(In Arbeit – bisher TOP 1.2, TOP 1.4, TOP 1.5, TOP 2.1, TOP 2.2, TOP 2.3, 2.4, 2.9)
TOP 1.2 Windkraftanlagen
Der TOP wurde am 6.5.24 von der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung in den Bauausschuss verwiesen.
Im Bauausschuss hat der Bürgermeister am 3.6.24 folgendes mitgeteilt:
„Die Gemeinde ist im Gespräch mit der Landesenergieagentur und dem Klimaschutzmanager des LDK. Die Gemarkung wird im Hinblick auf Windhäufigkeit angeschaut, um festzustellen, auf welchen Flächen tatsächlich Windräder gebaut werden können.
Ein privater Investor ist schon auf die Gemeinde zugekommen. Erste Gespräche mit dem RP haben stattgefunden. Sobald konkrete Fakten vorliegen, wird der Gemeindevorstand und danach die Gemeindevertretung informiert“.
Der TOP steht in der Tagesordnung im Teil 1 – also gibt es hierzu nur Informationen ohne die Möglichkeit zur Beratung.
TOP 1.4 Finanzbericht
Ich habe schon mehrfach angeregt, diesen TOP nicht in den Teil 1 der Tagesordnung zu nehmen, da es hier nur Informationen ohne die Möglichkeit der Beratung gibt.
Meiner Meinung nach sollte der TOP in Teil 2 aufgenommen und zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen und dort beraten werden.
Leute, es geht hier um die Finanzplanung der Gemeinde!
PS: Nein, ich glaube nicht, dass sich die Fraktionen sowieso nach der Sitzung mit dem Bericht auseinandersetzen..
TOP 1.5 Erweiterungsbau KIGA Waldgeister, Volpertshausen
Auch hier soll lt. Tagesordnung nur seitens der Verwaltung informiert werden.
Hierzu schreibe ich noch einen gesonderten Bericht.
Vorab: Die Kosten für die Erweiterung haben sich seit April 2023 von
751.000 Euro auf 973.000 Euro (rd. 23 %) erhöht.
TOP 2.1 Künftige Strom- und Erdgasbeschaffung der Gemeinde
Dazu habe ich im Januar 2024 hier folgendes geschrieben:
„Stromkosten der Gemeinde“
Hüttenberg ist Gesellschafter der KEAM. Die KEAM übernimmt die Ausschreibung der Strompreise und liefert Strom.
Ich hatte vermutet, dass die Gemeinde als Gesellschafter dann viel weniger für eine KWh Strom zahlen muss als ein privater Haushalt.
Auf Anfrage hat sich das nicht bestätigt.
Der aktuelle Strompreis beträgt 35 Cent / KWh!!
Ich habe auch gehört, dass derzeit benachbarte Gemeinden im Rahmen eines Ausschreibungs-Verbundes versuchen, unabhängig von der KEAM einen günstigeren KWh-Preis zu bekommen.
Wir sollten uns erkundigen, ob es dort schon Hinweise auf einen niedrigeren KWh-Preis als bei der KEAM gibt.
Und wenn ja, ob sich Hüttenberg noch an dem Verbund beteiligen kann… „
TOP 2.2 Prioritätenliste zur Sanierung der Bürgerstuben
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11. März wurde der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung bis zur Sitzung am 6. Mai eine Prioritätenliste mit Kostenschätzungen vorzulegen. Der Gemeindevorstand hat ült. Vorlage am 27. Mai über die Prioritätenliste beraten.
Leider stand die Liste dann nicht auf der Tagesordnung der Sitzung am 1. Juli, sondern wird jetzt – nach rd. 5 Monaten vorgelegt.
Weitere Anmerkungen:
Lt. Vorlage stehen im Haushalt 312.000 Euro für Instandhaltungen und 40.000 Euro restliche Sanierungsmittel bereit – also insgesamt 362.000 Euro.
Lt. Vorlage sind die 312.000 Euro für die Terrassenabdichtungen Saal und Gaststätte sowie für den Fensteraustausch Gaststätte, Küche und Saal vorgesehen.
Info: Die Abdichtung der drei Terrassen (Mietwohnung, Saal, Gaststätte) wurde schon am 7.6.2022 beschlossen, aber bisher nicht durchgeführt.
Info: Für die Terrassenabdichtung Saal und Gaststätte sind 28.000 Euro Hessenkassen-Mittel vorgesehen.
Lt. Verwaltung ist die Sanierung der Fenster im Saal in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Welche organisatorischen Gründe das sind, ist mir nicht bekannt.
Der mit Pächter und Vereinen vereinbarte Termin für den Austausch der Fenster der Gaststätte in den Sommerferien wurde von der beauftragten Firma (voraussichtich folgenlos..) nicht eingehalten.
Bis heute ist mir kein konkreter Austauschtermin bekannt
(Oktober-Ferienwoche ??).
Der Austausch der drei Fenster (und der Tür?) der Küche war von der Verwaltung zunächst zusammen mit dem Austausch der Fenster im Saal geplant.
Er soll jetzt aber zusammen mit dem Austausch der Fenster im Gastraum erfolgen und rd. 13.400 Euro kosten. Der Austausch der großen Fenster (und der der Türen?) in Gastraum kostet rd. 38.000 Euro.
Anmerkung meinerseits: Der Auftrag hierfür (51.400 Euro) wurde vom Gemeindevorstand bereits vergeben. Damit wurde meiner Meinung nach wieder einmal gegen die Haushaltssatzung verstoßen, da der Gemeindevorstand nur Aufträge bis 35.000 Euro vergeben darf. Aber wen stört das schon…
Es muss dringend ein neuer verbindlicher Einbautermin für die Fenster in Gastraum und Küche mit der beauftragten Firma vereinbart und dem Pächter/den Vereinen mitgeteilt werden. Ich habe dazu eine Anfrage geschrieben.
Der Auftrag zum Einbau einer Beschallungsanlage sollte unbedingt vorher mit Vereinen und Wirt abgestimmt werden. Er ist aber wohl schon vergeben.
Es ist mir nicht klar, warum die Sanierung der ursprünglichen, uralten, gemeindeeigenen Beschallungsanlage (hellgraue Lautsprecher..) nicht unter dem Titel „Sanierungsmaßnahmen“ finanziert werden kann.
Info: Entgegen der Aussage der Vorlage gibt es im Saal eine alte, gemeindeeigende sanierungsbedürftige Beschallungsanlage.
Mir ist nicht klar, warum der Austausch der Leuchtmittel (Austausch der alten Glühbirnen gegen LED-Birnen) nicht ohne weiteres möglich ist und was die Lüftungsanlage damit zu tun hat.
Meiner Meinung nach sollen nur die Birnen – aber nicht die Lampen selbst ausgetauscht werden.
Deshalb erscheint mir der Haushaltsansatz von 75.000 Euro sehr hoch.
Zusätzliche Kosten könnten ggf. durch die Beschaffung eines neuen Dimmers für die Lampen im Saal entstehen.
Frage: Kann die Nutzung der Bierschwemme durch Umbau des bestehenden Ausgangs zum Notausgang mit einem Antrag in der Gemeindevertretung beschleunigt werden?
Für die Sanierung der Pächterwohnung wurden lt. Vorlage bereits Aufträge
i.H.v. rd. 40.500 Euro vergeben…
Die Gesamtkosten dieser Sanierung liegen lt. Vorlage bei rd. 77.000 Euro.
Im Haushalt sind dafür 63.000 Euro Hessenkassen-Mittel eingeplant.
Die für die Sanierung bereitgestellten Mittel sollen lt. Vorlage um 12.000 Euro für „Dachterrasse incl. Küche“ aufgestockt werden. Der Grund dafür ist nicht näher erläutert.
In der Prioritätenliste sind die Kosten für den Fensteraustausch im Saal nur noch mit 150.000 Euro (Vorlage =210.000 Euro) angegeben?
TOP 2.3 Sanierung des Hallenbodens in der Sporthalle Hüttenberg
Aus dem Erläuterungsbericht der Verwaltung zum TOP:
„Der Hallenboden der Sporthalle Hüttenberg wurde im Januar 2023 saniert. Die Sanierung wurde zum größten Teil aus Mitteln der Hessenkasse finanziert.
Am 02.05.2023 wurden mehrere Beschädigungen des Hallenbodens festgestellt.
Zuvor fand eine Veranstaltung statt, bei der, der für die Halle und Veranstaltungen vorgesehene Schutzboden, nicht ausgelegt wurde.
In der darauffolgenden Woche fand ein Ortstermin mit der Firma Gruhl & Kunze statt, die den Boden Anfang des Jahres fertiggestellt hat.
Das Ergebnis des Ortstermins war, dass die Gewährleistung sowohl des Herstellers als auch die der Firma Gruhl & Kunze hinfällig war, da der Boden unsachgemäß beansprucht wurde.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass es möglich ist, dass Folgeschäden entstehen. Beispielsweise durch eindringendes Wasser. Es wurde kommuniziert, dass es möglich ist, dass der Boden sich hebt, Blasen bildet, oder gar löst. Ein punktuelles Ausbessern des Bodens ist nicht möglich, da diese ausgebesserten Stellen sich vermutlich erneut lösen.
Das am 15.05.2023, eingegangene Angebot für die Instandsetzung des Bodens beläuft sich auf 45.923,50 €“.
Info: In den letzten drei Jahren hat die Gemeinde Kosten von insgesamt
rd. 183.000 Euro für den TVH übernommen. Die Beihilfe-Grenze liegt bei 200.000 Euro in drei Jahren.
TOP 2.4 Finanzhilfe für die Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH
Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit sollen der Obere Surbauch GmbH
5.500 Euro zu Verfügung gestellt und die Zahlungsverpflichtungen an die Gemeinde (Zinsen i.H.v. 105.000 Euro und sonstige Leistungen i.H.v. 2158 Euro) erlassen werden.
Ich habe im Mai 2024 mein Amt im Aufsichtsrat der GmbH mit folgender Begründung niedergelegt:
Der Ausbau des Gewerbegebietes ist mit dem Verkauf aller Grundstücke und dem Ausbau der Spange 2023/2024 abgeschlossen.
Die GmbH ist weiter mit 2 Millionen Euro verschuldet. Das entsprechende Darlehen der Gemeinde für den Ankauf der Grundstücke wurde schon von der Gemeinde abgeschrieben.
Wenn die GmbH nach dem Verkauf aller Grundstücke und dem jetzt abgeschlossenen Endausbau der Straßen weitergeführt wird, fallen jährlich
ca. 30.000 Euro (vermeidbare) Kosten an.
Aufgrund der für mich undurchsichtigen Finanzlage der GmbH halte ich es für sehr riskant, die GmbH weiter bestehen zu lassen.
Ich bin kein Jurist, befürchte aber, dass ein weiteres „durchschleppen“ der seit langem bilanziell überschuldeten GmbH den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen könnte.
……………..
Aus dem Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung im Mai 2024:
Verlängerung Darlehensvertrag mit der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH bis 30.06.2025 (Antrag des Bürgermeisters vom 23.04.2024)
„Der Bürgermeister führt aus, eine weitere Verlängerung sei notwendig. Es müsse auch geklärt werden, wie man weiter mit der GmbH umgehe. Möglich wäre eine Weiterführung im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebietes oder die Auflösung.
Klaus Heinrich Weber meint, es bringe nichts, das Darlehen immer wieder zu verlängern. Die Plätze seien verkauft, die Straßen fertiggestellt. Die Weiterführung der GmbH koste 20.000 – 30.000 €/Jahr, u.a. für Personalkosten. Ob weitere Flächen für Gewerbegebiete angekauft würden, stehe in den Sternen.
Er beantragt die Auflösung der GmbH.
Der Bürgermeister entgegnet, man könne die GmbH nicht ohne weiteres auflösen, das dauere etwa ein Jahr.
Erich Schmidt findet, der Antrag habe nichts mit dem Inhalt des TOP zu tun.
Der Vorsitzende sieht den Antrag, die GmbH aufzulösen als Erweiterung des
Beschlussvorschlages.
Volker Breustedt stellt fest, es seien rechtliche Fragen zu klären. Der Antrag zur Auflösung der GmbH solle gesondert gestellt und im HuF beraten werden“.
TOP 2.9 Die Grundsteuer-Problematik
Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt neu berechnet und hat sich erhöht.
Die Gemeindevertretung legt fest, wie viel Grundsteuer erhoben wird und legt dafür den Hebesatz fest.
Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz ergibt den zu zahlenden Grundsteuer-Betrag.
Wenn sich also der Grundsteuer-Messbetrag erhöht, kann die Gemeinde den Hebesatz so senken, dass die zu zahlende Grundsteuer sich nicht ändert und die Grundsteuer-Einnahmen der Gemeinde gleich bleiben.
Das Land Hessen hat diese mögliche Senkung des Hebesatzes für alle Gemeinden berechnet und den Gemeinden als Empfehlung mitgeteilt.
Jetzt entscheidet die Gemeindevertretung, ob sie der Empfehlung folgt oder ob und für welche Projekte die Gemeinde im Jahr 2025 mehr Grundsteuer-Einnahmen braucht …