017 eine sehr umfangreiche Kostenschätzung für eine Sanierung unter verschiedenen Gesichtspunkten (mit Gaststätte, ohne Gaststätte usw.) in Auftrag gegeben. 

Das Bürgerhaus wird – wie alle öffentlichen Gebäude – regelmäßig 
 überprüft.  Mir sind keine größeren Beanstandungen bekannt. 

Vom Büro Swoboda/Hund wurde zuletzt Sanierungsbedarf bei Heizung, Lüftung und Dachhaut festgestellt. 

·        Das Thema Heizung wird schon im Rahmen des neuen Energiekonzeptes  
        „Hallenbad, Sporthallen, Bürgerhaus“ bearbeitet. 

·        Die Lüftung wurde 2021 ohne größere Beanstandungen überprüft. 

·        Die Blasen in der Dachhaut dürften ohne großen finanziellen Aufwand zu beseitigen sein.  

Größere Sanierungsarbeiten sind meines Wissens im Bürgerhaus in den letzten Jahren nicht durchgeführt worden. 

Eine Generalsanierung oder sogar ein Neubau des Bürgerhauses dürfte in den nächsten Jahren aufgrund der derzeit priorisierten Projekte (Hallenbad, Feuerwehrhaus Rechtenbach) und der Haushaltslage der Gemeinde nicht finanzierbar sein. 

Welchen Nutzen hat dann eine grundlegende Untersuchung der Bausubstanz zum jetzigen Zeitpunkt?
 Wir wissen dann zwar, welchen Sanierungsbedarf es gibt – haben aber in absehbarer Zeit aber kein Geld für eine grundlegende Sanierung. 

Deshalb sollte der Untersuchungsauftrag meiner Meinung nach lauten:
 Durch welche Maßnahmen kann das Bürgerhaus Hüttenberg in der bestehenden Form für die Bürger in Hüttenberg erhalten werden,
 bis Mittel für eine Sanierung bereitgestellt werden können?
 

Als Grundlage für den Untersuchungsauftrag könnten die der Verwaltung vorliegenden umfangreichen Kostenschätzungen aus den Jahren 2016/2017 herangezogen werden, um die Kosten für den Untersuchungsauftrag zu senken. 


Leider habe ich zu dem TOP in der Sitzung des Bauausschusses eine entsprechende Stellungnahme abgegeben und wurde dafür von einem Vertreter der FWG zu Recht gerügt. Aus Vorsitzender muss ich neutral bleiben.
Ich hatte das vor der Wahl zum Vorsitzenden nicht bedacht, denke aber jetzt darüber nach.

Leider hat in der Sitzung niemand das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Begehung des Bürgerhauses durch  die Verwaltung und einen Architekten zur Vorbereitung der Sitzung nachgefragt.

Der Bürgermeister teilte mit, dass in Kürze eine Gefahrenverhütungsschau im Bürgerhaus durchgeführt werden soll. Das Ergebnis dieser Gefahrenverhütungsschau soll vor weiteren Beratungen abgewartet werden.

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