Nach der Sitzung des Bauausschusses am 5.5.2025

Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet Dollenstück:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich, das Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet in Anspruch zu nehmen.

Beauftragung zu Verhandlungen für einen Städtebaulichen Vertrag:
Der Auschuss beauftragt den Gemeindevorstand, mit dem Investor Verhandlungen zum Abschluß eines Städtebaulichen Vertrags zu führen.

Beschluß:
Der Ausschuss beschließt nach Beratung mit  8 Ja-Stimmen,   
0 Nein-Stimmen und  1 Enthaltung
abschließend folgendes:

Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt den Gemeindevorstand im Auftrag der Gemeindevertretung mit den Verhandlungen für einen städtebaulichen und Erschließungsvertrag mit dem möglichen Investor für die Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im OT Rechtenbach.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Ausschuss regelmäßig zum Stand der Verhandlungen zu informieren.

Bei den Verhandlungen mit dem Investor sind die Ergebnisse des Arbeitskreises als Zielvorstellung zu berücksichtigen.

Mit dem Vertragspartner ist zu prüfen, ob die Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke (Beschluss GVT 17.7.23) als verpflichtend aufgenommen werden können.

Infos:
Die Beschlußempfehlung des Bauausschusses zum Vorkaufsrecht muss noch in der Gemeindevertretung beraten werden.
Meine Frage, welches Grundstück im Baugebiet der Genmeinde gehört, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden.

Nach Auskunft des Bürgermeisters können die Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor nur von Verwaltung und Gemeindevorstand geführt werden.
Das wurde vom Ausschuss ohne weitere Nachfrage akzeptiert.
(Hinweis: Die Arbeit des Arbeitskreises wurde von einem Planungsbüro begleitet. Bei den Verhandlungen mit dem Investor ist keine fachliche Unterstützung notwendig).

Die Ergebnisse des Arbeitskreises zur Gestaltung des Baugebiets (es gibt keinen schriftlichen Schlussbericht, jetzt liegen aber die Protokolle der Sitzungen vor) wurden durch den Beschlußtext schon vor Beginn der Verhandlungen mit dem Investor als „Zielvorstellung“ abgeschwächt.

Es soll lt. Beschlußtext nur noch „geprüft werden“, ob die Vergaberichtlinien der Gemeinde (welche dafür sorgen sollen, dass junge Hüttenberger Familien mit Kindern bei der Vergabe von Baugrundstücken vorranging berücksichtigt werden) überhaupt verhandelt werden können.

Ja, ich habe zugestimmt.
Meine Gründe dafür erläutere ich gerne in einem persönlichen Gespräch.

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