Benennung der Hessenkasse-Investitionsmaßnahmen
Wir können rd. 2,5 Millionen Euro aus der Hessenkasse bekommen.
Damit soll u.a. folgendes bezahlt werden:
Weitere 120.000 Euro für die Sanierung des DGH Reiskirchen
150.000 Euro für neue Akustik / Beleuchtung im DGH Rechtenbach
410.000 Euro für den Ausbau der zweiten Strasse in Rechtenbach nach Abschaffung der Strassenbeiträge (Weidenhäuser Strasse)
180.000 Euro für Sanierung Umkleide, Flure, Innenraum Sporthalle Hüttenberg (Anm. Ich weiß nicht, aufgrund welcher Anforderung/Beratung diese Mittel in den Haushalt aufgenommen wurden und wie der Betrag ermittelt wurde)
200.000 Euro für Anbindung der Heizung Sporthallen und Bürgerhaus Hüttenberg an die noch zu bauende neue Energieversorgung
300.000 Euro für den Neubau des Hallenbades
700.000 Euro für die Beschaffung von modularen Containern für die Kindergärten.
Die Maßnahmen müssen lt. Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2024 vollständig abgenommen (Maßnahmenende) und im Jahr 2025 vollständig abgerechnet werden.
Die Mittel können lt. Förderrichtlinie bei Bedarf zwischen den einzelnen Projekten „geschoben“ werden. Es können sogar evtl. neue Maßnahmen nachgemeldet werden. Damit sind die von der FWG vorgetragenen Bedenken, die für das Hallenbad beantragten 300.000 Euro seien für die Gemeinde „verloren“, wenn das Hallenbad nicht rechtzeitig fertiggestellt werden könnte, widerlegt.
Fortführung der Hebesatzung (siehe Bericht vom 5.12.21 unten..)
Absenkung der Grundsteuer B um 25 Punkte auf 600 Punkte wurde einstimmig beschlossen.
Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung
Die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung wurde mehrheitlich bei
2 Enthaltungen (Hans Kleinschmidt und ich) angenommen.
Siehe dazu meine Erläuterung vom 5.12.2021.
In einem vorherigen Tagesordnungspunkt wurde dazu aber auf Antrag von Christian Schweitzer mit 23 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, die Gebührenkalkulation der letzten Jahre im Rahmen einer Sonderprüfung überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung soll für jeden
nachvollziehbar formuliert werden.
Feuerwehrhaus Rechtenbach (siehe auch meinen Bericht vom 5.8.2021)
Ich habe die Empfehlung des Bauausschusses vorgetragen:
„Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Schlussbericht zu den bisherigen Planungen vorzulegen, aus welchem hervorgeht, warum das bisherige Feuerwehrgerätehaus weder umgebaut noch saniert werden kann.“
Die FWG stellte in der Beratung zum TOP fest, der Bauausschuss behindere mit diesem Beschlussvorschlag die Neubauplanungen. Es sei nicht notwendig, einen Schlussbericht zu erstellen, da die Gemeindevertretung bereits einen Neubau beschlossen habe.
Dazu noch einmal der mir bekannte bisherige Ablauf der Planungen:
- 2014 wurden in einem Revisionsbericht u.a. Mängel bei den sanitären Anlagen und bei der Unterbringung der Einsatzkleidung festgestellt.
Das Gesamturteil lautete „Arbeitsfähig mit Defiziten“. - Von 2014 bis 2019 plante die Feuerwehr zusammen mit einem Architekten einen Umbau des Gebäudes. Es wurden Mittel zum Umbau des Gebäudes im Gemeindehaushalt eingestellt.
(Die Planungen liegen dem Bauausschuss bis heute trotz Anforderung nicht vor) - Bei einer erneuten Revision 2019 wurde lt. Bericht u.a. bemängelt, dass die elektrischen Anlagen und verschiedene Geräte / Ausrüstungsgegenstände nicht ordnungsgemäß turnusgemäß geprüft wurden und dass die Unterbringung der Einsatzkleidung nicht den Vorschriften entspricht.
- 2020 stellten wir fest, dass die Mittel für den Umbau des Feuerwehrhauses nicht mehr im Haushalt waren. Auf Anfrage teilte der Bürgermeister mit, die Mittel seien herausgenommen worden, da im Zuge der Bebauung „Dollenstück“ dort ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden solle.
- Die Feuerwehr sprach sich in einer Bauausschuss-Sitzung gegen einen Nebau im „Dollenstück“ und für einen Neubau an der Hessenstrasse aus.
- Der Gemeindevorstand wurde im März 2021 beauftragt, eine Raumplanung für einen Neubau zu erstellen. (Der Bürgermeister teilte dazu auf Nachfrage mit, eine Raumplanung könne erst erstellt werden, wenn ein konkreter Standort feststehe).
- Es stellte sich heraus, dass die für einen Neubau erforderlichen Gründstücke an der Hessenstrasse nicht angekauft werden können.
- Als neuer Standort für einen Neubau wurde der ehemalige Festplatz vorgesehen. Hier muss aber zunächst durch Bodenproben geklärt werden, ob das Gelände für einen Neubau geeignet ist. Die Bodenproben können aber erst genommen werden, wenn der Festplatz von der Deutschen Glasfaser geräumt wurde (voraussichtlich im Frühjahr 2022).
Aus dieser kurzen Zusammenstellung kann ich nicht entnehmen, aus welchem Grund die Erstellung eines Schlussberichts zu den (mir bisher nicht bekannten) Umbauplanungen eine Neubauplanung behindern sollten.
Es wurde festgestellt, dass konkrete Planungen für einen Neubau erst beginnen können, wenn ein neuer Standort gefunden wurde – also vielleicht im Frühjahr 2022.
Es ist also meiner Meinung nach genügend Zeit, den vom Ausschuss empfohlenen Schlussbericht zu den bisherigen Umbauplanungen zu erstellen.
Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchem Grund wir die bisherigen Planungen kommentarlos und ohne irgendwelche Unterlagen gesehen zu haben, ignorieren und einfach mit Neubauplanungen weitermachen sollen.
(in Bearbeitung, es geht noch weiter… !!)
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