Auszug aus der hessischen Gemeindeordnung, § 82 Abs. 3 :
(3) 1Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. 2Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. 3Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Meine Anfrage zur März-Sitzung der Gemeindevertretung:
Wurde der Ortsbeirat des OT Hüttenberg vor dem Beschluss der Gemeindevertretung, die Planungen „Neue Mitte OT Hüttenberg“ aufzunehmen, gem. § 82 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung angehört?
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