• Brauchen wir noch Sitzungen der Gemeindevertretung? 

    Nach einer Vorab-Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden zum Austausch der Kanalrohre in der Weidenhäuser Straße vor einigen Monaten – welche die Gemeinde meiner Meinung nach unnötigerweise rd. 250.000 Euro gekostet hat – 
    gab es jetzt erneut eine Vorab-Anfrage an die Fraktionsvorsitzenden. 

    (Info: Vorab-Zustimmung bedeutet, dass die Fraktionsvorsitzenden zusagen, dass ihre Fraktion bei einer späteren Abstimmung in der Gemeindevertretung der Vorab-Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden folgt..)
     
     Diesmal ging es um eine Vorab-Zustimmung zum Ankauf von Ackerland, welches in Gewerbefläche umgewandelt werden soll – auch diesmal also um eine Entscheidung von erheblicher finanzieller Tragweite.
    Hierfür müsste eine Änderung des Regionalplans beantragt werden.
    Die Eilbedürftigkeit der Anfrage wurde mit einem Fristablauf am gleichen Tag begründet.

    Die Zustimmung der Gemeindevertretung zu einem Änderungsantrag ist notwendig, da die Gemeindevertretung 2022 beschlossen hat, diese Flächen
    nicht in Gewerbeflächen umzuwandeln, da es sich um sehr gutes Ackerland handelt. 

    Info: Im Regionalplan sind jetzt schon 235.000 qm Ackerland an der Autobahn in Rechtenbach als Gewerbefläche vorgesehen…
     
    Meiner Meinung nach sind solche, immer mit Termindruck begründete Vorab-Anfragen – mit bindender Wirkung für spätere Abstimmungen in der Gemeindevertretung – nicht zulässig, da sie eine ordnungsgemäße Beratung in der Gemeindevertretung vor einer Beschlussfassung umgehen.
    Bei einer solchen „Voranfrage“ werden die Gemeindevertreter/innen von den Fraktionvorsitzenden kurzfristig zu ihrer Meinung abgefragt.
    Es gibt keine schriftlichen Unterlagen, es ist nicht möglich, die Sache in der Fraktion zu beraten 
    und bei einer Vorab-Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden wird das Ergebnis der späteren Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung vorweggenommen. 

    Sollten weiter wichtige Entscheidungen der Gemeindevertretung durch solche „Vorab-Zustimmungen“ der Fraktionsvorsitzenden vorweggenommen werden (warum lehnen sie eine solche Anfrage nicht gleich ab?), stellt sich mir die Frage, ob wir noch Sitzungen der Gemeindevertretung brauchen.
    Die notwendigen Beschlüsse könnten dann auch einfach im kleinen Kreis der Fraktionsvorsitzenden gefasst werden.. 

  • Starkregen-Gefahr

    In der Sitzung der Gemeindevertetung am 1.7.2024 wird eine Starkregen-Analyse für Hüttenberg vorgestellt.
    Die Analyse soll am 4.7.2024 auch in in einer Bürger-Informationsveranstaltung vorgestellt werden.
    Eine Karte der Risikogebiete steht hier: 
    https://www.starkregengefahr.de/hessen/huettenberg/ 


    Für mich wäre es wichtig, dass die Gemeindevertretung die Analyse nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern den Bauausschuss oder einen Arbeitskreis beauftragt, mögliche Schutzmaßnahmen zu beraten.

  • Neuberechnung der Grundsteuer


    Das Land Hessen empfiehlt der Gemeinde Hüttenberg folgende Hebesätze:

    Grundsteuer A  – bisher 440  % 
                                        neu 382 %

    Grundsteuer B – bisher 660 %
                                       neu 468 %

    Bitte beachten: 
    Die neuen Hebesätze beziehen sich auf die neu festgelegten Grundsteuerwerte!!

    Mehr Infos unter  

    https://finanzen.hessen.de/sites/finanzen.hessen.de/files/2024-06/pm2024-30_anlage._hebesatzempfehlungen_fuer_hessens_kommunen_fuer_die_grundsteuer_berechnet._praesentation_zur_pressekonferenz_am_6._juni_2024.pdf
  • Mein Bericht zum ersten Halbjahr 2024

    Bürgerstuben: 
    Der Auftrag zur Erneuerung der Fenster in Gastraum und Küche ist vergeben.
    Der Gemeindevorstand hat noch immer den Auftrag, der Gemeindevertretung zu berichten, wann und wie die anderen bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. 

    Umbau Umkleidekabinen Hallenbad:
    Vor einem Umbau muss die neue Nutzung genehmigt werden. Der Gemeindevorstand hat den Auftrag, diese Genehmigung einzuholen. 

    Beckenruine des Hallenbades:
    Ich habe mehrfach erfolglos versucht, eine offene Diskussion zur weiteren Nutzung der Hallenbad-Fläche anzuregen.
    Auch ein Aufruf, die Liegewiese im Sommer sinnvoll zu nutzen, war erfolglos. 

    Projekt „Heizhaus für Sporthallen und Bürgerstuben“:
    Durch den notwendigen Einbau einer neuen Heizung für die Sporthallen unter der Becken-Ruine des Hallenbades hört man nichts mehr von dem Projekt.
     Um den Saal der Bürgerstuben im Winter vernünftig heizen zu können, sollte zumindest der Austausch der Fenster im Saal bald beantragt und beauftragt werden. 
    Mittel stehen im Haushalt bereit. 

    Querungshilfe vor der Sporthalle:
    Die Verkehrszählung zeigte, dass das Verkehrsaufkommen nicht ausreicht, um eine Querungshilfe zu bauen. Der Bürgermeister prüft, ob die Gemeinde dort dennoch eine Querungshilfe bauen kann. 

    Finanzielle Probleme des TVH
    Es ist weiter nicht bekannt, welchen Betrag die Gemeinde zur Rettung der Marketing GmbH und damit des TVH aufwenden muss. 

    Ortsbeirat OT Hüttenberg
    Demnächst soll es eine Sitzung des Ortsbeirats geben. Themen gibt es meiner Meinung nach genug.. 

    Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen / Weidenhausen:
    Aktuell laufen Verhandlungen mit der Anliegerin wegen der Stützmauer an der Borngasse. Ein Beginn der Sanierung ist nicht in Sicht. 

    Baugebiet Dollenstück / Rechtenbach:
    Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung folgendes empfohlen:
     Der interfraktionelle Arbeitskreis soll zusammen mit seinem Planer mit der
     Fa. Weber eine Entscheidungshilfe für die Gemeindevertretung erarbeiten.
    (Damit nach 10 Jahren ergebnisloser Planung endlich einmal Zahlen und Fakten als weitere Beratungsgrundlage vorliegen…)

    Baugebiet „Auf der Höll“, Reiskirchen:
    Trotz aller Beschlüsse und Priorisierungen ist weiter nicht absehbar, wann das Baugebiet umgesetzt werden kann. 

    Sanierung „Rheinfelser Straße“ OT Weidenhausen/Volpertshausen:
    Hessen-Mobil sieht noch keinen dringenden Handlungsbedarf zur Sanierung der Landesstraße.
     Die Gemeinde könnte die Tempo-30-Zonen in eigener Zuständigkeit ausweiten. 

    Kontrolle Umsetzungsstand und Baukosten aller Projekte über 50.000 Euro
    Die Kommunalaufsicht schreibt es uns immer wieder in den jährlichen Haushalts-Prüfbericht:
     Die Gemeindevertretung muss regelmäßig zu den Baukosten und den Umsetzungsstand aller Investitionen über 50.000 Euro informiert werden..
     Dazu wäre es meiner Meinung nach auch wichtig, sich zumindest in den Ausschüssen mit dem entsprechenden Bericht der Verwaltung  auseinanderzusetzen.. 

    Gewerbepark Obere Surbach GmbH
    Alle Plätze sind verkauft und die notwendige Infrastruktur wurde geschaffen. 
    Mit meinem Antrag, die GmbH aufzulösen und die 2 Millionen Euro Schulden der GmbH bei der Gemeinde ordnungsgemäß abzuschreiben, konnte ich mich nicht durchsetzen.
     Also bleibt die GmbH bestehen und verursacht weiter jährliche Kosten im fünfstelligen Bereich für Gehälter, Prüfgutachten und Verwaltungskosten. 

    DGH Reiskirchen
    Der Bauausschuss hat eine Empfehlung für die Gemeindevertretung erarbeitet. Damit könnte die Aufgabenstellung (der Bau einer behindertengerechten Toilette..), die zur Komplettsanierung des DGH führte,  endlich erledigt werden.
    Inzwischen wurde eine neue Heizung eingebaut. 

    Leerstandsregister / unbebaute Grundstücke
    Der Gemeindevorstand will feststellen lassen, wie viele Wohnungen und Häuser in Hüttenberg leer stehen und wie viele unbebaute Baugrundstücke es gibt. 

  • Planungsauftrag für das neue Feuerwehrhaus in Rechtenbach

    28.6.2024

    In der nächste Sitzung der Gemeindevertretung soll der Planungsauftrag für das neue Feuerwehrhaus in Rechtenbach beschlossen werden.

    Hinweis:
    Ich habe mehrfach gefordert und vergeblich beantragt, vor weiteren Planungsschritten zunächst einmal zu klären, warum das alte Feuerwehrhaus nach einigen Jahren Planungszeit weder saniert noch aufgestockt werden kann.

    Es gibt zu dieser Frage noch immer keine schriftlichen Schlussbericht – 
    das wird bei einem 4- Millionen-Projekt von der Mehrheit der Gemeindevertreter nicht als notwendig angesehen…

  • Kein Interesse an langfristigen Haushaltsplanungen

    Ausgangslage:
    In den letzten Jahren hat die Verwaltung immer wieder vor den Haushaltsberatungen am Ende des Jahres vorsorglich Mittel für neue große Projekte in den Haushalt für das nächste Jahr eingeplant. 

    Viele dieser Projekte waren bis zum Jahresende noch nicht in der Gemeindevertretung beraten worden.

    Die Mittel  für diese Projekte wurden aber bei den Haushaltsberatungen am Ende des Jahres ohne weitere Beratung in der Gemeindevertretung „durchgewinkt“, da der Haushalt (wieder mal ) unter Zeitdruck beschlossen werden musste, um die Fristen einzuhalten. 

    Oft wurden die Projekte dann im neuen Jahr mit der Begründung „es wurden ja schon Mittel dafür im Haushalt eingestellt“ auf Antrag des Gemeindevorstands ohne Grundsatzberatung in der Gemeindevertretung umgesetzt.


    Aktivitäten:
    Ich hatte Ende 2023 bei den Haushaltsberatungen 2024 beantragt,
    schon im Sommer 2024 zusammen mit der Verwaltung zu beraten,
    welche großen Projekte in den Haushalt  2025  aufgenommen werden sollen,
    musste den aber Antrag zurückziehen, da es keine Mehrheit dafür gab.

    Der neue Bürgermeister sagte mir in der Sitzung aber zu,
    im Sommer 2024 entsprechende Beratungen anzubieten.
    Das hat er jetzt auch getan und alle Gemeindevertreter/innen zwecks einer Terminvereinbarung für eine Haushalts-Klausurtagung zum Thema
    „Themen/Projekte/Haushaltsansätze für den Haushalt 2025“ angeschrieben.

    Leider gab es so wenig Interesse, dass er das Angebot zurückgezogen hat!!!!

    Einzige Auswirkung der Aktivitäten:

    Der Bürgermeister will aber die bisherigen Eckpunkte der Verwaltung für den Haushalt 2025 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8.7.2024 vorstellen,
    damit sich alle Fraktionen dann (hoffentlich!) bis zu den Haushaltsberatungen am Jahresende damit auseinandersetzen können. 

  • Die Aufgaben der Gemeindevertretung…

    Auszüge aus § 50 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung:

    1) Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt….

    (2) Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen…..

    Fakten: 
    Die Gemeindevertretung hat im ersten Halbjahr drei Mal getagt. 
    Die nächste Sitzung ist am 1. Juli, 
    nach 8 Wochen Pause ist die nächste Sitzung am 26. August, 
    nach weiteren 10 Wochen 
    beginnen dann am 4. November die Haushaltsberatungen für das Jahr 2025, 
    die dann 5 Wochen später am 10. Dezember fortgesetzt werden.

  • Beiträge vom 07.06.2024

    70 Sozialwohnungen an der Berliner Strasse?

    Nach meinen Informationen wurden die Planungen zum Bau von 70 Sozialwohnungen auf dem Gelände der alten Käserei an der Berliner Strasse vom Eigentümer eingestellt.

    Die Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt fällt aus, weil es keine Themen gibt?

    In Hüttenberg wohnen mehr als 1200 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren.
    Was wissen wir über ihre Wünsche an die Gemeinde?
    Ok, es gibt jetzt einen Arbeitskreis, der nichtöffentlich darüber spricht.. Warum nicht öffentlich? 
    Der Bericht des Jugendpflegers steht seit Monaten aus.

    Sachstand Sanierung Bürgerstuben

    Der Termin für den Austausch der Fenster im Gastraum und der Küche ist mit dem Pächter abgesprochen.

    Der Gemeindevorstand will in der Sitzung der Gemeindevertretung am 1.7.2024 berichten, wie und wann die anderen beschlossenen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

  • Baugebiet Dollenstück Entwicklung – aktueller Stand – wichtige Überlegungen   

    Stand 6.6.2024 

    Entwicklung 

    Auslöser der ganzen Entwicklung war vor mehr als 10 Jahren der Wunsch, die Gießener Straße bis zum Gewerbegebiet beidseitig zu bebauen. 

    Oktober 2015 / November 2015
    Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand mit der weiteren Planung einer Umsetzung der Siedlungsentwicklung im Bereich Dollenstück in Rechtenbach zu beauftragen.
    Es soll zunächst der in der Analyse der BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH (Dr. Steffens) dargestellte Bauabschnitt 1 in Eigenregie durch die Gemeinde Hüttenberg entwickelt werden. 
     Die Bauabschnitte 2 und 3 werden zunächst zurückgestellt. 

    Info:
     Es wurde dann versucht, die für die Planung erforderlichen Grundstücke aufzukaufen. 

    Nach mehr als 4 Jahren und vielen Nachfragen wurden die Ankauf-Versuche eingestellt und der Gemeindevertretung dann das „Treuhandmodell“ als schnelle und unkomplizierte Lösung präsentiert.

    März 2020
    Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen,
    1. die notwendigen Verhandlungen zur Realisierung der Fortentwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im Wege eines Treuhandmodells entsprechend der Vorstellung im Bau- und Verkehrsausschuß vom 03.06.2019 umgehend aufzunehmen;
     2. in der GVT am 8.6.2020 über den Fortgang zu informieren;
     3. spätestens zum 24.08.2020 eine Entscheidungsvorlage für die Gemeindevertretung vorzulegen, welche die Realisierung des Treuhandmodells für das o.g. Baugebiet zum Inhalt hat. 

    Info: Nach mehr als einem Jahr war es dann endlich so weit:

    Mai 2021
    Sachstands-Info zum geplanten Baugebiet „Dollenstück“ Rechtenbach
    Die schon vorliegende Kosten-Nutzen-Analyse zum geplanten Baugebiet ist allen Gemeindevertreter/innen nochmals zugegangen.
     Ein Büro wurde mit der Ausschreibung der Planung als Treuhandmodell beauftragt


     Im Rahmen des Treuhandmodells sollen dann zunächst die Grundstücke angekauft bzw. Flächen-Umlegungsverfahren für die Flächen durchgeführt werden, deren Besitzer nicht verkaufen wollen. 

    Juni 2021- Auszug aus der Prioritätenliste der Gemeindevertretung
    Ebenso prioritär ist die von der GVT erneut beschlossene zügige Umsetzung „Auf der Höll“ und die weitestgehend außerhalb gemeindlicher Ressourcen zu betreibende weitere Planung Dollenstück.
    Zur Unterstützung der Verwaltung und zur Auflösung des Umsetzungsstaus werden in den Haushalt 2022 
    120.000,- € für die Einschaltung externer Büros zur Begleitung bauplanerischer und baulicher Maßnahmen eingestellt. 

    Juli 2021   
    Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister, dass das neue Baugebiet „Dollenstück“ derzeit nicht im Regionalplan aufgenommen ist.
    Die Verwaltung wird in ihrer Stellungnahme zum neuen Regionalplan beantragen, das Baugebiet wieder in den Regionalplan aufzunehmen.
    Die Grünen beantragen, die Planung des neuen Baugebietes „Dollenstück“ auf den ersten Bauabschnitt (ca. 70 Bauplätze) zu begrenzen.

    Info:
     Nach mehreren Nachfragen in der Gemeindevertretung wird dann – wieder mehr als ein Jahr später – beraten, ob die Treuhand-Lösung überhaupt umsetzbar ist.

    Oktober 2022
    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung alternative Vorschläge zur optimalen Umsetzung des Baugebiets „Dollenstück“ als nachhaltiges Baugebiet mit hoher Bebauungsdichte zu erarbeiten.
    Der Beschluss der Treuhand-Lösung wird bis zu einer erneuten Entscheidung aufgehoben. 

    Info: Nach weiteren 6 Monaten:

    April 2023
    Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. 
     Gleichzeitig werden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. 
     Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden. 

    Info: Die erforderlichen Grundstücke sind weiter in Privatbesitz.
     

    Stand Mai 2024

    Der Grundsatzbeschluss für das Baugebiet Dollenstück wurde vor fast 10 Jahren nach einer ausführlichen Machbarkeitsstudie gefasst.
    In dieser Zeit hat sich vieles verändert.
    Deshalb sollte die Machbarkeitsstudie meiner Meinung nach vor einer Grundsatzentscheidung zum Baugebiet aktualisiert und erneut ausgewertet werden.
     


    Ein Jahr
     nach dem Auftrag „Investorenlösung“ an den Gemeindevorstand:
    Gab es eine Ausschreibung?

    Vor einigen Wochen wurde in der Gemeindevertretung bekannt, dass die Fa. Weber Vorverträge zum Ankauf von für die Umsetzung der Planung erforderlichen Grundstücke abgeschlossen hat. 

    Die Fraktionsvorsitzenden haben danach an einem Gespräch zwischen Gemeindevorstand, Hessischer Landgesellschaft und Fa. Weber teilgenommen. 

    Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung dann am 16.4.2024 mehrheitlich empfohlen, den Gemeindevorstand mit Gesprächen zur Umsetzung des Baugebietes mit dem einzigen bisher bekannten und interessierten Investor – der Fa. Weber – zu beauftragen.
    Ziel der Empfehlung war es, endlich einmal konkrete Aussagen zu Planungen, Umsetzungsmöglichkeiten und Kosten für weitere Beratungen zu erhalten.

    Ein Sprecher des Gemeindevorstands forderte die Gemeindevertretung in der Sitzung am 6.5.2024 auf, vor einer solchen Beauftragung den Schlussbericht des interfraktionellen Arbeitskreises abzuwarten, damit der Gemeindevorstand eine Verhandlungsgrundlage hat.
    (In dem Schlussbericht sollen die Vorgaben der Gemeinde an das Baugebiet festgelegt werden – siehe vorläufige Liste im Anhang) 

    Info:
     Es wäre meiner Meinung nach sinnvoll gewesen, den Arbeitskreis zur Ermittlung der Vorgaben der Gemeinde für das Baugebiet schon bei der Auftragserteilung an den Gemeindevorstand einzurichten.

    Die Gemeindevertretung fasste dann folgenden Beschluss:
     Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen „Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach“ zur erneuten Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen“
     
    Bei der erneuten Beratung des TOPs im Bauausschuss könnte der Ausschuss meiner Meinung nach prüfen, ob und wie die Vorgaben des Arbeitskreises und die bisherigen Planungen der Fa. Weber zur Umsetzung des Baugebietes zu einer Beschlussempfehlung des Bauausschusses an die Gemeindevertretung zusammengefasst werden können. 

    Damit muss der TOP voraussichtlich vertagt werden, da der Bericht des Arbeitskreises zur Sitzung des Bauausschusses am 3.6.2024 nicht vorliegt.
     Die nächste Sitzung des Bauausschusses ist für den 7. Oktober 2024 terminiert. 

    Der Ausschuss könnte auch alternativ darüber beraten,
     ob die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutzen und die Grundstücke zu dem von der 
    Fa. Weber in den Vorverträgen genannten Preis selbst aufkaufen sollte. 

    Damit wäre dann die Gemeinde im Besitz der Flächen und könnte in einer Ausschreibung einen Investor suchen bzw. erneut beraten, ob sie die Flächen selbst entwickeln möchte. 

    Info:
     An dieser Stelle meiner Dokumentation habe ich angesichts der langen Pausen zwischen den einzelnen Beschlüssen und den vielen Beschlüssen, die nicht nachgehalten wurden, wirklich überlegt, ob überhaupt ein ernsthaftes Interesse an einem Baugebiet Dollenstück besteht-
     und niemand sich traut, das öffentlich anzusprechen.. 


    Einige Fragen :

    •  Welche Auswirkungen hat das neue Baugebiet für die Gemeinde und den OT Rechtenbach und welchen Nutzen hat die Gemeinde von dem neuen Baugebiet?

    ·         Mehr Kinder = Kindergartenplätze und Auslastung der Schule, Folgekosten, 
              höhere Personalkosten? 

    ·         Mehr ältere Menschen = mehr Plätze in Seniorenwohnheimen? 

    ·         Flächenversiegelung = Gutes Ackerland wird zugebaut, Hochwasserschutz, 
              Folgekosten für Kanal? 

    ·         Auswirkung auf Steuereinnahmen und die Ausgaben der Gemeinde?
              Einkommensteuer, Gewerbesteuer. 

    ·         Ist es Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Hüttenberger Bürger zu schaffen –
             oder einfach die Einwohnerzahl zu erhöhen?
             Die Zahl der aktuell der Verwaltung bekannten Interessenten an  
            Baugrundstücken im Baugebiet „Dollenstück“ ist nicht bekannt   
             (Datenschutz) 

    ·        Gelten die Vergabe-Richtlinien für Bauflächen der Gemeinde für das neue 
             Baugebiet? 

    ·         Welche Auswirkungen hat es auf den Baulandpreis, wenn alle oder einige
              Empfehlungen des Arbeitskreises umgesetzt werden?
        
         Gibt es eine Priorisierung? 

    ·         Wie können heimische Firmen an der Umsetzung der Planungen beteiligt
             werden? 

    Anlage – Zwischenergebnisse des Arbeitskreises
     

    Als Zwischenergebnis der Arbeitskreissitzungen werden folgende Anregungen und Hinweise für das städtebauliche Konzept festgehalten: 

    1 Gemischte Bautypen (etwa 1/3 Einfamilienhäuser, 1/3 Mehrfamilienhaus, 1/3 Reihenhäuser) Optional Anzahl der Wohneinheiten und Mindestgrößen für Grundstücke festsetzen 

    2 Ansiedlung Ärztehaus / Apotheke, sofern Interesse besteht und Sitze vorhanden sind fußläufige Zuwegung zur Bushaltestelle ermöglichen 

    3 Seniorenwohnen auch in Kombination mit Pflege und inklusivem Wohnen 

    4 Zentrale Anordnung eines Spielplatzes 

    5 Noch offen: Errichtung Kreisverkehr Hessenstraße; Abstimmung mit Hessenmobil und ggfls. Verkehrsgutachten erforderlich 

    6 Sozialer Wohnungsbau 

    7 Moderate Straßenbreiten, die Parkplätze und Grünelemente enthalten (bspw. 9-12 m) 

    8 Noch offen: Kindertagesstätte im Baugebiet
     Es wird zunächst ein Kita-Konzept für die Gemeinde gefordert
     Im B-plan kann Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, wo Wohnen und Kita möglich wäre
     

    9 Kein zentrales Parkplatzmanagement 

    10 Größere zentrale gemeinschaftliche Grünflächen mit Kinderspielplatz und Sitzgelegenheiten (Treffpunkte) nahe des Seniorenwohnens Gestaltung mit Bäumen 

    11 Dachbegrünungen auch mit PV, Fassadenbegrünung bei Carports und Garagen, Dachbegrünungen bei Flachdächern 

    12 Ausschluss Schottergärten 

    13 Multifunktionale Grünflächen (Bsp. Spielplatz und Retentionsraum für Starkregen, Kaltluftinsel) 

    14 Durchgrünung durch Straßenbäume und Hecken in Grünstreifen 

    15 Erneuerbare Energien: Gebietsbezogene Lösungen für Energie und Wärme mittels Konzept für das Gesamtquartier 

    16 Wasserdurchlässige Stellplätze 

    17 Retentionszisternen (ggfls. mit Drosselwerten aus der Fachplanung) 

    18 Insektenfreundliche Beleuchtung und Vogelglas 

    19 Rigolen, Mulden, Wasserspeicher Straßenbäume 

    Info:
    Es war aufgrund schlechter Kommunikation und fehlender Informationen schwer für mich, diese Informationen zusammenzustellen.
    Ich bin gerne zu Änderungen / Ergänzungen bereit, wenn ich andere / neue Infos bekomme.
     

  • Kurzbericht zur Sitzung des Bauausschusses am 3.6.2024

    Vor der Sitzung stellte die Fa. Weber ihre Planungen für das Baugebiet Dollenstück vor. U.a. plant die Fa. Weber – wie auch im Zwischenbericht des Arbeitskreises gefordert – den Bau eines Seniorenwohnheims und ein Ärztehaus mit Apotheke und verhandelt auch mit Interessenten.


    Baugebiet Dollenstück

    Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung  mehrheitlich, dass der interfraktionelle Arbeitskreis, der den Arbeitskreis beratende Planer und die
    Fa. Weber gemeinsam eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zur weiteren Beratung in der Gemeindevertretung erarbeiten.

    Meine Meinung: Der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Baugebietes Dollenstück ist inzwischen fast 10 Jahre alt. In dieser Zeit hat sich einiges verändert.
    Die umfangreiche Machbarkeitssstudie, welche 2015 vor dem Grundsatzbeschluß zur Umsetzung des Baugebiets von der Fa. BDO Technik und Umweltconsulting erstellt wurde, sollte im Arbeitskreis geprüft und als Entscheidungshilfe aktualisiert werden.

    Bau einer Rampe am DGH Reiskirchen
    Der Ausschusss wird der Gemeindevertretung empfehlen, wie in den ursprünglichen Planungen vorgesehen einen Plattformlift an der Treppe im Haus  und als ebenerdigen Zugang (Stufen im Eingangsbereich) eine zusätzliche Tür in die Wand gegenüber der vorhandenen Eingangstür einzubauen.
    Der Ausschuss sieht keine Probleme durch Behinderungen bei Benutzung des Plattformlifts in einem Notfall, da es zwei weitere Ausgänge aus dem Saal gibt, welche direkt nach draussen führen.

    Rasenplatzpflege FC Reiskirchen
    Die Instandsetzung des Platzes ist beschlossen.
    Der Ausschuss wird der Gemeindevertretung empfehlen, zur Pflege des Platzes zwei Rasen-Roboter und einen Aufsitzmäher zu beschaffen.

    Ausbau des Weges „Auf der Platt“, Volpertshausen
    Der Ausschuss wird der Gemeindevertretung empfehlen, eine einfache Wegesanierung durchzuführen und dabei den Unterbau zu verfestigen.