Nachtrag zum Beitrag „Kostensteigerungen beim Anbau KIGA Volpertshausen“
Meiner Meinung nach hätte die Gemeindevertretung nach
§ 28 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung
vor den Eilbeschlüssen zur Vergabe von 5 Gewerken im
Juni 2025 darüber informiert werden müssen, dass 15 weitere Gewerke noch gar nicht ausgeschrieben sind und auch hier mit entsprechenden Kostensteigerungen (rd. 500.000 Euro) zu rechnen ist.
Der erste Spatenstich erfolgte am 1.9.2025.
Vor dem ersten Spatenstich wäre es der Gemeindevertretung vielleicht noch möglich gewesen, die Umbaumaßnahme mit relativ geringen finanziellen Verlusten zu stoppen.
Diese Information zu den 15 weiteren nicht ausgeschriebenen Gewerken erfolgte aber erst am 15.11.2025 – also
zweieinhalb Monate nach dem ersten Spatenstich und rd.
4 Monate nach der Eilausschreibung der fünf Gewerke.
Zu diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, den Umbau ohne große finanzielle Verluste zu stoppen.
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