Nach welchen Kriterien werden in Hüttenberg Straßen saniert?

Gute Frage. Ich weiß es nicht.
Ab und zu beantragt die Verwaltung, eine Straße zu sanieren – und die Gemeindevertretung stimmt zu. Die Sanierung wird aus Gemeindesteuer-Mitteln bezahlt.

Obwohl ich schon mehrfach nachgefragt habe, wurden bisher die bei der Befahrung der Kanäle unter den Straßen festgestellten Schäden nicht bekannt gegeben.
Auch gibt es weiter keine aktuelle, öffentliche Liste der zu sanierenden Straßen.
Meiner Meinung nach sind aber beide Informationen (Kanal- und Straßenzustand einer Straße) wichtig, um zu entscheiden, welche Straße als nächstes saniert werden soll.

Die Verpflichtung, undichte Kanäle zu zeitnah sanieren, ist übrigens – wie so viele Vorschriften in Deutschland – ein zahnloser Tiger. Die Schäden an den Kanälen in der Borngasse und den angrenzenden Straßen sind seit mehr als 10 Jahren dokumentiert und sollen erst jetzt behoben werden.

Der Antrag, eine öffentliche Liste der zu sanierenden Straßen zu erstellen, wurde gestern in der Gemeindevertretung von einer Fraktion mit der Begründung abgelehnt, das verursache Mehrarbeit in der Verwaltung.
Frage: Wenn auch die Verwaltung keine aktuelle Liste der zu sanierenden Straßen hat –  nach welchen Kriterien beantragt sie dann, Straßen zu sanieren??

Es wurde aber dann mit 14 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine aktuelle Liste der anstehenden Straßensanierungen unter Berücksichtigung von Straßen- und Kanalzustand zu erstellen.

Ich berichte weiter ..

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