Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 8.3.2021

Zum TOP „Aussetzung der Kindergartenbeiträge für Februar“ bitte ich vorab um Mitteilung, 
wie die Kindergärten im Januar und Februar ausgelastet waren.

Anfragen:

  • Abriss des Hallenbades
    Das Hallenbad wurde fünf Monate nach dem Bericht des Gutachters in der GV und drei Wochen nach dem Bürgerentscheid abgerissen. Der Abriss wurde vom Gemeindevorstand beauftragt. Eine Auftragsvergabe in dieser Höhe (60.000 Euro) durch den Gemeindevorstand ist nicht durch die Hauptsatzung der Gemeinde abgedeckt. 
    Ist diese Auftragsvergabe ohne einen Beschluss der Gemeindevertretung rechtswirksam? 
    Welche neuen, schriftlich niedergelegten Fakten haben zu derEilentscheidung des Gemeindevorstands geführt? 
    Wenn es eine Eilentscheidung gem. § 51a HGO war, warum wurde der Beschluss nicht vom dann zuständigen Haupt- und Finanzausschuss getroffen?
  • Aussetzung der Erhebung von Kindergartenbeiträgen
    Der Gemeindevorstand hat die Aussetzung der Erhebung von Kindergartenbeiträgen für den Monat Februar beschlossen.
    Nach § 51 Abs. 10 der HGO fällt die Festsetzung von öffentlichen Abgaben in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeindevertretung – also konnte der Gemeindevorstand diesen Beschluss nicht rechtswirksam fassen. 
    Auch hier ist der Beschluss meiner Meinung nach bis zu einem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertetung nicht rechtswirksam.
    Frage: Wenn es eine Eilentscheidung gem. § 51a HGO war, warum wurde der Beschluss nicht vom dann zuständigen HuF-Ausschuss getroffen?
  • Wiederholte Anfrage:
    Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Bau des Dorfplatzes in Volpertshausen (Grundstücksankauf, Abriss, Panung und

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