Stand 6.6.2024
Entwicklung
Auslöser der ganzen Entwicklung war vor mehr als 10 Jahren der Wunsch, die Gießener Straße bis zum Gewerbegebiet beidseitig zu bebauen.
Oktober 2015 / November 2015
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand mit der weiteren Planung einer Umsetzung der Siedlungsentwicklung im Bereich Dollenstück in Rechtenbach zu beauftragen.
Es soll zunächst der in der Analyse der BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH (Dr. Steffens) dargestellte Bauabschnitt 1 in Eigenregie durch die Gemeinde Hüttenberg entwickelt werden.
Die Bauabschnitte 2 und 3 werden zunächst zurückgestellt.
Info:
Es wurde dann versucht, die für die Planung erforderlichen Grundstücke aufzukaufen.
Nach mehr als 4 Jahren und vielen Nachfragen wurden die Ankauf-Versuche eingestellt und der Gemeindevertretung dann das „Treuhandmodell“ als schnelle und unkomplizierte Lösung präsentiert.
März 2020
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen,
1. die notwendigen Verhandlungen zur Realisierung der Fortentwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im Wege eines Treuhandmodells entsprechend der Vorstellung im Bau- und Verkehrsausschuß vom 03.06.2019 umgehend aufzunehmen;
2. in der GVT am 8.6.2020 über den Fortgang zu informieren;
3. spätestens zum 24.08.2020 eine Entscheidungsvorlage für die Gemeindevertretung vorzulegen, welche die Realisierung des Treuhandmodells für das o.g. Baugebiet zum Inhalt hat.
Info: Nach mehr als einem Jahr war es dann endlich so weit:
Mai 2021
Sachstands-Info zum geplanten Baugebiet „Dollenstück“ Rechtenbach
Die schon vorliegende Kosten-Nutzen-Analyse zum geplanten Baugebiet ist allen Gemeindevertreter/innen nochmals zugegangen.
Ein Büro wurde mit der Ausschreibung der Planung als Treuhandmodell beauftragt.
Im Rahmen des Treuhandmodells sollen dann zunächst die Grundstücke angekauft bzw. Flächen-Umlegungsverfahren für die Flächen durchgeführt werden, deren Besitzer nicht verkaufen wollen.
Juni 2021- Auszug aus der Prioritätenliste der Gemeindevertretung
Ebenso prioritär ist die von der GVT erneut beschlossene zügige Umsetzung „Auf der Höll“ und die weitestgehend außerhalb gemeindlicher Ressourcen zu betreibende weitere Planung Dollenstück.
Zur Unterstützung der Verwaltung und zur Auflösung des Umsetzungsstaus werden in den Haushalt 2022 120.000,- € für die Einschaltung externer Büros zur Begleitung bauplanerischer und baulicher Maßnahmen eingestellt.
Juli 2021
Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister, dass das neue Baugebiet „Dollenstück“ derzeit nicht im Regionalplan aufgenommen ist.
Die Verwaltung wird in ihrer Stellungnahme zum neuen Regionalplan beantragen, das Baugebiet wieder in den Regionalplan aufzunehmen.
Die Grünen beantragen, die Planung des neuen Baugebietes „Dollenstück“ auf den ersten Bauabschnitt (ca. 70 Bauplätze) zu begrenzen.
Info:
Nach mehreren Nachfragen in der Gemeindevertretung wird dann – wieder mehr als ein Jahr später – beraten, ob die Treuhand-Lösung überhaupt umsetzbar ist.
Oktober 2022
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung alternative Vorschläge zur optimalen Umsetzung des Baugebiets „Dollenstück“ als nachhaltiges Baugebiet mit hoher Bebauungsdichte zu erarbeiten.
Der Beschluss der Treuhand-Lösung wird bis zu einer erneuten Entscheidung aufgehoben.
Info: Nach weiteren 6 Monaten:
April 2023
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten.
Gleichzeitig werden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte.
Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden.
Info: Die erforderlichen Grundstücke sind weiter in Privatbesitz.
Stand Mai 2024
Der Grundsatzbeschluss für das Baugebiet Dollenstück wurde vor fast 10 Jahren nach einer ausführlichen Machbarkeitsstudie gefasst.
In dieser Zeit hat sich vieles verändert.
Deshalb sollte die Machbarkeitsstudie meiner Meinung nach vor einer Grundsatzentscheidung zum Baugebiet aktualisiert und erneut ausgewertet werden.
Ein Jahr nach dem Auftrag „Investorenlösung“ an den Gemeindevorstand:
Gab es eine Ausschreibung?
Vor einigen Wochen wurde in der Gemeindevertretung bekannt, dass die Fa. Weber Vorverträge zum Ankauf von für die Umsetzung der Planung erforderlichen Grundstücke abgeschlossen hat.
Die Fraktionsvorsitzenden haben danach an einem Gespräch zwischen Gemeindevorstand, Hessischer Landgesellschaft und Fa. Weber teilgenommen.
Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung dann am 16.4.2024 mehrheitlich empfohlen, den Gemeindevorstand mit Gesprächen zur Umsetzung des Baugebietes mit dem einzigen bisher bekannten und interessierten Investor – der Fa. Weber – zu beauftragen.
Ziel der Empfehlung war es, endlich einmal konkrete Aussagen zu Planungen, Umsetzungsmöglichkeiten und Kosten für weitere Beratungen zu erhalten.
Ein Sprecher des Gemeindevorstands forderte die Gemeindevertretung in der Sitzung am 6.5.2024 auf, vor einer solchen Beauftragung den Schlussbericht des interfraktionellen Arbeitskreises abzuwarten, damit der Gemeindevorstand eine Verhandlungsgrundlage hat.
(In dem Schlussbericht sollen die Vorgaben der Gemeinde an das Baugebiet festgelegt werden – siehe vorläufige Liste im Anhang)
Info:
Es wäre meiner Meinung nach sinnvoll gewesen, den Arbeitskreis zur Ermittlung der Vorgaben der Gemeinde für das Baugebiet schon bei der Auftragserteilung an den Gemeindevorstand einzurichten.
Die Gemeindevertretung fasste dann folgenden Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen „Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach“ zur erneuten Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen“
Bei der erneuten Beratung des TOPs im Bauausschuss könnte der Ausschuss meiner Meinung nach prüfen, ob und wie die Vorgaben des Arbeitskreises und die bisherigen Planungen der Fa. Weber zur Umsetzung des Baugebietes zu einer Beschlussempfehlung des Bauausschusses an die Gemeindevertretung zusammengefasst werden können.
Damit muss der TOP voraussichtlich vertagt werden, da der Bericht des Arbeitskreises zur Sitzung des Bauausschusses am 3.6.2024 nicht vorliegt.
Die nächste Sitzung des Bauausschusses ist für den 7. Oktober 2024 terminiert.
Der Ausschuss könnte auch alternativ darüber beraten,
ob die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutzen und die Grundstücke zu dem von der
Fa. Weber in den Vorverträgen genannten Preis selbst aufkaufen sollte.
Damit wäre dann die Gemeinde im Besitz der Flächen und könnte in einer Ausschreibung einen Investor suchen bzw. erneut beraten, ob sie die Flächen selbst entwickeln möchte.
Info:
An dieser Stelle meiner Dokumentation habe ich angesichts der langen Pausen zwischen den einzelnen Beschlüssen und den vielen Beschlüssen, die nicht nachgehalten wurden, wirklich überlegt, ob überhaupt ein ernsthaftes Interesse an einem Baugebiet Dollenstück besteht-
und niemand sich traut, das öffentlich anzusprechen..
Einige Fragen :
- Welche Auswirkungen hat das neue Baugebiet für die Gemeinde und den OT Rechtenbach und welchen Nutzen hat die Gemeinde von dem neuen Baugebiet?
· Mehr Kinder = Kindergartenplätze und Auslastung der Schule, Folgekosten,
höhere Personalkosten?
· Mehr ältere Menschen = mehr Plätze in Seniorenwohnheimen?
· Flächenversiegelung = Gutes Ackerland wird zugebaut, Hochwasserschutz,
Folgekosten für Kanal?
· Auswirkung auf Steuereinnahmen und die Ausgaben der Gemeinde?
Einkommensteuer, Gewerbesteuer.
· Ist es Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Hüttenberger Bürger zu schaffen –
oder einfach die Einwohnerzahl zu erhöhen?
Die Zahl der aktuell der Verwaltung bekannten Interessenten an
Baugrundstücken im Baugebiet „Dollenstück“ ist nicht bekannt
(Datenschutz)
· Gelten die Vergabe-Richtlinien für Bauflächen der Gemeinde für das neue
Baugebiet?
· Welche Auswirkungen hat es auf den Baulandpreis, wenn alle oder einige
Empfehlungen des Arbeitskreises umgesetzt werden?
Gibt es eine Priorisierung?
· Wie können heimische Firmen an der Umsetzung der Planungen beteiligt
werden?
Anlage – Zwischenergebnisse des Arbeitskreises
Als Zwischenergebnis der Arbeitskreissitzungen werden folgende Anregungen und Hinweise für das städtebauliche Konzept festgehalten:
1 Gemischte Bautypen (etwa 1/3 Einfamilienhäuser, 1/3 Mehrfamilienhaus, 1/3 Reihenhäuser) Optional Anzahl der Wohneinheiten und Mindestgrößen für Grundstücke festsetzen
2 Ansiedlung Ärztehaus / Apotheke, sofern Interesse besteht und Sitze vorhanden sind fußläufige Zuwegung zur Bushaltestelle ermöglichen
3 Seniorenwohnen auch in Kombination mit Pflege und inklusivem Wohnen
4 Zentrale Anordnung eines Spielplatzes
5 Noch offen: Errichtung Kreisverkehr Hessenstraße; Abstimmung mit Hessenmobil und ggfls. Verkehrsgutachten erforderlich
6 Sozialer Wohnungsbau
7 Moderate Straßenbreiten, die Parkplätze und Grünelemente enthalten (bspw. 9-12 m)
8 Noch offen: Kindertagesstätte im Baugebiet
Es wird zunächst ein Kita-Konzept für die Gemeinde gefordert
Im B-plan kann Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, wo Wohnen und Kita möglich wäre
9 Kein zentrales Parkplatzmanagement
10 Größere zentrale gemeinschaftliche Grünflächen mit Kinderspielplatz und Sitzgelegenheiten (Treffpunkte) nahe des Seniorenwohnens Gestaltung mit Bäumen
11 Dachbegrünungen auch mit PV, Fassadenbegrünung bei Carports und Garagen, Dachbegrünungen bei Flachdächern
12 Ausschluss Schottergärten
13 Multifunktionale Grünflächen (Bsp. Spielplatz und Retentionsraum für Starkregen, Kaltluftinsel)
14 Durchgrünung durch Straßenbäume und Hecken in Grünstreifen
15 Erneuerbare Energien: Gebietsbezogene Lösungen für Energie und Wärme mittels Konzept für das Gesamtquartier
16 Wasserdurchlässige Stellplätze
17 Retentionszisternen (ggfls. mit Drosselwerten aus der Fachplanung)
18 Insektenfreundliche Beleuchtung und Vogelglas
19 Rigolen, Mulden, Wasserspeicher Straßenbäume
Info:
Es war aufgrund schlechter Kommunikation und fehlender Informationen schwer für mich, diese Informationen zusammenzustellen.
Ich bin gerne zu Änderungen / Ergänzungen bereit, wenn ich andere / neue Infos bekomme.