Meine Meinung vor der Info-Veranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen am 22.6.2023

Es ist nicht nur in der Ukraine Krieg. Menschen flüchten vor Kriegen in ihrem Land in andere Länder.

Bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist die Rechtslage in  Deutschland durch viele bestehende und immer neue Gesetze freundlich 
formuliert „sehr unübersichtlich“.
Dazu kommt, dass in Deutschland weiterhin viel medienwirksam beschlossen– aber dann nicht nachgehalten wird..

(Wenn Sie das auch so sehen: Wann haben Sie zuletzt mit mit der/dem von 
Ihnen gewählten Bundestags- oder Landtagsabgeordneten darüber 
gesprochen?)
 

Die unübersichtliche Lage führt dazu, dass die geflüchteten Menschen jetzt 
einfach bis in die Gemeinden „durchgereicht“ werden.

Die Gemeinden müssen die Menschen dann irgendwie unterbringen.
 
 In Hüttenberg sind viele ukrainische Flüchtlinge von Familien aufgenommen worden – hier funktioniert dann auch die Integration. Danke!

Für andere ukrainische Flüchtlinge konnten Wohnungen und Häuser angemietet werden. Hier sind dann ehrenamtliche Helfer gefragt.  Es reicht nicht, den Menschen eine Unterkunft zu geben. Sie brauchen Hilfe, wenn sie sich integrieren sollen.

 Es kommen aber weiter Flüchtlinge nach Deutschland. 
 Ein großes Problem besteht darin, dass der LDK jetzt auch Flüchtlinge aus anderen Ländern auf die Gemeinden verteilt.

 Nachdem zunächst relativ einfach Häuser und Wohnungen zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge gefunden werden konnten, ist es jetzt schwer, Häuser und Wohnungen für Flüchtlinge aus anderen Ländern zu finden.
Dazu kommt, dass bei der Unterbringung hohe Anforderungen des LDK an die Häuser und Wohnungen erfüllt sein müssen.

 Die Nutzung von Bürgerhäusern und Sporthallen wurde diskutiert.

Nach Auskunft des Bürgermeisters in der Gemeindevertretung hat die Gemeinde nur zwei Möglichkeiten:

 A) Wir können weitere Häuser und Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hüttenberg anmieten und die zugeteilten Flüchtlinge unterbringen.
Die Gemeinde könnte Bürgerhäuser / Sporthallen zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen.

 B) Wir stellen dem LDK eine Fläche (den Festplatz in Rechtenbach) zu Verfügung, um dort ein Leichtbauzelt zur Unterbringung von bis zu 200 Flüchtlingen aufzubauen und als Flüchtlingsunterkunft zu betreiben.
Das Zelt soll vom LDK für ca. 6 Monate als Unterkunft genutzt werden.
Die Gemeinde muss in dieser Zeit dann nach anderen Möglichkeiten suchen, die Flüchtlinge unterzubringen.
Das Unterbringungsproblem ist dadurch nicht gelöst – und es besteht wenig Hoffnung, dass die Kriege schnell enden.
(Frage: Warum werden sie überhaupt geführt???)

Ich habe in den letzten 40 Jahren lange „Tür an Tür“ mit Menschen aus anderen Ländern zusammengelebt und aktiv Integrationsarbeit geleistet.
Meiner Meinung nach ist es ein großer Fehler, ein Zelt zur Unterbringung  von 200 Menschen zu nutzen.
Integration ist dort nicht einmal ansatzweise möglich und Probleme sind vorprogrammiert.
Wenn es aber nicht möglich ist, weitere Häuser oder Wohnungen in der Gemeinde zur Unterbringung von Flüchtlingen in kleinen Gruppen anzumieten 
und uns weiter Flüchtlinge zugewiesen werden, 
bleibt nur das Zelt.
Aber das Zelt verschafft nur Zeit und ist keine Lösung des Problems!

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