• Flüchtlings-Zelte in Rechtenbach 

    Die vom LDK vorübergehend errichteten Zelte zur Unterbringung von Flüchtlingen in Rechtenbach werden -wie geplant-  geräumt und abgebaut.
    Die Bewohner werden an anderen Orten untergebracht.

    Damit wäre die Gemeinde wieder verpflichtet, zugewiesene Flüchtlinge selbst unterzubringen.
    Aktuell ist wohl keine Zuweisung von Flüchtlingen an die Gemeinde geplant.

  • Neues von unseren Streuobstwiesen

    Seit einiger Zeit werden die Bäume auf unseren Streuobstwiesen vom Landespflegeverband erfasst. 
    Bei der Erfassung werden u.a. der Standort, die Baumart, Sorte, Alter des Baumes und ggf. erforderliche Pflegemaßnahmen erfasst.
    Das Foto zeigt den Promologen (Apfelkundler) Herrn Karl bei der Arbeit.
    Herr Karl hat im Bereich der „Alten Bahn“ am Waldrand einige wertvolle alte Apfelsorten an ca. 100 Jahre alten Bäumen gefunden, die unbedingt erhalten werden sollten. 

  • Das ist der Revisionsbericht des Technischen Prüfdienstes Hessen zum Feuerwehrhaus Rechtenbach vom August 2024

    Er zeigt meiner Meinung nach keine Mängel auf, welche gegen eine weitere Nutzung des Feuerwehrhauses sprechen.

    Ich erinnere daran, dass es auch weiterhin keinen – von mir mehrfach geforderten – begründeten schriflichen Bericht (Schlussbericht) gibt, aus welchem hervorgeht, warum das Feuewehrhaus nicht weiter genutzt werden kann.

    Die Ortsteil-Feuerwehren haben sich gegen  den Bau eines zentralen Feuerwehr-Stützpunktes ausgesprochen, und diese Meinung nachvollziehbar (u.a. mit Reaktionszeiten) begründet.

    Dennoch hat die Gemeindevertretung mehrheitlich -gegen meine Stimme- beschlossen, ein neues Feuerwehrhaus in Rechtenbach zu bauen.

  • Draußen-Unterricht der Grundschule 

    Draußen-Unterricht der Grundschule 

    Auch in diesem Schuljahr beteilige ich mich ehrenamtlich am Draußen- Unterricht der Grundschule.
     Beim Draußen-Unterricht wird der Unterricht an einem Tag der Woche nach draußen verlegt, in Gärten, Feld, Wald, an den Bach.
     In meiner Kindheit waren die Kinder nach den Hausaufgaben oft in kleinen Gruppen ohne Aufsicht und ohne Handy draußen unterwegs. Dabei waren unsere Bäche beliebte Spielplätze. Nebenbei haben wir dabei viel über die Natur gelernt.
     Es macht Spaß, mit den Kindern draußen zu lernen – und ihnen Gelegenheit zu geben, sich mit der Natur um uns herum zu beschäftigen. 
     Die Grundschul-Kinder beeindrucken mich immer wieder. Sie nehmen die Aufgaben, die ich ihnen stelle, ernst und ich merke an ihren Fragen, dass sie sich wirklich mit der Natur um uns herum beschäftigen.
     Ich freue mich, wenn ich einiges von dem, was ich von meinen Eltern in der Gärtnerei gelernt habe, an sie weitergeben kann.
     Ein großes „Danke“ an die Schulleitung und die Lehrerinnen der Grundschule, dass sie den Kindern die Möglichkeit geben, das im Unterricht gelernte draußen praktisch auszuprobieren und dabei für das Leben zu lernen! 

  • Nach der Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 26.8.2024

    (Meine Meinung zu einigen wichtigen Tagesordnungspunkten):

    TOP 1.2 Vortrag zu Windkraftanlagen

    Wichtige Aussagen aus dem Vortrag: 
    Die Gemeinde kann jetzt selbst Gebiete für Windkraftanlagen ausweisen. 
    Eine Machbarkeitsstudie zu evtl. Standorten hat die Gemeinde in Auftrag gegeben.
    Die Anlagen werden immer vom Betreiber der Anlage gebaut, eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde oder von Bürgern ist möglich.
    Der Betreiber erhält in jedem Fall den überwiegenden Teil des Gewinns.
    Die Gemeinde kann am Gewinn durch Pachteinnahmen, 
    die Bürger und /oder die Gemeinde können bei finanzieller Beteiligung 
    am Gewinn beteiligt werden.
    Das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen dauert mehrere Jahre.

    Meiner Meinung nach sollten wir über Windkraft und den Ausbau der Photovoltaik in der Gemeinde nachdenken und uns die finanziellen Auswirkungen auf Gemeinde und Bürger genau anschauen.

    TOP 1.4 Finanzbericht des Bürgermeisters

    Die Gemeindevertretung muss regelmäßig durch einen Finanzbericht zu der aktuellen Finanzlage der Gemeinde (Einnahmen/Ausgaben/Personalkosten/Sachstand der großen Baumaßnahmen usw.)  informiert werden.
    Der rd. 20  Seiten lange Halbjahres-Finanzbericht wurde mit der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung versandt und ist im Ratsinformationssystem einsehbar.
    Erstmals verzichtete der Bürgermeister auf eine Erläuterung des Berichts in der Sitzung, zeigte aber auf, dass Fragen ggf. im Haupt-und Finanzausschuss geklärt werden können.

    Persönliche Anmerkung meinerseits: 
    Mein Vorschlag, den TOP zur öffentlichen Beratung in den  Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, wurde auch in diesem Jahr nicht aufgegriffen.

    Sinn der Verpflichtung, der Gemeindevertretung halbjährlich einen Finanzbericht vorzulegen ist, dass sich die die Gemeindevertretung  mit der finanziellen Situation der Gemeinde auseinandersetzt.
    Da sich nur wenige Menschen  gerne mit Zahlen beschäftigen, gehe ich nach 
    rd. 35 Jahren in der Hüttenberger Kommunalpolitik davon aus, dass sich vielleicht 20% der Gemeindevertreter mit dem Bericht und damit mit der finanziellen Situation der Gemeinde beschäftigen.
    Leider gehen aber sehr viele Menschen davon aus, dass die Geldquellen der Gemeinde unerschöpflich sind , wenn es um die Finanzierung ihre Anträge geht.

    Vielleicht hilft es ja, wenn ich nach dem Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung hier noch etwas dazu schreibe..

    TOP 2.1 Energiebeschaffung

    Im Jahr 2021 beantragte Bürgermeister Heller, die Gemeinde solle Gesellschafter der KEAM werden.  
     Er erläuterte dies damit, dass die regelmäßige Ausschreibung der Stromversorgung mit großem Aufwand verbunden sei. 
     Als Gesellschafter der KEAM würde die KEAM diese Ausschreibungen für uns übernehmen und den Strom liefern –
     und die Gemeinde damit von viel Verwaltungsarbeit entlasten. 
     Wir haben dann beschlossen, Gesellschafter der KEAM zu werden. 
     
     Die KEAM hat dann die Strom-Ausschreibung und die Stromversorgung übernommen. 

    Mir war bis jetzt nicht bekannt, dass sich dadurch der Verwaltungsaufwand für die Gemeinde nicht verringert hat (siehe Aussage in der Sitzungsvorlage). 

    Es hat mich persönlich interessiert, was wir konkret durch die Strom-Ausschreibung durch die KEAM sparen.
     Ich war davon ausgegangen, dass der Strompreis, den wir an die KEAM zahlen, viel niedriger ist als mein Haushaltsstrom. 

     Anfang des Jahres hatten Hans Kleinschmidt und ich einen Gesprächstermin bei Herrn Gronych. Ich habe dann Herrn Gronych bei dieser Gelegenheit spontan nach dem aktuellen Strompreis der KEAM gefragt.
     Der aktuelle Strompreis lag lt. Herrn Gronych bei rd. 35 Cent / KWh!! 

    Herr Gronych berichtete in diesem Zusammenhang, dass die benachbarten Gemeinden Braunfels, Leun und Solms ihren Strom seit einigen Jahren gemeinsam günstiger einkaufen.
     
    Nach dem Gespräch mit Herrn Gronych habe ich meine Fraktion und den Bürgermeister zum Sachverhalt informiert und die Info auch auf meiner Internet-Seite öffentlich protokolliert.
     

    Mit der heutigen Vorlage des Bürgermeisters hätten wir nun die Möglichkeit gehabt, unseren Strom ab 2025 günstiger einzukaufen.
    Leider hat die KEAM bei einer späteren Änderung des Gesellschaftervertrages (der wir zugestimmt haben) die Kündigungsfristen für den Vertrag von bisher
    6 Monaten auf drei Jahre erhöht.
     

    Ich persönlich habe aus dieser Geschichte wieder einmal gelernt, 
     dass günstige Angebote fast immer einen Haken haben… 

    TOP 2.2  – Instandhaltung Bürgerstuben OT Hüttenberg

    Nachdem ich seitenweise zu meinen Anmerkungen für die vorgesehenen Planungen berichtet und mit Beteiligten geredet habe,
    muss ich feststellen, dass alle davon ausgehen, dass alles gut werden wird, wenn man sich ruhig verhält.
    Leider weiß ich spätestens nach dem Hallenbad-Chaos, dass das nichts bringt.

    Nach fünf Monaten „Überarbeitung“ liegt jetzt endlich die Prioritätenliste für die Sanierung der Bürgerstuben vor.
    Da es dazu in der Sitzung keinen Beratungsbedarf in der Gemeindevertretung gab, habe ich auch nichts mehr dazu gesagt.
    Ich freue mich, dass die Prioritätenliste einstimmig beschlossen wurde und  werde ich weiter im Hintergrund und durch Öffentlichkeitsarbeit daran arbeiten, dass die Prioritätenliste auch umgesetzt wird.

    Dazu habe ich zunächst einmal das – bisher nicht bekannte – konkrete neue Datum für den Fensteraustausch in Gaststätte und Küche schriftlich erfragt.
    Antwort heute 29.8.24 = der genaue Termin im Oktober soll nächste Woche mit Festerbauer und Terrassensanierer abgestimmt werden.
    In diesem Jahr stehen lt. Liste dann  noch die Terassenabdichtung vor der Gaststätte und die Installation einer neuen Beschallungsanlage an.
    Außerdem soll die Pächterwohnung saniert werden, die Arbeiten laufen schon. Diese Sanierung fehlt auf der Liste..

    Die Sanierung der Bürgerstuben ist nicht einfach…
    Ein Beispiel: Der einfache Vorschlag, die Birnen in den Lampen gegen stromsparende LED-Birnen auszutauschen, hat sich inzwischen zum Auftrag,
    die Lampen auszutauschen „weiterentwickelt“.
    Die Gründe dafür werden nicht hinterfragt.
    Ein Problem dabei ist, dass die beschlossene Priortiätenliste gleich wieder geändert wurde:
    Unter TOP 2.11 wurde ein Planungsauftrag für eine neue Lüftungsanlage  beschlossen, da irgendjemand es für unbedingt erforderlich hält, die Lüftung der Bürgerstuben zu sanieren.
    Da bei einer neuen Lüftung auch die Lüftungskanäle unter der Decke ausgetauscht  werden müssen, müssen Decke und die Lampen abgehängt werden.
    Bevor die Decke dann neu installiert wird, muss geklärt werden, ob und wo neue Lampen aufgehängt werden können.
    Da die Lüftung der Bürgerstuben nach der Prioritätenliste aber erst nach der Fertigstellung der neuen Heizung in der Sporthalle eingebaut werden soll, wird die Beleuchtung der Bürgerstuben noch längere Zeit so bleiben, wie sie ist..

    PS: 
    In der ursprünglichen Prioritätenliste gab es auch den nützlichen Vorschlag, bei dem Austausch der Birnen/der Installation der neuen Beschallungsanlage noch einige Steckdosen zu installieren.
    Dieser Vorschlag fehlt in der aktuellen Liste.

    Der  „Notausgang Bierschwemme“, mit dem die Bierschwemme wieder nutzbar wäre, steht für Frühjahr 2025 auf der Prioritätenliste.
    Es wäre sinnvoll, wenn für diese Umbaumaßnahme ein Antrag in der Gemeindevertretung gestellt werden würde.

    Ich erspare es mir, nochmal eine halbe Seite zum Thema „Heizung der Bürgerstuben“ zu schreiben. Kurzfassung: Das dauert noch…

    Aber- alles wird gut.

    TOP 2.3 Sanierung des Bodens in der Sporthalle

    Der Boden wurde im Januar 2023 saniert und ist wieder sanierungsbedürftig.
    Grund dafür sind ggf. eine Veranstaltung in der Halle, bei der der Bodenschutz ausgelegt wurde und die starke Belastung des Bodens im Bereich der Tore.

    Durch die Veranstaltung ohne Bodenschutz ist die Gewährleistung der Verlegefirma erloschen. Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters für solche Fälle ist aus mir nicht bekannten Gründen „außen vor“.

    Der Bürgermeister berichtet, dass Vereine innerhalb von drei Jahren inzwischen nicht nur mit 200.000 Euro, sondern mit 300.000 Euro unterstützt werden können.
    Mit der neuen Sanierung des Bodens (rd. 50.000 Euro)  läge die Unterstützung der  Marketing voraussichtlich noch unter 200.000 Euro (Sanierung des Bodens 2023, Harzentfernung, Erlass von Hallenmiete, Stromkosten, Finanzhilfe..).

    Damit die Halle bis zur Verlegung eines neuen Bodens bespielbar bleibt, sollen die Schäden im Bereich der Tore provisorisch durch Überkleben mit Folie behoben werden.

    Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die erneute Sanierung des Hallenbodens.
    Zur Finanzierung werden die Haushaltsmittel zum Austausch der Fenster im Saal der Bürgerstuben genutzt, da die Fenster aus mir nicht bekannten organisatorischen Gründen erst 2025 ausgetauscht werden können.

    2.4 – Finanzhilfe für das Gewerbegebiet „Obere Surbach GmbH „

    Auch wenn es mir wirklich schwer fällt, bleibe ich bei den Fakten:

    • Alle Plätze im Gewerbegebiet sind verkauft, die Infrastruktur (Straßen usw.) ist fertig. Die Arbeit der GmbH ist abgeschlossen.
    • Die GmbH schuldet der Gemeinde nach dem Verkauf aller Grundstücke immer noch die zwei Millionen Euro, die ihr die Gemeinde  zum Ankauf der Grundstücke geliehen hat. Die Gemeinde hat das Geld (zwei Millionen Euro!!) schon abgeschrieben.
    • Die GmbH verursacht weiter jährliche Kosten im fünfstelligen Bereich für Geschäftsführer, Bilanzgutachten usw.
    • Mein Antrag, die GmbH aufzulösen, wurde nicht angenommen.
    • Jetzt beantragt der Gemeindevorstand, der (für mich zahlungsunfähigen) GmbH 5.500 Euro zu geben und ihr die laufenden Zinszahlungen von 105.000 Euro und sonstigen Zahlungsverpflichtungen an die Gemeinde von rd. 2.200 Euro zu erlassen, damit sie ihre Geschäfte weiterführen kann.
    • Der Bürgermeister erläutert dazu, dass jetzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt wurde „Lösungsansätze vorzuschlagen“.
      (Das kostet wieder Geld und ändert nichts daran, dass die GmbH zahlungsunfähig ist..).
    • Zwar äußert Christian Schweitzer (aufgrund seines Berufes sicher kompetent) Zweifel an diesem Vorgehen, aber die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Gemeindevorstands gegen meine Stimme und bei einer Enthaltung zu !!!

          Meine Meinung: Nein, ich schreibe es nicht. Ich wollte ja sachlich bleiben..

  • Persönliche Erklärung (vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.8.24 dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgehändigt)  

    In der Sitzung der Gemeindevertretung am 1.Juli 2024 
     (an der ich urlaubsbedingt nicht teilnehmen konnte) wurde lt. WNZ-Bericht der Vorwurf geäußert, ich hätte als Vorsitzender des Bauausschusses gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung verstoßen, 
     da ich eine Präsentation der Fa. Weber zum Baugebiet Dollenstück vor der Sitzung des Bauausschusses am 3. Juni 2024 zugelassen habe.
     
     Im Protokoll der Sitzung ist der Vorwurf nicht protokolliert. 


     Dennoch möchte ich heute eine persönliche Erklärung dazu abgeben. 

    Der angeführte Beschluss der Gemeindevertretung am 6. Mai 2024 lautete: 

    „Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen „Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach“ zur erneuten Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen“. 

    Zur Sitzung des Bauausschusses am 3. Juni lagen keine Fakten oder Zahlen und auch kein Schlussbericht des Arbeitskreises zur Beratung im Bauausschuss vor. 
     
     Deshalb habe ich überlegt, ob es sinnvoll wäre, wenn die Fa. Weber ihre – bis dahin nicht bekannten – Planungen für das Baugebiet vor der Sitzung des Bauausschusses vorstellen könnte.
     
    Ich habe ab dem 22. Mai versucht, diese Überlegung telefonisch abzustimmen und auch um Abstimmung mit der Koalition gebeten. 

    Nachdem mir – nach weiteren Nachfragen – zum Redaktionsschluss des Blättchens für die Sitzungseinladung keine Antwort vorlag, habe ich die Präsentation der  Fa. Weber vor der Sitzung des Bauausschusses auf eigene Verantwortung auf die Tagesordnung genommen. 

    Ich bin immer noch der Meinung, damit nicht gegen den o.a. Beschluss der Gemeindevertretung verstoßen zu haben. 

    Nach massiven Vorwürfen nach Veröffentlichung der Tagesordnung, nach der Sitzung des Bauausschusses und dem Zeitungsbericht sehe ich keine Basis für eine weitere Arbeit als Vorsitzender des Bauausschusses und habe das Amt deshalb niedergelegt. 

    Hüttenberg, den 26.8.2024 

    Klaus-H. Weber 

  • Vorab-Infos zur Sitzung der Gemeindevertretung am 26.8.24 in den Bürgerstuben im OT Hüttenberg 

    (In Arbeit – bisher TOP 1.2, TOP 1.4, TOP 1.5, TOP 2.1, TOP 2.2, TOP 2.3, 2.4, 2.9)

    TOP 1.2 Windkraftanlagen

    Der TOP wurde am 6.5.24 von der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung in den Bauausschuss verwiesen.
    Im Bauausschuss hat der Bürgermeister am 3.6.24 folgendes mitgeteilt:
    Die Gemeinde ist im Gespräch mit der Landesenergieagentur und dem Klimaschutzmanager des LDK. Die Gemarkung wird im Hinblick auf Windhäufigkeit angeschaut, um festzustellen, auf welchen Flächen tatsächlich Windräder gebaut werden können. 
    Ein privater Investor ist schon auf die Gemeinde zugekommen. Erste Gespräche mit dem RP haben stattgefunden. Sobald konkrete Fakten vorliegen, wird der Gemeindevorstand und danach die Gemeindevertretung informiert“.

    Der TOP steht in der Tagesordnung im Teil 1 – also gibt es hierzu nur Informationen ohne die Möglichkeit zur Beratung. 

    TOP 1.4 Finanzbericht

     Ich habe schon mehrfach angeregt, diesen TOP nicht in den Teil 1 der Tagesordnung zu nehmen, da es hier nur Informationen ohne die Möglichkeit der Beratung gibt.
     Meiner Meinung nach sollte der TOP in Teil 2 aufgenommen und zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen und dort beraten werden.
     Leute, es geht hier um die Finanzplanung der Gemeinde!
    PS: Nein, ich glaube nicht, dass sich die Fraktionen sowieso nach der Sitzung mit dem Bericht auseinandersetzen..

    TOP 1.5 Erweiterungsbau KIGA Waldgeister, Volpertshausen

     Auch hier soll lt. Tagesordnung nur seitens der Verwaltung informiert werden.
     Hierzu schreibe ich noch einen gesonderten Bericht.
    Vorab: Die Kosten für die Erweiterung haben sich seit April 2023 von 
    751.000 Euro auf 973.000 Euro (rd. 23 %)  erhöht.

    TOP 2.1 Künftige Strom- und Erdgasbeschaffung der Gemeinde

    Dazu habe ich im Januar 2024 hier folgendes geschrieben:
    Stromkosten der Gemeinde“
    Hüttenberg ist Gesellschafter der KEAM. Die KEAM übernimmt die Ausschreibung der Strompreise und liefert Strom.
     Ich hatte vermutet, dass die Gemeinde als Gesellschafter dann viel weniger für eine KWh Strom zahlen muss als ein privater Haushalt.
     Auf Anfrage hat sich das nicht bestätigt.
     Der aktuelle Strompreis beträgt 35 Cent / KWh!!
    Ich habe auch gehört,  dass derzeit  benachbarte Gemeinden  im Rahmen eines Ausschreibungs-Verbundes versuchen, unabhängig von der KEAM einen günstigeren KWh-Preis zu bekommen.
    Wir sollten uns erkundigen, ob es dort schon Hinweise auf einen niedrigeren KWh-Preis als bei der KEAM gibt. 
    Und wenn ja, ob sich Hüttenberg noch an dem Verbund beteiligen kann… „

    TOP 2.2 Prioritätenliste zur Sanierung der Bürgerstuben

    In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11. März wurde der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung bis zur Sitzung am 6. Mai eine Prioritätenliste mit Kostenschätzungen vorzulegen.  Der Gemeindevorstand hat ült. Vorlage am 27. Mai über die Prioritätenliste beraten.
     Leider stand die Liste dann nicht auf der Tagesordnung der Sitzung am 1. Juli, sondern wird jetzt – nach rd. 5 Monaten vorgelegt.

    Weitere Anmerkungen:
     Lt. Vorlage stehen im Haushalt 312.000 Euro für Instandhaltungen und 40.000 Euro restliche Sanierungsmittel bereit – also insgesamt 362.000 Euro.
     
     Lt. Vorlage sind die 312.000 Euro für die Terrassenabdichtungen Saal und Gaststätte sowie für den Fensteraustausch Gaststätte, Küche und Saal vorgesehen.
    Info: Die Abdichtung der drei Terrassen (Mietwohnung, Saal, Gaststätte) wurde schon am 7.6.2022 beschlossen, aber bisher nicht durchgeführt.
    Info: Für die Terrassenabdichtung Saal und Gaststätte sind 28.000 Euro Hessenkassen-Mittel vorgesehen.

    Lt. Verwaltung ist die Sanierung der Fenster im Saal in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen nicht möglich. 
    Welche organisatorischen Gründe das sind, ist mir nicht bekannt.

    Der mit Pächter und Vereinen vereinbarte Termin für den Austausch der Fenster der Gaststätte in den Sommerferien wurde von der beauftragten Firma (voraussichtich folgenlos..) nicht eingehalten.
    Bis heute ist mir kein konkreter Austauschtermin bekannt
    (Oktober-Ferienwoche ??).
    Der Austausch der drei Fenster (und der Tür?) der Küche war von der Verwaltung zunächst zusammen mit dem Austausch der Fenster im Saal geplant.
    Er soll jetzt aber zusammen mit dem Austausch der Fenster im Gastraum erfolgen und rd. 13.400 Euro kosten. Der Austausch der großen Fenster (und der der Türen?) in Gastraum kostet rd. 38.000 Euro.

    Anmerkung meinerseits: Der Auftrag hierfür (51.400 Euro) wurde vom Gemeindevorstand bereits vergeben. Damit wurde meiner Meinung nach wieder einmal gegen die Haushaltssatzung verstoßen, da der Gemeindevorstand nur Aufträge bis 35.000 Euro vergeben darf. Aber wen stört das schon…
     

    Es muss dringend ein neuer verbindlicher Einbautermin für die Fenster in Gastraum und Küche mit der beauftragten Firma vereinbart und dem Pächter/den Vereinen mitgeteilt werden. Ich habe dazu eine Anfrage geschrieben.

    Der Auftrag zum Einbau einer Beschallungsanlage sollte unbedingt vorher mit Vereinen und Wirt abgestimmt werden. Er ist aber wohl schon vergeben.
    Es ist mir nicht klar, warum die Sanierung der ursprünglichen, uralten, gemeindeeigenen  Beschallungsanlage (hellgraue Lautsprecher..) nicht unter dem Titel „Sanierungsmaßnahmen“ finanziert werden kann.
    Info: Entgegen der Aussage der Vorlage gibt es im Saal eine alte, gemeindeeigende sanierungsbedürftige Beschallungsanlage.

    Mir ist nicht klar, warum der Austausch der Leuchtmittel (Austausch der alten Glühbirnen gegen LED-Birnen) nicht ohne weiteres möglich ist und was die Lüftungsanlage damit zu tun hat. 
    Meiner Meinung nach sollen nur die Birnen – aber nicht die Lampen selbst ausgetauscht werden. 
    Deshalb erscheint mir der Haushaltsansatz von 75.000 Euro sehr hoch.
    Zusätzliche Kosten könnten ggf. durch die Beschaffung eines neuen Dimmers für die Lampen im Saal entstehen.

    Frage: Kann die Nutzung der Bierschwemme durch Umbau des bestehenden Ausgangs zum Notausgang mit einem Antrag in der Gemeindevertretung beschleunigt werden?

    Für die Sanierung der Pächterwohnung wurden lt. Vorlage bereits Aufträge
    i.H.v. rd. 40.500 Euro vergeben…
    Die Gesamtkosten dieser Sanierung liegen lt. Vorlage bei rd. 77.000 Euro.
    Im Haushalt sind dafür 63.000 Euro Hessenkassen-Mittel eingeplant.
    Die für die Sanierung bereitgestellten Mittel sollen lt. Vorlage um 12.000 Euro für „Dachterrasse incl. Küche“ aufgestockt werden. Der Grund dafür ist nicht näher erläutert.

    In der Prioritätenliste sind die Kosten für den Fensteraustausch im Saal nur noch mit 150.000 Euro (Vorlage =210.000 Euro) angegeben? 

    TOP 2.3 Sanierung des Hallenbodens in der Sporthalle Hüttenberg

    Aus dem Erläuterungsbericht der Verwaltung zum TOP:
    „Der Hallenboden der Sporthalle Hüttenberg wurde im Januar 2023 saniert. Die Sanierung wurde zum größten Teil aus Mitteln der Hessenkasse finanziert.
    Am 02.05.2023 wurden mehrere Beschädigungen des Hallenbodens festgestellt.
    Zuvor fand eine Veranstaltung statt, bei der, der für die Halle und Veranstaltungen vorgesehene Schutzboden, nicht ausgelegt wurde.
    In der darauffolgenden Woche fand ein Ortstermin mit der Firma Gruhl & Kunze statt, die den Boden Anfang des Jahres fertiggestellt hat.
    Das Ergebnis des Ortstermins war, dass die Gewährleistung sowohl des Herstellers als auch die der Firma Gruhl & Kunze hinfällig war, da der Boden unsachgemäß beansprucht wurde.
    Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass es möglich ist, dass Folgeschäden entstehen. Beispielsweise durch eindringendes Wasser. Es wurde kommuniziert, dass es möglich ist, dass der Boden sich hebt, Blasen bildet, oder gar löst. Ein punktuelles Ausbessern des Bodens ist nicht möglich, da diese ausgebesserten Stellen sich vermutlich erneut lösen.
    Das am 15.05.2023, eingegangene Angebot für die Instandsetzung des Bodens beläuft sich auf 45.923,50 €“.

    Info: In den letzten drei Jahren hat die Gemeinde Kosten von insgesamt 
    rd. 183.000 Euro für den TVH übernommen. Die Beihilfe-Grenze liegt bei 200.000 Euro in drei Jahren.

    TOP 2.4 Finanzhilfe für die Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH

    Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit sollen der Obere Surbauch GmbH   
    5.500 Euro zu Verfügung gestellt  und die Zahlungsverpflichtungen an die Gemeinde (Zinsen i.H.v. 105.000 Euro und sonstige Leistungen i.H.v.  2158 Euro) erlassen werden.

    Ich habe im Mai 2024 mein Amt im Aufsichtsrat der GmbH mit folgender Begründung niedergelegt:
     Der Ausbau des Gewerbegebietes ist mit dem Verkauf aller Grundstücke und dem Ausbau der Spange 2023/2024 abgeschlossen. 
     Die GmbH ist weiter mit 2 Millionen Euro verschuldet. Das entsprechende Darlehen der Gemeinde für den Ankauf der Grundstücke wurde schon von der Gemeinde abgeschrieben. 
     Wenn die GmbH nach dem Verkauf aller Grundstücke und dem jetzt abgeschlossenen Endausbau der Straßen weitergeführt wird, fallen jährlich 
    ca. 30.000 Euro (vermeidbare) Kosten an. 
     
     Aufgrund der für mich undurchsichtigen Finanzlage der GmbH halte ich es für sehr riskant, die GmbH weiter bestehen zu lassen.
     Ich bin kein Jurist, befürchte aber, dass ein weiteres „durchschleppen“ der seit langem bilanziell überschuldeten GmbH den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen könnte. 

    ……………..

    Aus dem Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung im Mai 2024: 
     Verlängerung Darlehensvertrag mit der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH bis 30.06.2025 (Antrag des Bürgermeisters vom 23.04.2024)

    „Der Bürgermeister führt aus, eine weitere Verlängerung sei notwendig. Es müsse auch geklärt werden, wie man weiter mit der GmbH umgehe. Möglich wäre eine Weiterführung im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebietes oder die Auflösung.
     Klaus Heinrich Weber meint, es bringe nichts, das Darlehen immer wieder zu verlängern. Die Plätze seien verkauft, die Straßen fertiggestellt. Die Weiterführung der GmbH koste 20.000 – 30.000 €/Jahr, u.a. für Personalkosten. Ob weitere Flächen für Gewerbegebiete angekauft würden, stehe in den Sternen.
     Er beantragt die Auflösung der GmbH.
    Der Bürgermeister entgegnet, man könne die GmbH nicht ohne weiteres auflösen, das dauere etwa ein Jahr.
    Erich Schmidt findet, der Antrag habe nichts mit dem Inhalt des TOP zu tun.
    Der Vorsitzende sieht den Antrag, die GmbH aufzulösen als Erweiterung des
    Beschlussvorschlages.
    Volker Breustedt stellt fest, es seien rechtliche Fragen zu klären. Der Antrag zur Auflösung der GmbH solle gesondert gestellt und im HuF beraten werden“. 

    TOP 2.9 Die Grundsteuer-Problematik

    Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt neu berechnet und hat sich erhöht.  

    Die Gemeindevertretung legt fest, wie viel Grundsteuer erhoben wird und legt dafür den Hebesatz fest.
    Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz ergibt den zu zahlenden Grundsteuer-Betrag

    Wenn sich also der Grundsteuer-Messbetrag erhöht, kann die Gemeinde den Hebesatz so senken, dass die zu zahlende Grundsteuer sich nicht ändert und die Grundsteuer-Einnahmen der Gemeinde gleich bleiben. 

    Das Land Hessen hat diese mögliche Senkung des Hebesatzes für alle Gemeinden berechnet und den Gemeinden als Empfehlung mitgeteilt.  

    Jetzt entscheidet die Gemeindevertretung, ob sie der Empfehlung folgt oder ob und für welche Projekte die Gemeinde im Jahr 2025 mehr Grundsteuer-Einnahmen braucht … 

  • Müde..

    Ich gebe zu, ich bin müde geworden.

    Insbesondere in den letzten 20 Jahren meiner Arbeit (fast 50 Jahre bei einem Arbeitgeber..) konnte ich viele Projekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen meiner  Kolleginnnen und Kollegen angehen und umsetzen.
    Eine Grundlage dafür waren positive Rückmeldungen und eine breite Unterstützung, die mir immer wieder Kraft für diese Aufgabe gegeben hat.


    Gestern Abend ist das von Manfred Adam gestartete und von einem Team in vielen Treffen gut vorbereitete Projekt „Maimarkt 2025“ an mangelnder Unterstützung gescheitert.

    Ich stelle fest, dass es im OT Hüttenberg ein reges Vereinsleben gibt.
    Ich stelle auch fest, dass es immer weniger Interesse an großen Veranstaltungen gibt, wenn es nicht um Handball, Feuerwehr oder Kirmes geht.

    Noch weniger Interesse besteht (vielleich auch nach den vielen vergeblichen Arbeitsstunden, die für die Neuplanung des Hallenbades investiert wurden..) 
    an kommunalpolitischen Entscheidungen, die unseren OT Hüttenberg betreffen.

    Noch gibt es Menschen, die sich ehrenamtlich für Vereine und Kommunalpolitik einsetzen und viele Stunden in diese Arbeit investieren
    Aber es sind immer die gleichen Menschen – und sie werden immer älter.

    Andere Ortsteile zeigen uns, wie das  Dorfleben mit Veranstaltungen, bei denen es Gelegenheit gibt, einfach mal abends gemütlich zusammenzusitzen und zu reden, aktiver für alle gestaltet werden kann. 

  • Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 26.8.2024

    Stand 12.8.24

    Wie ist der Sachstand der bereits im Juli 2021 priorisierten Entwicklung des Baugebiets „Auf der Höll“  
    Lt. Protokoll HuF soll noch 2024 mit der Bebauung begonnen werden? 

    Wie ist der Sachstand „Baugebiet Dollenstück“
    Liegt inzwischen der Schlussbericht des Arbeitskreises und die Visualiserung vor?

    Die  Wand zwischen Hallenbad und Sporthalle wurde nach dem Abriss des Bades teilweise provisorisch mit Planen und Holzplatten isoliert. 
    Die Platten sind jetzt ca. 30 cm hoch schwarz verfärbt. Wurde geprüft, ob dies Auswirkungen auf die dahinterliegende Wand hat (Schimmel?). Wenn ja, müssen die Platten ggf. vor dem Winter ausgetauscht und durch eine andere Isolierung ersetzt werden?

    Bürgerstuben Hüttenberg:
    Welche Fenster/Türen usw. sollen lt. Auftrag von der Fa. Sauter ausgetauscht werden?

    Mit Wirt und Vereinen wurde vereinbart, dass die Fenster in den Sommerferien ausgetauscht werden. Was war der konkrete Grund für Verzögerung der Baumaßnahme? Wurden evtl. Regressansprüche der Gemeinde geprüft?
    Wurde der Auftrag nachträglich noch verändert / erweitert? Wenn ja, warum? 
    Wann wird der Austausch jetzt durchgeführt (Datum)?
    Ist sichergestellt, dass die Sanierung der Terrasse vor dem Gastraum zusammen mit dem Austausch der Fenster durchgeführt wird?

    Wie ist der aktuelle Sachstand „Neue Beschallungsanlage Bürgerstuben OT Hüttenberg„? 

    Wurden die beauftragten Planungen für den Bau eines Heizhauses für Sporthallen/Bürgerstuben/Ortsmitte Hüttenberg eingestellt? 
    Wenn nein, wie ist der aktuelle Sachstand?

    Wie ist der Sachstand „Sanierung des Jugendraums am alten Sportplatz  OT Hüttenberg„?

    Was sind die Ergebnisse der Befragung der Hüttenberger Jugendlichen zu ihren Wünschen? 
    Wie viele der rd. 1200 Hüttenberger Jugendlichen haben an der Befragung teilgenommen?

    Finanzielle Unterstützung des TV Hüttenberg: 
    Wird (bzw. wurde) – wie gefordert – vor einer Auszahlung des Geldes die Spiellizenz für die 2. Handball-Bundesliga vom Verein  auf die Marketing GmbH übertragen?

    Welche Schäden gibt es am Dach des DGH Rechtenbach? Wurden die Ursache der Schäden von einem Fachmann geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    Wie ist der Sachstand  „behindertengerechter Zugang zu den Toiletten im DGH Reiskirchen“?

    Kanalbaumaßnahme „Borngasse und angrenzende Straßen“
    Der Gemeinde ist seit ca. 10 Jahren durch Fotos von Kanaldurchfahrungen bekannt, dass die Kanäle der Straßen undicht sind und dringend saniert werden müssen. Dennoch wurde – nach der Sozialisierung der Straßenbeiträge- die Sanierung der Giessener Straße (und der dortigen Kanäle) vorgezogen. 
    Sanierungsarbeiten für die Borngasse und angrenzende Strassen sind jetzt beschlossen, Haushaltsmittel bereitgestellt.
    Wann sollen die Bauarbeiten beginnen?

  • Baugebiet Dollenstück

    Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, 
    dass der interfraktionelle Arbeitskreis, 
    der den Arbeitskreis beratende Planer 
    und die Fa. Weber 
    gemeinsam eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zur weiteren Beratung in der Gemeindevertretung erarbeiten. 

    Leider hat der interfraktionelle Arbeitskreis, der gebildet wurde, um die Anforderungen der Gemeinde an das neue Baugebiet festzulegen, seit Monaten nicht getagt.
    Deshalb liegt weiter kein Schlussbericht zu den Anforderungen der Gemeinde an das neue Baugebiet als Verhandlungsgrundlage für weitere Gespräche vor.