Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, im DGH Reiskirchen behindertengerechte Toiletten zu installieren und dafür die Toiletten vom Keller des Gebäudes in den Eingangsbereich des Erdgeschosses zu verlegen.
Eine sinnvolle Maßnahme.
Es gab eine Kostenschätzung eines Planers, bei welcher zunächst nicht berücksichtigt wurde, dass der Austausch von Türen zu weiteren brandschutzrechtlichen Forderungen führen würde.
Wegen der brandschutzrechtlich notwendigen Erneuerung vieler Türen und Fenstern musste die Gemeindevertretung dann mit Beschluss vom 8.3.21
KIP-Mittel von KIGA und Sporthalle zu der Baumaßnahme verschieben.
gleichzeitig erweiterte die Gemeindevertretung den Auftrag für den Planer
um die Sanierung der Säle und des Theken- und Küchenbereichs.
Im Rahmen der Sanierung der Säle wurden auch die Decken erneuert.
Die neu eingebauten Decken mussten dann demontiert und neu eingebaut werden, da nach der Montage Zweifel am Untergrund aufgetaucht seien.
Meine Frage, ob hier ein Regressanspruch der Gemeinde entstanden sei, sollte
lt. Bürgermeister im Gemeindevorstand geklärt werden. Weitere Infos dazu habe ich – trotz mehrerer Nachfragen – nicht bekommen.
Damals habe ich auch begonnen, nach dem Zugang zu den behindertengerechten Toiletten zu fragen.
Ab diesem Zeitpunkt wurde der Bauausschuss nicht mehr an den Sanierungsplanungen beteiligt. Dafür bin ich dann jetzt 2-3 mal monatlich privat „vor Ort“, um mich zu informieren.
Auch im Ortsbeirat wurde der behindertengerechte Zugang nachgefragt.
Der Bürgermeister antwortete, es solle ein Treppenlift an der Treppe zwischen Saal und Toilette eingebaut werden.
Am 7.6.2023 wurde eine weitere Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen beschlossen.
Die Erweiterung umfasste
die Erneuerung der Fliesen im Flur, der Küche und dem Thekenbereich,
den Austausch des Bodens im Saal und
die Erneuerung der Küche und Theke.
Alle beschlossenen Maßnahmen wurden dann durchgeführt.
Vor dem DGH Reiskirchen gibt es jetzt eine markante Feuerschutztreppe,
der Gemeindevorstand hat eine neue Beschallungsanlage einbauen lassen,
die neue Edelstahl – Küche ist super ausgestattet,
leider hat aber die Zapfanlage an der neuen Theke keinen Bierkühler..
Zwischenbemerkung:
Zu keiner Zeit wurde geprüft, in wie und welchem Umfang das DGH Reiskirchen überhaupt genutzt wird. Das interessiert übrigens auch bei den anderen sieben!! Bürgerhäusern der Gemeinde (außer bei den Bürgerstuben!!) niemand.
Nach weiteren Nachfragen zum behindertengerechten Zugang teilte Bürgermeister Heller dann zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.8.2023 mit, die Planung für den Einbau eines Treppenlifts sei fehlerhaft gewesen, da die erforderliche Breite des Rettungsweges durch einen Plattformlift nicht eingehalten werden konnte.
Zum Treppenlift kenne ich verschiedene Versionen:
Er war genehmigt und bestellt,
der Ortsbeirat wollte ihn nicht,
die Lieferung ist coronabedingt gescheitert und
jetzt war die Planung fehlerhaft.
Bürgermeister Heller schlägt dann den Bau einer normgerechten Rampe im Außenbereich auf der Rückseite des Gebäudes zwischen Saal und Grundstücksgrenze vor –
also die heute vorliegende Planung.
Nach dieser Planung müsste dazu der gesamte Bereich aufwendig umgestaltet werden.
Die Kosten der Maßnahme würde nach zwei vorliegenden Planungen zwischen 44.000 Euro und 56.000 Euro (also bei ca. 10 % der bisherigen Bausumme!!) liegen.
(Zusatzinfo: Vielleicht müsste die neue, normgerechte, außenliegende Rampe nach DIN auch noch überdacht werden??)
Mir ist nicht bekannt,
wer den Planungsauftrag an das Planungsbüro erteilt hat,was die Planung gekostet hat und
ob alle Planungsaufträge – ggf. im Rahmen eines Rahmenvertrages –
immer an das gleiche Planungsbüro vergeben werden.
Das bedeutet aber jetzt, dass – nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – mit einer neuen großen Baumaßnahme am DGH Reiskirchen begonnen werden müsste.
Eine persönliche Anmerkung von mir:
Nachdem ich wohl mit meinen laufenden Fragen nach dem behindertengerechten Zugang zu den Toiletten die Planung einer weiteren 50.000 Euro Baumaßnahme ausgelöst habe, mache ich einen Vorschlag:
Da man bei der vorliegenden Planung das Gebäude verlassen muss, um zur Toilette zu kommen, könnte man auch die vorhandenen Möglichkeiten nutzen:
Es gibt hinter dem Haus vor dem Saal schon lange eine (nicht DIN-gerechte) Rampe – und es müssten vor dem Eingang zwei Stufen zu den Toiletten überbrückt werden – ginge das nicht auch mit einer einfachen mobilen Rampe?
Damit wäre es auch den (voraussichtlich sehr wenigen) Rollstuhlfahrern möglich, die Toiletten zu benutzen.
Diese Lösung wäre nicht DIN-gerecht, aber es wäre eine Lösung, über die wir einfach mal reden könnten.
Vielleicht hätte der Bauausschuss auch Lösungsansätze gefunden, wenn er denn beauftragt worden wäre…
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Und es ist noch nicht zu Ende:
Inzwischen ist jetzt die Heizung kaputt. Leider konnte ich nicht in Erfahrung bringen, was kaputt ist – aber es soll eine neue Gasheizung eingebaut werden.
So weit so gut..
Aber: Die Gemeindevertretung hat 35.000 Euro für die Sanierung der Heizung bereitgestellt – damit könnte der Gemeindevorstand den Auftrag vergeben.
Im Blättchen steht im März unter dem Titel „Verwendung von Mitteln aus der Hessenkasse“ folgendes:
Zuschuss 63.000 Euro und Eigenanteil 7.000 Euro für die Heizung DGH Reiskirchen…