• „Onerlänner Backhaus“

    Das Backhaus in der Hauptstraße 102 ist schon in einem Lageplan der Gemeinde Hochelheim aus dem Jahr 1826 eingezeichnet. 
    Es ist also mehr als 200 Jahre alt und damit ein historisches Gebäude, welches noch immer regelmäßig genutzt wird.
    Es steht in der neuen Mitte des OT Hüttenberg.

    Im Backhaus wird jede Woche Brot und Kuchen gebacken, die Nutzer des Backhauses laden regelmäßig Kindergarten-Kinder ein, dabei zuzuschauen.
    In den nächsten Wochen werden Kinder der Grundschule dort Weihnachtsplätzchen backen. 

    In den letzten Jahren wurde die alte Wasserleitung erneuert.
    Kleinere Sanierungsarbeiten (Tür streichen, Fenster auskitten usw.) wurden von mir durchgeführt.

    Die Nutzer des Backhauses berichten schon seit längerer Zeit, dass der Boden des Backofens uneben geworden ist und sich kleine Steine in den Fugen sammeln. Da das Brot direkt auf den Bodensteinen gebacken wird, können sich kleine Steine im Brot festsetzen.

    Der Boden sollte deshalb fachgerecht saniert werden. 
    Die Nutzer des Backhauses haben in Eigeninitiative Angebote für eine Sanierung des Bodens eingeholt. Herr Götz (Bauamt Gemeinde) hat an einem Ortstermin zur Erstellung des Sanierungs-Angebotes teilgenommen.

    Leider hat sich bei dem Ortstermin herausgestellt, dass der Backofen nach oben undicht ist und abgedichtet werden muss.

    Damit erhöhen sich die Sanierungskosten auf rd. 20.000 Euro.
    Eine von der Sanierungsfirma geforderte Hilfskraft aus dem Ort steht bereit.

    Wenn die Sanierung des Ofens wie oben beschrieben durchgeführt wird, könnte ein Backhaus-Verein gegründet werden, der sich dann um den weiteren Erhalt und die Nutzung des Backhauses kümmert. 

    PS: Der Gemeindevorstand und der Bürgermeister könnten den Auftrag zur Reparatur selbständig vergeben, da die Auftragssumme unter dem Betrag liegt, dem die Gemeindevertretung zustimmen muss.

  • Nachtragshaushalt des LDK wegen hohem Fehlbetrag

    Der LDK hat zum Jahresende festgestellt, dass ihm im laufenden Jahr rd. 50 Millionen Euro fehlen!! Deshalb wurde ein Nachtragshaushalt eingebracht.

    Da sich der LDK über Umlagen der 23 Kreisgemeinden finanziert, muss die Gemeinde Hüttenberg also 2025 voraussichtlich mehr als eine Million Euro zusätzliche Ausgaben im Haushalt einplanen. 

    Da aber der Nachtragshaushalt des LDK vermutlich erst im Februar 2025 vorliegen wird, warten wir jetzt mal gespannt die Forderungen des LDK im Jahr 2025 ab..

  • Da ich immer wieder zum Sachstand „Hallenbad“ gefragt werde

    Vorgeschichte: 

    ·        Über eine Sanierung des jahrzehntealten Hallenbades wurde viel und oft geredet, aber wenig getan. 

    ·        Das Hallenbad wurde dann abgerissen. 
     Der Abriss hätte so nicht erfolgen dürfen, es wurde dabei – folgenlos – gegen die Geschäftsordnung und die Vergabeordnung der Gemeindevertretung verstoßen. 

    ·        Zunächst war dann geplant, das Bad wieder so aufzubauen, wie es war. 

    ·        Im Zuge der Planungen wurden immer neue Änderungen eingebracht und zeitaufwendig beraten. Die Beratungen wurden dann auch durch Corona erschwert. 

    ·        Nach der Entscheidung für „Baden im Wald“ überschritten die Baukosten die 20-Millionen-Euro Grenze und die Planungen wurden vorläufig eingestellt. 

    Aktuell: 

    ·        Die Ruine des Beckens ist abgesperrt und verfällt von Monat zu Monat. 

    ·        Der Versuch, die Umkleideräume in durch den TV nutzbare Räume umzuwandeln, ist gescheitert. 
     (Warum kann der TV nicht die Umkleidekabinen einfach in Eigeninitiative abbauen und die Gemeinde entsorgt dann das Material?) 

    ·        Die alte Hallenbad-Heizung versorgte auch die Sporthallen. 
     Nach dem Ausfall der Heizung wurde in den Heizraum unter der Hallenbad-Ruine eine neue Heizung für die Sporthallen eingebaut.
     Damit ist ein Abriss des Beckens schwieriger geworden. 

    ·        Die Planung für ein Heizhaus für Sporthallen und Bürgerstuben liegt wegen einer Neuplanung der Heizung / Lüftung für die Sporthallen und Bürgerstuben auf Eis. 

    Und nun? 

    ·        Wieder einmal wird über eine Neugestaltung des Ortsmittelpunktes des OT Hüttenberg geredet.
     (U.a. Fläche hinter den Hallen zum Parkplatz umgestalten..) 

    ·        Konkrete Planungen sind aber nicht möglich, da die Planungen für den Neubau des Hallenbades nur vorläufig eingestellt wurden.
     Die Fläche muss aber in neue Planungen eingebunden werden. 

    Um zu verhindern, dass wir im Ortsmittelpunkt noch jahrelang eine Bauruine der Gemeinde haben, schlage ich vor, dass in einem ersten Schritt unser Ortsbeirat alle Beteiligten (Gemeinde, TV und Trägerverein) zu einer öffentlichen Sondersitzung „Ortsmitte OT Hüttenberg“ einlädt.
     Dort könnten dann alle Beteiligten ihre Meinung und ihre Planungen vorstellen und die Bürger könnten Fragen stellen / Vorschläge einbringen.
     

    Klaus-H. Weber 

  • Der Gemeindehaushalt 

    Aktuell werden überall die Haushalte für das Jahr 2025 aufgestellt.
    Die Grundsätze des Haushalts waren in meiner Ausbildung vor 50 Jahren ein Prüfungsthema. Ich weiß nicht, wer sie heute noch kennt.
    Die Haushaltsgrundsätze sind – wie so vieles in Deutschland – im Laufe der Zeit durch viele Änderungen, Ergänzungen und Richtlinien so unübersichtlich gemacht worden, dass sie nur noch scheinbar ihren Zweck erfüllen.
    Aber das interessiert – wie so vieles in Deutschland – kaum noch jemanden. 

    Zum Jahresende wurden der Gemeindevertretung in einer Liste
    Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben i.H.v. rd. 800.000 Euro!!!
     mitgeteilt.
    die Liste wurde kommentarlos zu Kenntnis genommen. 
    Kommentarlos, da sich u.a. fast niemand dafür interessiert, ob die einmal beschlossenen Kosten einer Maßnahme tatsächlich eingehalten werden 
    (habe schon mehrfach darauf hingewiesen). 

    Nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dürften meiner Meinung nach im Haushalt nur Mittel für neue Projekte eingestellt werden, welche in der Gemeindevertretung / dem Gemeindevorstand beschlossen wurden.
    Auch im vorliegenden Haushaltsentwurf finden sich aber Mittel für Projekte, über die noch nicht in den Gremien beraten wurde.
    Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass ein Umsetzungsantrag mit der Begründung gestellt wurde, es sei ja von der Gemeindevertretung doch Geld dafür in den Haushalt eingestellt worden. 
    Außerdem wird der Haushalt unübersichtlich, wenn diese (und andere) Projekte nicht umgesetzt werden. 

    Der Haushaltsentwurf der Gemeinde umfasst mehrere Hundert Seiten und eine Menge Zahlen, welche durch das Buchführungs-System Doppik meiner Meinung nach nicht einfacher zu verstehen sind.
    Deshalb wird ihn wohl – trotz viel oberflächlichen Kritik daran -niemand wirklich durcharbeiten.
    Dazu kommt, dass Haushaltsberatungen in den Fraktionen eher unbeliebt sind und über die Fraktionsebene hinaus mangels Interesse gar nicht angesetzt werden.
    Da gilt dann der alte Grundsatz: „Wissen ist Macht“. 

    Ich will nicht darüber nachdenken, was das für die Haushalte des LDK, des Landes und des Bundes bedeutet. 

    Der Haushalt der Gemeinde wir nach der Aufstellung dem LDK zur Genehmigung vorgelegt. Der LDK schickt nach der Prüfung einen Prüfbericht mit interessanten Anmerkungen an die Gemeinde. 
    Dieser Prüfbericht muss auch an die Gemeindevertretung weitergegeben werden.
    Wenn aber der Haushalt genehmigt wurde, ist die Sache für die Gemeindevertretung damit erledigt. 
    Die interessanten, auf grundsätzliche Probleme hinweisenden Anmerkungen (z.B. bei der Kommunikation zwischen den Gemeindegremien) lesen nur wenige. 

    Der LDK ist verpflichtet, den Haushalt zu jährlich prüfen (ähnlich wie die Kassenprüfung in unseren Vereinen). 
    Leider werden die Haushalte der Kreisgemeinden vom LDK erst mit jahrelanger Verspätung geprüft. Das ist allgemein bekannt und betrifft unsere Steuermittel, wird aber so hingenommen.
    Inzwischen hat der LDK aber eine externe Firma mit der Prüfung der Gemeindehaushalte beauftragt, damit die Verzögerungen abgebaut werden können. 

    Interessant und nachdenkenswert: 
    Die Landkreise werden über Umlagen von den Kreisgemeinden finanziert. 

    Einige Haushaltsgrundsätze 

    Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans
    Grundsatz der Öffentlichkeit 

    Grundsatz der vorherigen Bewilligung
    (Vor Beginn des Haushaltsjahres!!) 

    Jährlichkeit und Jährigkeit 

    Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit 

    Grundsatz der Gesamtdeckung 

    Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit
    (Es dürfen nur solche Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt werden, die im Haushaltsjahr fällig und somit kassenwirksam werden) 

    Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit
     (Aus den Bestimmungen ist das ungeschriebene materielle Gebot der Haushaltswahrheit und das formelle Gebot der Haushaltsklarheit zu interpretieren, das den Gestaltungsprinzipien der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit entspricht). 

    Haushaltsgrundsatz des Bruttoprinzips 

    (Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander zu berechnen) 

  • Notizen zur Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt am 28.10.2024 

    Bericht des Jugendpflegers 

    Volker Schaub berichtete anschaulich zu seiner Arbeit. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Unterstützung von Menschen in Randgruppen.
     Nach seinen Aussagen gibt es derzeit keine sozialen Brennpunkte in Hüttenberg. 
    Es gibt Drogenhandel, die Schwerpunkte des Drogenhandels haben sich aber nach Wetzlar und Gießen verlagert.
     Nicht nur mir ist während des Berichts eine nicht wertschätzende Körpersprache einiger Anwesenden aufgefallen. 

    Sozialarbeit an der Schule 

    Hier hatte ich erwartet, dass – wie in der Tagesordnung vorgesehen – zur Überprüfung der Zielerreichung bei der Sozialarbeit an der Schule berichtet wird.

     Entgegen dieser Erwartung berichtete hier das Familienzentrum der Gemeinde mit einer Präsentation zu seiner Arbeit. 
     Die Arbeitsschwerpunkte sind Koordination der Arbeit in den Kindergärten,
     der (vorbildlichen) Seniorenarbeit und der Jugendarbeit. 

    Zur Jugendarbeit wurden u.a. die Ergebnisse der Befragung der Jugendlichen nach ihren Wünschen vorgestellt:
     Rd. 200 der mehr als 1200!! Jugendlichen haben die Umfrage gelesen und rd. 70 Jugendlichen haben dann an der Umfrage teilgenommen.
     Ein oft vorgetragener Wunsch waren Jugendräume in den Ortsteilen.
     
     Vom Familienzentrum wurden viele interessante Ideen für die künftige Jugendarbeit vorgetragen.
     Ich habe dann darauf hingewiesen, dass der Altersdurchschnitt der Menschen, die hier beraten, bestenfalls bei 40+ liegt. Deshalb halte es für zwingend erforderlich, zunächst einmal neue Kommunikationswege zu den Jugendlichen zu schaffen und sie von Anfang an aktiv in die Planungen für die Jugendarbeit einzubinden.
     

    Zum ursprünglichen Thema „Überprüfung der Zielerreichung bei der Sozialarbeit an der Schule“ wurde vom Familienzentrum vorgeschlagen, die Koordination der Sozialarbeit vom bisherigen Träger zum Familienzentrum zu verlagern. 
    Bisherige Kosten der Koordination: 15.000 Euro jährlich.
     U.a. dafür müsste aber dann eine weitere feste Stelle im Familienzentrum der Gemeinde geschaffen werden – Kosten rd. 70.000 Euro jährlich.
     Die Kosten könnten zunächst für zwei Jahre größtenteils durch Zuschüsse des LDK abgedeckt werden. (Info: Der Kreis wird von den Gemeinden finanziert..)

    Die Beratungen zu dem TOP wurden auf die nächste Sitzung des Ausschusses vertragt, da sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder zunächst einmal mit den vielen neuen Informationen aus der Präsentation auseinandersetzen möchte. 

    Das Familienzentrum berichtete, es seien vorsorglich Haushaltsmittel für die Einstellung einer zusätzlichen Stelle für das Familienzentrum in die Haushaltsplanung 2025 eingestellt worden, damit eine Einstellung noch im Jahr 2025 erfolgen könnte, wenn die Gemeindevertretung dem zustimmt.
     
     Ich weiß, dass auch das Haushaltsrecht in Deutschland inzwischen als Möglichkeit angesehen wird, wie man es auch machen könnte – sehe es aber dennoch als schwierig an, bei einem 
    aktuellen Fehlbetrag von rd. 700.000 Euro in der Haushaltsplanung 2025 und einem Anstieg der Personalkosten der Gemeinde von 630.000 Euro!! schon nach einer Präsentation im Ausschuss Gelder für eine zusätzliche Stelle im Haushaltsplan-Entwurf 2025 einzustellen. 

  • Straßensanierung in Hüttenberg 

    Nach der Streichung der Anliegerbeiträge wurden folgende Straßen saniert: 

    Gießener Straße, Rechtenbach,
     Weidenhäuser Straße, Rechtenbach (+250.000 Euro Kanalbau..),
     Friedenstraße, Rechtenbach,
     Buchenweg, Rechtenbach.
     
     Aktuell liegt ein Antrag zur Sanierung der Bergstraße (Rechtenbach) vor. 
     

    Es gibt einen Beschuss zur Sanierung der Borngasse und angrenzender Straßen in Weidenhausen. 

    Info: 
    Inzwischen wurde in Rechtenbach mit dem Endausbau der Straßen in den Neubaugebieten begonnen. 

  • Sachstandsberichte zu laufenden großen Projekten in der Gemeindevertretung?

    Die Zusammenarbeit von Verwaltung, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung läuft nicht optimal.
    Ursache dafür sind u.a. Kommunikationsprobleme bei den Projekten der Gemeinde. 

    Nachdem Beschlüsse zu Projekten gefasst wurden, fehlen Informationen zur Umsetzung der Projekte. 
    Das führt zu Fragen in der Gemeindevertretung, welche gem. § 50 Abs. 2 der HGO die Arbeit der Verwaltung überwachen soll – und auch im Gemeindevorstand.
     
    Die Beantwortung der Fragen belastet nach Aussage des Bürgermeisters die Arbeit in der Verwaltung. 

    Sicher gibt es in der Verwaltung ein Projekt-Management, aus welchem der aktuelle Stand der Projekte ersichtlich ist – und sicher wird dieser Sachstand auch in regelmäßigen Besprechungen der Führungskräfte kommuniziert. 

    Es wäre meiner Meinung nach sinnvoll, diese Sachstände kurz in einem festen neuen TOP „Sachstand laufender Projekte“ in Teil 1 der Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung – ggf. von den zuständigen Sachbearbeiter/innen – vortragen zu lassen. 

    Grundsätzlich wäre es auch nachdenkenswert, ob wichtige Anträge im Vorfeld mit den zuständigen Sachbearbeiter/innen der Verwaltung besprochen werden könnten.
    Damit wäre die Verwaltung von Anfang an beteiligt, das könnte die Abläufe vereinfachen. (Miteinander reden..). 

  • Straßensanierung in Hüttenberg 

    In Hüttenberg gibt es in allen Ortsteilen sanierungsbedürftige Straßen. 

    Nach der Streichung der Anliegerbeiträge wurden bisher folgende Straßen saniert:
     Gießener Straße, Rechtenbach,
     Weidenhäuser Straße, Rechtenbach (+250.000 Euro Kanalbau..),
     Friedenstraße, Rechtenbach,
     Buchenweg, Rechtenbach (meine Frage nach dem Grund wurde noch nicht beantwortet..).
     
     Es gab aktuell einen Antrag zur Sanierung der Bergstraße in Rechtenbach. 
     In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass der LDK diese Straße (Kreisstraße) 2026 sanieren will. 

    Es gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sanierung der Borngasse und angrenzender Straßen in Weidenhausen. 
     Die Arbeiten sollen 2025 beginnen. 

    Die Sanierung der Rheinfelser Straße in Volpertshausen/Weidenhausen wird seit Jahren bei Hessenmobil angemahnt. 

    Ich kenne (außer für die Bergstraße) keine aktuellen Aussagen zu vom LDK oder Hessenmobil für 2025/2026 geplanten Straßenbaumaßnahmen an Kreis- und Landesstraßen in der Gemeinde.

     Diese Informationen sollten zeitnah eingeholt und den Gemeindevertretern bekannt gemacht werden. 

    Ich kenne – außer der angehängten Prioritätenliste aus dem Jahr 2021- keine Prioritätenliste für Straßenbau/Straßensanierungsmaßnahmen der Gemeinde. 

    Mir ist deshalb nicht klar, mit welcher Begründung die letzten Sanierungen durchgeführt wurden und wer aus welchem Grund künftige Sanierungsentscheidungen trifft. 

    Deshalb schlage ich vor,
     die beigefügte Liste aus dem Jahr 2021 -unter Berücksichtigung der Interessen aller Ortsteile- 
     und unter Berücksichtigung der mir ebenfalls nicht bekannten Ergebnisse der Kanalbefahrungen in der Gemeinde –
     zeitnah zu aktualisieren.
     
     

    Auf Grundlage dieser aktualisierte Liste sollte dann öffentlich in der  Gemeindevertretung über das weitere Vorgehen mit dem Ziel beraten werden, eine zeitnah neue, verbildliche, öffentlich bekannte Sanierungsliste zu erstellen.

     Diese Liste muss dann jedes Jahr aktualisiert werden, damit alle Beteiligten den gleichen Informationsstand haben. 

    Info:
     Inzwischen wurde in Rechtenbach mit dem Endausbau der Straßen in den Neubaugebieten begonnen. 

  • Meine Fragen zur Hüttenberger Kommunalpolitik vom August und die Antworten des Bürgermeisters

    1.  Wie ist der Sachstand der bereits im Juli 2021 priorisierten Entwicklung des Baugebiets „Auf der Höll“  

    Lt. Protokoll HuF soll noch 2024 mit der Bebauung begonnen werden? 

    Durch die Verwaltung wurde bereits bei Aufstellung des Haushalts 2024 darauf hingewiesen, dass eine tatsächliche Umsetzung des Baugebietes in 2024 vermutlich nicht darstellbar ist. Die Priorisierung wurde hier auf den Endausbau der Baugebiete Birkenweg II und Nikolas Erlen II gelegt. Für das Gebiet auf der Höll ist die mögliche neue Straßenführung bereits im Gemeindevorstand und im Ortsbeirat vorgestellt worden. Derzeit klären wir gemeindeseitig noch die Möglichkeit der Umsetzung der Anbindung des Baugebietes an die Stoppelberger Straße.

    2.  Wie ist der Sachstand „Baugebiet Dollenstück“ 

    Liegt inzwischen der Schlussbericht des Arbeitskreises und die Visualiserung vor?

    Derzeit arbeitet das Planungsbüro an der Visualisierung der geplanten Bebauung. Im letzten Treffen des AK wurde über ein Wärmekonzept gesprochen. Einige Mitglieder favorisierten ein kaltes Nahwärmenetz gespeist mit Energie aus Erdbohrungen, mit entsprechendem Anschlusszwang zumindest in bestimmten Bereichen des Baugebietes. Ökologisch – so war man sich einig – die sinnvollste Lösung. Die Fachleute rieten jedoch davon ab. Zum einen bedingt es eine hohe Erstinvestition für den Hausbauer und eine tatsächliche Durchsetzung des Anschlusszwanges ist nur schwer machbar. Auch würde sich kein Betreiber für das Netz finden lassen, da die EAM direkt signalisiert hatte, dass dies in den meisten Fällen, wie oben beschrieben, nicht wirtschaftlich darstellbar sei.

    3.  Die Wand zwischen Hallenbad und Sporthalle wurde nach dem Abriss des Bades teilweise provisorisch mit Planen und Holzplatten isoliert. 

    Die Platten sind jetzt ca. 30 cm hoch schwarz verfärbt. Wurde geprüft, ob dies Auswirkungen auf die dahinterliegende Wand hat (Schimmel?). Wenn ja, müssen die Platten ggf. vor dem Winter ausgetauscht und durch eine andere Isolierung ersetzt werden? 

    Die Verfärbungen sind durch Spritzwasser und Feuchtigkeit entstanden. Hinter die hinter der provisorischen Abdeckung befindliche Wand ist in Ordnu

    4. Bürgerstuben Hüttenberg: 

    Welche Fenster/Türen usw. sollen lt. Auftrag von der Fa. Sauter ausgetauscht werden? Mit Wirt und Vereinen wurde vereinbart, dass die Fenster in den Sommerferien ausgetauscht werden. Was war der konkrete Grund für Verzögerung der Baumaßnahme? Wurden evtl. Regressansprüche der Gemeinde geprüft? 

    Wurde der Auftrag nachträglich noch verändert / erweitert? Wenn ja, warum? 

    Wann wird der Austausch jetzt durchgeführt (Datum)? 

    Ist sichergestellt, dass die Sanierung der Terrasse vor dem Gastraum zusammen mit dem Austausch der Fenster durchgeführt wird? 

    Es werden die Fenster von Gastraum und Küche getauscht. Der ursprünglich vorgesehene Termin konnte nicht eingehalten werden, da es zum einen Lieferschwierigkeiten und zum anderen Änderungen an ursprünglich ausgeschriebenen Elementen gab. Die Türelemente wurden ursprünglich als 1:1 Austausch vorgesehen, allerdings wurden im Nachhinein z.B. Panikschlösser ergänzt. Die Terminabsprache zwischen Beiden Auftragnehmern hat stattgefunden. Der Austausch der Fenster und die Arbeiten an der Terrasse sind für Oktober vorgesehen. Auf etwaige Regressansprüche bezüglich der Ausführungsfrist wurde bisher verzichtet. 

    5.      Wie ist der aktuelle Sachstand „Neue Beschallungsanlage Bürgerstuben OT Hüttenberg“? 

    Die Anschaffung der Beschallungsanlage wurde mit 36.690,72 € beauftragt am 30.08.2024 an die Firma Zörb Acustic GmbH, Linden.

    6.      Wurden die beauftragten Planungen für den Bau eines Heizhauses für Sporthallen/Bürgerstuben/Ortsmitte Hüttenberg eingestellt? 

    Wenn nein, wie ist der aktuelle Sachstand? 

    Derzeit laufen keine Planungen bezüglich des Heizhauses, da die Dimensionierung des Heizhauses in direkter Abhängigkeit zu den beiden abgängigen Lüftungsanlagen in Sporthalle und Bürgerstuben stehen. Die Planungsleistungen für die Lüftungsanlage in der Sporthalle sind und für die Lüftungsanlage in den Bürgerstuben sind beauftragt. 

    Erst nach Abschluss der Maßnahmen (Lüftung Sporthalle und Bürgerstuben) kann genau ermittelt werden, ob ein Heizhaus für den gemeinsamen Betrieb der Liegenschaften wirtschaftlicher ist, als eine dezentrale Lösung. 

    7.      Wie ist der Sachstand „Sanierung des Jugendraums am alten Sportplatz  OT Hüttenberg“? 

    Die geplante Sanierung der Sockel und Stützen im Eingangsbereich kann aktuell nicht ausgeführt werden, da die Entwässerung des Gebäudes nicht funktioniert (Klärgrube nicht funktionstüchtig) und dadurch weitere Schäden an den zu sanierenden Gebäudeteilen entstehen können. Die Prüfung des Anschlusses an den Kanal durch Bauamt erfolgt derzeit, erst hiernach kann das weitere Vorgehen besprochen werden. 

    Sobald die Entwässerung des Gebäudes wieder funktioniert, könnte die Dachentwässerung entsprechend umgebaut, um im Anschluss mit einer Renovierung des Gebäudes begonnen werden. Da die zukünftige Nutzung des Gebäudes bisher noch offen ist, ist der Umfang der Renovierung nur schwer abzuschätzen. Dementsprechend wurden bisher noch keine Mittel im Haushalt 2025 veranschlagt. 

    8.   Was sind die Ergebnisse der Befragung der Hüttenberger Jugendlichen zu ihren Wünschen? 

    Wie viele der rd. 1200 Hüttenberger Jugendlichen haben an der Befragung teilgenommen? 

    Die Ergebnisse müssen im Arbeitskreis erörtert werden. Ein Termin für eine neue Sitzung muss vereinbart werden. Es haben sich insgesamt 265 Personen die Umfrage angesehen. Abgestimmt haben 93 Personen

    9. Finanzielle Unterstützung des TV Hüttenberg: 

    Wird (bzw. wurde) – wie gefordert – vor einer Auszahlung des Geldes die Spiellizenz für die 2. Handball-Bundesliga vom Verein auf die Marketing GmbH übertragen? 

    Die Lizenzübertragung würde am 14. April bestätigt und gilt für die Saison 2024/2025 . 

    10. Welche Schäden gibt es am Dach des DGH Rechtenbach? 
    Wurden die Ursache der Schäden von einem Fachmann geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 

    Am Dach des Bürgerhauses Rechtenbach treten regelmäßig Undichtigkeiten auf. Diese werden jährlich im Rahmen der Dachwartung geflickt. Die Ursache für die Schäden sind altersbedingte Verschleißerscheinungen durch die Witterungseinflüsse. Es wird bis Ende des Jahres noch geprüft, ob die Dachsanierung tatsächlich so kostenintensiv wird, wie ursprünglich angenommen. 

    11. Wie ist der Sachstand  „behindertengerechter Zugang zu den Toiletten im DGH Reiskirchen“? 

    Die Herstellung der Rampe und des Türdurchbruch wurden am 25.09.2024 beauftragt an die Firma Rora GmbH, Buseck. Öffnungstermin für die Ausschreibung des Plattformliftes ist am 24.10.2024. Die Beauftragung der erforderlichen Tür und des Geländers muss noch erfolgen. 

    12. Kanalbaumaßnahme „Borngasse und angrenzende Straßen“ 

    Der Gemeinde ist seit ca. 10 Jahren durch Fotos von Kanaldurchfahrungen bekannt, dass die Kanäle der Straßen undicht sind und dringend saniert werden müssen. Dennoch wurde – nach der Sozialisierung der Straßenbeiträge- die Sanierung der Giessener Straße (und der dortigen Kanäle) vorgezogen. 

    Sanierungsarbeiten für die Borngasse und angrenzende Strassen sind jetzt beschlossen, Haushaltsmittel wurden bereitgestellt. 

    Wann sollen die Bauarbeiten beginnen? 

    Nach Plan sollen die Bauarbeiten Anfang 2025 beginnen. 

    Neue Anfragen: 

    13. Was hat die Straßenbaumaßnahme „Friedenstraße“ gekostet? 

    Die Baukosten der Maßnahme „Friedenstraße betrugen 15.338,90€ netto.

    14. Wie ist der Sachstand „Leerstandskataster Wohnungen“ 

    15. Wie ist der Sachstand „Kataster freie Bauplätze in der Gemeinde“ 

    Beide Kataster stehen kurz vor der Fertigstellung. 

    16. Wie ist der Sachstand „Fahrradständer an der Sporthalle Hüttenberg“ 

    Die Fahrradbügel wurden am 16.7.24 bestellt und am 15.8.24 geliefert. Der Einbau erfolgt durch den Bauhof, aufgrund der aktuell hohen Auftragslage im Bauhofbereich wird die Installation der Fahrradständer ggf. im November / Dezember dieses Jahres, spätestens jedoch im Frühjahr 2025 erfolgen können. 

    17. Wie ist der Sachstand „Rechtliche Prüfung Kündigung KEAM“ 

    Vor der rechtlichen Prüfung wird eine gütliche Einigung zur Kündigung der Energielieferungsverträge mit der KEAM zum 31.12.2025 angestrebt, nach diversen Telefonaten mit der KEAM wurde die Kündigung zum 31.12.2025 durch Herrn Hölz mit Schreiben vom 25.09.2024 (Rückschein KEAM v. 4.10.24) an die KEAM übersendet, eine Kündigungsbestätigung durch die KEAM liegt bis zum 17.10.2024 noch nicht vor.

    18. Wie hoch waren Kosten der Sanierung der Pfarrerwohnung im Paul-Schneider-Gemeindezentrum nach dem Auszug der Flüchtlinge? 

    Bisher beliefen sich die Kosten für die Sanierung der Pfarrerwohnung auf 1.653,09 € Es sind jedoch noch nicht alle Rechnungen eingegangen, bzw. es stehen noch Ausbesserungsarbeiten an, die von der Kirchengemeinde beauftragt und von der Gemeinde Hüttenberg übernommen werden. 

    (exklusive Räumung v. 1.935,51 € u. Grundreinigung v. 985,32 €). 

    19. Aus welchem Grund und von wem wurde jetzt der Sanierungsauftrag „Buchenweg“ vergeben? 

    Bei den Maßnahmen „Buchenweg“ handelt es sich nicht um eine Straßensanierung im eigentlichen Sinn. Es waren drei kleinere Maßnahmen: 

    –          eingebrochene Anschlussleitung Sinkkasten 

    –          hochstehender Kanaldeckel 

    –          sowie Schlaglöcher und Asphaltschäden im Bereich Buchenweg und der Anbindung „Am Schwingbach“ 

    Die Sanierungsarbeiten wurden ganz normal, wie viele andere kleine Arbeiten auch an unseren Jahresvertragspartner vergeben. 

    20. Werden in den Protokollen des Gemeindevorstands alle größeren Auftragsvergaben des Gemeindevorstands /des Bürgermeisters protokolliert? 
    (Die Fraktionsvorsitzenden erhalten Protokollauszüge und könnten die Informationen an die Fraktionen weitergeben). 

    Die Auftragsvergaben des Gemeindevorstandes sind normale Tagesordnungspunkte einer Gemeindevorstandssitzung, über die auch Protokoll geführt werden muss. Daher sind diese Punkte natürlich auch für die Fraktionsvorsitzenden in den Beschlussprotokollen enthalten. 
    Auftragsvergaben, die ich als Bürgermeister, zum Beispiel an den Jahresvertragspartner, mache, tauchen dann natürlich nicht im GVO auf. 

    21. Werden größere Aufträge grundsätzlich vom Gemeindevorstand vergeben, welcher regelmäßig alle zwei Wochen tagt? Wenn nein, warum nicht? 

    Alle Aufträge werden grundsätzlich gemäß der Zuständigkeit vergeben. Allerdings lasse ich die meisten Aufträge über den Gemeindevorstand vergeben, auch wenn ich viele der Aufträge – gemäß unserer Vergaberichtlinien – eigenständig vergeben könnte. Mir liegt viel an der Transparenz des Geschehens in der Verwaltung, sowohl im Gemeindevorstand, als auch in der Gemeindevertretung. Die Aufträge, welche in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen, werden selbstverständlich auch von dort vergeben. 

  • Infos zur November-Sitzung der Gemeindevertretung

    Infos zum Jahresabschluss 2023

    Das Haushaltsjahr 2023 wurde mit einem Überschuss von 1.966.876, 67 Euro abgeschlossen. 

    Haushaltsplanung 2025
    Der Haushaltsentwurf für den Ergebnishaushalt 2025 schließt mit einem Defizit von 687.095,00 € ab.
    Der Finanzhaushalt ist ebenfalls negativ und schließt mit einem Fehlbedarf von 771.375,00 €.
    Obwohl die Ansätze für die Einkommensteueranteile gestiegen sind, kann das Planergebnis aufgrund der höheren Aufwendungen nicht positiv abschließen. 

    Folgende Gründe führen zu dem negativen Ergebnis:
    Anstieg der Personalkosten um ca. 630 T €
    – Die ordentlichen Aufwendungen steigen rd. 100 T € 

    Beratungen zur Grundsteuer 2025:
    Die derzeitigen Hebesätze lauten:
     Grundsteuer A: 440 v. H.
     Grundsteuer B: 660 v. H.
     Gewerbesteuer: 400 v. H.
     

    Lösungsvorschlag:
     Die zugesagte Aufkommensneutralität sollte für die Grundsteuer A eingehalten werden. 
     Für die Grundsteuer B empfiehlt der Gemeindevorstand die Anpassung des Hebesatzes aufgrund der gestiegenen Kosten des Projekts „Borngasse u.a.“ auf oben genannten Wert von 512%-Punkte (neuer Messbetrag). 

    Nach neuem Messbetrag bedeutet dies eine Anpassung auf:
     Grundsteuer B = 512 %-Punkte
     Grundsteuer A = 638,89 %-Punkte
     
    (Das Ertragsaufkommen sollte das Niveau von dem Jahr 2024 erreichen). 

     

    Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt neu berechnet und hat sich erhöht.

    Die Gemeindevertretung legt fest, wie viel Grundsteuer erhoben wird und legt dafür den Hebesatz fest.
     Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz ergibt den zu zahlenden 
    Grundsteuer-Betrag.

    Wenn sich also der Grundsteuer-Messbetrag erhöht, kann die Gemeinde den Hebesatz so senken, dass die zu zahlende Grundsteuer sich nicht ändert und die Grundsteuer-Einnahmen der Gemeinde gleich bleiben.

    Das Land Hessen hat diese Senkung des Hebesatzes für alle Gemeinden berechnet den Gemeinden als Empfehlung mitgeteilt.
     Jetzt entscheidet die Gemeindevertretung, ob sie der Empfehlung folgt oder ob und für welche Projekte die Gemeinde mehr Grundsteuer-Einnahmen braucht …