Oder: Gesetze sind eine Möglichkeit, wie man es auch machen könnte..
Die Fraktionsvorsitzenden haben mitgeteilt, dass die Gemeinde den Schmalspurschlepper (TOP 2.4 der TO am Dienstag) aufgrund der Wetterlage dringend benötigt und deshalb einen Schlepper für 4 Wochen mit anschließender Kaufverpflichtung ausleihen will.
Dem haben die Fraktionsvorsitzenden wohl zugestimmt.
Diese Zustimmung muss dann (wieder mal) nur noch von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Ich erinnere:
Es gibt bis heute keinen Beschluss der Gemeindevertretung zu den Abrisskosten des Hallenbades (80.000 Euro).
(Der Gemeindevorstand darf nur Aufträge bis 35.000 Euro vergeben).
Mit Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden wurden die erweiterten Kanalarbeiten in der Weidenhäuser Straße im Eilverfahren in Auftrag gegeben (240.000 Euro) und danach von der Gemeindevertretung beschlossen. (Was sollte die Gemeindevertretung sonst tun?)
Am Dienstag wird darüber abgestimmt, ob der Förderantrag KEK (Neue Mitte) gestellt werden soll. Der Antrag wurde aber wohl schon eingereicht.
Mir ist nicht bekannt, ob die Fraktionsvorsitzenden in die Entscheidung eingebunden waren.
(Voraussichtliche Kosten KEK – mehr als eine Million Euro).
Am Dienstag wird dann wohl auch die Beschaffung des Schleppers beschlossen, obwohl er bereits (mit Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden) mit Kaufverpflichtung ausgeliehen wurde. (60.000 Euro).
Unter diesen Umständen wäre es nachdenkenswert, ob die Fraktionsvorsitzenden grundsätzlich schon vor den Sitzungen den Anträgen zustimmen und diese Zustimmungen dann „a Block“ in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Das würde die Sitzungsdauer stark verkürzen. 🙂
Zwar widerspräche das den Haushaltsbestimmungen,
im Falle des Abrisses des Hallenbades hat mir aber die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass die Gemeinde selbst für die Ahndung von Verstößen gegen die Haushaltsbestimmungen zuständig ist.
Natürlich wird die Gemeinde aber nicht tätig, da sie sonst gegen den eigenen Gemeindevorstand ermitteln müsste…
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