Mein Redebeitrag zum TOP „Neuer Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr“ in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.7.2022

 
Werte Kolleginnen und Kollegen aus Gemeindevertretung und Gemeindevorstand, werter Vorsitzender der Gemeindevertretung und Bürgermeister,
 werte Gäste,


Zu Beginn meiner Ausführungen stelle ich klar, dass ich für mich selbst und nicht für die Fraktion der Grünen spreche.
Ich habe mich in den letzten Wochen und Tagen oft mit dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan auseinandergesetzt.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle dem Team, das den Plan erstellt hat, ein großes Lob für die gute Arbeit aussprechen.
Der neue Plan enthält viel mehr wichtige Informationen zur Situation der Feuerwehr als der aktuelle Plan aus dem Jahr 2014.
Die Feuerwehr hat viel Zeit und Arbeit in den neuen Plan gesteckt, der Ausgaben von mindestens 6 Millionen Euro in den nächsten 10 Jahren vorsieht.
Die Gemeindevertretung hat den Plan in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.6.2022 beraten.

Da ich mich mit Feuerwehrautos nicht auskenne, im Bauausschusses mitarbeite, habe ich die Ausführungen zu den Feuerwehrhäusern genauer gelesen.
 Hier sollen in den nächsten 10 Jahren rd. 5 Millionen Euro investiert werden.
Da diese Planungen bisher nicht im dafür zuständigen Bauausschuss beraten werden konnten, möchte ich heute folgendes dazu anmerken:
 
 Es gibt aktuell unterschiedliche Aussagen zu den beim Feuerwehrhaus Vollnkirchen erforderlichen Maßnahmen.
Auf Seite 100 des Bedarfs- und Entwicklungsplans werden u.a. Maßnahmen gem. DIN EN 14092-1 gefordert. Diese DIN beschreibt den Raum- und Flächenbedarf, die Zahl der Stellplätze usw.
Im Mitteilungsblatt vom 8.7.2022 wurde das Protokoll der JHV der Feuerwehr Vollnkirchen veröffentlicht.
 
Im Protokoll der JHV am 2.7.2022 steht:
Letzte Woche wurde bei einer Begehung festgestellt, dass unser Feuerwehrhaus zum Glück, für das neue zu beschaffende Feuerwehrauto groß genug ist, so dass keine Umbauten oder sogar ein neues Gerätehaus notwendig sind.

Mir ist jetzt nicht klar, ob und welche Maßnahmen im Rahmen der DIN EN 14092-1 erforderlich sind.
Wenn hier jedoch größere Umbauten oder ein Neubau erforderlich sein sollten, reichen die hierfür eingesetzten 450.000 Euro ggf. nicht aus.
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Auf Seite 99 des Bedarfs- und Entwicklungsplans wird erläutert, dass im letzten Revisionsbericht für das Feuerwehrhaus Reiskirchen (den ich leider nicht kenne)
ebenfalls die Sanitäranlagen und die Umkleiden bemängelt wurden.

Entsprechende Beanstandungen in den Revisionsberichten 2014 und 2019 haben letztendlich mit zu den laufenden Neubauplanungen für das Feuerwehrhaus Rechtenbach geführt.
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Der Bedarfs- und Entwicklungsplan zeigt auf Seite 39 bis 42 Handlungsbedarf bei den Feuerwehrhäusern in
Rechtenbach (u.a. Umkleide/Duschen/Schwarz-Weiß-Trennung..)
Reiskirchen (Umkleide/Duschen/Schwarz-Weiß-Trennung)
Volpertshausen/Weidenhausen (Schwarz-Weiß-Trennung)
Vollnkirchen (Umkleide/Duschen/Parkplätze/Schwarz-Weiß-Trennung / Parkplätze) und
Hüttenberg (Dacharbeiten) auf.

Im voraussichtlichen Investitionsplan (S. 124) ist dieser Investitionsbedarf
für Rechtenbach mit 3 (4) Millionen Euro,
für Reiskirchen mit 300.000 Euro
 für Vollnkirchen mit 450.000 Euro und
 für Hüttenberg
 mit 100.000 Euro beziffert.
 
Der zu erwartende Förderbetrag zum Bau des Feuerwehrhauses Rechtenbach beträgt lt. Investitionsplan Seite 124 = 217.800 Euro – also aktuell rd. 5 % der aktuellen Kostenschätzung.

Grundlage für die laufende Planung des Feuerwehrhauses Rechtenbach ist kein Schlussbericht damaligen Umbau-Planungsteams, sondern ein Soll-Ist-Vergleich.
Bei einem Soll-Ist-Vergleich wird festgestellt, welche Teile des Gebäudes aktuell nicht der derzeit gültigen DIN-Norm entsprechen.

Wir wollen, dass die Hüttenberger Feuerwehren optimal ausgestattet sind. Dafür brauchen wir meiner Meinung nach eine einheitliche Grundlage, mit welcher wir den Sanierungsbedarf aller Feuerwehrhäuser feststellen können.

Mir ist nicht klar, auf welcher Grundlage der Sanierungsbedarf insbesondere für die Sanierung der sanitären Anlagen für die Feuerwehrhäuser Reiskirchen und Vollnkirchen ermittelt wurde.

Ich beantrage deshalb,Soll-Ist-Vergleich mit gleichen Fragestellung wie im Feuerwehrhaus Rechtenbach für die  Feuerwehrhäuser in Reiskirchen, Volpertshausen, Vollnkirchen und Weidenhausen durchzuführen und das Ergebnis des Vergleichs im Bauausschuss zu beraten.
 Ziel dieses Antrages ist es, festzustellen, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, damit diese Feuerwehrhäuser den derzeit gültigen DIN-Normen entsprechen.
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Ich beantrage weiter, die bisher lediglich im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte Machbarkeitsstudie zum Feuerwehrhaus Rechtenbach zur Beratung in den dafür zuständigen Bauausschuss zu verweisen.
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Ich beantrage auch, die Verwaltung zu beauftragen, der Gemeindevertretung / dem Bauausschuss den aktuell vorliegenden Revisionsbericht zum Feuerwehrhaus Reiskirchen und alle künftigen Revisionsberichte zu den Feuerwehrhäusern zeitnah zur Kenntnis zu geben, damit die Gemeindevertretung schnell auf Beanstandungen reagieren kann.
 

Leider hatte ich keine Gelegenheit, diese Anträge in einer Sitzung des Bauausschusses abzustimmen.
 
Ich danke für eure Aufmerksamkeit.

Warum konnte ich dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Hüttenberg nicht zustimmen?

Obwohl ich weiß, dass ich mir sinnlose Arbeit mache (der Plan wird mit Mehrheit angenommen, meine Argumente zählen nicht.. ) möchte ich hier noch einmal begründen, warum ich dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan nicht zustimmen kann.

Ich schicke voraus, dass ich die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr schätze und unterstütze. Auch ich bin ehrenamtlich tätig.
 
 Die Begründung für meine Enthaltung: 

·        Ein neuer Bedarfs- und Entwicklungsplan hätte erst im Jahr 2024 erstellt werden müssen. Der derzeit gültige Bedarfs- und Entwicklungsplan wurde im Jahr 2014 erstellt, es gibt eine 10-Jahres-Frist. 
 Im neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan wird nicht erläutert, welche konkreten Veränderungen der örtlichen Verhältnisse die frühere Erstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplan erforderlich machen.
  

·        Der aktuelle Bedarfs- und Entwicklungsplan aus dem Jahr 2014 bezeichnet den Zustand u.a. des Feuerwehrhauses Rechtenbach mit Einschränkungen (sanitäre Anlagen) als „gut“.
  

·        Die Planungen für ein neues Feuerwehrhaus in Rechtenbach laufen bereits – auch ohne einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan.

Es ist der Gemeindevertretung jedoch weiter nicht bekannt, welche konkreten Maßnahmen in den 6 Jahren (von 2014 bis 2021) unternommen wurden, um die im Revisionsbericht 2014 festgestellten Probleme im Feuerwehrhaus Rechtenbach zu beseitigen. 
 
 Auch wenn es die Gemeindevertretung mehrheitlich nicht interessiert: 
 Es gibt (abgesehen von einem Soll-Ist-Vergleich) weiterhin keine Erläuterung zu der Aussage des Planungsteams, das Feuerwehrhaus Rechtenbach könne weder erweitert noch umgebaut werden aus dem Jahr 2021 – also keinen Schlussbericht. 
Die Aussage, es gebe dort zu wenig Parkflächen, ist nicht korrekt.
  

·        Auf mehrheitlichen Beschluss der Gemeindevertretung wurden zwei Schritte auf einmal gemacht und ein Bodengutachten, welches zunächst einmal klären soll, ob der ehemalige Festplatz überhaupt bebaubar ist, zusammen mit einer Machbarkeitsstudie für den Bau in Auftrag gegeben.
 (Das Ergebnis des Bodengutachtens ist noch nicht bekannt).

·        Die danach erstelle Machbarkeitsstudie für das neue Feuerwehrhaus Rechtenbach wurde ohne Ankündigung und ohne einen entsprechenden Verweis der Gemeindevertretung am 20.6.2022 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt.
  

·        Eine Vorstellung der Machbarkeitsstudie im (zuständigen) Bauausschuss (Sitzungstermin 4.7.2022) wurde seitens der Verwaltung mit dem Hinweis abgelehnt, es gebe keinen entsprechenden Verweis der Gemeindevertretung.

·        Der umfangreiche Bedarfs- und Entwicklungsplan wurde lt. einer Liste auf Seite 5 von einer Arbeitsgruppe der Feuerwehr erstellt. 
 Auch der Bürgermeister und Herr Jensen waren in die Planungen eingebunden.

·        Der Bedarfs- und Entwicklungsplan, welcher Investitionen von zumindest
6 Millionen Euro in den nächsten 10 Jahren vorsieht, wurde bisher lediglich ein Mal (zeitlich befristet, da vor der Sitzung der Gemeindevertretung) im Haupt- und Finanzausschuss beraten. 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dann der Gemeindevertretung den neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan dann zur Annahme empfohlen.
 
·        Obwohl der Bedarfs- und Entwicklungsplan zumindest 4 Millionen Euro für Baumaßnahmen vorsieht, wurde er nicht im Bauausschuss beraten.

·        Ein Antrag, den Bedarfs- und Entwicklungsplan nochmals von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, wurde mehrheitlich abgelehnt, obwohl wohl niemand aus der Gemeindevertretung die Aussagen des Planes bewerten kann.

·        Die Summe einer möglichen Förderung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Rechtenbach wird auf Seite 124 des Bedarfs- und Entwicklungsplans mit 217.800 Euro angegeben.
Die voraussichtlichen Baukosten haben sich schon um rd. 1 Million Euro auf 
4 Millionen Euro erhöht. Bauen ist schwieriger geworden…

·        Persönliche Anmerkungen: 
 Es macht mich nachdenklich, wenn mir Menschen sagen, sie trauen sich nicht, 
in der Gemeindevertretung kritische Argumente zu den Planungen für die Feuerwehr zu äußern.
 

·       Meine Frage, was mit nach einem Neubau mit dem alten Feuerwehrhaus geschehen soll, wurde mit „das sehen wir, wenn das neue Haus gebaut ist“ beantwortet. 
Ich hätte mir eher Überlegungen zum Verkauf des Hauses zwecks einer Gegenfinanzierung der Ausgaben für den Neubau gewünscht..

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