• Sitzung der Gemeindevertretung am 19.5.25 – in Arbeit

    TOP 1.2 – Jahresabschluß 2024
    Info: In Teil 1 der Tagesordnung wird nur berichtet, es ist keine Beratung/Diskussion vorgesehen. Diese Aufteilung der Tagesordnung wurde vorgenommen, um die Sitzungsdauer zu verkürzen.

    Meine Anmerkungen:
    Unter diesem TOP sollen über- und außerplanmäßige Ausgaben von 722.000 Euro!! von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen werden.
    Einige dicke Brocken:
    116.000 Euro für den Heizungsaustausch im gemeindeeigenen Gebäude im Wetzlarer Weg in Reiskirchen – ist von der Gemeindevertretung beschlossen, die alte Heizung muss ausgetauscht werden.
    109.000 Euro für die Sanierung der Pächterwohnung der Bürgerstuben? Die Gemeindevertretung Hüttenberg beschließt üblicherweise eine Maßnahme, ohne einen Kostenrahmen zu setzten. Es ist auch nicht üblich, dass die Gesamtkosten von großen Projekten nachgehalten oder nach Fertigstellung in den Sitzungen erläutert werden..
    100.000 Euro Haushaltsrest 2023 für Kanal? Das sollte erläutert werden.
    55.000 Euro Haushaltsrest „Tiefbaumaßnahme Weidenhäuser Straße“. Hier wurden (für mich immer noch nicht nachvollziehbar) intakte große Kanalrohre gegen kleinere Rohre ausgetauscht – und es wurde wohl noch teurer als erwartet.
    120.000 Euro „Ansatz Photovoltaikanlage Verwaltung für Heizung /Lüftung Sporthalle Volpertshausen?
    Das sollte erläutert werden.

    Die anderen Kostenstellen liegen jeweils unter 35.000 Euro. Das Geld konnte deshalb vom Gemeindevorstand / vom Bürgermeister ohne Zustimmung der Gemeindevertretung ausgegeben werden.
    Die Gemeindevertretung sollte aber eigentlich zeitnah informiert werden, wenn Kostenansätze erheblich überschritten werden.

    722.000 Euro an über- und außerplanmäßigen Ausgaben in einem ganz normalen Haushaltsjahr sind für mich eine Menge Geld.
    Aber da die Mehrheit der Gemeindevertreter/innen wohl kein Problem darin sieht, wenn das Parlament am Ende des Jahres mit einer Liste im Teil 1 der Tagesordnung darüber informiert wird..

    PS: Die 4000 Euro für die Sanierung des Bodens im Backhaus müssen im Bauausschuss beraten und und abgestimmt und von der Gemeindevertretung beschlossen werden..

  • Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19.5.2025

    Aus welchen Gründen mussten die Mai-Sitzungen (Ausschüsse und GV) verschoben werden?

    Wie viele Plätze gibt es aktuell insgesamt in den Hüttenberger Kindergärten?
    Wie hoch waren die Personalkosten der Kindergärten im Jahr 2024?
    Basiert die aktuelle Personalplanung auf der Zahl der verfügbaren oder der tatsächlich besetzten Kindergartenplätze?
    Wenn sie auf der Zahl der verfügbaren Plätze basiert: Ist beabsichtigt, die Personalplanung an die tatsächlich besetzten Kindergartenplätze anzupassen?
    Sollte die Erweiterung des Kindergartens in Volpertshausen aufgrund 16 freier Plätze und sinkender Kinderzahlen nochmals überdacht werden?
    Im Haushalt 2025 sind 2,5 neue Stellen für Betreuungskräfte in den Kindergärten vorgesehen. Sollen diese Kräfte trotz 92 freier Plätze in den Kindergärten eingestellt werden?

    Wie viele aktuelle, bestätigte Bauplatz-Anfragen für das Baugebiet Dollenstück von Hüttenberger Familien liegen der Verwaltung vor?
    Wie viele aktuelle, bestätigte Bauplatz-Anfragen für das Baugebiet „Auf der Höll“, Reiskirchen liegen der Verwaltung vor?
    Wann kann das priorisierte Baugebiet „Auf der Höll“ voraussichtlich bebaut werden?

    Wann werden Gemeindevertretung und Gemeindevorstand zu den laufenden Planungen zum Ausbau des Vereinsheims des Geflügelzuchtvereins im OT Hüttenberg informiert?

    Wie ist der Sachstand „Behindertengerechter Zugang zum DGH Reiskirchen“?

    Wie lange wird die Straße zwischen Weidenhausen und Wetzlar gesperrt sein? Was ist der konkrete Grund für die Verzögerung?

    Wurde der Auftrag zum Austausch der Fenster im Saal der Bürgerstuben vergeben und welcher Austauschtermin wurde vereinbart?
    Gibt es konkrete Planungen/Aufträge zur Sanierung der Bierschwemme in den Bürgerstuben?

    Gibt es inzwischen einen Termin für den Austausch der Leuchtköpfe der Straßenlampen in der oberen Hauptstraße?

    Gibt es einen konkreten Termin für den Beginn der Bauarbeiten in der Friedrichstraße OT Hüttenberg?

    Wann informiert die Verwaltung / die beauftragte Firma die Gemeindevertretung erstmalig zum aktuellen Zustand der Kanäle in der Gemeinde? (Wichtig für weiter Entscheidungen der Gemeindevertretung zur Straßensanierung).

  • Meine Gedanken zur Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt am 12.5.2025

    • Das Kinder- und das Jugendparlament waren erstmals zu einer Sitzung des Ausschusses eingeladen.

      Kinderparlament
    • Die Sitzung wurde vorverlegt, damit auch die Kinder des Kinderparlaments teilnehmen können.
    • Als das gesamte Kinderparlament in Begleitung einer Lehrerin und Eltern zur Sitzung kam, mussten zunächst Stühle für die Kinder aufgestellt werden.
    • Die Kinder stellten sich persönlich vor und dankten dem Bürgermeister für schon erfüllte Wünsche.
    • Leider nutzen die Mitglieder des Ausschusses die Möglichkeit nicht, sich den Kindern ebenfalls persönlich vorzustellen.
    • Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, welcher zu den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments einlädt und die Sitzungen leitet (und damit der eigentliche Ansprechpartner ist) nahm nicht an der Sitzung teil.
    • Der Vorsitzende der Spielplatzkommission, welche die Spielplätze in der Gemeinde begutachtet und dabei mit den Kindern zusammenarbeitet, nahm nicht an der Sitzung teil.
    • Die Vorsitzende und der Bürgermeister erläuterten den Kindern an Beispielen (Sanierung Rheinfelser Straße ), dass die Gemeinde viele Wünsche nicht erfüllen kann, da sie nicht zuständig ist.
      (Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hatte die Kinder in der Sitzung des Kinderparlaments ermuntert, alle Wünsche an die Gemeinde weiterzugeben, da sie die Zuständigkeiten nicht verstehen).
    • Die Kinder wurden mehrfach nach ihren Wünschen gefragt, konnten aber diese Fragen nicht spontan beantworten.
    • Die einmalige Möglichkeit, sich anhand des Protokolls der letzten Sitzung  die aktuellen Wünsche der Kinder von den Antragstellern erläutern zu lassen und damit mit den Kindern (und Eltern) ins Gespräch zu kommen, wurde nicht genutzt.
    • Anmerkung: Die Gemeindevertreter/innen erhalten jetzt die Protokolle der Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments.
      Leider werden diese Protokolle aber nicht im öffentlichen Ratsinformationssystem eingestellt, so dass sie nicht von Eltern, Lehrern usw. gelesen werden können.
      (
      https://huettenberg.ris-portal.de/web/ratsinformation )
    • Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der Ausschuss regelmäßig mit Anträgen aus dem Kinder- und Jugendparlament beschäftigt (bisher, ohne zumindest die Jugendlichen in die Beratungen einzubinden – obwohl dies die Satzungen des Jugendparlaments und des Kinderparlaments vorsehen).

    (https://huettenberg.de/uploads/_huettenberg/2019/02/satzung-und-geschaeftsordnung-kipa-ab-112018_1811081434.pdf )
    (https://huettenberg.de/uploads/_huettenberg/2019/02/satzung-und-geschaeftsordnung-jugendparlament_1202151606.pdf

    Jugendparlament

    • An der Sitzung nahmen auch drei Vertreter/innen des Jugendparlaments teil. Sie stellten sich dem Ausschuss persönlich vor.
    • Auch hier wurde erläutert, dass die Gemeinde nicht für alle im Jugendparlament beratenen Anliegen zuständig ist.
    • Das Thema „Jugendraum OT Hüttenberg“ wurde länger diskutiert. Die Jugendlichen machten hierzu konkrete Umsetzungsvorschläge.
      Der Bürgermeister verwies mehrfach darauf, dass eine Sanierung /Nutzung des Raumes im alten Sportlerheim an der Langgönser Straße ohne den länger erkrankten Jugendpfleger nicht möglich sei.

    (Hinweis: Gibt es hier keine Vertretungsregelung? Die Gemeinde hat doch ein Familienzentrum mit pädagogisch ausgebildeten Fachkräften).
    Seitens des Ausschusses wurde darauf hingewiesen, dass andere Kommunen ähnliche Projekte durch den Einsatz von ehrenamtlich tätig Verantwortlichen durchführen.

    Antrag:
    Schaffung eines festen TOP „Auswertung der Protokolle des Kinder- und Jugendparlaments“ bei den Sitzungen des Ausschusses Jugend/Soziales/ Umwelt

    • Der Antrag wurde mit 5 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen (der Vertreterinnen der Grünen) abgelehnt.
    • Ausschussmitglieder sahen in dem Antrag „unnötige Arbeit für den Ausschuss“ und keine Notwendigkeit, sich im Ausschuss mit den in den Protokollen des Kinder- und Jugendparlaments dokumentierten Anlegen der Kinder und Jugendlichen (oder auch nur mit den Anliegen, für welche tatsächlich die Gemeindevertretung zuständig ist – aber wer soll das auswerten und entscheiden?), auseinanderzusetzen.
    • Die Jugendlichen wurden darauf hingewiesen, dass sie gem.
      § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendparlaments direkte Anträge an die Gemeindevertretung / den Ausschuss stellen können. (Bitte hierzu die etwas sperrige Formulierung in § 4 Abs. 1 der Satzung mal nachlesen).
      Die Frage, ob ihnen das Verfahren bekannt sei, verneinten die Jugendlichen. Das wurde so hingenommen.
    • Auch mein Vorschlag, die Protokolle der Sitzungen des Jugendparlaments zumindest in den nächsten drei Sitzungen zusammen mit den Vertreter/innen des Jugendparlaments auszuwerten, um „ins Gespräch zu kommen“ wurde abgelehnt.

    Abschließend bat die Vorsitzende, Berichte über die Sitzung vor der Veröffentlichung mit ihr abzustimmen.
    (Anmerkung: Ich bitte um Verständnis, dass ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung in meinem Blog so lange als noch möglich nutzen möchte).

  • Nach der Sitzung des Bauausschusses am 5.5.2025

    Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet Dollenstück:
    Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich, das Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet in Anspruch zu nehmen.

    Beauftragung zu Verhandlungen für einen Städtebaulichen Vertrag:
    Der Auschuss beauftragt den Gemeindevorstand, mit dem Investor Verhandlungen zum Abschluß eines Städtebaulichen Vertrags zu führen.

    Beschluß:
    Der Ausschuss beschließt nach Beratung mit  8 Ja-Stimmen,   
    0 Nein-Stimmen und  1 Enthaltung
    abschließend folgendes:

    Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt den Gemeindevorstand im Auftrag der Gemeindevertretung mit den Verhandlungen für einen städtebaulichen und Erschließungsvertrag mit dem möglichen Investor für die Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im OT Rechtenbach.

    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Ausschuss regelmäßig zum Stand der Verhandlungen zu informieren.

    Bei den Verhandlungen mit dem Investor sind die Ergebnisse des Arbeitskreises als Zielvorstellung zu berücksichtigen.

    Mit dem Vertragspartner ist zu prüfen, ob die Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke (Beschluss GVT 17.7.23) als verpflichtend aufgenommen werden können.

    Infos:
    Die Beschlußempfehlung des Bauausschusses zum Vorkaufsrecht muss noch in der Gemeindevertretung beraten werden.
    Meine Frage, welches Grundstück im Baugebiet der Genmeinde gehört, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden.

    Nach Auskunft des Bürgermeisters können die Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor nur von Verwaltung und Gemeindevorstand geführt werden.
    Das wurde vom Ausschuss ohne weitere Nachfrage akzeptiert.
    (Hinweis: Die Arbeit des Arbeitskreises wurde von einem Planungsbüro begleitet. Bei den Verhandlungen mit dem Investor ist keine fachliche Unterstützung notwendig).

    Die Ergebnisse des Arbeitskreises zur Gestaltung des Baugebiets (es gibt keinen schriftlichen Schlussbericht, jetzt liegen aber die Protokolle der Sitzungen vor) wurden durch den Beschlußtext schon vor Beginn der Verhandlungen mit dem Investor als „Zielvorstellung“ abgeschwächt.

    Es soll lt. Beschlußtext nur noch „geprüft werden“, ob die Vergaberichtlinien der Gemeinde (welche dafür sorgen sollen, dass junge Hüttenberger Familien mit Kindern bei der Vergabe von Baugrundstücken vorranging berücksichtigt werden) überhaupt verhandelt werden können.

    Ja, ich habe zugestimmt.
    Meine Gründe dafür erläutere ich gerne in einem persönlichen Gespräch.

  • Kindergarten-Belegung zum 1.3.2025

    Freie Plätze nach Ortsteilen und Kitas in der Gemeinde Hüttenberg
    Berechnung Stand: 1. März 2025

    Info:
    1 Kind über 3 Jahre zählt als 1 Ü3 Platz
    1 Kind mit Integrationsbedarf zählt als 3 Ü3 Plätze
    1 Kind unter 3 Jahren zählt als 1.5 Ü3 Plätze
    1 Kind unter 2 Jahren zählt als 2.5 Ü3 Plätze


    Freie Plätze OT Rechtenbach
    33 Plätze Ü3 und 7 Plätze Krippe U2
    davon
    Kita Baumgarten:
    29 Plätze Ü3
    Kita Leuchtturm:
    4 Plätze Ü3
    7 Plätze U2

    Freie Plätze OT Hüttenberg
    17 Plätze Ü3 und 8 Plätze Krippe U2

    davon
    Kita Sonnenburg:
    9 Plätze Ü3
    Kinderhaus Kunterbunt:
    2 Plätze (Naturwerkstatt) Ü3
    8 Plätze Krippe (U2)
    Kita Lummerland:
    5 Plätze Ü3

    Freie Plätze Obere Ortsteile
    16 Plätze Ü3 und 11 Plätze Krippe

    davon
    Waldkitas gesamt: 3 Plätze
    Wald- und Bauernhof: 0 Plätze
    Wald Volpertshausen: 3 Plätze (ab 1.4.26 alle belegt)


    Insgesamt gibt es rd. 540 Kindergartenplätze, davon sind
    92 frei?

    Wir erweitern den Kindergarten für die oberen Ortsteile,
    obwohl 16 Plätze frei sind?
    Im Haushalt 2025 ist trotz der freien KIGA-Plätze die Einstellung weiterer 2,5 Kräfte für die Kindergärten vorgesehen –
    obwohl wie durch den „Hüttenberger Weg“ schon mehr Kräfte als vorgeschrieben beschäftigen?

    ?

  • Grundsätzliches zum Baugebiet Dollenstück

    Das Baugebiet Dollenstück entstand aus der Überlegung, die Giessener Straße bis zum Gewerbegebiet auf beiden Seiten zu bebauen.
    Daraus entwickelte sich vor vielen Jahren der Plan, dort ein Baugebiet zu schaffen.

    Dazu gab es eine gute, umfangreiche Machbarkeitstudie.
    Diese zeigte, dass es (damals!!) möglich gewesen wäre, ein selbst vermarktetes Baugebiet relativ kostenneutral für die Gemeinde umzusetzen.
    Dabei wurden u.a. auch die wichtigen Folgekosten für Kinderbetreuung, Verwaltung, Feuerwehr usw. berücksichtigt.

    Aufgrund dieser Machbarkeitsstudie wurde dann damals der Grundsatzbeschluß zur Planung des Baugebietes gefasst.

    Für mich wäre es wichtig gewesen, diese Studie jetzt -vor einem Umsetzungsbeschluß – aktualisieren zu lassen und sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen.
    Aber das wollte niemand.

    Zwischenzeitlich gab es verschiedene Umsetzungsüberlegungen und die Größe des Baugebiets wurde mehrfach verändert.

    Nach langen Beratungen habe ich dann die Investorenlösung angeregt, da ich keine andere realistische Umsetzungsmöglichkeit sah.

    Merke: Die für ein Baugebiet benötigten Flächen sind immer noch in Privatbesitz. Die Gemeinde hat es in den langen Jahren nicht geschafft, die Flächen aufzukaufen.
    Ein Investor hat dann die Initiative ergriffen und gezeigt, wie man das macht. Damit können einige Leute nicht umgehen.

    Mit der Investorenlösung können wir das Baugebiet jetzt umsetzen.

    Nachdenkenswert:
    Am Rande: Wir bebauen bestes Ackerland.

    Das ursprüngliche Ziel, Baugrundstücke für junge Hüttenberger Familien zu schaffen, wird bei derzeitigen Bausummen von
    rd. 500.000 Euro für ein Einfamilienhaus kaum umsetzbar sein.
    (Evtl. wird das priorisierte Baugebiet der Gemeinde „Auf der Höll“ in Reiskirchen auch noch irgendwann bebaubar).

    Mehr neue Einwohner bedeutet nicht, dass die Einnahmen der Gemeinde steigen. Sie tragen -realistisch gesehen- eher zur Steigerung der Ausgaben der Gemeinde bei (Kindergärten, Verwaltung..).

    Seniorenwohnheim, Ärztehaus, Apotheke müssen nicht nur gebaut, sondern mit Leben gefüllt werden.

    „Einfach mal machen“ ist aktuell vielleicht nicht die richtige Lösung.


  • Vor der Sitzung des Bauausschusses am Montag, 5. Mai 2025

    Der Bauausschuss hat den Auftrag, abschließend darüber zu entscheiden, ob der Gemeindevorstand mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Baugebiets Dollenstück vorbereiten soll.

    Ich bin dafür, diesen Auftrag am Montag zu erteilen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
    In dem Beschluss sollten
    1) die regelmäßige Information des Bauausschusses zum Sachstand der Verhandlungen (fester TOP im Bauausschuss), damit Gemeindevertretung und Öffentlichkeit informiert sind und ggf. Einfluss nehmen können,
    2) die Vorgabe, dass die 19 vom Arbeitskreis erarbeiteten Vorgaben und
    3) die Vorgabe, dass die Vergaberichtlinien der Gemeinde bei den Verhandlungen beachtet werden,
    festgeschrieben werden.

    Der Bauausschuss soll auch abschließend entscheiden, ob die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet in Anspruch nehmen soll.
    Hintergrund war die Überlegung, die Gemeinde hierdurch in eine bessere Verhandlungspositon bei den Verhandlungen für den Städtebaulichen Vertrag zu bringen.
    Aufgrund einer Anfrage von Hans Kleinschmidt wurde jetzt von der Gemeinde mitgeteilt, dass ein Grundstück und zwei Wege im Baugebiet der Gemeinde gehören.
    Damit hat sich – für mich- die bisherige Vorkaufsrecht-Diskussion erledigt, da mir bisher nicht bekannt war, dass die Gemeinde bereits ein Grundstück im Baugebiet besitzt.

  • Wer macht in Hüttenberg Gemeindepolitik?

    Der Nachtragshaushalt

    Die Bundesregierung überrascht mit neuen Billionenschulden –
    warum sollte man da über eine schon im März fehlende Million im Haushalt der Gemeinde Hüttenberg reden??

    Ok, es stand schon Ende letzten Jahres in der Zeitung, dass der Kreis mehr Geld für die Schulumlage braucht.
    Auch die Gemeinde wusste, dass dafür rd. 700.000 Euro Mehrkosten im Haushalt eingeplant werden müssen – aber niemand hat gemerkt, dass das Geld dann nicht im Haushalt auftauchte.

    Deshalb brauchen wir schon jetzt schnell einen Nachtragshaushalt.

    SCHNELL ist das gemeindeeigene Zauberwort, mit dem schon seit Jahren verhindert wird, dass (wessen??) Projekte ohne große Beratung durch die Gemeindevertretung gepeitscht werden.

    Gut, die 700.000 Euro Schulumlage müssen wir zahlen, da gibt es wenig zu reden.

    Unter dem TOP „Mitteilungen und Anfragen“ hat die Verwaltung die Gemeindevertretung in der März-Sitzung darüber informiert, dass im Nachtragshaushalt dann gleich auch noch u.a.
    11.000 Euro für Fortbildungskosten in den Kindergärten,
    60.000 Euro für höhere Fremdreinigungskosten in der Sporthalle OT Hüttenberg (Harzentfernung),
    25.000 Euro mehr für die Dorfmoderation (Neue Mitte?),
    60.000 Euro für Untersuchungen im Baugebiet Dollenstück,
    30.000 Euro für eine Organisationsuntersuchung in der Verwaltung,
    55.000 Euro für ein Geschwindigkeitsmessgerät und
    15.000 Euro für eine Beteiligung an einer Energiewende-Partnerschaft
    von der Gemeindevertretung abgenickt werden sollen.

    Dabei ist es wohl (wieder einmal) nicht notwendig, dass diese Ausgaben vorher in einen Ausschuss verwiesen und dort beraten werden –
    in einigen Fällen ist aber tatsächlich geplant, darüber zu reden, wenn der Nachtragshaushalt beschlossen ist.

    Bisher haben lt. Verwaltung lediglich die Grünen Fragen zum Nachtragshaushalt an die Verwaltung gestellt und sogar eine Sondersitzung gefordert.

    Anscheinend ist wohl die Mehrheit der Gemeindevertreter damit einverstanden, dass Gemeindepolitik von der Verwaltung gemacht und von der Gemeindevertretung nur abgenickt wird.

    Dazu passt auch, dass die Sitzungstermine für die Mai-Sitzungen durch die Verwaltung / den Vorsitzenden der Gemeindevertretung ohne Begründung verschoben werden konnten.
    OK – ich habe nachgefragt – aber noch keine Antwort bekommen.
    Ich bin beeindruckt – ich weiß wie schwer es normalerweise ist, einen neuen Termin für eine lange geplante große Sitzung zu mit vielen Menschen zu vereinbaren.




  • Infos zur Sitzung des Bauausschusses am 22.4.2024

    Baugebiet Dollenstück
    Die Gemeindevertretung hatte den Ausschuss mit der abschließenden Beschlussfassung zu
    a) einem Auftrag an den Gemeindevorstand, mit einem Investor zwecks Entwurf eines Stadtebaulichen Vertrags zu verhandeln und
    b) einer Entscheidung, ob die Gemeinde das Vorkaufsrecht auf ein Grundstück im Baugebiet nutzen soll,
    beauftragt.

    Städtebaulicher Vertrag
    Zu Beginn der Sitzung wurde auf Antrag des Bürgermeisters die Tagesordnung so geändert, dass zunächst über die Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag und dann über die Nutzung des Vorkaufsrechts verhandelt wurde.

    Bei diesem Millionenprojekt ist es zur Vermeidung späterer Klagen wichtig, vor Verhandlungen mit einem Investor rechtsicher zu klären, ob die Vergabe der Erschließung des Baugebiets an einen Investor ohne Ausschreibung möglich ist.

    Das sollte durch den Bürgermeister rechtlich geklärt werden.
    Der Bürgermeister versandte hierzu am Sitzungstag um
    17.57 Uhr Auszüge aus einem Gutachten zu einer ähnlicher Fallgestaltung.
    Das Gutachten konnte in der Kürze der Zeit nicht von den Ausschussmitgliedern gelesen / ausgewertet werden.
    Es war lt. Bürgermeister erst um 14 Uhr bei der Verwaltung eingegangen.

    Da eine qualifizierte Prüfung des wichtigen Gutachtens – auch in den Fraktionen – deshalb nicht möglich war und die Koalition die Vergabe eines Baugebiets nicht ohne diese Prüfung abschließend entscheiden wollte, wurde der TOP – trotz umfangreicher Vorberatungen – gegen die Stimmen einer Fraktion vertagt und soll in einer Sondersitzung am 5. Mai erneut beraten werden.

    Anmerkungen:
    Früher wurde bei rechtlichen Problemen der Sachverhalt dem Städte- und Gemeindebund zur rechtlichen Stellungnahme zugeleitet.

    Es gab keine schriftliche Sitzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag.
    Die Diskussion „Dollenstück“ ist emotional aufgeladen.
    Meine Bitte, vor der Sondersitzung wenigstens einen schriftlichen Beschlussvorschlag abzustimmen, fand in der Sitzung keine Aufmerksamkeit.

    Es reicht meiner Meinung nach nicht aus, den Gemeindevorstand einfach zu beauftragen, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu verhandeln und diesen dann in einer Sitzung der Gemeindevertretung abzunicken.
    Meiner Meinung nach muss sich der Ausschuss laufend zum Stand der Verhandlungen informieren lassen – ggf. eingreifen, wenn es notwendig erscheint und auch die Gemeindevertretung informieren.
    Es ist für mich auch wichtig, dass die (bisher nicht in einem ausführlichen Schlussbericht zusammengefassten!!) Arbeitsergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises zur Gestaltung des Baugebiets in die Verhandlungen einfließen.

    Die Protokolle der Verwaltung mit den wichtigen Arbeitsergebnissen der mehrmonatigen Beratungen des Arbeitskreises wurden am 21.2.2025 zur Information der Fraktionen an die Fraktionsvorsitzenden versandt.

    Baugebiet Dollenstück
    Vorkaufsrecht
    Aus dem Gutachten-Auszug geht lt. Bürgermeister hervor, dass eine Vergabe der Erschließung des Baugebiets an einen Investor ohne Ausschreibung möglich ist, wenn der Investor im Besitz aller Flächen ist.
    Hierzu müsste u.a. die Gemeinde die Wege-Flächen im Baugebiet an den Investor verkaufen.
    Falls die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutzt und ein Grundstück kauft, ist demnach eine Vergabe ohne Ausschreibung ggf. nicht mehr möglich.
    Aufgrund der unklaren Rechtslage wurde der TOP ebenfalls -gegen die Stimmen einer Fraktion- auf den 5. Mai vertagt.

    Weitere Infos zur Sitzung folgen!


    Terminverschiebungen..

    Das Vorzimmer des Bürgermeisters teilte am 22.4.2025 um
    13.35 Uhr mit, dass
    die Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt vom 19.5.25 auf den 12.5.2025
    die Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.5.25 auf den 19.5.25
    sowie auch die nächsten Sitzungen von Gemeindevorstand und Ältestenrat verschoben werden.

    Diese Verschiebungen wurden weder begründet noch vorher mit den Fraktionen abgestimmt.
    Ich hoffe, dass zumindest der Vorsitzende der Gemeindevertretung vorab informiert wurde.

    Merke: Hüttenberger Landrecht.
    Und das Gemeindeparlament schweigt.